Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
290 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
Lfd.
Nr.
Absender
Datum
Posteingang
Zusammengefasster Inhalt
Art und Umfang der Berücksichtigung
1
RWE Westfalen/Weser-Ems
Netzservice GmbH, 44139
Dortmund
Deutsche Bahn AG, DB
Immobilien, Deutz-Mülheimer
Straße, 50679 Köln
21.12.2012
Keine 110kV-Leitungen im Planbereich – keine
Betroffenheit
Kenntnisnahme
13.12..2013
Keine Anregungen und Bedenken
Kenntnisnahme
Straßen NRW,
Regionalniederlassung
Ville-Eifel,
Postfach 120161,
53874 Euskirchen
IHK Köln, Geschäftsstelle
Rhein-Erft,
50126 Bergheim
Rheinische Netzgesellschaft
mbH
Maarweg 159-161
50825 Köln
Landesbetrieb Wald und Holz
Herr Hönscheid (telefonisch)
Deutsche Telekom Technik
GmbH, Postfach 100709,
44782 Bochum
Gasversorgungsgesellschaft
mbH Rhein-Erft, Postfach
1222, 50329 Hürth
Bezirksregierung Düsseldorf,
Kampfmittelbeseitigungsdienst,
Postfach 300865,
40408 Düsseldorf
04.01.2013
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
02.01.2013
und
30.08.2016
08.01.2013
Keine Bedenken oder Anregungen
Kenntnisnahme
Keine Bedenken
Gasnetz von Planung nicht betroffen
Kenntnisnahme
08.01.2013
Waldflächen nicht betroffen - Keine Stellungnahme
Kenntnisnahme
02.01.2013
und
29.08.2016
10.01.2013
und
07.06.2016
10.01.2013
Keine Einwände
Keine TK-Linien im Plangebiet
Keine Neuanlagen geplant
GVG hat das Netz an Rheinische Netzgesellschaft
verpachtet. Die Anfrage wurde entsprechend
weitergeleitet
Keine Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln nach Luftbildauswertung. Dennoch keine
Garantie auf Kampmittelfreiheit. Bauarbeiten sind sofort
einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden werden. KBD
und Polizei sind umgehend zu verständigen. Werden
Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen
geplant, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die
Vorgehensweise ist einem der Stellungnahme
beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab sind
Kenntnisnahme
2
3
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8
9
Kenntnisnahme. Stellungnahme von RNG liegt vor keine Bedenken.
Die Hinweise wurden bereits in den
Bebauungsplan aufgenommen
BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
10
Bezirksregierung Arnsberg,
Abteilung 6 Bergbau und
Energie in NRW
Postfach, 44025 Dortmund
11.01.2013
11
Eigenbetrieb Straßen -65-
03.01.2013
12
Erftverband, Postfach1320,
50103 Bergheim
16.01.2013
und
15.08.2016
13
RWE Power AG,
Stüttgenweg 2, 50935 Köln
Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat,
70/4, 50124 Bergheim
15.01.2013
14
15.01.2013
und
14.09.2016
Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und
Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen
einzuholen.
Plangebiet liegt auf Bergwerksfeld „Liblar 34“,
Eigentümerin ist RWE Power AG, Köln.
Plangebiet ist von Sümpfungsmaßnahmen des
Braunkohlenbergbaus in der Umgebung betroffen.
Grundwasserabsenkungen werden voraussichtlich noch
über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Durch
einen späteren Grundwasseranstieg nach Beendigung
des Bergbaus besteht die Möglichkeit von
Bodenbewegungen.
Erweiterung des Parkplatzes ist mit erheblichen
Mehrkosten verbunden. Für Teildemontage und
Neuerrichtung der vorh. Lärmschutzwand werden 35004500€ veranschlagt. Für Überschwemmungsschutzwall
in Richtung Rotbach ist mit zusätzlich ca. 1500€ zu
rechnen.
Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken.
Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet des
Rotbachs ist sicher zu stellen, dass die Parkplätze bei
Hochwasser rechtzeitig geräumt werden, um Schäden
am Gewässer durch gefährdende Stoffe zu verhindern.
Die Lärmschutzwand bedarf einer wasserrechtlichen
Genehmigung. Für den verloren gegangenen
Retentionsraum ist ein Ausgleich zu schaffen, wobei
nicht nur der Baukörper selbst, sondern auch das durch
ihn abgeschnittene Überschwemmungsgebiet zu
berücksichtigen ist, das durch ihn nicht mehr überströmt
wird. Bei der Anlage des Parkplatzes darf die bisherige
Geländehöhe nicht überschritten werden.
