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Beschlussvorlage (Abwägungstabelle)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
290 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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Inhalt der Datei

BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB Lfd. Nr. Absender Datum Posteingang Zusammengefasster Inhalt Art und Umfang der Berücksichtigung 1 RWE Westfalen/Weser-Ems Netzservice GmbH, 44139 Dortmund Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Deutz-Mülheimer Straße, 50679 Köln 21.12.2012 Keine 110kV-Leitungen im Planbereich – keine Betroffenheit Kenntnisnahme 13.12..2013 Keine Anregungen und Bedenken Kenntnisnahme Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, Postfach 120161, 53874 Euskirchen IHK Köln, Geschäftsstelle Rhein-Erft, 50126 Bergheim Rheinische Netzgesellschaft mbH Maarweg 159-161 50825 Köln Landesbetrieb Wald und Holz Herr Hönscheid (telefonisch) Deutsche Telekom Technik GmbH, Postfach 100709, 44782 Bochum Gasversorgungsgesellschaft mbH Rhein-Erft, Postfach 1222, 50329 Hürth Bezirksregierung Düsseldorf, Kampfmittelbeseitigungsdienst, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 04.01.2013 Keine Bedenken Kenntnisnahme 02.01.2013 und 30.08.2016 08.01.2013 Keine Bedenken oder Anregungen Kenntnisnahme Keine Bedenken Gasnetz von Planung nicht betroffen Kenntnisnahme 08.01.2013 Waldflächen nicht betroffen - Keine Stellungnahme Kenntnisnahme 02.01.2013 und 29.08.2016 10.01.2013 und 07.06.2016 10.01.2013 Keine Einwände Keine TK-Linien im Plangebiet Keine Neuanlagen geplant GVG hat das Netz an Rheinische Netzgesellschaft verpachtet. Die Anfrage wurde entsprechend weitergeleitet Keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln nach Luftbildauswertung. Dennoch keine Garantie auf Kampmittelfreiheit. Bauarbeiten sind sofort einzustellen, sofern Kampfmittel gefunden werden. KBD und Polizei sind umgehend zu verständigen. Werden Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen geplant, wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Die Vorgehensweise ist einem der Stellungnahme beiliegenden Merkblatt zu entnehmen. Vorab sind Kenntnisnahme 2 3 4 5 6 7 8 9 Kenntnisnahme. Stellungnahme von RNG liegt vor keine Bedenken. Die Hinweise wurden bereits in den Bebauungsplan aufgenommen BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB 10 Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW Postfach, 44025 Dortmund 11.01.2013 11 Eigenbetrieb Straßen -65- 03.01.2013 12 Erftverband, Postfach1320, 50103 Bergheim 16.01.2013 und 15.08.2016 13 RWE Power AG, Stüttgenweg 2, 50935 Köln Rhein-Erft-Kreis, Der Landrat, 70/4, 50124 Bergheim 15.01.2013 14 15.01.2013 und 14.09.2016 Betretungserlaubnisse der betroffenen Grundstücke und Pläne über vorhandene Versorgungsleitungen einzuholen. Plangebiet liegt auf Bergwerksfeld „Liblar 34“, Eigentümerin ist RWE Power AG, Köln. Plangebiet ist von Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlenbergbaus in der Umgebung betroffen. Grundwasserabsenkungen werden voraussichtlich noch über einen längeren Zeitraum wirksam bleiben. Durch einen späteren Grundwasseranstieg nach Beendigung des Bergbaus besteht die Möglichkeit von Bodenbewegungen. Erweiterung des Parkplatzes ist mit erheblichen Mehrkosten verbunden. Für Teildemontage und Neuerrichtung der vorh. Lärmschutzwand werden 35004500€ veranschlagt. Für Überschwemmungsschutzwall in Richtung Rotbach ist mit zusätzlich ca. 1500€ zu rechnen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht keine Bedenken. Aufgrund der Lage im Überschwemmungsgebiet des Rotbachs ist sicher zu stellen, dass die Parkplätze bei Hochwasser rechtzeitig geräumt werden, um Schäden am Gewässer durch gefährdende Stoffe zu verhindern. Die Lärmschutzwand bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. Für den verloren gegangenen Retentionsraum ist ein