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Beschlussvorlage (Masterplan Liblar Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar")

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
124 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze
Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar") Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze
Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar") Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze
Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar") Beschlussvorlage (Masterplan Liblar
Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze
Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar")

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 535/2016 Az.: 61-Masterplan Liblar Amt: - 61 BeschlAusf.: - 61 Datum: 12.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Bemerkungen 08.11.2016 vorberatend Betriebsausschuss Straßen 10.11.2016 vorberatend Betriebsausschuss Stadtwerke 15.11.2016 vorberatend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 16.11.2016 vorberatend Rat 13.12.2016 beschließend Betrifft: Masterplan Liblar Wettbewerb Öffentlicher Raum Altstadtplätze Sachstand zur Antragstellung Städtebauförderung "Sanierungsgebiet Masterplan Liblar" Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: 1. Der von der Verwaltung vorgelegte Entwurf der Auslobung Teil C für den Wettbewerb Altstadtplätze wird zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, das Verfahren auf dieser Grundlage durchzuführen. 2. Die Ausführungen der Verwaltung zum Sachstand der Antragstellung Städtebauförderung „Sanierungsgebiet Masterplan Liblar“ werden zur Kenntnis genommen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die bewilligten Maßnahmen 2016 entsprechend umzusetzen sowie den Antrag für das Programmjahr 2017 bis Ende 2016 zu stellen. Begründung: Zu 1. Auf Basis eines umfangreichen Vorbereitungsprozesses wurde das Integrierte Handlungskonzept Masterplan Liblar in den verschiedenen Fachausschüssen im November und Dezember 2015 vorberaten und vom Rat der Stadt am 15.12.2015 beschlossen (V 503/2015). Die Verwaltung hat bei der Bezirksregierung Köln fristgerecht zum 31.12.2015 den Antrag auf Städtebauförderung gestellt. Das Hauptaugenmerk der Gesamtmaßnahme liegt in der Revitalisierung des Altstadtkernes von Liblar, also dem Bereich entlang der Carl-Schurz-Straße sowie dem angrenzenden Schulzentrum. Hier konnten für den Bereich der ehemaligen Hauptschule erfolgreich Mittel aus dem Förderprogramm „Hilfen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen“ akquiriert werden. Zur Umsetzung einzelner im Masterplan identifizierter Maßnahmen liegt die Bewilligung für das Programmjahr 2016 nun vor. Als vorbereitende Planung ist die Durchführung des Wettbewerbs Öffentlicher Raum Altstadtplätze bewilligt: Der öffentliche Raum im Bereich des historischen Ortskerns entlang der Carl-Schurz-Straße soll neu und attraktiv gestaltet werden. Derzeit ist das Erscheinungsbild sehr heterogen und bringt das vorhandene Potenzial, gerade im Bereich der platzartigen Erweiterungen des Straßenraums, nicht zur Geltung. Aufgrund der hervorgehobenen Bedeutung und um eine entsprechende Qualität im Ergebnis sicherzustellen, soll ein städtebaulich qualifiziertes Planverfahrens in Form eines Ideenund Realisierungswettbewerbes durchgeführt werden. Ziel des Verfahrens ist es, Vorschläge für die Gestaltung zu erhalten, die zu einer Behebung der städtebaulichen Missstände auf der CarlSchurz-Straße und der drei Altstadtplätze Marienplatz; Viry-Chatillon-Platz und Carl-Schurz-Platz führen. Die Planung soll dabei folgende Aufgabenfelder abbilden: Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Freianlagenplanung, Verkehrsplanung. Das mit dem Management für den Wettbewerb im Juni 2016 beauftragte Büro erarbeitet derzeit die Auslobung. Das Wettbewerbsergebnis wird für April/Mai 2017 erwartet. Es bildet die Grundlage für die vertiefende Gestaltungsplanung/Ausbauplanung der Plätze, die weitere Konzeption/Umbauplanung der Carl-Schurz-Straße und wird Bestandteil der Ausschreibung des Gestaltungsleitfadens für die Carl-Schurz-Straße. Um die geplante Zeitschiene (mündlicher Bericht in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung am 27.09.2016) zu halten, ist hier die zeitnahe Durchführung auch in Anbetracht der weiteren Antragstellung vonnöten. Die Durchführung eines Planungswettbewerbs erfordert zwingend die Gleichbehandlung aller Teilnehmenden, weshalb bestimmte Teilbereiche der Auslobung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln sind. Hierdurch sollen Vorteile durch inhaltliche Kenntnisnahme im Voraus und daraus resultierender zwingender Ausschluss von Büros vom Verfahren vermieden werden. Der Teil C der Auslobung – Verfahren ist als Anlage 1 beigefügt. Auf dieser Grundlage soll der Wettbewerb durchgeführt werden. Zu 2.: Im April 2016 fand ein gemeinsamer Termin mit dem zuständigen Ministerium sowie der Bezirksregierung in Erftstadt statt, um den dringenden