Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
8,4 MB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147 A
Erftstadt-Lechenich
Erweiterung des Parkplatzes „Am Haagenpfädchen“
erstellt im März 2016
Begründung Teil B
Umweltbericht
- einschließlich landschaftspflegerischer Fachbeitrag -
Stadt Erftstadt
Umwelt- und Planungsamt
Holdamm 10
50374 Erftstadt
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
2
Inhalt:
1.
2.
3.
4.
Einleitung
Rechtliche Grundlagen
Belange des Umweltschutzes
3.1
Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt /
Eingriffsregelung
3.1.1 Schutzgut Biotop, Eingriffs- und Ausgleichsberechnung, besonderer Artenschutz
3.1.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden
3.1.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser
3.1.4 Auswirkungen der Planung auf Luft und Klima
3.1.5 Auswirkungen der Planung auf die Landschaft
3.1.6 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
3.2
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und
der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes
3.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die
Bevölkerung insgesamt, Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit
Abfällen und Abwässern
3.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
3.5
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie
3.6
Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen
3.7
Alternativenprüfung
Zusammenfassung
Anlage: Auswahl heimischer Baum- und Straucharten
Abb. 1: Lage des Plangebietes im Stadtgebiet
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
1.
3
Einleitung
Auf der Grundlage einer Parkraumanalyse für den historischen Stadtkern Lechenich und dem Schlussbericht
der ergänzenden Verkehrsuntersuchung für das Straßennetz in Lechenich sind Rahmenbedingungen und
Gestaltungsgrundsätze festgelegt worden, welche unter anderem die Errichtung weiteren Parkraums
(Parkplatz/Parkdeck) im Bereich des Bonner Tores mit dem Ziel einer dezentralen, altstadtnahen Versorgung
im Sinne eines „Dreipunkt-Parkplatz-Konzeptes“ (Frenzenstraße, Schützenplatz, Bonner Tor) vorsahen.
Diese Planung ist im Jahr 2006 mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 147, Erftstadt-Lechenich,
Bonner Tor, umgesetzt worden. Im Bereich der Straße „Am Haagenpfädchen“ wurde daher ein öffentlicher
Parkplatz mit 43 Stellplätzen angelegt. Für die Dauer von Großveranstaltungen und deren Auf- und
Abbauphasen steht zeitweise der Parkplatz Schützenstraße für die Besucher der Altstadt nicht zur
Verfügung. An solchen Tagen wird die Kapazitätsgrenze der übrigen Altstadtparkplätze zeitweise erreicht,
weshalb der Stadtrat am im September 2013 beschlossen hat, den Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ nach
Süden auf einem Gartengrundstück der Stadt Erftstadt zu erweitern.
Die Erweiterung des Parkplatzes soll ebenso zu einer Reduzierung der Parksuchverkehre in der Altstadt beitragen. Im Rahmen des Dreipunkt-Konzeptes sollen Parkplatzsuchende bereits außerhalb des historischen
Ortskerns auf Stellplatzanlagen geleitet werden. Diese Standorte sollten möglichst nahe am Ortskern gelegen
sein, da weite fußläufige Entfernungen für potenzielle Kunden der Altstadt nicht attraktiv sind.
Darüber hinaus wurde in Passantenbefragungen und Stellungnahmen Lechenicher Geschäftsinhaber des
Öfteren bessere Parkmöglichkeiten gewünscht, denn ein quantitativ ausreichendes Angebot an Parkplätzen
sei für eine positive Entwicklung des Lechenicher Einzelhandels von besonderer Bedeutung.
Die Planung sieht vor, auf einem ca. 1050 m² großen städtischen Grundstück, welches sich unmittelbar
südlich an den vorhandenen Parkplatz anschließt, eine Erweiterung für etwa 19 Stellplätze zu schaffen. Die
vorhandene Parkplatzgestaltung in Form einer mittigen Fahrgasse und seitlicher Senkrechtaufstellung soll
nach Süden fortgeführt und am Südende des Grundstücks durch eine T-förmigen Parkplatzgrundriss einen
Abschluss bilden, welcher auch später nicht mehr nach Süden weitergeführt werden kann.
2.
Rechtliche Grundlagen
Gem. § 2 (4) BauGB ist zur Ermittlung der voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen des Bauleitplanes eine Umweltprüfung durchzuführen und ein Umweltbericht zu erstellen. Die Belange des Umweltschutzes nach § 1 (6) Nr. 7 und § 1a BauGB werden im Rahmen der Umweltprüfung ermittelt und im
vorliegenden Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umfang und der Detaillierungsgrad, in welchem
die Ermittlung der Belange für die Abwägung erforderlich ist, wird von der Gemeinde festlegt. Alle von der
Planung berührten Belange, die der Gemeinde bekannt („Scoping“) und die auf das Ergebnis des Verfahrens
von Einfluss sind, müssen in wesentlichen Punkten nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein
anerkannten Prüfmethoden ermittelt oder bewertet werden.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt
werden kann, sind von der Gemeinde zu unterrichten und zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen
Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung aufzufordern. Verfügen sie über Informationen, die für die
Ermittlung und Bewertung des Abwägungsmaterials zweckdienlich sind, haben sie diese Informationen der
Gemeinde zur Verfügung zu stellen. Liegen Landschaftspläne oder sonstige Pläne nach § 1 (6) Nr. 7
Buchstabe g BauGB vor, sind deren Bestandsaufnahmen und Bewertungen ebenfalls in der Umweltprüfung
heranzuziehen. Inhalt und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung orientiert sich daran, was im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der
Abwägung zu berücksichtigen (§ 1 (7) BauGB).
