Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Masterplan Liblar Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
10.11.16, 15:02
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB) Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB)

öffnen download melden Dateigröße: 99 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 577/2016 Az.: 61-Masterplan Liblar Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 02.11.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Masterplan Liblar Festlegung als Stadtumbaugebiet gem. § 171 b BauGB Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Das im Anlageplan gekennzeichnete Gebiet wird gemäß § 171 b Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, als Stadtumbaugebiet festgelegt. Begründung: Die Stadt Erftstadt wurde mit Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 17.08.2016 mit der Maßnahme „Sanierungsgebiet Masterplan Liblar“ in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ aufgenommen. Gemäß §171b BauGB ist das Stadtumbaugebiet durch einen Beschluss des Stadtrates festzulegen. Der Erlass einer Satzung ist im Programm Stadtumbau West nicht zwingend erforderlich. Voraussetzung für den Beschluss ist die Vorlage eines Integrierten Entwicklungskonzeptes. Den Beschluss über das Integrierte Handlungskonzept (Masterplan Liblar) hat der Rat der Stadt Erftstadt in seiner Sitzung am 15.12.2015 gefasst (V 503/2015). Im Rahmen der Antragstellung erfolgte der Beschluss über den Erlass einer Sanierungssatzung für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet am 27.04.2016 (V 102/2016). Beide Maßnahmen (Stadtumbau- und Sanierungsmaßnahmen) können ergänzend vorgesehen werden, sodass das bisherige Sanierungsgebiet mit seiner Satzung unverändert bestehen bleibt. Die Gebietsabgrenzung beider Maßnahmen ist identisch. Anlageplan (Erner) -2-