Ausgleich zu schaffen, wobei nicht nur der Baukörper selbst, sondern auch das durch ihn abgeschnittene Überschwemmungsgebiet zu berücksichtigen ist, das durch ihn nicht mehr überströmt wird. Bei der Anlage des Parkplatzes darf die bisherige Geländehöhe nicht überschritten werden. Belange von RWE werden durch die Planung nicht berührt Naturschutz und Landschaftspflege: Das Gebiet liegt nicht innerhalb des Geltungsbereichs eines Landschaftsplans. Es bestehen Bedenken gegen die Planung: gem. §2 (4) LG sind natürliche oder naturnahe Gewässer sowie deren Uferzonen und Kenntnisnahme. Hinweise zur bergbaubedingten Grundwasserbeeinflussung sind in den Bebauungsplan aufgenommen Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Der Hinweis auf die Räumung der Parkplätze im Hochwasserfall wird zur Kenntnis genommen. Die Einzelheiten einer Evakuierung des Parkplatzes bei Hochwasser kann im Bauleitplanverfahren nicht abgehandelt werden. Die Hinweise werden dem zuständigen Rechts- und Ordnungsamt weitergeleitet. Dem Hinweis auf die Ausgleichspflicht bei Retentionsraumverlust wird zur Kenntnis genommen. Der durch die geplante Errichtung der Lärmschutzwand verloren gehende Retentionsraum wird ausgeglichen. Dies wird im Rahmen der Ausbauplanung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens abgehandelt werden. Kenntnisnahme Die Bedenken gegen die Planung werden nicht geteilt. Es ist politischer Wunsch des Rates der Stadt Erftstadt, eine Erweiterung der Parkmöglichkeiten für die Altstadt Lechenich voranzutreiben. Es wurden bereits bei der Errichtung BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB natürliche Rückhalteflächen zu erhalten, zu entwickeln oder wiederherzustellen. Die Befestigung der an den Rotbach grenzenden, derzeit noch unverritzten Böden steht den im LG formulierten Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegen. Im Bericht zu den Umsetzungsfahrplänen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (Arbeitsgebiet Erft) vom 25.05.2012 wird deutlich, dass in den nächsten Jahren erhebliche Anstrengungen zur Renaturierung der Fließgewässer erforderlich sind. Der überwiegende Teil dieser Maßnahmen ist vom Erftverband umzusetzen. Ebenfalls sind erhebliche Anstrengungen der kommunen erforderlich. Rotbach weist schlechtmöglichste Strukturgute auf (Stufe 7). Diese kann verbessert werden durch Entwicklung der Uferstreifen mit naturnahen Uferstrukturen und lebensraumtypischer Ufervegetation. Dafür würde Platz benötigt. Durch die geplante Parkplatzerweiterung würde ein weiterer Teil des Rotbachs dauerhaft der ökologischen Verbesserung entzogen. Der Abschnitt, in dem das Pangebiet liegt, würde sich für eine Verbesserung anbieten. Die Planung widerspricht der in der EGWasserrahmenrichtlinie geforderten ökologischen Gewässerentwicklung und damit auch der Umsetzung des Programms „Lebendige Gewässer“ in NRW. Es wird angeregt, eine Umplanung vorzusehen, welche vom Ufer des Rotbachs weiter wegrückt. Eine entsprechende Skizze ist der Stellungnahme beigefügt. Der Einschätzung des Umweltberichts zur Umweltverträglichkeit der Planung kann nicht gefolgt werden. Anregungen zu Ortsbild und Naherholung: Wegen der 2,5m hohen Lärmschutzwand ist eine zeitnahe, effektive Eingrünung des Parkplatzes gegenüber dem Rotbachufer mit seiner Naherholungseignung des bestehenden Parkplatzes Am Haagenpfädchen Alternativstandorte untersucht, die sich alle als nicht geeignet erwiesen haben. Eine Schaffung weiterer Parkmöglichkeiten in diesem Umfang ist an anderen Stellen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Die Erweiterung des Parkplatzes ist nur an dieser Stelle in der gewählten Form sinnvoll und stellt einen vergleichsweise geringen Eingriff dar. Es ist zwar nachzuvollziehen, dass eine Renaturierung des Rotbachs und die Schaffung eines erweiterten Bachauenbereichs auch im Bereich des Plangebiets wünschenswert wäre. Jedoch können