Folgende Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege sind im
Rahmen des Umweltberichtes bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu ermitteln, zu beschreiben und zu
bewerten (§ 1 (6) Nr. 7 BauGB):
a)
die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge zwischen ihnen
sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt,
b)
die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Europäischen
Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes,
c)
umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt,
d)
umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter,
e)
die Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern,
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
f)
die Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von Energie,
g)
die Darstellungen von Landschaftsplänen sowie von sonstigen Plänen, insbesondere des Wasser-, Abfall- und
Immissionsschutzrechts,
h)
die Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung
von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaften festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht
überschritten werden,
i)
die Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Belangen des Umweltschutzes nach den Buchstaben a, c und d.
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Da in der Umweltprüfung die für die sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend
ermittelt werden, liefert sie auch die fachlichen Grundlagen für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung
sowie ggf. die Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Diese Prüfungen stehen in
ihrer gesetzlichen Ausgestaltung nebeneinander, wobei die Umweltprüfung das Trägerverfahren bildet, mit
dem die genannten Prüfungen in einen einheitlichen Ablauf überführt und Doppelprüfungen vermieden
werden. Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung wurde in Punkt 2.1.1 integriert.
Durch die Ermittlung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Rahmen der Umweltprüfung kann die
Entscheidung über die Berücksichtigung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung abschließend vorbereitet werden; zusätzliche Untersuchungen fallen dann nicht an. Ebenfalls kann dadurch das Material im
Hinblick auf die Verträglichkeitsprüfung nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie so weit zusammengestellt
werden, dass eine Beurteilung möglich ist, ob die Planung zu erheblichen Beeinträchtigungen i.S.d. § 34
BNatSchG führen kann. Gegebenenfalls ist auch das Ergebnis einer Verträglichkeitsprüfung nach § 35 Satz 2
BNatSchG, § 34 (1) Satz 2 bis § 34 (5) BNatSchG im Umweltbericht darzustellen.
Von der vorliegenden Planung sind weder Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung noch Europäische
Vogelschutzgebiete betroffen. Deshalb entfällt eine Verträglichkeitsprüfung hier.
3
Belange des Umweltschutzes
3.1
Auswirkungen der Planung auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und
das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische
Vielfalt sowie Eingriffsregelung
3.1.1
Schutzgut Biotop, Eingriffs- / Ausgleichsberechnung, besonderer Artenschutz
- Eingriffsermittlung Durch den BP Nr.147 A werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die durch eine Veränderung der
Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das Landschaftsbild
erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, und somit einen Eingriff nach § 18 und § 21 BNatSchG
bzw. § 4 (1) Landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft darstellen. Die Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz ist nach §1 (6) BauGB in die Abwägung einzustellen.
Im Folgenden werden die Eingriffe in Natur und Landschaft im Bereich Biotop- und Artenschutz beschrieben
um über Vermeidung und Ausgleich der zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft zu entscheiden.
Durch die geplante Parkplatzerweiterung wird der zentrale Bereich eines derzeit privat bewirtschafteten
Nutzgartens überplant und geht somit als Freifläche verloren. Das betroffene Gartengrundstück wird zur
Wohnbebauung im Osten hin durch eine schmale Baum-Strauch-Hecke und im Westen durch
uferbegleitende Gehölze und den Rotbach begrenzt. Der zentral gelegenen Nutzgarten ist hauptsächlich
durch Scherrasen mit vereinzelt jungen Obstbäumen (max. 15 Jahre alt) sowie Holunder- und Weidenbüsche
geprägt. Entlang der westlichen Grenze befinden sich zwei Gartenhäuschen und kleinere Geräteschuppen.
Des Weiteren existieren im nördlichen und südlichen Bereich zwei Teilflächen mit Grabeland/Gemüsebeeten
sowie eine kleiner Streifen mit einer jungen Weihnachtsbaumkultur (s. Abb. 2 bis 6).
Im Rahmen der Eingriffsminimierung werden die nicht als Parkplatz festgesetzten Flächen in den Randbereichen des Plangebietes als öffentliche Grünfläche festgesetzt um die hier vorhandenen, randlichen
Gehölzbestände zu erhalten bzw. sollen diese mit weiteren geeigneten Gehölzpflanzungen (gemäß
Pflanzliste A im Anhang) ergänzt werden. Die zentrale Nutzgartenfläche mit Grabeland, einigen jüngeren
Obstgehölzen und einer kleinflächigen, jungen Weihnachtsbaumkultur gehen in Folge der Planung verloren.
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
Abb. 2: nördlicher Teilbereich des Gartens angrenzend an die
Schallschutzmauer des vorhandenen Parkplatzes
Abb. 3: mittlerer Teilbereich des Gartens mit Gemüsebeet und Blick
auf die Gartenhäuschen und Geräteschuppen
Abb. 4: Blick nach Norden mit der Strauch-Baum-Hecke zwischen
Haagenpfädchen und Nutzgarten
Abb. 5: Blick nach Südosten mit Rotbach, angrenzendem Parkplatz
und schmaler Gehölzreihe auf der Grundstücksgrenze
Abb. 6: Luftbild mit Verortung der im Plangebiet vorhandenen Lebensraumtypen
5
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
6
Abb. 7: Auszug aus dem Bebauungsplan 147 A . Durch die Festsetzung der randlichen Flächen als Grünflächen werden die den
Garten umrahmenden Gehölzbestände erhalten.
- Eingriffs- und Ausgleichsbilanz Zur Ermittlung der Eingriffserheblichkeit und des Ausgleichsbedarfs wird das Bewertungsverfahren
„Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (LANUV 2008) angewendet. Das
Verfahren beinhaltet die Bewertung der Biotoptypen nach einer 10-teiligen Skala und steckt einen Rahmen
für die Beurteilung der Eingriffsintensitäten.
