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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, E.-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
116 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, E.-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 147A, E.-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
I. Beschluss über die Stellungnahmen
II. Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 489/2016 Az.: 61.21-20/147A Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 20.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend Bebauungsplan Nr. 147A, E.-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen I. Beschluss über die Stellungnahmen II. Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: I. Über die während den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gem. §§ 3(1) und 3(2) sowie 4(1) und 4(2) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung zum Bebauungsplan Nr. 147A, E. – Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen vorgebrachten Stellungnahmen wird, wie in der Abwägungstabelle gemäß Nr. 1-19 (siehe Anlage) dargestellt, entschieden. II. Gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, und § 86 der Bauordnung für das Land Nordrhein - Westfahlen (BauO NRW) vom 01.03.2000 (GV NRW S. 255) in der zuletzt gültigen Fassung sowie i.V.m. §§ 7 und 41 Abs.1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfahlen (GO NW) vom 14.07.1994 (GV NW S. 666) in der zuletzt gültigen Fassung, wird der von der Verwaltung vorgelegte Bebauungsplan Nr. 147A, E. – Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses zu I. als Satzung beschlossen. Begründung: Der Stadtrat beschloss am 24.09.2013 (siehe Vorlage 390/2013) gemäß §2 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147A zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die südliche Erweiterung des bestehenden Parkplatzes Am Haagenpfädchen auf einem städtischen Grundstück. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange fand in der Zeit vom 13.12.2012 bis 14.01.2013 statt. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde in Form einer öffentlichen Versammlung am 25.08.2015 mit der Vorstellung von drei Planvarianten durchgeführt. Aufgrund des dort geäußerten Meinungsbildes wurde eine Variante mit 19 zusätzlichen Stellplätzen zur weiteren Bearbeitung ausgewählt und ein Bebauungsplanentwurf erstellt. Der Offenlegungsbeschluss erfolgte am 28.06.2016 (siehe V 170/2016). Die Offenlage gem. §3(2) BauGB fand in der Zeit vom 04.08.2016 bis zum 05.09.2016 statt. Die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4(2) BauGB erfolgte mit Schreiben vom 25.07.2016 mit Fristsetzung bis zum 05.09.2016. Unter Berücksichtigung des Abwägungsergebnisses zu I. kann der Bebauungsplan Nr. 147A, E. Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen nunmehr als Satzung beschlossen werden. Anlagen  Anlageplan  Rechtsplan  Begründung  Umweltbericht  Abwägungstabelle  Stellungnahmen In Vertretung (Hallstein) -2-