aufwertende Maßnahmen auch an dem durch die Planung noch zur Verfügung stehenden Querschnitt erzielt werden. Zudem ist hier das gemeindliche Interesse nach einer verbesserten Erreichbarkeit der Altstadt und der Verbesserung der Bedingungen des innerstädtischen Einzelhandels höher zu gewichten als das Renaturierungspotenzial auf einem kurzen, innerstädtischen Abschnitt des Rotbachs. Der durch die Planung verminderte Raum für fließgewässeraufwertende Maßnahmen beläuft sich lediglich auf eine Länge von 35m. Der südlich angrenzende innerstädtische Freiraum steht für aufwertende Maßnahmen weiter zur Verfügung. Die Parkplatzplanung wird durch die T-Form so ausgelegt, dass sie einen städtebaulichen Abschluss erhält. Der Anregung, die Parkplatzerweiterung umzuplanen wird nicht gefolgt. Eine Umplanung, wie von der unteren Landschaftsbehörde skizzenhaft vorgeschlagen, kann bereits aus Gründen des Schallimmissionsschutzes der östlich angrenzenden Wohnbebauung nicht umgesetzt werden. Dies wurde auch mit der Unteren Landschaftsbehörde im Nachgang der Stellungnahme abgestimmt. In der Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung gem. §4(2) BauGB wurde BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB erforderlich. Die bisherige Eingrünung wird als misslungen angesehen. Es wird angeregt, die bestehende Eingrünung als „zu erhalten“ festzusetzen. Es wird angeregt, auf die 6m breiten Fahrrechte zugunsten des Erftverbands zu verzichten, um eine effektive Eingrünung zu erhalten. Es wird angeregt, auch an den vorhandenen Parkplatzbereichen soweit wie möglich Gehölze anzupflanzen. Wasser, Abfallwirtschaft und Bodenschutz: Plangebiet liegt im Überschwemmungsgebiet (HQ100) des Rotbachs. Für die Erweiterung ist beim Rhein-ErftKreis eine wasserrechtliche Genehmigung gem. §78 Wasserhaushaltsgesetz für Anlagen und Maßnahmen im Überschwemmungsgebiet zu stellen. Die Anlage kann nur genehmigt werden, wenn im Einzelfall das Vorhaben die Hochwasserrückhaltung nicht oder nur unwesentlich beeinträchtig und der Verlust von verloren gehendem Rückhalteraum zeitgleich ausgeglichen wird, der Wasserstand und der Abfluss des Hochwassers nicht nachteilig verändert, der bestehende Hochwasserschutz nicht beeinträchtigt und hochwasserangepasst ausgeführt wird. Ein Verlust von Retentionsraum ist nicht zulässig und ist dem Rhein-Erft-Kreis im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zu belegen. Es wird auf den im Landeswassergesetz (Änderung seit 16.07.2016 in Kraft) geforderten 5m breiten Uferstreifen, der nicht mit baulichen Anlagen versehen werden darf, hingewiesen. Das Plangebiet liegt in der geplanten Wasserschutzzone III des Wasserwerks Dirmerzheim. Für die Verwendung von Recyclingbaustoffen ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Rhein-Erft-Kreis zu von einem Umplanungsvorschlag abgesehen. Die Anregungen zu Ortsbild und Naherholung werden zur Kenntnis genommen. Die Begrünung der Lärmschutzwand ist bereits im alten Bebauungsplan Nr. 147 festgesetzt und wird im ergänzenden Bebauungsplan Nr. 147A weitergeführt. Die Umsetzung war jedoch bisher nicht effektiv. Die Anregung, die Begrünung effektiver umzusetzen wird daher an den zuständigen Eigenbetrieb Straßen weitergeleitet. An der Festsetzung muss nichts geändert werden. Die angeregte Erhaltungsfestsetzung für die vorhandene Eingrünung wird nicht in den Bebauungsplan aufgenommen. Die wünschenswerte Erhaltung widerspricht nicht den gewählten Festsetzungen. Ob die Erhaltung möglich ist, klärt sich erst im Zuge der Tiefbauplanung. Die Anregungen werden dem Eigenbetrieb Straßen, der die Tiefbauplanung durchführt, mitgeteilt. Sollten sich im Zuge der Baumaßnahmen Erhaltungsmöglichkeiten der bestehenden Gehölze ergeben, sind diese zu wahren. Den Hinweise des Fachbereichs Wasser, Abfallwirtschaft und Bodenschutz werden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise auf die Erforderlichkeit