Die vorhandenen Lebensraumtypen werden wie folgt eingestuft:
! vorhandene Parkplatzfläche als „versiegelte Fläche (Code 1.1)“ – 0 Wertpunkte
! Gartenhäuschen und Schuppen als „versiegelte Fläche (Gebäude - Code 1.1)“ – 0 Wertpunkte
! Weihnachtsbaumkultur, mit geschlossener Krautschicht (Code 3.11) – 3 Wertpunkte
! Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen (Code 4.4) – 3 Wertpunkte
! und die das Grundstück umgebenden Gehölze als Hecke, Gehölzstreifen mit überwiegend lebensraumtypischen Gehölzanteilen (Code 7.2) – 5 Wertpunkte
Die folgende Tabelle gibt die vorhandenen Biotoptypen mit Flächengröße und deren Bewertung an:
Tab. 1 Biotoptypenbestand: Flächenanteile und Bewertung der Eingriffsflächen
Biotoptypenbestand auf dem Flurstück 290, Flur 42, Gemarkung Lechenich = 1.050 m²
3.11
4.4
Weihnachtsbaum- Zier- und Nutzgarten
kultur mit
mit überwiegend
geschlossener
heim. Gehölzen
Krautschicht
und Grabeland
Bestand
1.1
vorhandener
Parkplatz
1.1
Gartengebäude
Flächenanteil
[m²]
118
65
104
578
185
Bewertung
Biotoptyp
BWP 0
BWP 0
BWP 3
BWP 3
BWP 5
FlächenBiotopwert
0
0
312
1.734
925
(a)
7.2
Hecke,
Gehölzstreifen
Die numerische Bewertung des Biotoptypenbestandes im Plangebiet des BP Nr. 174a ergibt
einen Biotopwert von insgesamt 2.971 Punkten
Die folgende Tabelle gibt an, welche Biotoptypen mit welcher Flächengröße laut B-Plan geplant sind:
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
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Tab. 2 Biotoptypen gemäß Planung: Flächenanteile und zugewiesene Biotoptypenbewertung
Biotoptypen gemäß Planung auf dem Flurstück 290, Flur 42, Gemarkung Lechenich = 1.050 m²
Planung
1.1
Parkplatz
(alt 118m² + Erweiterung 523m²)
1.1
Lärmschutzwand
7.2
Öffentliche Grünfläche
(inklusive vorhandene Randgehölze
und Ergänzungspflanzungen)
Flächenanteil
[m²]
641
32
377
Bewertung
Biotoptyp
BWP 0
BWP 0
BWP 5
FlächenBiotopwert
0
0
1.885
(b)
Die numerische Bewertung der geplanten Biotoptypen ergibt einen zukünftigen Biotopwert
von insgesamt 1.885 Punkten
(c)
Im Rahmen der Realisierung des Bebauungsplans ergibt sich daraus folgender externer
Kompensationsbedarf: 1.885 Punkte – 2.971 Punkte = – 1.086 Biotopwertpunkte
- Externe Kompensation –
Die Bilanzierung ergibt einen verbleibenden externen Kompensationsbedarf von 1.086 Biotopwertpunkten,
der nur außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden kann. Auf einer Ökokontofläche der Stadt Erftstadt
wurden - angrenzend an das Waldnaturschutzgebiet ‚Friesheimer Busch’ - auf einem intensiv genutzten
Acker Laubwaldflächen, Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Hier wird eine Wertsteigerung
vom Ausgangsbiotop Intensivacker (Code 3.1 mit Wert 2) zum Zielbiotoptyp Laubwald (Code 6.4 mit dem
Prognosewert 6) von 4 Wertpunkten pro m² erreicht. Um das vorhandene Kompensationsdefizit von 1.086
Biotopwertpunkten auszugleichen, müssen somit 271 m² Laubwaldfläche auf o. g. Ausgleichsfläche in
Anspruch genommen werden.
Im B-Plan wird somit festgesetzt:
! Da die Eingriffe durch Verkehrsflächen im Plangebiet nicht ausgeglichen werden können, werden die laut
Ausgleichsbilanzierung zur Kompensation der Eingriffe notwendigen 271 m² Laubwaldfläche auf einem
Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim,
Flur 10, Flurstück 124) festgesetzt.
- Artenschutz in der Bauleitplanung Im Rahmen der Genehmigung des geplanten Vorhabens ist Sorge zu tragen, dass keine artenschutzrechtlichen
Belange im Sinne des § 44 BNatSchG bzw. Beeinträchtigungen von europarechtlich geschützten Arten erfolgen.
Eine zielgerichtete Prüfung bei der Zulassung des Vorhabens erfordert hinsichtlich der Folgen für den
Artenschutz die Ermittlung der besonders und streng geschützten Arten, die im Wirkbereich des Vorhabens
vorkommen können und die gegenüber den Wirkungen des Vorhabens empfindlich sind.
Innerhalb des Kartenblattes „Kerpen“ liegen Hinweise auf Vorkommen von planungsrelevanten Säugetier-,
Amphibien-, Reptilien, Vogel- und Schmetterlingsarten vor. Daher wurden diese Tiergruppen im Rahmen der drei
Begehungen im Jahr 2015 und der Abschätzungen näher betrachtet (s. Artenschutzprüfung).
Auswirkungen durch die Planung
Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung (siehe Anhang)
keine Erkenntnisse über artenschutzrechtlich relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich
beeinträchtigt oder gestört werden können. Unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur zeitlichen
Einschränkung der Rodungsarbeiten von Anfang Oktober bis Ende Februar, einer gehölzschonenden
Einrichtung des Baufeldes und der Erhaltung des umrahmenden Gehölzbestandes als festgesetzte
öffentliche Grünfläche wird eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen. Es sind nach fachlicher
Einschätzung weder relevante Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen noch liegt ein Störungssachverhalt
vor.
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
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3.1.2 Auswirkungen der Planung auf den Boden
Die Bodenkarte des Landes Nordrhein-Westfalen Blatt 5106 weist für den BP-Nr.147 A Braunen Auenboden,
stellenweise vergleyten Braunen Auenboden aus Auenlehm über Auensand aus.
