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Beschlussvorlage (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig “Bodenbevorratung und –entwicklung“ für das Wirtschaftsjahr 2017; Verschiebung der Tilgung eines Darlehens)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
156 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
08.12.16, 15:03
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig “Bodenbevorratung und –entwicklung“ für das Wirtschaftsjahr 2017;
Verschiebung der Tilgung eines  Darlehens) Beschlussvorlage (Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig “Bodenbevorratung und –entwicklung“ für das Wirtschaftsjahr 2017;
Verschiebung der Tilgung eines  Darlehens)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 610/2016 Az.: 82.4 Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 30.11.2016 gez. Knips Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2016 Bemerkungen beschließend Kreditaufnahme im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig “Bodenbevorratung und –entwicklung“ für das Wirtschaftsjahr 2017; Verschiebung der Tilgung eines Darlehens Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja x Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Folgender Darlehensaufnahme durch den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft - Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ –wird zugestimmt: A: Bei Neuaufnahme Darlehen: Laufzeit: Darlehensgeber: Auszahlungskurs: Zinssatz: Tilgung: 950.000,00 €, 1 Jahr ein inländisches Kreditinstitut 100 % bis zu 3,0 % (Höchstzinssatz) am Ende der Laufzeit in einer Summe Zinsfestschreibung: bis zum 31.12.2017, B: Alternativ bei einer Tilgungsterminverschiebung Sollte das derzeitige Kreditinstitut die günstigsten Konditionen bieten wird der Verschiebung des Tilgungstermins des für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, Betriebszweig Boden, seinerzeit aufgenommenen Darlehens Nr. 6017814733 in Höhe von 950.000,00 € zur Finanzierung der Kaufpreise für den BP 165 „Lange Heide“ vom 31.12.16 auf den 31.12.2017 zugestimmt. Begründung: Im Rahmen des Umlegungsverfahrens 171 hat die Stadt Erftstadt, Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft, sämtliche Grundstücke, die sich im Privatbesitz befunden haben, zu einem Kaufpreis in Höhe von insgesamt 1.938.850,00 € erworben. Die dazu erforderliche Kreditaufnahme in Höhe von 1.900.000,00 € wurde vom Rat der Stadt Erftstadt einstimmig beschlossen. Der Gesamtkredit wurde mit zwei Teilraten finanziert, deren Tilgungen auf den 31.12.2016 und 31.12.2018 festgelegt worden sind. Da sich die Vermarktung des Baugebietes „Lange Heide“ zeitlich verzögert und um die Liquidität zu gewährleisten, muss der Tilgungstermin für das aufgenommene Darlehen in Höhe von 950.000,00 € vom 31.12.2016 auf den 31.12.2017 verschoben werden oder bei Verschlechterung der Kreditkonditionen ist zur Finanzierung eine Neuaufnahme eines entsprechenden Kredites erforderlich.. In Vertretung (Hallstein) -2-