Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage1 - Auslobung Teil C)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
628 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05

Inhalt der Datei

Einstufiger Ideen- und Realisierungswettbewerb für Teams der Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung nach RPW 2013 Auslobung Wettbewerb Erftstadt Altstadtplätze Carl-Schurz-Straße Stand 26.10.2016 Inhaltsverzeichnis Auftakt Teil A Wettbewerbsaufgabe und Wettbewerbsziele 1. Anlass und Ziel des Wettbewerbes 2. Wettbewerbsaufgabe 3. Wettbewerbsbereich / Gestaltungsabschnitte 4. Raum und Funktionsprogramm 5. Gestaltungsabschnitt Marienplatz 6. Gestaltungsabschnitt Viry-Chatillon Platz 7. Gestaltungsabschnitt Carl-Schurz-Platz 8. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Kreisverkehr K 45 Nord-Ost und Marienplatz 9. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Marienplatz und Viry-Chatillon Platz 10. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Viry-Chatillon Platz und Carl-Schurz Platz bis zur Köttinger Straße Teil B Vorhandene Situation, Rahmenbedingungen, Restriktionen 11. Masterplan Erftstadt Liblar 12. Förderkulisse 13. Bruttobaukosten 14. Denkmalschutz 15. Verkehrsplanung 16. Gestaltungsleitfaden 17. Weitere Information 18. Näheres Umfeld Teil C Verfahren 19. Ausloberin 20. Wettbewerbsart 21. Wettbewerbssprache 22. Wettbewerbsmanagement 23. Wettbewerbsteilnehmende 24. Preisgericht 25. Vorprüfer 26. Wettbewerbsunterlagen 27. Wettbewerbsleistungen 28. Rückfragen und Kolloquium 29. Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten 30. Verfassererklärung 31. Eigentum und Urheberrecht 32. Haftung 2 33. Bewertungskriterien 34. Zwingende Vorgaben 35. Preise und Anerkennungen 36. Weitere Bearbeitung / Beauftragung 37. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse 38. Terminübersicht 3 Auftakt Erftstadt wurde 1969 im Zuge der Kommunalreform durch Zusammenschluss von ursprünglich 5 selbständigen Ämtern gegründet; namensgebend ist der die Region prägende Fluss. Nicht nur zentral und in nächster Nähe zu den beiden Großstädten Köln und Bonn gelegen, befindet sich Erftstadt zudem im Naturpark Rheinland, einem Naherholungsgebiet mit rekultivierter Wald- und Seenlandschaft eines ehemaligen Braunkohlenabbaugebietes. Lediglich 20 Prozent des rund 120 Quadratkilometer großen Stadtgebietes sind bebaut. Liblar ist mit rund 13.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern der größte Stadtteil von Erftstadt. Kennzeichnend ist eine ausgeprägt polyzentrisch angelegte Stadtstruktur. Diese ist auf eine verschiedenen Entwicklungsschüben folgende Siedlungsentwicklung zurückzuführen. Neben dem historischen Kern im Bereich der Carl-Schurz-Straße (ehemalige römische Staatsstraße von Köln nach Marseille) sorgte der Strukturwandel durch den industriellen Braunkohlebergbau Ende des 19. Jh für Neuansiedlungen und Wachstum. Die ausgekohlten Tagebaue wurden in den 1960er Jahren rekultiviert und zu einem bewaldeten Naherholungsgebiet mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Seen umgestaltet. Zur Jahrhundertwende des 20. Jahrhunderts war die Carl-Schurz-Straße beliebt bei Sonntagsausflüglern aus Köln. Die versorgende Infrastruktur entstand ab 1978 am Rand im Südwesten Liblars; hier wurde ein neues Dienstleistungszentrum mit Rathaus, Einkaufszentrum (EKZ) und Hallenbad errichtet. Durch den Ausbau der Umgehungsstraße (B 265) verlor die Carl-Schurz-Straße ihre Ortsdurchfahrtsfunktion und wurde in den 1990er Jahren umgestaltet. Die damals moderne Straßengestaltung ist mittlerweile in die Jahre gekommen; die Veränderungen im Einzelhandel, der demographische Wandel und ein steigender Wettbewerbsdruck führten zu strukturellen Problemen im historischen Zentrum Liblars. Die Carl-Schurz-Straße und die drei Altstadtplätze sollen nun durch eine ansprechende und zeitgemäße Gestaltung neu belebt werden. 4 Teil A nichtöffentlich Teil B nichtöffentlich Teil C Verfahren Wettbewerbsverfahren 19. Ausloberin Stadt Erftstadt Ansprechpartnerin: Nicole Appelt- Löhr Umwelt- und Planungsamt Holzdamm 10 50374 Erftstadt Tel.: 02235-409-347 nicole.appelt-loehr@erftstadt.de 20. Wettbewerbsart: Einstufiger Ideen- und Realisierungswettbewerb für Teams der Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung nach RPW 2013 21. Sprache des Wettbewerbs Die Wettbewerbssprache ist deutsch. 22. Wettbewerbsmanagement: NRW.URBAN Ansprechpartnerin: Birgitt Gladisch-Kojo Fritz-Vomfelde-Straße 10 40547 Düsseldorf Tel.: 0211-54238-252 birgitt.gladisch-kojo@nrw-urban.de 5 23. Wettbewerbsteilnehmende Zur Teilnahme am Wettbewerb werden von der Ausloberin folgende Teams der Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung eingeladen: 1. 