Der Braune Auenboden ist ein lehmiger Sandboden, z.T. kalkhaltig mit hoher bis mittlerer Ertragsfähigkeit.
Sowohl die nutzbare Wasserkapazität als auch die Sorptionsfähigkeit für Nährstoffe ist mittel, die
Wasserdurchlässigkeit ist mittel, z.T. auch hoch.
Das Ausmaß der Versiegelung im Plangebiet wird durch die Verwendung versickerungsfähiger Materialien für die
Stellplätze minimiert.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen für das Plangebiet nicht vor.
Vor dem Hintergrund des Auftrages aus dem Baugesetzbuch, mit Grund und Boden sparsam umzugehen, soll
sich die Versiegelung - insbesondere im Hinblick auf die z.T. hohe Ertragsfähigkeit der Böden - auf das
notwendige Maß beschränken (§1a (2) BauGB)).
3.1.3 Auswirkungen der Planung auf das Wasser
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser durch den geplanten Bebauungsplan ist in erster Linie in der
Neuversiegelung von offener Bodenoberfläche zu sehen. Durch eine entsprechende Festsetzung zur
Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung der Stellplatzflächen kommt es jedoch nicht
zu einer verringerten Niederschlagsversickerung und erhöhtem Oberflächenabfluss. Das Niederschlagswasser
kann vor Ort versickert werden.
Gem. § 51 (1) LWG ist das Niederschlagswasser von Grundstücken, vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten. Die Parkplatzfläche wird mit versickerungsfähigen Bodenbefestigungen
ausgebaut, so dass das Niederschlagswasser direkt vor Ort versickert und nicht abgeführt werden muss.
Das Plangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand: 13.07.1998) zur Festsetzung des
Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B.
Bei Planungen und Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ist die ordnungsbehördliche Verordnung
zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage
Erftstadt-Dirmerzheim (Wasserschutzgebietsverordnung E.-Dirmerzheim) zu beachten.
Das Plangebiet grenzt an den Rotbach. Mit dem Ziel, die Gewässerunterhaltung zu gewährleisten, werden 3 m
entlang der Böschungsoberkante von Bebauung bzw. anderen Nutzungen freigehalten.
Das Plangebiet liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Durch die Erweiterung des
Parkplatzes werden keine Baukörper oder Aufschüttungen im Plangebiet realisiert, die das vorhandene Überschwemmungsgebietsvolumen verringern. Ein Retentionsausgleich ist somit nicht notwendig.
3.1.4 Auswirkungen der Planung auf Luft und Klima
Das Plangebiet gehört zum Klimabereich der Niederrheinischen Bucht. Es ist gekennzeichnet durch ein
maritim getöntes, relativ warmes Tieflagenklima mit warmen Sommern und milden Wintern. Der Jahresniederschlag beträgt im Mittel um die 600-650 mm. Die geringe mittlere Windstärke (Hauptwindrichtung
West-Südwest) von 3-4 nach der Beaufort-Skala in Verbindung mit den föhnigen Auflockerungen und der
Fallwinderwärmung bei Süd- und Südwestwind-Wetterlagen tragen zum sonnenreichen, milden Klima bei.
Klimaökologisch wirksame Elemente sind im Plangebiet mit seiner Gartennutzung nur in Form von einzelnen
Gehölzen vorhanden. Diese Strukturen werden soweit wie möglich erhalten. Dies ist insbesondere entlang
des Rotbaches und bei der Hecke entlang der Straße „Am Haagenpfädchen“ der Fall. Die kleine Freifläche
im Planungsraum übernimmt geringfügig klimatische Funktionen wie Kaltluftentstehung und Verdunstung. Im
Vergleich zu versiegelten Flächen wird hier einfallende Sonnen- und Wärmeenergie absorbiert und in Wachstums-, Kühlungs- und Verdunstungsprozesse der Pflanzen umgesetzt. Es ergeben sich temperatursenkende
und luftfeuchtigkeitserhöhende Effekte.
Klimaökologische Bedarfsräume befinden sich im Umfeld des Plangebietes mit der östlich anschließenden
Wohnbebauung. Mit erheblichen kinetischen Luftmassen-Austauschvorgängen aufgrund der Geländeform
(das Kalt-/Frischluftentstehungsgebiet befindet sich in einer geomorphologischen Mulde) ist jedoch nicht zu
rechnen. So bleiben die Wohlfahrtswirkungen des Klimatops weitgehend auf den Bereich des Plangebietes
selbst sowie auf das unmittelbare Umfeld beschränkt.
Infolge der Planung werden durch die Anlage der Parkplatzfläche Teile des Klimatops zerstört. Die für
klimatische Wohlfahrtswirkungen im Plangebiet relevanten Gehölzflächen werden durch Festsetzung als
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
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öffentliche Grünfläche erhalten.
Durch die geplante Befestigung der Parkplatzfläche kommt es zu geringfügigen klimatischen Belastungen
infolge der teilweisen (Stellplätze) und der vollständigen (Fahrbahn) Flächenversiegelung. Eine Ableitung des
Niederschlagswassers in die Kanalisation ist nicht notwendig. Zwar wird auch auf teilversiegelten Flächen die
einfallende Sonnen- und Wärmeenergie reflektiert, durch die Versickerung des Niederschlagswassers direkt
vor Ort kann das Niederschlagswasser im Plangebiet jedoch verdunsten und die klimatischen Wohlfahrtswirkungen bleiben dem Plangebiet erhalten.