der wasserrechtlichen Genehmigung durch den RheinErft-Kreis und zu den gesetzlichen Vorgaben des §78 Wasserhaushaltsgesetz werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Hinweise zum Wasserschutzgebiet und zum Einbau von Recyclingbaustoffen sind bereits den Bebauungsplan aufgenommen. Der Hinweis auf die Erforderlichkeit der Abstimmung der Parkplatzentwässerung mit dem Rhein-Erft-Kreis wird in den Bebauungsplan aufgenommen. Im Bereich des 5m breiten Uferstreifens sind keine BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB beantragen. Ein Einbau erst nach Erteilung der wasserrechtlichen Erlaubnis und nur mit RCL-Material der besseren Qualität (RCL I) unter einer wasserundurchlässigen Decke zulässig. Die Entwässerung des Parkplatzes ist mit dem RheinErft-Kreis abzustimmen. Keine Eintragungen im Altlastenkataster. Keine Bedenken aus Sicht des Bodenschutzes. Jedoch ist aus abfallrechtlicher Sicht eine Nebenbestimmung in den Bebauungsplan aufzunehmen, dass aufgrund des aus ehemaligen Erzbergbaugebieten zufließenden Rotbachs erhöhte Schwermetallgehalte (insbesondere Blei) im Boden des Plangebiets auftreten können. Erdaushub zum Abtransport ist entsprechend zu untersuchen. Im Falle belasteter Böden hat eine ordnungsgemäße Entsorgung zu erfolgen (gem. LAGA M20, Mitteilungen der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall, 20-Kap.1.2 TR Boden, aktualisiert 2004). baulichen Anlagen geplant. Die Hinweise aus abfallrechtlicher Sicht zu den möglicherweise belasteten Böden und die Pflicht zur Untersuchung und ordnungsgemäßen Entsorgung werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Die Stellungnahmen des Fachbereichs Immissionsschutz und des Amts für Straßenbau werden zur Kenntnis genommen. Es handelt sich um eine öffentliche Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz. Immissionsschutz und Amt für Straßenbau: Soweit es sich um die Erweiterung eines öffentlichen Parkplatzes handelt, werden zum Immissionsschutz keine Anregungen vorgebracht. Bei gewerblich genutztem Parkplatz sind weitergehende Informationen erforderlich. 15 Kenntnisnahme 01.08.2016 Keine 110-kV-Leitungen im Plangebiet vorhanden. Planungen für neue Leitungen liegen nicht vor. Keine Höchstspannungsleitungen im Plangebiet vorhanden. Planungen für neue Leitungen liegen nicht vor. LVR Dezernat Finanz- und Immobilienmanagement, 50663 Köln 05.08.16 Keine Bedenken Kenntnisnahme Bezirksregierung Köln, Dezernat 33, 50506 Köln 15.01.2013 Keine Anregungen Kenntnisnahme Westnetz GmbH, Florianstraße 15-21, 44139 Dortmund Amprion GmbH, Rheinlanddamm 24, 44139 Dortmund 08.08.2016 17 18 16 Kenntnisnahme BP Nr. 147A, E.-Lechenich, Erw. Parkplatz Am Haagenpfädchen, Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen gem. § 3(1) und 3(2) sowie 4(2) BauGB 19 Stellungnahme 1 20.09.2015 Es bestehen Zweifel an der Notwendigkeit der Parkplatzerweiterung. Der Parkplatz Am Haagenpfädchen ist nach eigener Beobachtung und Auswertung der Stellungnehmer in der Zeit vom 26.08.2015 bis 17.09.2015 mit insgesamt 53 Zählungen. Zu keinem Zeitpunkt waren alle Parkplätze belegt. Die Auslastung belief sich in Spitzenzeiten auf max. 80%. An Markttagen waren im Schnitt noch 5,8 Stellplätze in der Zeit von 9-13 Uhr unbesetzt. Das Ziel, mehr Besucher in die Lechenicher Altstadt zu bekommen, würde nicht erreicht. Die Grünfläche sollte daher nicht für eine Parkplatzerweiterung versiegelt werden. Die Ergebnisse der – nicht repräsentativen – Erhebung werden zur Kenntnis genommen. Der Anregung, die Planung nicht umzusetzen, wird nicht gefolgt. Die Notwendigkeit der Parkplatzerweiterung wird insbesondere dadurch begründet, dass der Schützenplatz als größter Parkplatz für die Altstadt bei diversen Veranstaltungen nicht zur Verfügung steht und in der Vergangenheit daher Engpässe aufgetreten sind und für die Besucher der Altstadt dann nicht genügend Stellplätze zur Verfügung standen.