Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
628 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Einstufiger Ideen- und Realisierungswettbewerb für Teams der Landschaftsarchitektur,
Stadtplanung, Verkehrsplanung nach RPW 2013
Auslobung
Wettbewerb Erftstadt Altstadtplätze
Carl-Schurz-Straße
Stand 26.10.2016
Inhaltsverzeichnis
Auftakt
Teil A Wettbewerbsaufgabe und Wettbewerbsziele
1. Anlass und Ziel des Wettbewerbes
2. Wettbewerbsaufgabe
3. Wettbewerbsbereich / Gestaltungsabschnitte
4. Raum und Funktionsprogramm
5. Gestaltungsabschnitt Marienplatz
6. Gestaltungsabschnitt Viry-Chatillon Platz
7. Gestaltungsabschnitt Carl-Schurz-Platz
8. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Kreisverkehr K 45 Nord-Ost und Marienplatz
9. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Marienplatz und Viry-Chatillon Platz
10. Gestaltungsabschnitt Straße zwischen Viry-Chatillon Platz und Carl-Schurz Platz bis
zur Köttinger Straße
Teil B Vorhandene Situation, Rahmenbedingungen, Restriktionen
11. Masterplan Erftstadt Liblar
12. Förderkulisse
13. Bruttobaukosten
14. Denkmalschutz
15. Verkehrsplanung
16. Gestaltungsleitfaden
17. Weitere Information
18. Näheres Umfeld
Teil C Verfahren
19. Ausloberin
20. Wettbewerbsart
21. Wettbewerbssprache
22. Wettbewerbsmanagement
23. Wettbewerbsteilnehmende
24. Preisgericht
25. Vorprüfer
26. Wettbewerbsunterlagen
27. Wettbewerbsleistungen
28. Rückfragen und Kolloquium
29. Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
30. Verfassererklärung
31. Eigentum und Urheberrecht
32. Haftung
2
33. Bewertungskriterien
34. Zwingende Vorgaben
35. Preise und Anerkennungen
36. Weitere Bearbeitung / Beauftragung
37. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse
38. Terminübersicht
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Auftakt
Erftstadt wurde 1969 im Zuge der Kommunalreform durch Zusammenschluss von
ursprünglich 5 selbständigen Ämtern gegründet; namensgebend ist der die Region prägende
Fluss. Nicht nur zentral und in nächster Nähe zu den beiden Großstädten Köln und Bonn
gelegen, befindet sich Erftstadt zudem im Naturpark Rheinland, einem Naherholungsgebiet
mit rekultivierter Wald- und Seenlandschaft eines ehemaligen Braunkohlenabbaugebietes.
Lediglich 20 Prozent des rund 120 Quadratkilometer großen Stadtgebietes sind bebaut.
Liblar ist mit rund 13.000 Einwohnerinnen bzw. Einwohnern der größte Stadtteil von
Erftstadt. Kennzeichnend ist eine ausgeprägt polyzentrisch angelegte Stadtstruktur. Diese ist
auf
eine
verschiedenen
Entwicklungsschüben
folgende
Siedlungsentwicklung
zurückzuführen. Neben dem historischen Kern im Bereich der Carl-Schurz-Straße
(ehemalige römische Staatsstraße von Köln nach Marseille) sorgte der Strukturwandel durch
den industriellen Braunkohlebergbau Ende des 19. Jh für Neuansiedlungen und Wachstum.
Die ausgekohlten Tagebaue wurden in den 1960er Jahren rekultiviert und zu einem
bewaldeten Naherholungsgebiet mit einer Vielzahl von kleinen und mittelgroßen Seen
umgestaltet. Zur Jahrhundertwende des 20. Jahrhunderts war die Carl-Schurz-Straße beliebt
bei Sonntagsausflüglern aus Köln.
Die versorgende Infrastruktur entstand ab 1978 am Rand im Südwesten Liblars; hier wurde
ein neues Dienstleistungszentrum mit Rathaus, Einkaufszentrum (EKZ) und Hallenbad
errichtet.