3.1.5
Auswirkungen der Planung auf die Landschaft
Städtebauliches Ziel ist der Schutz des Landschaftsbildes im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und die
Neugestaltung des Ortsbildes. Der Parkplatz greift in eine landschaftlich hochwertige Grünstruktur innerhalb der
Ortslage Lechenichs ein. Daher sind die Eingriffe in das Landschaftsbild möglichst gering zu halten. In diesem
Sinne werden die das Plangebiet umrahmenden Gehölzstrukturen (Einzelbäume, Hecken) möglichst vollständig
erhalten durch Festsetzung als öffentliche Grünfläche. Innerhalb der Parkplatzfläche werden zwei Straßenbäume
gepflanzt. Die Gehölzfläche östlich der Lärmschutzwand „Am Haagenpfädchen“ ist zur Lärmschutzwand hin
stufig aufzubauen und mit Gehölzen zu bepflanzen, die aufgrund einer zu erwartenden Höhe von mind. 2,5 m die
Lärmschutzwand verdecken werden.
Durch diese Maßnahmen kann eine gute Durchgrünung und Einbindung der gesamten Parkplatzerweiterung
in die Landschaft erreicht werden. Die zu begrünende Lärmschutzwand zur Straße zum „Zum
Haagenpfädchen“ bietet zudem einen hohen Sichtschutz für die anliegende Wohnbebauung.
3.1.6 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Mit dem Ziel, auf den nicht überbaubaren Flächen des Plangebiets einen relativ hohen Biotopwert zu erhalten,
insbesondere für den Artenschutz naturnahe Gehölzflächen zu erhalten und den Eingriff in das Landschafts- und
Ortsbild und in den innerstädtischen Biotopkomplex Rotbach/Stadtgraben zu minimieren sowie das bestehende
Bepflanzungskonzept des vorhandenen Parkplatzes fortzuführen, sind folgende Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
Planungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 1 BauGB
Maß der baulichen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Die Höhe der festgesetzten Lärmschutzwand wird zwingend auf 2,50 m ab Oberkante ausgebautem Parkplatz festgesetzt.
Fläche für Maßnahmen zum Schutz, Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs.1 Nr.20 BauGB)
Da die Eingriffe durch Verkehrsflächen im Plangebiet nicht ausgeglichen werden können, werden die laut Ausgleichsbilanzierung zur
Kompensation der Eingriffe notwendigen 271 m² Laubwaldfläche auf einem Teilstück der Ökokontofläche „Friesheimer Busch Nordost“ der
Stadt Erftstadt (Gemarkung Friesheim, Flur 10, Flurstück 124) festgesetzt.
Flächen zum Anpflanzen und zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB)
Gehölzstreifen (G1)
Die als Gehölzstreifen (G1) bezeichneten, gem. § 9 (1) Nr.25a und Nr.25b BauGB zeichnerisch festgesetzten „Flächen für Anpflanzungen"
sind flächendeckend und dicht, ausschließlich mit heimischen Sträuchern und Bäumen gemäß Pflanzliste A im Umweltbericht zu bepflanzen.
Bestehende Gehölze innerhalb dieser Flächen sind zu erhalten und in die neu und dicht anzupflanzenden öffentlichen Grünflächen (G1) zu
integrieren.
Die Gehölzfläche östlich der Lärmschutzwand "Am Haagenpfädchen" ist zur Lärmschutzwand hin stufig aufzubauen und mit Gehölzen gemäß
Pflanzliste A im Umweltbericht zu bepflanzen, die aufgrund einer zu erwartenden Höhe von 2,50 m die Lärmschutzwand vollständig verdecken
werden. Die Pflanzungen (G1) sind zu pflegen und dauerhaft zu erhalten.
Begrünung der Lärmschutzwand (F1)
Auf der als öffentliche Grünfläche (F1) bezeichneten, gem. § 9 (1) Nr.25a BauGB zeichnerisch festgesetzten „Flächen für Anpflanzungen" sind
zur vollständigen Begrünung der Lärmschutzwand Kletterpflanzen (gemäß Pflanzliste B im Umweltbericht) zu pflanzen, zu pflegen und
dauerhaft zu erhalten.
Bauordnungsrechtliche Festsetzungen gem. § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 86
Bauordnung NW
Bodenbefestigung
Die öffentliche Parkplatzfläche, der Rad- und Fußweg und die nicht überbaubaren Flächen der Mischgebietsfläche sind ausschließlich mit
wasserdurchlässigen Materialien wie Ökopflaster oder Rasengittersteinen etc. auf unversiegeltem Untergrund zu befestigen.
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
10
Hinweise
! Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes
für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim in der Wasserschutzzone III B. Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine
Genehmigung bei der „Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises“ zu beantragen.
! Eine Luftbildauswertung brachte keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt werden. Erdarbeiten sind mit entsprechender Vorsicht auszuführen. Werden im Plangebiet
Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z.B. Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten
durchgeführt, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen (siehe auch Anlage zur Begründung „Merkblatt für Baugrundeingriffe“). Zur
Durchführung der Sicherheitsdetektion ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD), Außenstelle Köln, Gardestraße 7,
50968 Köln unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-253/12/ Kreis Erftkreis, zu benachrichtigen.
! Das Plangebiet liegt im Bereich braunkohlebedingter großflächiger Grundwasserbeeinflussung.
2.2
Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher
Bedeutung und der Europäischen Vogelschutzgebiete im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes
Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäische Vogelschutzgebiete sind von der Planung nicht
betroffen.
2.3
Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt, Vermeidung von Emissionen sowie der
sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern
Durch die Umsetzung eines öffentlichen Parkplatzes „Am Haagenpfädchen“ ist mit einer Verkehrszunahme
durch 19 Stellplätze und mit entsprechenden Lärm- und sonstigen Emissionszunahmen zu rechnen, die zu
einer erhöhten Belastung der Bevölkerung führen können.
- Lärm –
Zur Beurteilung und Abwägung der Geräuschimmissionen wurde eine gutachterliche Stellungnahme zu der
zu erwartenden Geräuschssituation durch die geplante Parkplatzerweiterung um 19 Stellplätze erstellt. Da
der geplante Parkplatz unmittelbar - getrennt durch die Straße „Am Haagenpfädchen“ – an bestehende
Wohnhäuser angrenzt, die gemäß dem rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 6 den Schutzbedarf eines „Reinen
Wohngebietes“ aufweisen, wurde geprüft, ob das Vorhaben mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft zu
vereinbaren ist.