2. 3. 4. 5. NN NN NN NN NN Außerdem wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom xx.xx.xx. folgende 10 Teams der Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung zur Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt: 6. NN 7. NN 8. NN 9. NN 10. NN 11. NN 12. NN 13. NN 14. NN 15. NN Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind gemäß der Anzeige im Supplement des Amtsblattes der europäischen Gemeinschaft Teams aus Landschaftsarchitekten Stadtplanern und Verkehrsplanern. Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung o zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind, o die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach §2 NArchtG (auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTODienstleistungsabkommens ist, haben, o im Zulassungsbereich ansässig sind und gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Voraussetzung als Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (EG-Architektenrichtlinie) oder für Beratende Ingenieure, Ingenieure nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. 6 Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung o ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben, o einen satzungsmäßigen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen gehören und o einen bevollmächtigten Vertreter/Vertreterin der Gesellschaft und einen Verfasser/Verfasserin der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind, erfüllen. Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Teilnahmehindernisse sind nach RPW § 4 Abs. 2 geregelt. Eine Beteiligung auch einzelner Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften. 24. Preisgericht Fachpreisrichter/in Monika Hallstein Technische Beigeordnete, Dezernat 6, Stadt Erftstadt NN NN NN NN NN NN Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Stellvertretende Fachpreisrichter/ in NN NN Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung Sachpreisrichter: Volker Erner Bürgermeister, Stadt Erftstadt XXX XXX XXX XXX XXX CDU Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt SPD Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Grüne Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt FDP Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt FW Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Sachverständige: 7 NN NN NN NN 25. Vorprüfer: Verantwortliche Leitung: Birgitt Gladisch-Kojo, NRW.URBAN, Wettbewerbsmanagement Kammervertretung: XXX Architektenkammer Nordrhein-Westfalen Gäste: XXX Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige bzw. Vorprüfer zu benennen. 26. Wettbewerbsunterlagen Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: CD mit digitalen Unterlagen • Auslobung • Karten • Luftbilder • Fotos • digital (dwg/dxf – bereinigt…) • Übergeordnete Planungen • Masterplan Erftstadt-Liblar, Maßnahmen • Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar • Gestaltungshandbuch „Erlebnisraum Römerstraße“ • Ergebnis Tag der Städtebauförderung 2016 • Projekt Oase am Schloss • Vordruck Verfassererklärung Hinweis: Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digitalisierten Daten und Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an die Ausloberin abgegeben werden, sind nach Abschluss des Wettbewerbs zu löschen. 8 27. Wettbewerbsleistungen Von den Teams werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: Präsentationspläne • 1 x Übersichtsplan M 1:1000 Lageplan M 1:1.000 mit städtebaulichem Gesamtkonzept und der Darstellung / Erläuterung der Einbindung in die Umgebung • je Altstadtplatz 1 x Lageplan im M 1:200 Lageplan M 1:200 mit Darstellung aller Baukörper und der Freiflächengestaltung, Straßen und Wegeführung, Grüngestaltung und Parkplätze. sowie einer möglichen • Geländeschnitte M 1:100 mindestens ein Nord-Süd und ein Ost-West-Schnitt, soweit zur Klarstellung, zum Höhennachweis und zur grundsätzlichen Darstellung erforderlich ursprünglicher und geplanter Geländeverlauf sind darzustellen, Höhen sind anzugeben. ein Schnitt im Bereich zwischen Kreisverkehr K 45 und Marienplatz im Bereich der doppelten Fahrbahn mit Höhenversatz • Detailausschnitt M. 1:20 aussagefähige Detailskizzen zur Möblierung und/ oder Bepflanzung in geeignetem Maßstab • Perspektive/Nachtbild je eine geeignete Perspektive zur Illustration der Gestaltungsvorschläge und je ein Nachtbild für eine ausgewählte Situation • Erläuternde Skizzen Piktogramme