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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die Grundstückspreise)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:04
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 307/2015 4. Ergänzung Az.: 8221 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 12.12.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2016 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide; Beschluss über die Grundstückspreise Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja X Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Begründung: Bei der Erstellung der 3. Ergänzung zur Vorlage V 307/2015 war noch nicht bekannt, welche Grundstücke an die Alteigentümer rückübertragen werden. Daher habe ich einen mittleren Verkaufspreis in Höhe von 212,50 € zu Grunde gelegt. Nach der der Stadt zustehenden Baufläche mit einer Größe von 22.938 m² ergaben sich somit Einnahmen für die Stadt in Höhe von 4.874.325,00 €. Nachdem nun die Rückübertragungen an die Alteigentümer abgeschlossen sind, kann ich diesen Verkaufspreis durch Überprüfung der einzelnen Anteile für die bei der Stadt Erftstadt verbleibenden Grundstücke im eingeschossigen Bereich als auch für die mehrgeschossige Bebauung ermit- teln. Als Ergebnis sind dies im eingeschossigen Bereich 11.630 m²; im mehrgeschossigen Bereich 11.652 m². Der marginale Unterschied von 22 m² bestätigt somit die Annahme eines mittleren Verkaufspreises. Die Differenz der Vermarktungsfläche (22.938 m²) zur 3. Ergänzung zur Vorlage 307/2015 zur jetzigen 4.Ergänzung zur Vorlage (23.288 m²) in Höhe von 344 m² resultiert aus Minderzuteilungen an die Beteiligten in der Umlegung. Bei meiner Kostenkalkulation in der 3. Ergänzung zur Vorlage hatte ich unter der Überschrift „Vermessung“ die der Stadt Erftstadt entstehenden Kosten für die Entwicklung des Baugebietes zusammengefasst. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen: - Fachgutachten im Bauleitplanverfahren 14.400,- € - Personalkosten Bauleitplanung 34.200,- € - Übernahmegebühren Katasteramt 30.000,- € - Kosten Grundbuchamt 2.000,- € - Personalkosten Liegenschaftsverwaltung 30.000,- € - Eigene Vermessungsleistungen 129.400,- € - Personalkosten Straßenbauverwaltung 10.000,- € (Erner) -2-