Ein Schallschutzgutachten der Accon Köln GmbH vom 28.01.2016 (s. Anlage zur Begründung) belegt die
Einhaltung der Grenzwerte auch ohne Lärmschutzmaßnahmen. Die Berechnungsergebnisse verdeutlichen,
dass die Grenzwerte der 16. BImSchV an allen ausgewählten, für die benachbarte Wohnbebauung
repräsentativen Immissionspunkten, eingehalten bzw. unterschritten werden. Dabei ging das Gutachten von
einer maximalen Fahrzeugbelegung bzw. von einem maximalen Belegungswechsel innerhalb der Tages- und
Nachtzeit aus. Die zusätzlich festgesetzte Lärmschutzwand dient dem Planungsziel, bestmöglichen
Nachbarschaftsschutz (auch Sichtschutz) für die benachbarte Wohnbebauung zu gewährleisten.
Für diese Lärmschutzwand wird eine Höhe von 2,50 m (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ab Oberkante Parkfläche
festgesetzt. Die Lage der Wand ist so gewählt, dass sie möglichst nahe an der Emissionsquelle platziert ist.
- Schadstoffemissionen –
Untersuchungen zu eventuell künftig erhöhten Schadstoffemissionen durch das Plangebiet liegen nicht vor.
Das Plangebiet ist durch Kfz-bedingte Luftschadstoffe der Bonner Straße (Hauptverkehrsstraße) vorbelastet.
Mit zunehmendem Abstand zur Bonnerstraße ist aufgrund der festgesetzten Bauweise und der vorhandenen
Grünstrukturen mit einer starken Abnahme der Schadstoffbelastungen zu rechnen.
Aufgrund der geringen Anzahl der geplanten Parkplätze (19 Stück) sind die durch den Parkplatz verursachten
Luftschadstoffe im Verhältnis zum Kfz-Aufkommen auf der Bonner Straße (Durchschnittlicher DTV = 10.000
KFZ) nicht darstellbar bzw. nicht erheblich und werden keine messbaren Auswirkungen haben.
- Kampfmittel –
Eine Luftbildauswertung brachte keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im Plangebiet.
Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann jedoch nicht gewährt werden. Erdarbeiten sind mit entsprechender
Vorsicht auszuführen. Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher mechanischer Belastung z. B.
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt, wird eine
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11
Sicherheitsdetektion empfohlen (siehe auch Anlage zur Begründung „Merkblatt für Baugrundeingriffe“).
Zur Durchführung der Sicherheitsdetektion ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst NRW - Rheinland (KBD),
Außenstelle Köln, Gardestraße 7, 50968 Köln unter Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-253/12/
Kreis Erftkreis, zu benachrichtigen
- Abfälle und Abwässer Die Stellplatzflächen werden versickerungsfähig gestaltet, so dass das Niederschlagswasser vor Ort versickert
und nicht abgeführt werden muss.
2.4
Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Im Plangebiet selbst befindet sich kein in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt eingetragenes Bau- oder
Bodendenkmal.
Westlich des Plangebietes, jenseits des Rotbaches befindet sich der Stadtgraben der in seiner Gesamtheit als
Bodendenkmal BoD-Nr.025 in die Denkmalliste der Stadt Erftstadt eingetragen ist. Jenseits des Stadtgrabens
befinden sich außerdem die Baudenkmäler, Zehntwall Nr.1 (DL-Nr. 061), Zehntwall Nr.5 (DL-Nr. 280), Zehntwall
Nr.17 (DL-Nr. 283). Östlich des Plangebiets an der Bonner Straße befinden sich die Baudenkmäler Bonner
Straße Nr.36 (DL-Nr. 226) und Bonner Straße Nr.29 (DL-Nr.187).
Durch die Planung werden die genannten Bau- und Bodendenkmäler nicht beeinträchtigt. Durch die Planung
werden keine umweltbezogenen Auswirkungen auf diese Denkmäler, auf sonstige Kulturgüter oder Sachgüter
vorbereitet.
Abb. 8: Auszug aus dem Bodendenkmalkataster der Stadt Erftstadt
2.5
Nutzung erneuerbarer Energien sowie die sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
Festsetzungen bzgl. der Nutzung erneuerbarer Energien wurden im Plan nicht getroffen.
2.6
Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen
Im Folgenden werden die für das Vorhaben relevanten Ziele des Umweltschutzes in Fachplänen dargelegt.
Gebietsentwicklungsplan/Regionalplan
Im Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln ist das Plangebiet als „Allgemeiner
Siedlungsbereich“ (ASB) dargestellt. Flächen außerhalb des ASB werden nicht in Anspruch genommen.
Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes Grünfläche dar. Das Plangebiet liegt
darüber hinaus im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 6, Erftstadt-Lechenich, „Patria“. Dieser B-Plan setzt
entlang der Bonner Straße bis zu einer Tiefe von ca. 55 m Mischgebiet festsetzt. Der rückwärtige Bereich des
Plangebietes ist als Grünfläche festgesetzt. Das westlich an das Plangebiet angrenzende Wohngebiet ist als
reines Wohngebiet festgesetzt. Der hier behandelte Bebauungsplan Nr. 147 A überplant in einem kleinen
Teilbereich am nördlichen Rand einen Teil des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 147.
Die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung (Öffentlicher Parkplatz) in der
festgesetzten Größe mit ca. 1.000 m² widerspricht im vorliegenden Fall nicht den Grundzügen der
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
12
Flächennutzungsplanung und kann als entwickelt aus der vorbereitenden Bauleitplanung angesehen werden.
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Bereich des Landschaftsplans 5, jedoch nicht in dessen Geltungsbereich.
