Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
54 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
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Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr.147A
Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
- Begründung -
(Stand: Februar 2016)
Inhaltsübersicht
1.
Anlass und Ziele der Planung/Planungserfordernis
2.
Beschreibung des Plangebietes
3.
Planungsvorgaben
4.
Verfahren
5.
Begründung der Planinhalte
6.
Hinweise
7.
Planverwirklichung
Anlage:
•
Umweltbericht nach § 2 (4) BauGB
•
Gutachterliche Stellungnahme zu der zu erwartenden
Geräuschsituation durch einen geplanten Parkplatz im Rahmen
des Bebauungsplanes Nr.147, E.-Lechenich, Bonner Tor;
Ingenieurbüro für Schall- und Schwingungstechnik, ACCON Köln, GmbH, 28.01.2016
1
Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
1.
Anlass und Ziel der Planung
1.1
Anlass der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich,
Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für die südliche Erweiterung des öffentlichen Parkplatzes am
Rande der Altstadt Lechenichs auf einem in Eigentum der Stadt Erftstadt
befindlichen Grundstück geschaffen werden.
1.2
Allgemeine städtebauliche Planungsvorgaben/Planungserfordernis/
Planungsalternativen
Die Altstadt von Lechenich wird gebildet durch den Bereich des ehemaligen
mittelalterlichen Stadtbezirks, der von einer Stadtmauer eingegrenzt wurde.
Sie hat eine Ausdehnung von etwa 400 x 400 m. Das Zentrum bildet der
Marktplatz mit dem historischen Rathaus. Die west-/östliche Hauptachse wird
durch die Bonner Straße und die Herriger Straße gebildet und abgegrenzt vom
„Umland“ durch das historische Herriger Tor und Bonner Tor. Eine weitere
Hauptachse (nord-/südlich) bilden die Klosterstraße und die Frenzenstraße;
Historisch hatten sie keine Ausfahrt zum „Umland“; heute sind diese
vorhanden. Ansonsten ist der historische Stadtgrundriss und das
Straßensystem seit dem Mittelalter unverändert. Es hat weder großangelegte
Stadtumbauten noch Parzellenzusammenfassungen oder Straßendurchbrüche gegeben. Im Quartier wohnen ca. 900 Menschen; etwa 160
Geschäftslokale sowie 65 Gebäude, die unter Denkmalschutz stehen, bilden
den wirtschaftlichen bzw. den bauhistorischen Rahmen der Altstadt.
Mit der Realisierung der südlichen Umgehungsstraße von Lechenich im Zuge
der B 265n (Fertigstellung 2002), welche bis dahin den Durchgangsverkehr
durch Lechenich über die Bonner Straße mit über 20.000 Kfz-Fahrten/Tag
führte, ergab sich die Möglichkeit einer umfassenden Umgestaltung des
innerörtlichen Straßennetzes, insbesondere der Bonner Straße. Auf der
Grundlage einer Parkraumanalyse für den historischen Stadtkern Lechenich
(BSV Aachen, 1997) und dem Schlussbericht der ergänzenden
Verkehrsuntersuchung für das Straßennetz in E.-Lechenich (HeuschBoesefeldt, Aachen, 1999) sind Rahmenbedingungen und Gestaltungsgrundsätze festgelegt worden, welche u.a. die Errichtung weiteren Parkraums
(Parkplatz/Parkdeck) im Bereich des Bonner Tores mit dem Ziel einer
dezentralen, altstadtnahen Versorgung im Sinne eines „Dreipunkt-ParkplatzKonzeptes“ (Frenzenstraße, Schützenplatz, Bonner Tor) vorsahen. Diese
Planung ist im Jahr 2006 mit der Rechtskraft des Bebauungsplans Nr. 147,
Erftstadt-Lechenich, Bonner Tor, umgesetzt worden. Im Bereich der Straße
Am Haagenpfädchen wurde daher ein öffentlicher Parkplatz mit 43
Stellplätzen angelegt. Für die Dauer von Großveranstaltungen und deren Aufund Abbauphasen steht zeitweise der Parkplatz Schützenstraße für die
Besucher der Altstadt nicht zur Verfügung. An solchen Tagen wird die
Kapazitätsgrenze der übrigen Altstadtparkplätze zeitweise erreicht, weshalb
der Stadtrat am 24.09.2013 beschlossen hat, den Parkplatz Am
Haagenpfädchen nach Süden auf dem Grundstück der Stadt Erftstadt zu
erweitern.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Die Erweiterung des Parkplatzes Am Haagenpfädchen ist unter
Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen der geeignetste Standort für die
Schaffung von weiterem Parkraum an der Bonner Straße. Die Zufahrt und
Erschließung des Parkplatzes sind bereits vorhanden, so dass die Erweiterung
mit nur geringem, Aufwand erfolgen kann. Weitere vergleichbare
Standortalternativen
sind
nicht
vorhanden.
Die
Schaffung
von
Parkmöglichkeiten im Bereich des auf der nördlichen Seite der Bonner Straße
liegenden Wokinghamplatzes wurde bereits im Planverfahren des
Bebauungsplans Nr. 147 im Jahr 2006 aus folgenden Gründen verworfen:
• Der Standort Wokinghamplatz weist eine ähnliche immissionsrechtliche
Situation auf. Hier ist die Wohnbebauung an der Steinstraße durch
Lärmemissionen betroffen. Diese hat zwar einen geringfügig größeren
Abstand zur Lärmquelle, orientiert sich aber mit den privaten
Freiflächen zum Emissionsort. Am Haagenpfädchen sind die
Vorgartenbereiche der Anlieger betroffen.