Durch den Ausbau der Umgehungsstraße (B 265) verlor die Carl-Schurz-Straße ihre
Ortsdurchfahrtsfunktion und wurde in den 1990er Jahren umgestaltet. Die damals moderne
Straßengestaltung ist mittlerweile in die Jahre gekommen; die Veränderungen im
Einzelhandel, der demographische Wandel und ein steigender Wettbewerbsdruck führten zu
strukturellen Problemen im historischen Zentrum Liblars.
Die Carl-Schurz-Straße und die drei Altstadtplätze sollen nun durch eine ansprechende und
zeitgemäße Gestaltung neu belebt werden.
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Teil A
nichtöffentlich
Teil B
nichtöffentlich
Teil C Verfahren
Wettbewerbsverfahren
19. Ausloberin
Stadt Erftstadt
Ansprechpartnerin:
Nicole Appelt- Löhr
Umwelt- und Planungsamt
Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Tel.: 02235-409-347
nicole.appelt-loehr@erftstadt.de
20. Wettbewerbsart:
Einstufiger Ideen- und Realisierungswettbewerb für Teams der Landschaftsarchitektur,
Stadtplanung, Verkehrsplanung nach RPW 2013
21. Sprache des Wettbewerbs
Die Wettbewerbssprache ist deutsch.
22. Wettbewerbsmanagement:
NRW.URBAN
Ansprechpartnerin:
Birgitt Gladisch-Kojo
Fritz-Vomfelde-Straße 10
40547 Düsseldorf
Tel.: 0211-54238-252
birgitt.gladisch-kojo@nrw-urban.de
5
23. Wettbewerbsteilnehmende
Zur Teilnahme am Wettbewerb werden von der Ausloberin folgende Teams der
Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung eingeladen:
1.
2.
3.
4.
5.
NN
NN
NN
NN
NN
Außerdem wurden entsprechend der Ankündigung im EU-Amtsblatt vom xx.xx.xx. folgende
10 Teams der Landschaftsarchitektur, Stadtplanung, Verkehrsplanung zur Teilnahme am
Wettbewerb ausgewählt:
6. NN
7. NN
8. NN
9. NN
10. NN
11. NN
12. NN
13. NN
14. NN
15. NN
Berechtigt zur Teilnahme am Wettbewerb sind gemäß der Anzeige im Supplement des
Amtsblattes der europäischen Gemeinschaft Teams aus Landschaftsarchitekten
Stadtplanern und Verkehrsplanern.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tag der Auslobung
o
zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt, Stadtplaner berechtigt und Mitglied
einer Architektenkammer in Deutschland sind,
o
die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt nach §2 NArchtG
(auswärtiger Architekt) und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten
Gebiet oder in einem sonstigen Drittstaat, sofern dieser ebenfalls Mitglied des WTODienstleistungsabkommens ist, haben,
o
im Zulassungsbereich ansässig sind und gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur
Führung der Berufsbezeichnung Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt berechtigt sind. Ist in
dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Voraussetzung als Ingenieur bzw. Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom,
Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach
der Richtlinie 85/384/EWG des Rates vom 10. Juni 1985 (EG-Architektenrichtlinie) oder für
Beratende Ingenieure, Ingenieure nach der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21.
Dezember 1988 (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist.
6
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung
o
ihren Geschäftssitz im Zulassungsbereich haben,
o
einen satzungsmäßigen Geschäftszweck haben, zu dem der Wettbewerbsaufgabe
entsprechende Planungsleistungen gehören und
o
einen bevollmächtigten Vertreter/Vertreterin der Gesellschaft und einen Verfasser/Verfasserin
der Wettbewerbsarbeit haben, die die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen
gestellt sind, erfüllen.
Bei Arbeitsgemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein.
Teilnahmehindernisse sind nach RPW § 4 Abs. 2 geregelt. Eine Beteiligung auch einzelner
Mitglieder von Arbeitsgemeinschaften an mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist unzulässig
und führt zum Ausschluss aller davon betroffenen Arbeitsgemeinschaften.