Wasserschutzgebiet
Der Geltungsbereich liegt im Einzugsgebiet des geplanten Wasserschutzgebietes der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim in de Wasserschutzzone IIIB. Für notwendige Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind 3,00 m
Abstand zur Böschungsoberkante eingehalten, zudem wird als gesicherte Zugangsmöglichkeit ein Geh- und
Fahrrecht zugunsten des Erftverbandes festgesetzt. Das Plangebiet BP Nr.147 A liegt im Geltungsbereich des
Landschaftsplans 4 „Zülpicher Börde“, der für das im baulichen Innenbereich befindliche Plangebiet keine
Festsetzungen trifft.
Das Bebauungsplangebiet liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung (Stand: 13.07.1998) zur
Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim in der
Wasserschutzzone III B. Bei Planungen und Maßnahmen innerhalb des Bebauungsplangebietes ist der den
Trägern öffentlicher Belange mit Schreiben vom 13.07.1998 zugegangene Entwurf der ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die Gewässer im Einzugsgebiet der
Wassergewinnungsanlage Erftstadt-Dirmerzheim (Wasserschutzgebietsverordnung E.-Dirmerzheim) zu
beachten.
Überschwemmungsgebiet
Das Plangebiet liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Durch die Erweiterung des
Parkplatzes werden keine Baukörper oder Aufschüttungen im Plangebiet realisiert, die das vorhandene Überschwemmungsgebietsvolumen verringern. Ein Retentionsausgleich ist somit nicht notwendig
Altlasten
Einträge aus dem Altlastenkataster sind nicht vorhanden.
Abfall und Immissionsschutz
Abfall- oder Immissionsschutzrechtliche Pläne liegen im Plangebiet nicht vor.
2.7
Alternativenprüfung
Die Erweiterung des Parkplatzes „Am Haagenpfädchen“ ist unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen
der geeignetste Standort für die Schaffung von weiterem Parkraum an der Bonner Straße. Die Zufahrt und
Erschließung des Parkplatzes sind bereits vorhanden, so dass die Erweiterung mit nur geringem Aufwand
erfolgen kann. Weitere vergleichbare Standortalternativen sind nicht vorhanden.
3.
Zusammenfassung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ sollen die
planungsrechtlichen Grundlagen für eine Erweiterung des öffentlichen Parkplatzes am östlichen Rand der
Altstadt Lechenichs auf einem in Eigentum der Stadt Erftstadt befindlichen Gartengrundstück geschaffen werden.
Die Planung sieht vor, auf einem ca. 1050 m² großen städtischen Grundstück, welches sich unmittelbar
südlich an den vorhandenen Parkplatz anschließt, eine Erweiterung für etwa 19 Stellplätze zu schaffen. Die
vorhandene Parkplatzgestaltung in Form einer mittigen Fahrgasse und seitlicher Senkrechtaufstellung soll
nach Süden fortgeführt und am Südende des Grundstücks durch eine T-förmigen Parkplatzgrundriss einen
Abschluss bilden, welcher auch später nicht mehr nach Süden weitergeführt werden kann.
Durch die geplante Parkplatzerweiterung werden Eingriffe in Natur und Landschaft vorbereitet, die durch eine
Veränderung der Gestalt und Nutzung von Grundflächen, die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts oder das
Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können, somit einen Eingriff gem. § 18 und § 21
BNatSchG bzw. § 4 (1) Landschaftsgesetz NW in Natur und Landschaft darstellen.
Das betroffene Gartengrundstück wird zur Wohnbebauung im Osten hin durch eine schmale Baum-StrauchHecke und im Westen durch uferbegleitende Gehölze und den Rotbach begrenzt. Der zentral gelegenen
Nutzgarten ist hauptsächlich durch Scherrasen mit vereinzelt jungen Obstbäumen sowie Holunder- und
Weidenbüsche geprägt. Entlang der westlichen Grenze befinden sich Gartenhäuschen und Geräteschuppen.
Des Weiteren existieren im nördlichen und südlichen Bereich zwei Teilflächen mit Grabeland/Gemüsebeeten
sowie eine kleiner Streifen mit einer jungen Weihnachtsbaumkultur. Durch das Vorhaben wird der zentrale
Bereich des Nutzgartens überplant, so dass dieser als Freifläche verloren geht.
Im Rahmen der Eingriffsminimierung werden die nicht als Parkplatz festgesetzten Flächen in den Randbereichen des Plangebietes als öffentliche Grünfläche festgesetzt um die hier vorhandenen, randlichen
Gehölzbestände zu erhalten bzw. sollen diese mit weiteren Gehölzpflanzungen ergänzt werden.
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
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Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein verbleibender externer Kompensationsbedarf von
1.086 Biotopwertpunkten ermittelt, der außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden soll. Auf einer
Ökokontofläche der Stadt Erftstadt wurden - angrenzend an das Waldnaturschutzgebiet ‚Friesheimer Busch’ auf einem intensiv genutzten Acker Laubwaldflächen, Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt.
Um das vorhandene Kompensationsdefizit auszugleichen, werden 271 m² Laubwaldfläche auf o. g.
Ausgleichsfläche zugeordnet bzw. in Anspruch genommen.
Im Planbereich und im Wirkbereich des Vorhabens ergeben sich laut Artenschutzprüfung keine Erkenntnisse
über artenschutzrechtlich relevante Arten, die von den geplanten Maßnahmen erheblich beeinträchtigt oder
gestört werden können. Unter Einhaltung der Schutzmaßnahmen zur zeitlichen Einschränkung der
Rodungsarbeiten von Anfang Oktober bis Ende Februar, einer Gehölz schonenden Einrichtung des
Baufeldes und der Erhaltung des umrahmenden Gehölzbestandes als festgesetzte öffentliche Grünfläche
wird eine artenschutzrechtliche Betroffenheit ausgeschlossen. Es sind nach fachlicher Einschätzung weder
bedeutsame Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen noch liegt ein relevanter Störungssachverhalt vor.
