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Anfrage (Anfrage bzgl. der Verabschiedung des Haushalts in 2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Anfrage (Anfrage bzgl. der Verabschiedung des  Haushalts in 2016) Anfrage (Anfrage bzgl. der Verabschiedung des  Haushalts in 2016)

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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Raymond Pieper Josef-Zimmermann-Straße 10 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Allgemeiner Finanzdienst Holzdamm 10 Herr Knips 0 22 35 / 409-220 Mein Zeichen Ihr Zeichen 04.07.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 28.06.2016 Rat Rat Betrifft: Datum öffentlich F 344/2016 25.10.2016 13.12.2016 Anfrage bzgl. der Verabschiedung des Haushalts in 2016 Sehr geehrter Herr Pieper, der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der Stadt Erftstadt, der zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Haushaltsgrundsätze sind auf einen Haushaltsplan anzuwenden. Der Grundsatz der Wahrheit erfordert eine möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten, insbesondere bei den Haushaltseinnahmen. Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen bilden die Hauptquellen der Haushaltspläne. Ein Haushaltsplan erzeugt für die in ihm veranschlagten Einnahmen lediglich deklaratorische Wirkungen, weil als Erhebungsnorm außerbudgetäre Rechtsnormen herangezogen werden müssen (insbesondere Steuergesetze oder Verträge). Ein Haushaltsplan steht am Anfang der Haushaltsführung. Er muss durch Satzung verabschiedet werden und erlangt erst dann als genehmigter Haushalt Rechtskraft. Dieser Verfahrensablauf vom Haushaltsplan über das Haushaltsgesetz bis hin zum endgültigen öffentlichen Haushalt ist gesetzlich festgelegt. Der Haushalt als Anlage der verabschiedeten Haushaltssatzung bildet für die betroffenen haushaltsführenden Stellen eine Ermächtigung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen wie sie im Haushalt vorgesehen sind. Die Ausgaben haben damit konstitutiven Charakter. Zu Ihrer Frage 1: - Im Bereich Asyl bekommen wir eine höhere Pauschale (rd 400.000 Euro). - Die Wohnungsmarktanalyse führt zu höheren Kosten (rd. 7.000 Euro). - Für die Jahre 2017 ff. müssen wir mit höheren Kosten im Bereich der Kindergärten rechnen (Kosten noch unklar). - Die Gewerbesteuer liegt aktuell hinter den Erwartungen. Definitiv kann dies erst erfahrungsgemäß im September/Oktober bestätigt werden. Zu Ihrer Frage 2: - Hier verweise ich auf die Vorlage A52 / 2016. Gerne können wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch klären. In Vertretung (Knips) -2-