Belange von RWE werden durch die Planung nicht
berührt
Naturschutz und Landschaftspflege:
Das Gebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs
eines Landschaftsplans. Es bestehen Bedenken gegen
die Planung: gem. §2 (4) LG sind natürliche oder
naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und
Kenntnisnahme.
Hinweise zur bergbaubedingten
Grundwasserbeeinflussung sind in den
Bebauungsplan aufgenommen
Die Ausführungen werden zur Kenntnis
genommen.
Der Hinweis auf die Räumung der Parkplätze im
Hochwasserfall wird zur Kenntnis genommen.
Die Einzelheiten einer Evakuierung des Parkplatzes
bei Hochwasser kann im Bauleitplanverfahren nicht
abgehandelt werden. Die Hinweise werden dem
zuständigen Rechts- und Ordnungsamt
weitergeleitet.
Dem Hinweis auf die Ausgleichspflicht bei
Retentionsraumverlust wird zur Kenntnis
genommen. Der durch die geplante Errichtung der
Lärmschutzwand verloren gehende Retentionsraum
wird ausgeglichen. Dies wird im Rahmen der
Ausbauplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens abgehandelt werden.
Kenntnisnahme
Die Bedenken gegen die Planung werden nicht
geteilt. Es ist politischer Wunsch des Rates der
Stadt Erftstadt, eine Erweiterung der
Parkmöglichkeiten für die Altstadt Lechenich
voranzutreiben. Es wurden bereits bei der Errichtung
BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, zu entwickeln
oder wiederherzustellen. Die Befestigung der an den
Rotbach grenzenden, derzeit noch unverritzten Böden
steht den im LG formulierten Grundsätzen des
Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen.
Im Bericht zu den Umsetzungsfahrplänen der
Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Arbeitsgebiet
Erft) vom 25.05.2012 wird deutlich, dass in den
nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen zur
Renaturierung der Fließgewässer erforderlich sind. Der
überwiegende Teil dieser Maßnahmen ist vom
Erftverband umzusetzen. Ebenfalls sind erhebliche
Anstrengungen der kommunen erforderlich.
Rotbach weist schlechtmöglichste Strukturgute auf
(Stufe 7). Diese kann verbessert werden durch
Entwicklung der Uferstreifen mit naturnahen
Uferstrukturen und lebensraumtypischer Ufervegetation.
Dafür würde Platz benötigt. Durch die geplante
Parkplatzerweiterung würde ein weiterer Teil des
Rotbachs dauerhaft der ökologischen Verbesserung
entzogen. Der Abschnitt, in dem das Pangebiet liegt,
würde sich für eine Verbesserung anbieten.
Die Planung widerspricht der in der EGWasserrahmenrichtlinie geforderten ökologischen
Gewässerentwicklung und damit auch der Umsetzung
des Programms „Lebendige Gewässer“ in NRW.
Es wird angeregt, eine Umplanung vorzusehen, welche
vom Ufer des Rotbachs weiter wegrückt. Eine
entsprechende Skizze ist der Stellungnahme beigefügt.
Der Einschätzung des Umweltberichts zur
Umweltverträglichkeit der Planung kann nicht gefolgt
werden.
Anregungen zu Ortsbild und Naherholung: Wegen der
2,5m hohen Lärmschutzwand ist eine zeitnahe, effektive
Eingrünung des Parkplatzes gegenüber dem
Rotbachufer mit seiner Naherholungseignung
des bestehenden Parkplatzes Am Haagenpfädchen
Alternativstandorte untersucht, die sich alle als nicht
geeignet erwiesen haben. Eine Schaffung weiterer
Parkmöglichkeiten in diesem Umfang ist an anderen
Stellen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand
möglich. Die Erweiterung des Parkplatzes ist nur an
dieser Stelle in der gewählten Form sinnvoll und stellt
einen vergleichsweise geringen Eingriff dar. Es ist
zwar nachzuvollziehen, dass eine Renaturierung des
Rotbachs und die Schaffung eines erweiterten
Bachauenbereichs auch im Bereich des Plangebiets
wünschenswert wäre. Jedoch können aufwertende
Maßnahmen auch an dem durch die Planung noch
zur Verfügung stehenden Querschnitt erzielt werden.