24. Preisgericht
Fachpreisrichter/in
Monika Hallstein Technische Beigeordnete, Dezernat 6, Stadt Erftstadt
NN
NN
NN
NN
NN
NN
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Stellvertretende Fachpreisrichter/ in
NN
NN
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Landschaftsarchitektur / Stadtplanung / Verkehrsplanung
Sachpreisrichter:
Volker Erner
Bürgermeister, Stadt Erftstadt
XXX
XXX
XXX
XXX
XXX
CDU Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
SPD Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Grüne Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
FDP Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
FW Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt
Sachverständige:
7
NN
NN
NN
NN
25. Vorprüfer:
Verantwortliche Leitung: Birgitt Gladisch-Kojo, NRW.URBAN, Wettbewerbsmanagement
Kammervertretung:
XXX Architektenkammer Nordrhein-Westfalen
Gäste:
XXX
Die Ausloberin behält sich vor, weitere Sachverständige bzw. Vorprüfer zu benennen.
26. Wettbewerbsunterlagen
Den Teilnehmern werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
CD mit digitalen Unterlagen
• Auslobung
• Karten
• Luftbilder
• Fotos
• digital (dwg/dxf – bereinigt…)
• Übergeordnete Planungen
• Masterplan Erftstadt-Liblar, Maßnahmen
• Verkehrskonzept Erftstadt-Liblar
• Gestaltungshandbuch „Erlebnisraum Römerstraße“
• Ergebnis Tag der Städtebauförderung 2016
• Projekt Oase am Schloss
• Vordruck Verfassererklärung
Hinweis:
Jeder Teilnehmer des Verfahrens verpflichtet sich, die vorliegenden digitalisierten Daten und
Pläne nur für die Beteiligung am Verfahren zu nutzen. Daten, die im Rahmen der
Bearbeitung als Zwischenprodukte anfallen und nicht an die Ausloberin abgegeben werden,
sind nach Abschluss des Wettbewerbs zu löschen.
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27. Wettbewerbsleistungen
Von den Teams werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt:
Präsentationspläne
•
1 x Übersichtsplan
M 1:1000
Lageplan M 1:1.000 mit städtebaulichem Gesamtkonzept und der Darstellung /
Erläuterung der Einbindung in die Umgebung
•
je Altstadtplatz 1 x Lageplan im
M 1:200
Lageplan M 1:200 mit Darstellung aller Baukörper und der Freiflächengestaltung,
Straßen und Wegeführung, Grüngestaltung und Parkplätze. sowie einer möglichen
•
Geländeschnitte
M 1:100
mindestens ein Nord-Süd und ein Ost-West-Schnitt,
soweit zur Klarstellung, zum Höhennachweis und zur grundsätzlichen Darstellung
erforderlich
ursprünglicher und geplanter Geländeverlauf sind darzustellen, Höhen sind
anzugeben.
ein Schnitt im Bereich zwischen Kreisverkehr K 45 und Marienplatz im Bereich der
doppelten Fahrbahn mit Höhenversatz
•
Detailausschnitt
M. 1:20
aussagefähige Detailskizzen zur Möblierung und/ oder Bepflanzung in geeignetem
Maßstab
•
Perspektive/Nachtbild
je eine geeignete Perspektive zur Illustration der Gestaltungsvorschläge und
je ein Nachtbild für eine ausgewählte Situation
•
Erläuternde Skizzen
Piktogramme und erläuternde Skizzen sind zulässig
Erläuterungsbericht
Erläuterungsbericht (max. 2 Seiten A4) mit folgenden Aussagen:
•
•
•
•
•
•
städtebaulich-freiraumplanerisches Konzept
Material- und Farbklang
Möblierung/ Ausstattung
Verkehrstechnische Daten / Stellplätze
Aussagen zu Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit / Folgekosten
Materialangaben / Farbklang
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Für die zeichnerischen Darstellungen der geforderten Wettbewerbsleistungen sind
insgesamt max. 4 Blätter im DIN A0 Hochformat zu verwenden.
