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Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
113 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt) Beschlussvorlage (Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 516/2016 Az.: 65 Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 10.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Termin 10.11.2016 vorberatend Rechnungsprüfungsausschuss 22.11.2016 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 29.11.2016 vorberatend Rat 13.12.2016 beschließend Betrifft: Bemerkungen Prüfung / Feststellung des Jahresabschlusses 2015 des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt hat im Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) einen Gesamtverlust i. H. v. EUR 1.623.862,93 erwirtschaftet. Das tatsächliche Betriebsergebnis 2015 konnte im Vergleich zur ursprünglichen Ergebnisplanung somit leicht verbessert werden. Im Haushaltsplan des Kernhaushaltes der Stadt Erftstadt war für das Haushaltsjahr 2015 – entsprechend der Ergebnisplanung des Eigenbetriebes Straßen - eine Verlust- ausgleichszahlung i.H.v. 1.800.000 EUR vorgesehen, die der Eigenbetrieb Straßen auch tatsächlich und ungekürzt erhalten hat. Die Differenz aus dem Jahresverlust 2015 und der Verlustausgleichszahlung 2015 des Kernhaushaltes wird den Rücklagen (Eigenkapital) zugeführt. Die Einzelergebnisse 2015 innerhalb der Betriebszweige belaufen sich wie folgt: 1. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßen Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßen werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 216.426,13 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 2. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Gartenbau Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Gartenbau werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 1.027.397,80 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 3. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Gartenbau und Friedhöfe - Friedhöfe Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Friedhöfe werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 310.092,36 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 4. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Städtische Dienste /Reinigungsdienst Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Städtische Dienste / Reinigungsdienst werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 43.018,42 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 5. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommer/Winter) Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig Straßenreinigung (Sommer/Winter) werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 26.922,63 wird auf neue Rechnung vorgetragen. 6. Eigenbetrieb Straßen, Betriebszweig DSD Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt, Betriebszweig DSD werden für das Geschäftsjahr 2015 (01.01.2015 bis 31.12.2015) gemäß § 26 Eigenbetriebsverordnung Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) festgestellt. Der Jahresverlust für das Geschäftsjahr 2015 in Höhe von minus EUR 5,59 wird auf neue Rechnung vorgetragen. Begründung: -2- Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind gemäß § 4 i. V. m. § 26 EigVO NW nach Vorberatung in den zuständigen Fachausschüssen vom Rat der Stadt Erftstadt festzustellen. Der konsolidierte Gesamtabschluss des Eigenbetriebes Straßen (bestehend u. a. aus Gewinnund Verlustrechnung, Bilanz, Lagebericht und Anhang) ist im Programm des Sitzungsdienstes elektronisch hinterlegt. Je ein Exemplar der testierten und unterschriebenen Prüfungsberichte wird den Fraktionen in Papierform zur Verfügung gestellt, daneben erhalten die Fraktionen auch noch jeweils eine digitale Kopie . Das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Erftstadt (RPA) hat entsprechend § 8 der Satzung des Eigenbetriebes sowohl formale Geschäftsabläufe als auch die Sonderkasse des Eigenbetriebes (ergänzende Kassenprüfung) geprüft. Die diesbezüglichen Prüfberichte des RPA werden den Gremien gesondert vorgelegt In Vertretung (Hallstein) -3-