Das Plangebiet liegt im festgesetzten Überschwemmungsgebiet des Rotbachs. Durch die Erweiterung des
Parkplatzes werden keine Baukörper oder Aufschüttungen im Plangebiet realisiert, die das vorhandene Überschwemmungsgebietsvolumen verringern. Ein Retentionsausgleich ist somit nicht notwendig.
Der Eingriff in das Schutzgut Wasser durch den geplanten Bebauungsplan ist in erster Linie in der
Neuversiegelung von offener Bodenoberfläche zu sehen. Durch eine entsprechende Festsetzung zur
Verwendung von versickerungsfähigen Materialien zur Befestigung der Stellplatzflächen kommt es jedoch nicht
zu einer verringerten Niederschlagsversickerung und erhöhtem Oberflächenabfluss. Das Niederschlagswasser
kann vor Ort versickert werden.
Durch die Erweiterung des Parkplatzes um 19 Stellplätze ist mit einer geringfügigen Verkehrszunahme und
mit entsprechenden Lärm- und sonstigen Emissionszunahmen zu rechnen, die zu einer leicht erhöhten
Belastung der Bevölkerung führen können. Da der geplante Parkplatz unmittelbar - getrennt durch die Straße
„Am Haagenpfädchen“ - an bestehende Wohnhäuser angrenzt, die den Schutzbedarf eines „Reinen
Wohngebietes“ aufweisen, wurde geprüft, ob das Vorhaben mit dem Schutzanspruch der Nachbarschaft zu
vereinen ist. Das in Auftrag gegebene Schallschutzgutachten belegt die Einhaltung der Grenzwerte auch ohne
Lärmschutzmaßnahmen. Die Berechnungsergebnisse verdeutlichen, dass die Grenzwerte der 16. BImSchV an
allen ausgewählten, für die benachbarte Wohnbebauung repräsentativen Immissionspunkten, eingehalten bzw.
unterschritten werden. Die dennoch zusätzlich festgesetzte Lärmschutzwand dient dem Planungsziel,
bestmöglichen Nachbarschaftsschutz (auch Sichtschutz) für die benachbarte Wohnbebauung zu gewährleisten.
Fazit: Die vorliegende Planung kann nach Umsetzung der im Bebauungsplan festgesetzten
Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen und nach Zuordnung der externen Ausgleichsmaßnahme
als umweltverträglich bezeichnet werden.
Umweltbericht zum BP-Nr.147 A, Erweiterung Parkplatz „Am Haagenpfädchen“ in Erftstadt-Lechenich
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Anlage: Auswahl heimischer Baum- und Straucharten
A)
Pflanzliste für Ergänzungspflanzungen der festgesetzten öffentlichen Grünfläche G1
Hochwachsende Laubbäume
Fagus sylvatica
Fraxinus excelsior
Quercus petraea
Quercus robur
Tilia cordata
Tilia platyphyllos
Pflanzabstand:
Pflanzgröße:
Rotbuche
Gemeine Esche
Trauben-Eiche
Stiel-Eiche
Winterlinde
Sommerlinde
Hochstämme 6-10 m, Heister 3 m
Hochstamm mit Ballen, 3x verpflanzt, Stammumfang 10-12 cm
Heister ohne Ballen, 2x verpflanzt, Höhe ab 250 cm
Mittelhochwachsende Laubbäume
Acer campestre
Acer platanoides
Alnus glutinosa
Carpinus betulus
Malus sylvestris
Pyrus communis
Prunus padus
Prunus avium
Salix alba
Sorbus aucuparia
Sorbus aria
Feldahorn
Spitzahorn
Schwarzerle
Hainbuche
Wildapfel
Wildbirne
Traubenkirsche
Vogelkirsche
Silberweide
Eberesche
Mehlbeere
bei Pfl.-Abstand 1,5 m x 1,5 m = Pfl.-Größe: Heister, 2x verpfl., ab 150 cm
bei Pflanzabstand 1 m x 1 m = Pflanzgröße: Heister, 1x verpflanzt, ab 70 cm
Sträucher
Cornus mas
Cornus sanguinea
Corylus avellana
Crataegus monogyna
Euonymus europaeus
Ligustrum vulgare
Lonicera caprifolium
Lonicera xylosteum
Rhamnus frangula
Salix caprea
Salix purpurea
Viburnum lantana
Cornelkirsche
Hartriegel
Hasel
Weißdorn
Pfaffenhütchen
Liguster
Geißblatt
Heckenkirsche
Faulbaum
Salweide
Purpurweide
Schneeball
bei Pfl.-Abstand 1 m x 1 m = Pfl.-Größe: Strauch, 2x verpflanzt, 60 - 100 cm
bei Pflanzabstand 0,75 m x 0,75 m = Pflanzgröße: Strauch, 1x v., ab 70 cm
Die Sträucher sind truppweise, d.h. mind. in Dreier- oder Fünfergruppen der gleichen Strauchart zu pflanzen.
Bei notwendigen Pflegeschnitten ist der natürliche Wuchs der Gehölze zu berücksichtigen. Die Kappung von
Bäumen ist nicht zulässig. Sämtliche Pflegemaßnahmen sind nur in der Zeit der Vegetationsruhe in der Zeit
vom 1. September bis 28. Februar durchzuführen.
B)
Pflanzliste für die zusätzliche Begrünung der Lärmschutzwand
Kletterpflanzen
Clematis vitalba
Hedera helix
Lonicera caprifolium
Parthenocissus quinquefolia
Parthenocissus quinquefolia "Engelmannii"
Parthenocissus tricuspidata
Waldrebe (Kletterhilfe)
Efeu
Jelängerjelieber (Kletterhilfe)
Wilder Wein (Kletterhilfe)
Wilder Wein
Klimmender Wein
Pflanzgröße: mit Topfballen 60 - 80 cm, ab 4 Triebe