Zudem ist hier das gemeindliche Interesse nach
einer verbesserten Erreichbarkeit der Altstadt und
der Verbesserung der Bedingungen des
innerstädtischen Einzelhandels höher zu gewichten
als das Renaturierungspotenzial auf einem kurzen,
innerstädtischen Abschnitt des Rotbachs. Der durch
die Planung verminderte Raum für
fließgewässeraufwertende Maßnahmen beläuft sich
lediglich auf eine Länge von 35m. Der südlich
angrenzende innerstädtische Freiraum steht für
aufwertende Maßnahmen weiter zur Verfügung. Die
Parkplatzplanung wird durch die T-Form so
ausgelegt, dass sie einen städtebaulichen Abschluss
erhält.
Der Anregung, die Parkplatzerweiterung
umzuplanen wird nicht gefolgt.
Eine Umplanung, wie von der unteren Landschaftsbehörde skizzenhaft vorgeschlagen, kann bereits
aus Gründen des Schallimmissionsschutzes der
östlich angrenzenden Wohnbebauung nicht
umgesetzt werden. Dies wurde auch mit der Unteren
Landschaftsbehörde im Nachgang der Stellungnahme abgestimmt. In der Stellungnahme im
Rahmen der Beteiligung gem. §4(2) BauGB wurde
BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
erforderlich. Die bisherige Eingrünung wird als
misslungen angesehen. Es wird angeregt, die
bestehende Eingrünung als „zu erhalten“ festzusetzen.
Es wird angeregt, auf die 6m breiten Fahrrechte
zugunsten des Erftverbands zu verzichten, um eine
effektive Eingrünung zu erhalten.
Es wird angeregt, auch an den vorhandenen
Parkplatzbereichen soweit wie möglich Gehölze
anzupflanzen.
Wasser, Abfallwirtschaft und Bodenschutz:
Plangebiet liegt im Überschwemmungsgebiet (HQ100)
des Rotbachs. Für die Erweiterung ist beim Rhein-ErftKreis eine wasserrechtliche Genehmigung gem. §78
Wasserhaushaltsgesetz für Anlagen und Maßnahmen
im Überschwemmungsgebiet zu stellen.
Die Anlage kann nur genehmigt werden, wenn im
Einzelfall das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung
nicht oder nur unwesentlich beeinträchtig und der
Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum
zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und der
Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig verändert, der
bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und
hochwasserangepasst ausgeführt wird.
Ein Verlust von Retentionsraum ist nicht zulässig und ist
dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen des
Genehmigungsverfahrens zu belegen.
Es wird auf den im Landeswassergesetz (Änderung seit
16.07.2016 in Kraft) geforderten 5m breiten Uferstreifen,
der nicht mit baulichen Anlagen versehen werden darf,
hingewiesen.
Das Plangebiet liegt in der geplanten
Wasserschutzzone III des Wasserwerks Dirmerzheim.
Für die Verwendung von Recyclingbaustoffen ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis beim Rhein-Erft-Kreis zu
von einem Umplanungsvorschlag abgesehen.
Die Anregungen zu Ortsbild und Naherholung
werden zur Kenntnis genommen. Die Begrünung
der Lärmschutzwand ist bereits im alten
Bebauungsplan Nr. 147 festgesetzt und wird im
ergänzenden Bebauungsplan Nr. 147A
weitergeführt. Die Umsetzung war jedoch bisher
nicht effektiv. Die Anregung, die Begrünung effektiver
umzusetzen wird daher an den zuständigen
Eigenbetrieb Straßen weitergeleitet. An der
Festsetzung muss nichts geändert werden.
Die angeregte Erhaltungsfestsetzung für die
vorhandene Eingrünung wird nicht in den
Bebauungsplan aufgenommen. Die wünschenswerte
Erhaltung widerspricht nicht den gewählten
Festsetzungen. Ob die Erhaltung möglich ist, klärt
sich erst im Zuge der Tiefbauplanung. Die
Anregungen werden dem Eigenbetrieb Straßen, der
die Tiefbauplanung durchführt, mitgeteilt. Sollten sich
im Zuge der Baumaßnahmen
Erhaltungsmöglichkeiten der bestehenden Gehölze
ergeben, sind diese zu wahren.
Den Hinweise des Fachbereichs Wasser,
Abfallwirtschaft und Bodenschutz werden zur
Kenntnis genommen.
Die Hinweise auf die Erforderlichkeit der
wasserrechtlichen Genehmigung durch den RheinErft-Kreis und zu den gesetzlichen Vorgaben des
§78 Wasserhaushaltsgesetz werden in den
Bebauungsplan aufgenommen.
