Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
149 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
.
Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Raymond Pieper
Josef-Zimmermann-Straße 10
50374 Erftstadt
.
nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Allgemeiner Finanzdienst
Holzdamm 10
Herr Knips
0 22 35 / 409-220
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
04.07.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 28.06.2016
Rat
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 344/2016
25.10.2016
13.12.2016
Anfrage bzgl. der Verabschiedung des Haushalts in 2016
Sehr geehrter Herr Pieper,
der Haushaltsplan dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs der Stadt Erftstadt, der
zur Erfüllung der Aufgaben im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Die Haushaltsgrundsätze sind auf einen Haushaltsplan anzuwenden. Der Grundsatz der Wahrheit erfordert eine
möglichst genaue Berechnung und Schätzung auf Grundlage verlässlicher Daten, insbesondere
bei den Haushaltseinnahmen. Schätzungen der Konjunktur und Steuerschätzungen bilden die
Hauptquellen der Haushaltspläne. Ein Haushaltsplan erzeugt für die in ihm veranschlagten Einnahmen lediglich deklaratorische Wirkungen, weil als Erhebungsnorm außerbudgetäre Rechtsnormen herangezogen werden müssen (insbesondere Steuergesetze oder Verträge). Ein Haushaltsplan steht am Anfang der Haushaltsführung. Er muss durch Satzung verabschiedet werden
und erlangt erst dann als genehmigter Haushalt Rechtskraft. Dieser Verfahrensablauf vom Haushaltsplan über das Haushaltsgesetz bis hin zum endgültigen öffentlichen Haushalt ist gesetzlich
festgelegt. Der Haushalt als Anlage der verabschiedeten Haushaltssatzung bildet für die betroffenen haushaltsführenden Stellen eine Ermächtigung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen wie sie im Haushalt vorgesehen sind. Die Ausgaben haben damit konstitutiven Charakter.
Zu Ihrer Frage 1:
- Im Bereich Asyl bekommen wir eine höhere Pauschale (rd 400.000 Euro).
- Die Wohnungsmarktanalyse führt zu höheren Kosten (rd. 7.000 Euro).
- Für die Jahre 2017 ff. müssen wir mit höheren Kosten im Bereich der Kindergärten rechnen (Kosten noch unklar).
- Die Gewerbesteuer liegt aktuell hinter den Erwartungen. Definitiv kann dies erst erfahrungsgemäß im September/Oktober bestätigt werden.
Zu Ihrer Frage 2:
- Hier verweise ich auf die Vorlage A52 / 2016.
Gerne können wir weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch klären.
In Vertretung
(Knips)
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