Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.12.16, 11:04
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 307/2015 4. Ergänzung
Az.: 8221
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 12.12.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge
wurde aufgrund eines
Vertagungsbeschlusses
durch das Ratsbüro
ergänzt.
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
13.12.2016
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr. 165 der Stadt Erftstadt; Erftstadt-Bliesheim, Lange Heide;
Beschluss über die Grundstückspreise
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Begründung:
Bei der Erstellung der 3. Ergänzung zur Vorlage V 307/2015 war noch nicht bekannt, welche
Grundstücke an die Alteigentümer rückübertragen werden. Daher habe ich einen mittleren Verkaufspreis in Höhe von 212,50 € zu Grunde gelegt. Nach der der Stadt zustehenden Baufläche mit
einer Größe von 22.938 m² ergaben sich somit Einnahmen für die Stadt in Höhe von
4.874.325,00 €.
Nachdem nun die Rückübertragungen an die Alteigentümer abgeschlossen sind, kann ich diesen
Verkaufspreis durch Überprüfung der einzelnen Anteile für die bei der Stadt Erftstadt verbleibenden Grundstücke im eingeschossigen Bereich als auch für die mehrgeschossige Bebauung ermit-
teln. Als Ergebnis sind dies im eingeschossigen Bereich 11.630 m²; im mehrgeschossigen Bereich
11.652 m². Der marginale Unterschied von 22 m² bestätigt somit die Annahme eines mittleren
Verkaufspreises.
Die Differenz der Vermarktungsfläche (22.938 m²) zur 3. Ergänzung zur Vorlage 307/2015 zur jetzigen 4.Ergänzung zur Vorlage (23.288 m²) in Höhe von 344 m² resultiert aus Minderzuteilungen
an die Beteiligten in der Umlegung.
Bei meiner Kostenkalkulation in der 3. Ergänzung zur Vorlage hatte ich unter der Überschrift
„Vermessung“ die der Stadt Erftstadt entstehenden Kosten für die Entwicklung des Baugebietes
zusammengefasst. Diese Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
- Fachgutachten im Bauleitplanverfahren
14.400,- €
- Personalkosten Bauleitplanung
34.200,- €
- Übernahmegebühren Katasteramt
30.000,- €
- Kosten Grundbuchamt
2.000,- €
- Personalkosten Liegenschaftsverwaltung
30.000,- €
- Eigene Vermessungsleistungen
129.400,- €
- Personalkosten Straßenbauverwaltung
10.000,- €
(Erner)
-2-