Die Arbeiten verbleiben im Eigentum der Auftraggeberin. Unverlangt eingereichte
Wettbewerbsleistungen werden nicht gewertet.
Berechnungen
Auflistung der baulichen Maßnahmen und Kostenermittlungen (auf den von der
Ausloberin bereitgestellten Formblättern einzutragen)
Digitale Daten
Digitale Daten der vorgenannten Pläne/ Abbbildungen im jpeg- oder pdf-Format, 300 dpi
Auflösung DIN A3-Format.
CAD-Pläne der Vorprüfpläne im dwg-Format oder dxf-Datei
Hinweise zu den geforderten digitalen Leistungen:
„Offene“ Dateien aus Layout-Programmen (z.B. InDesign, QuarkExpress, Illustrator etc.)
können nicht berücksichtigt werden. Bildmaterial, das nicht im genannten Windowskompatiblen .tif-Format vorliegt, kann nicht berücksichtigt werden.
Die CD-ROM selbst trägt als Titel nur die sechsstellige Kennzahl, mit der auch die
schriftlichen Pläne gekennzeichnet werden (z.B. 123456). Die einzelnen Dateien auf der
CD-ROM müssen wie folgt benannt werden:
Der erste Teil des Dateinamens ist die sechsstellige Kennzahl, danach folgt ein
Unterstrich und anschließend der eigentliche Dateititel, gefolgt von der Formatangabe,
z.B. „jpg“.
Beispiele:
– Städtebauliches Konzept:
– Grundriss:
– Schnitt:
– Prüfplan:
123456_lageplan.jpg
123456_nutzungen.pdf
123456_schnitt.pdf
123456_pruefplan.dwg
In den Dateinamen dürfen keine Leer- und Sonderzeichen vorkommen.
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Anzahl der Präsentations- / Vorprüfpläne/ Berichte
•
ein Satz Präsentationspläne, gerollt
•
zwei Satz Vorprüfpläne, gefaltet
•
prüfbare Berechnungen, Formblätter digital und in Papierform
•
Digitale Daten wie beschrieben
•
Verzeichnis der eingereichten Unterlagen
•
Verfassererklärung in einem verschlossenen Umschlag
Der Lageplan ist so aufzutragen, dass Norden am oberen Blattrand liegt.
Die Darstellungen sind mit dunklem Strich auf hellem Untergrund darzustellen. Farbige
Darstellungen sind zugelassen.
Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch
die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung, sind nicht
zulässig.
Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen
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28. Rückfragen und Kolloquium
Schriftliche Rückfragen zur Auslobung und zur Wettbewerbsaufgabe können Sie bitte bis
zum 08.02.2017 richten an:
NRW.URBAN GmbH
Concepts
Birgitt Gladisch-Kojo
Fritz-Vomfelde Straße 10
40547 Düsseldorf
Tel.:
Fax:
E-Mail:
+49 (0) 211 / 54238-252
+49 (0) 211 / 54238-395
birgitt.gladisch-kojo@nrw-urban.de
Zur Beantwortung von Rückfragen und zusätzlicher Informationen über die Auslobung
findet ein verpflichtendes Einführungs- und Rückfragenkolloquium für die
Wettbewerbsteilnehmenden mit den Preisrichtern und der Ausloberin statt.
Preisrichtervorbesprechung (13:00 Uhr)
Rathaus Erftstadt, Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
Kolloquium
10.02.1017 Ort und Zeit
Das Kolloquium findet im xxx Gebäude statt.
xx Uhr Führung (15:00 Uhr)
über das Wettbewerbsgebiet
Treffpunkt für die Führung: Carl-Schurz-Straße 1a
xx Uhr Rückfragen – Kolloquium (16:00 Uhr)
Möglichkeit für Fragen und weitere Informationen zur Wettbewerbsaufgabe
Einführungs- und Rückfragenkolloquium: Die Anwesenheit ist für alle teilnehmenden
Büros verpflichtend.