und erläuternde Skizzen sind zulässig Erläuterungsbericht Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten A4) mit folgenden Aussagen: • • • • • • städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept Material- und Farbklang Möblierung/ Ausstattung Verkehrstechnische Daten / Stellplätze Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit / Folgekosten Materialangaben / Farbklang 9 Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind insgesamt max. 4 Blätter im DIN A0 Hochformat zu verwenden. Die Arbeiten verbleiben im Eigentum der Auftraggeberin. Unverlangt eingereichte Wettbewerbsleistungen werden nicht gewertet. Berechnungen Auflistung der baulichen Maßnahmen und Kostenermittlungen (auf den von der Ausloberin bereitgestellten Formblättern einzutragen) Digitale Daten Digitale Daten der vorgenannten Pläne/ Abbbildungen im jpeg- oder pdf-Format, 300 dpi Auflösung DIN A3-Format. CAD-Pläne der Vorprüfpläne im dwg-Format oder dxf-Datei Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen: „Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.) können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windowskompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden. Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen Dateien auf der CD-ROM müssen wie folgt benannt werden: Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe, z.B. „jpg“. Beispiele: – Städtebauliches Konzept: – Grundriss: – Schnitt: – Prüfplan: 123456_lageplan.jpg 123456_nutzungen.pdf 123456_schnitt.pdf 123456_pruefplan.dwg In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen. 10 Anzahl der Präsentations- / Vorprüfpläne/ Berichte • ein Satz Präsentationspläne, gerollt • zwei Satz Vorprüfpläne, gefaltet • prüfbare Berechnungen, Formblätter digital und in Papierform • Digitale Daten wie beschrieben • Verzeichnis der eingereichten Unterlagen • Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag Der Lageplan ist so aufzutragen, dass Norden am oberen Blattrand liegt. Die Darstellungen sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen. Farbige Darstellungen sind zugelassen. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen 11 28. Rückfragen und Kolloquium Schriftliche Rückfragen zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können Sie bitte bis zum 08.02.2017 richten an: NRW.URBAN GmbH Concepts Birgitt Gladisch-Kojo Fritz-Vomfelde Straße 10 40547 Düsseldorf Tel.: Fax: E-Mail: +49 (0) 211 / 54238-252 +49 (0) 211 / 54238-395 birgitt.gladisch-kojo@nrw-urban.de Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlicher Informationen über die Auslobung findet ein verpflichtendes Einführungs- und Rückfragenkolloquium für die Wettbewerbsteilnehmenden mit den Preisrichtern und der Ausloberin statt. Preisrichtervorbesprechung (13:00 Uhr) Rathaus Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt Kolloquium 10.02.1017 Ort und Zeit Das Kolloquium findet im xxx Gebäude statt. xx Uhr Führung (15:00 Uhr) über das Wettbewerbsgebiet Treffpunkt für die Führung: Carl-Schurz-Straße 1a xx Uhr Rückfragen – Kolloquium (16:00 Uhr) Möglichkeit für Fragen und weitere Informationen zur Wettbewerbsaufgabe Einführungs- und Rückfragenkolloquium: Die Anwesenheit ist für alle teilnehmenden Büros verpflichtend. 12 29. Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten Die Wettbewerbsarbeiten sind mit dem Kennwort Erftstadt Altstadtplätze einzureichen bis spätestens: Mittwoch, 17.03. 2017 12:00 Uhr bei NRW.URBAN GmbH Fritz Vomfelde Straße 10 40547 Düsseldorf Es wird der Posteingangsstempel bei der NRW.URBAN, nicht der Versandzeitpunkt gewertet. Die Persönliche Abgabe kann bis um 12:00 Uhr erfolgen. Zu spät eingereichte Arbeiten werden ausgeschlossen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu verwenden. Für einen fristgerechten Eingang der geforderten Unterlagen sind die Teilnehmer verantwortlich. Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder Planzeichnung, Textseite sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus verschiedenen Ziffern von rund 1 cm Höhe und rund 6 cm Breite aus arabischen Ziffern, zu versehen. Die Kennzahl darf keine Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmenden (Geburtstag, Telefonnummer etc.) zulassen. 30. Verfassererklärung Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die Wettbewerbsteilnehmenden, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten, gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung des Auftrages auch berechtigt und in der Lage sind. Die Verfassererklärung ist in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen und undurchsichtigen Umschlag einzureichen. Die Verfassererklärung ist von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu unterzeichnen, bei Partnerschaften, Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen zumindest durch die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter. Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen. 13 31. Eigentum und Urheberrecht Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in den RPW 2013 geregelt. Die mit Preisen prämierten Arbeiten dürfen von der Ausloberin veröffentlicht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Absatz 3). Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt. Nicht prämierte Arbeiten werden nach der neuen Regelung der RPW 2013 nur noch auf Anforderung zurück gesandt. 32. Haftung Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin nur im Fall eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens. 33. Bewertungskriterien Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden in gleicher Weise aufgrund dieser Kriterien beurteilt: Städtebauliche Qualitäten Leitbild Gestaltbestimmende Grundidee Klarheit/Einfachheit/Präsenz Strukturierung Atmosphäre sensibler Umgang mit den Orten und ihren historischen Bezügen Gestaltungs-/Nutzungsqualität Erfüllung der Anforderungen Nutzungsqualität Gliederung Orientierbarkeit Übersichtlichkeit Verkehrsführung Aufenthalts- und Freiraumqualität Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit: Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens Umsetzbarkeit des Konzeptes Aufwand für Erstellung und Betrieb 14 34. Zwingende Vorgaben Darstellung der Altstadtplätze und Gestaltung der Carl-Schurz-Straße inklusive Stellplätze und Nebenanlagen innerhalb der gekennzeichneten Wettbewerbsfläche unter Einhaltung des vorgesehenen Kostenrahmens. Die Missachtung der zwingenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der Arbeit von der Beurteilung. 35. Preise und Anerkennungen Für den Wettbewerb stehen 42.500 € für Preisgelder zur Verfügung: 1. Preis: 2. Preis 3. Preis 20.000,00 € 15.000.00 € 7.500,00 € Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere Verteilung der Preisgelder beschließen. Kosten für die Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet. 36. Weitere Bearbeitung / Beauftragung Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der Wettbewerbsaufgabe. Die Ausloberin beabsichtigt, einem der erfolgreichen Teams unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichtes weitere Planungsleistungen nach HOAI mindestens die LPH 2-5 gemäß HOAI 2013, §§ 38- 40, vorbehaltlich einer stufenweisen Beauftragung – zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Eine weitere Beauftragung ist abhängig von den in Aussicht gestellten Fördermitteln. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Bei der Bewerbung als Planungsgemeinschaft /Team ist vorgesehen, das federführende Unternehmen zu beauftragen. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gem. der Richtlinien der Stadt Erftstadt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit innerhalb der 15 Kostenobergrenze möglich ist. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht. Wird eine vollständige Ausführungsplanung nicht erforderlich, wird durch eine angemessene, über die Leistungsphase 4 hinausgehende Beauftragung (z.B. künstlerische Oberleitung) sichergestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs realisiert wird. 37. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch Zusendung des Protokolls des Preisgerichts bekanntgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Rügen (Verstoß gegen das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) müssen innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der Ausloberin eingehen. Diese trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen Ausschuss der Architektenkammer NW. Die Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss für die Dauer von mindestens 14 Tagen öffentlich ausgestellt. Genauere Angaben werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt. 38. Terminübersicht Bekanntmachung des Wettbewerbs Einsendung der Bewerbungen bis Evtl. Nachforderungen bis Losverfahren 15.12.2016 16.012017 23.01.2017 24.01.2017 Versand der Unterlagen schriftliche Rückfragen Kolloquium Versand des Protokolls ab bis 25.01.2017 08.02.2017 10.02.2017 17.02.2017 Bearbeitungszeit vier Wochen! Abgabe der Unterlagen Vorprüfung Preisgerichtssitzung Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten bis 16 17.03.2017 28.04.2017 07.04.2017 ca. Mai 2017