Handlungsbedarf vor Ort zu erläutern. Als Ergebnis wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung das ursprünglich für den Gesamtzeitraum 2016 – 2024 beantragte Städtebauförderungsprogramm für Liblar aufgrund der finanziellen Dimension in zwei zeitlich getrennte Umsetzungsstufen aufgeteilt: Stufe 1 beschreibt die Förde-2- rung von 2016 bis 2020, Stufe 2 stellt eine langfristige Maßnahmenumsetzung ab 2021 bis 2024 dar. Die Einzelmaßnahmen sind hierbei vollumfänglich erhalten geblieben. In einem weiteren Schritt wurde das Programmgebiet, in dem sich die umzusetzenden Maßnahmen befinden, zusätzlich am 27.04.2016 als förmliches Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB festgesetzt (V 102/2016). Der Bereich des Sanierungsgebietes soll entsprechend seiner besonderen Bedeutung als Einzelhandels- und Wohnstandort gesichert, neu geordnet und weiterentwickelt werden. Am 30.09.2016 hat Herr Bürgermeister Volker Erner den Bewilligungsbescheid für das Programmjahr 2016 von Frau Regierungspräsidentin Gisela Walsken in Empfang genommen. Die baufachliche Prüfung der Bezirksregierung Köln konstatiert: „Der Gesamtantrag ist sehr umfangreich. … nach einer Bereisung des Programmgebietes Erftstadt-Liblar (im April 2016) unter Teilnahme von Vertretern des MBWSV wurde als Ergebnis festgehalten, dass es sich hier um eine große, nachvollziehbare und notwendige Gesamtmaßnahme handelt, welche nach dem Programm „Stadtumbau“ einer Förderung zugeführt werden sollte. Allerdings war seinerzeit der Gesamtantrag in Gänze noch nicht so ausgearbeitet, dass hierüber bereits ein baufachliches Gesamttestat hätte erarbeitet werden können. Jedoch wurde aufgrund den durch die Stadt sehr nachhaltig vorgetragenen und gezeigten Problemdarstellungen Vorort festgehalten, dass die Stadt bereits für das Programmjahr 2016 einen Programmantrag stellen sollte. Für das Jahr 2017 sollte dann der Gesamtantrag soweit aufbereitet sein, dass dieser dann beurteilt und testiert werden kann.“ Als Startmaßnahmen für den Umsetzungsprozess wurden für den Bereich Carl-Schurz-Straße bewilligt: der Bau des Kreisverkehrs an der Köttinger Straße Die Umgestaltung des Knotenpunkts stellt einen wichtigen Baustein des Gesamtverkehrskonzeptes dar und ist Voraussetzung für die geplanten Maßnahmen im zentralen öffentlichen Raum an der Carl-Schurz-Straße. Der Kreisausschuss des Rhein-Erft-Kreises hat in seiner Sitzung am 08.09.2016 gegenüber der Stadt Erftstadt grundsätzliches Einvernehmen bezüglich der Abstufung der K45 (Carl-Schurz-Straße zwischen Kreisverkehrsplatz „Am Gitzenbach“ und Bahnhofstraße / Schlunkweg (K44) zur Gemeindestraße signalisiert. Der Beschluss umfasst die Gestattung, die dies betreffenden Einzelmaßnahmen des Masterplanes Erftstadt-Liblar zu projektieren und ggf. auch umzusetzen (vgl. auch V 414/2016). sowie als vorbereitende Planung die Durchführung des Wettbewerbs Öffentlicher Raum Altstadtplätze (s. 1.). Ebenso wurde im Programmjahr 2016 die Umgestaltung der Fußgängerzone des ErftstadtCenters bewilligt. Im ErftstadtCenter sind in den letzten Jahren umfangreiche Umstrukturierungen im Gange, bei denen sich hohes privates Engagement zeigt (Abriss und Neubau von Baublöcken, Ansiedlung von Magnetbetrieben, Gründung einer ISG). Um dieses Engagement zu stützen, soll u.a. der öffentliche Raum aufgewertet werden. Die zur Antragstellung notwendige Vorplanung wurde in enger Abstimmung der ISG mit der Stadt durch ein Ingenieurbüro erarbeitet; zusätzlich wurde eine Lichtplanung beauftragt. Nach o.g. Ortstermin mit dem zuständigen Ministerium und der Bezirksregierung Köln wurde dem Antrag für das Programmjahr 2016 zur Konkretisierung der Planungsüberlegungen die Visualisierung einer Platzsituation beigefügt (s. Anlage 2). Die bereits intensiv praktizierte Einbindung privater Akteure wird weiter forciert. Die Einrichtung eines Stadtteilmanagement und die Motivation von Privaten durch Öffentlichkeitsarbeit und Beratung im Rahmen des Haus- und Hofprogramms bzw. zur Modernisierung und Instandsetzung wurden ebenfalls für das Startjahr bewilligt. Die entsprechenden Ausschreibungen werden derzeit von der Verwaltung vorbereitet. -3- Der entsprechend überarbeitete Gesamtantrag wurde am 08.09.2016 bei der Bezirksregierung abgegeben; nach Anpassung des Integrierten Handlungskonzeptes ist das Gesamttestat zeitnah in Aussicht gestellt. Zu 3.: Die mit dem Zuwendungsbescheid vom 17.08.2016 bewilligten Maßnahmen sind der beigefügten Anlage 3 zu entnehmen. Der Antrag für das Programmjahr 2017 muss bis Ende Dezember der Bezirksplanungsbehörde vorliegen und wird derzeit erarbeitet. Inhaltliche Punkte sind hierbei im öffentlichen investivbaulichen Bereich die Sanierung/Erweiterung der VHS, die Sanierung/Nutzungsverbesserung des Hallenbades sowie die Erstellung und Umsetzung eines Lichtkonzeptes. Im privaten Bereich wird die Umsetzung des Modernisierung/Instandsetzungsprogramms, des Fassaden- und Hofprogramms sowie der Aufbau der Strukturen für den Verfügungsfond beantragt. In Vertretung (Hallstein) -4-