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29. Kennzeichnung und Abgabe der Wettbewerbsarbeiten
Die Wettbewerbsarbeiten sind mit dem Kennwort
Erftstadt Altstadtplätze
einzureichen bis spätestens:
Mittwoch, 17.03. 2017
12:00 Uhr
bei
NRW.URBAN GmbH
Fritz Vomfelde Straße 10
40547 Düsseldorf
Es wird der Posteingangsstempel bei der NRW.URBAN, nicht der Versandzeitpunkt
gewertet. Die Persönliche Abgabe kann bis um 12:00 Uhr erfolgen.
Zu spät eingereichte Arbeiten werden ausgeschlossen.
Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers zu
verwenden.
Für einen fristgerechten Eingang der geforderten Unterlagen sind die Teilnehmer
verantwortlich.
Die geforderten Wettbewerbsleistungen sind auf der rechten oberen Ecke jeder
Planzeichnung, Textseite sowie auf dem Umschlag der Verfassererklärung mit einer
sechsstelligen Kennzahl, bestehend aus verschiedenen Ziffern von rund 1 cm Höhe und
rund 6 cm Breite aus arabischen Ziffern, zu versehen. Die Kennzahl darf keine
Rückschlüsse auf den Wettbewerbsteilnehmenden (Geburtstag, Telefonnummer etc.)
zulassen.
30. Verfassererklärung
Durch ihre Unterschrift in der Verfassererklärung versichern die
Wettbewerbsteilnehmenden, dass sie die geistigen Urheber der Wettbewerbsarbeiten,
gemäß den Wettbewerbsbedingungen teilnahmeberechtigt, mit einer Beauftragung zur
weiteren Bearbeitung einverstanden und zur fach- und termingerechten Durchführung
des Auftrages auch berechtigt und in der Lage sind.
Die Verfassererklärung ist in einem mit gleicher Kennzahl versehenen, verschlossenen
und undurchsichtigen Umschlag einzureichen.
Die Verfassererklärung ist von der Teilnehmerin oder dem Teilnehmer zu unterzeichnen,
bei Partnerschaften, Arbeitsgemeinschaften und juristischen Personen zumindest durch
die bevollmächtigte Vertreterin oder den bevollmächtigten Vertreter.
Die Verfassererklärung befindet sich als Formblatt in den digitalen Anlagen.
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31. Eigentum und Urheberrecht
Die Nutzung der Wettbewerbsarbeit und das Recht der Erstveröffentlichung sind in den
RPW 2013 geregelt. Die mit Preisen prämierten Arbeiten dürfen von der Ausloberin
veröffentlicht werden. Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der Entwürfe
bleiben dem Verfasser erhalten (RPW 2013 § 8 Absatz 3).
Der Auslober ist berechtigt, die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten nach Abschluss
des Wettbewerbs ohne weitere Vergütung zu dokumentieren, auszustellen und (auch
über Dritte) zu veröffentlichen. Die Namen der Verfasser werden dabei genannt.
Nicht prämierte Arbeiten werden nach der neuen Regelung der RPW 2013 nur noch auf
Anforderung zurück gesandt.
32. Haftung
Für die Beschädigung oder den Verlust der eingereichten Arbeiten haftet die Ausloberin
nur im Fall eines nachweisbar grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhaltens.
33. Bewertungskriterien
Die zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden in gleicher Weise aufgrund dieser
Kriterien beurteilt:
Städtebauliche Qualitäten
Leitbild
Gestaltbestimmende Grundidee
Klarheit/Einfachheit/Präsenz
Strukturierung
Atmosphäre
sensibler Umgang mit den Orten und ihren historischen Bezügen
Gestaltungs-/Nutzungsqualität
Erfüllung der Anforderungen
Nutzungsqualität
Gliederung
Orientierbarkeit
Übersichtlichkeit
Verkehrsführung
Aufenthalts- und Freiraumqualität
Realisierbarkeit/ Wirtschaftlichkeit:
Einhaltung des gesetzten Kostenrahmens
Umsetzbarkeit des Konzeptes
Aufwand für Erstellung und Betrieb
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34. Zwingende Vorgaben
Darstellung der Altstadtplätze und Gestaltung der Carl-Schurz-Straße inklusive
Stellplätze und Nebenanlagen innerhalb der gekennzeichneten Wettbewerbsfläche unter
Einhaltung des vorgesehenen Kostenrahmens.