Die Hinweise zum Wasserschutzgebiet und zum
Einbau von Recyclingbaustoffen sind bereits den
Bebauungsplan aufgenommen.
Der Hinweis auf die Erforderlichkeit der Abstimmung
der Parkplatzentwässerung mit dem Rhein-Erft-Kreis
wird in den Bebauungsplan aufgenommen.
Im Bereich des 5m breiten Uferstreifens sind keine
BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
beantragen. Ein Einbau erst nach Erteilung der
wasserrechtlichen Erlaubnis und nur mit RCL-Material
der besseren Qualität (RCL I) unter einer
wasserundurchlässigen Decke zulässig.
Die Entwässerung des Parkplatzes ist mit dem RheinErft-Kreis abzustimmen.
Keine Eintragungen im Altlastenkataster.
Keine Bedenken aus Sicht des Bodenschutzes.
Jedoch ist aus abfallrechtlicher Sicht eine
Nebenbestimmung in den Bebauungsplan
aufzunehmen, dass aufgrund des aus ehemaligen
Erzbergbaugebieten zufließenden Rotbachs erhöhte
Schwermetallgehalte (insbesondere Blei) im Boden des
Plangebiets auftreten können. Erdaushub zum
Abtransport ist entsprechend zu untersuchen. Im Falle
belasteter Böden hat eine ordnungsgemäße Entsorgung
zu erfolgen (gem. LAGA M20, Mitteilungen der
Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, 20-Kap.1.2 TR
Boden, aktualisiert 2004).
baulichen Anlagen geplant.
Die Hinweise aus abfallrechtlicher Sicht zu den
möglicherweise belasteten Böden und die Pflicht zur
Untersuchung und ordnungsgemäßen Entsorgung
werden in den Bebauungsplan aufgenommen.
Die Stellungnahmen des Fachbereichs
Immissionsschutz und des Amts für Straßenbau
werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich
um eine öffentliche Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung Parkplatz.
Immissionsschutz und Amt für Straßenbau:
Soweit es sich um die Erweiterung eines öffentlichen
Parkplatzes handelt, werden zum Immissionsschutz
keine Anregungen vorgebracht. Bei gewerblich
genutztem Parkplatz sind weitergehende Informationen
erforderlich.
15
Kenntnisnahme
01.08.2016
Keine 110-kV-Leitungen im Plangebiet vorhanden.
Planungen für neue Leitungen liegen nicht vor.
Keine Höchstspannungsleitungen im Plangebiet
vorhanden. Planungen für neue Leitungen liegen nicht
vor.
LVR Dezernat Finanz- und
Immobilienmanagement,
50663 Köln
05.08.16
Keine Bedenken
Kenntnisnahme
Bezirksregierung Köln,
Dezernat 33, 50506 Köln
15.01.2013
Keine Anregungen
Kenntnisnahme
Westnetz GmbH, Florianstraße
15-21, 44139 Dortmund
Amprion GmbH,
Rheinlanddamm 24, 44139
Dortmund
08.08.2016
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18
16
Kenntnisnahme
BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB
19
Stellungnahme 1
20.09.2015
Es bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der
Parkplatzerweiterung. Der Parkplatz Am
Haagenpfädchen ist nach eigener Beobachtung und
Auswertung der Stellungnehmer in der Zeit vom
26.08.2015 bis 17.09.2015 mit insgesamt 53 Zählungen.
Zu keinem Zeitpunkt waren alle Parkplätze belegt. Die
Auslastung belief sich in Spitzenzeiten auf max. 80%.
An Markttagen waren im Schnitt noch 5,8 Stellplätze in
der Zeit von 9-13 Uhr unbesetzt. Das Ziel, mehr
Besucher in die Lechenicher Altstadt zu bekommen,
würde nicht erreicht. Die Grünfläche sollte daher nicht
für eine Parkplatzerweiterung versiegelt werden.
Die Ergebnisse der – nicht repräsentativen –
Erhebung werden zur Kenntnis genommen. Der
Anregung, die Planung nicht umzusetzen, wird
nicht gefolgt.
Die Notwendigkeit der Parkplatzerweiterung wird
insbesondere dadurch begründet, dass der
Schützenplatz als größter Parkplatz für die Altstadt
bei diversen Veranstaltungen nicht zur Verfügung
steht und in der Vergangenheit daher Engpässe
aufgetreten sind und für die Besucher der Altstadt
dann nicht genügend Stellplätze zur Verfügung
standen.