Die Missachtung der zwingenden Vorgaben der Auslobung führt zum Ausschluss der
Arbeit von der Beurteilung.
35. Preise und Anerkennungen
Für den Wettbewerb stehen 42.500 € für Preisgelder zur Verfügung:
1. Preis:
2. Preis
3. Preis
20.000,00 €
15.000.00 €
7.500,00 €
Das Preisgericht kann einstimmig unter Beibehaltung der Gesamtsumme eine andere
Verteilung der Preisgelder beschließen. Kosten für die Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe werden nicht erstattet.
36. Weitere Bearbeitung / Beauftragung
Das Preisgericht gibt eine schriftliche Empfehlung für die weitere Bearbeitung der
Wettbewerbsaufgabe.
Die Ausloberin beabsichtigt, einem der erfolgreichen Teams unter Würdigung der
Empfehlungen des Preisgerichtes weitere Planungsleistungen nach HOAI mindestens
die LPH 2-5 gemäß HOAI 2013, §§ 38- 40, vorbehaltlich einer stufenweisen
Beauftragung – zu übertragen, sofern kein wichtiger Grund einer Beauftragung
entgegensteht, insbesondere soweit und sobald die dem Wettbewerb zugrundeliegende
Aufgabe realisiert werden soll (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Eine weitere Beauftragung ist abhängig von den in Aussicht gestellten Fördermitteln.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht
erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen
unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW 2013 § 8 Absatz 2).
Bei der Bewerbung als Planungsgemeinschaft /Team ist vorgesehen, das federführende
Unternehmen zu beauftragen.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe kann
nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gem. der Richtlinien der
Stadt Erftstadt erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht
nicht. Voraussetzung ist, dass die Ausführung der ausgewählten Arbeit innerhalb der
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Kostenobergrenze möglich ist.
Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte
Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises oder
Anerkennung nicht erneut vergütet, wenn der Wettbewerbsentwurf in seinen
wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird (RPW
2013 § 8 Absatz 2).
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.
Wird eine vollständige Ausführungsplanung nicht erforderlich, wird durch eine
angemessene, über die Leistungsphase 4 hinausgehende Beauftragung (z.B.
künstlerische Oberleitung) sichergestellt, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs
realisiert wird.
37. Bekanntgabe der Wettbewerbsergebnisse
Das Wettbewerbsergebnis wird allen Teilnehmenden unverzüglich durch Zusendung des
Protokolls des Preisgerichts bekanntgegeben. Die Entscheidungen der Jury sind
endgültig und unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung. Rügen (Verstoß gegen
das in der Auslobung festgelegte Verfahren oder das Preisgerichtsverfahren) müssen
innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt des Protokolls über die Preisgerichtssitzung bei der
Ausloberin eingehen. Diese trifft ihre Feststellungen im Benehmen mit dem zuständigen
Ausschuss der Architektenkammer NW. Die Wettbewerbsarbeiten werden im Anschluss
für die Dauer von mindestens 14 Tagen öffentlich ausgestellt. Genauere Angaben
werden den Teilnehmern rechtzeitig mitgeteilt.
38. Terminübersicht
Bekanntmachung des Wettbewerbs
Einsendung der Bewerbungen bis
Evtl. Nachforderungen bis
Losverfahren
15.12.2016
16.012017
23.01.2017
24.01.2017
Versand der Unterlagen
schriftliche Rückfragen
Kolloquium
Versand des Protokolls
ab
bis
25.01.2017
08.02.2017
10.02.2017
17.02.2017
Bearbeitungszeit vier Wochen!
Abgabe der Unterlagen
Vorprüfung
Preisgerichtssitzung
Ausstellung der Wettbewerbsarbeiten
bis
16
17.03.2017
28.04.2017
07.04.2017
ca. Mai 2017