• Die Fläche Wokinghamplatz ist im rechtskräftigen Landschaftsplan 4
zusammenhängend mit dem Schlosspark als geschützter Landschaftsbestandteil festgesetzt.
Zudem ist die Fläche des Wokinghamplatzes Bestandteil des
Bodendenkmals „Stadtgraben“ (Bodendenkmal BoD-Nr. 025; Denkmalliste der Stadt Erftstadt).
Die Fläche Am Haagenpfädchen dagegen unterliegt weder dem
Landschaftsschutz noch ist sie als Bodendenkmal eingertragen.
• Die Bemühungen der Stadt Erftstadt, mit der Altstadt von Lechenich in
den Arbeitskreis historischer Ortskerne aufgenommen zu werden, lässt
darüber hinaus weitere denkmalpflegerische Aspekte in den
Vordergrund treten. Hier sind insbesondere Sichtbeziehungen aus dem
Altstadtkern heraus zu berücksichtigen. Die leicht abfallende
Geländeform des Grundstückes Am Haagenpfädchen ermöglicht eine
optimale Einpassung des Parkplatzes, der zudem zur Bonner Straße
hin durch den Neubau des Bürgerbüros verdeckt wird. Somit ist
gewährleistet, dass die Parkplatzanlage aus dem Innenstadtbereich
nicht wahrgenommen wird.
• Der Wokinghamplatz wird von Jugendlichen als Treffpunkt für sportliche
Aktivitäten (Skaten, Ballspiele) genutzt und ist integrativer Bestandteil
der städtischen Jugendarbeit (Mobile). Das Mobile-Konzept zur
Jugendbetreuung wurde ausdrücklich durch das Kultusministerium
gelobt und wird durch die Stadt Erftstadt weiterverfolgt. Des Weiteren
ist der Platz der Städtepartnerschaft von Erftstadt und Wokingham /GB
gewidmet und hat deshalb eine politische Symbolwirkung. Vor diesem
Hintergrund
würde
die
Umnutzung
des
Jugendtreffpunktes/Partnerstadtplatzes zu einem Parkplatz unerwünschte Signale
setzen. Der Standort Am Haagenpfädchen ist zudem aus jugendpolitischer Sicht beurteilt aufgrund seiner Lage als „Hinterliegerstandort“
(schlechte Einsehbarkeit und soziale Kontrolle) nur bedingt geeignet.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
1.3 Ziele der Planung
Die Erweiterung des Parkplatzes am Haagenpfädchen trägt zu einer
Reduzierung der Parksuchverkehre in der Altstadt bei. Im Rahmen des
Dreipunkt-Konzeptes sollen Parkplatzsuchende bereits außerhalb des
historischen Ortskerns auf Stellplatzanlagen geleitet werden. Diese Standorte
sollten möglichst nahe am Ortskern gelegen sein, da weite fußläufige
Entfernungen für potenzielle Kunden der Altstadt nicht attraktiv sind.
Ein quantitativ ausreichendes Angebot an Parkplätzen ist für eine positive
Entwicklung des Lechenicher Einzelhandels von besonderer Bedeutung. In
Passantenbefragungen und Stellungnahmen Lechenicher Geschäftsinhaber
wurden des Öfteren bessere Parkmöglichkeiten gewünscht.
Die Planung sieht vor, auf dem ca. 1000 m² großen städtischen Grundstück,
welches sich unmittelbar südlich an den vorhandenen Parkplatz anschließt,
eine Erweiterung für ca. 19 Stellplätze zu schaffen. Die vorhandene
Parkplatzgestaltung in Form einer mittigen Fahrgasse und seitlicher
Senkrechtaufstellung soll nach Süden fortgeführt und am Südende des
Grundstücks durch eine T-förmigen Parkplatzgrundriss einen Abschluss
bilden, welcher auch später nicht mehr nach Süden weitergeführt werden
kann.
Im Bebauungsplan sind neben der funktionalen Zielsetzung, Parkraum für
Lechenich zu schaffen, weitergehende städtebauliche Ziele und Belange
besonders berücksichtigt:
2.
•
Einfügung in den stadträumlichen Kontext
•
Begrünung
•
Nachbarschaftsschutz
Beschreibung des Plangebietes
Das 1050 m² große Plangebiet liegt unmittelbar außerhalb des Lechenicher
Altstadtkerns südöstlich des Bonner Tors. Im Norden wird es durch die Bonner
Straße und den bereits im Betrieb befindlichen Parkplatz Am Haagenpfächen
erschlossen. Im Westen wird der Geltungsbereich durch den Rotbach
begrenzt, auf dessen gegenüberliegender
Seite sich die parkähnlich
gestaltete Fläche der ehemaligen Befestigungsanlagen befindet. Östlich des
Plangebietes schließt sich eine eingeschossige Wohnbebauung in offener
Bauweise an, die durch den Wohnweg „Am Haagenpfädchen“ erschlossen
wird und sich mit ihren Vorgärten zum Plangebiet hin orientiert. Südlich
schließen sich privat bewirtschaftete Nutzgärten an.
Das Plangebiet umfasst ausschließlich das Flurstück 290, Flur 42, Gemarkung
Lechenich und dies in vollem Umfang. Im Planbereich befindet sich derzeit ein
verpachteter privat bewirtschafteter Nutzgarten inklusive einiger kleiner
Hütten.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
3.
Planungsvorgaben
Der wirksame Flächennutzungsplan stellt für den Bereich des Plangebietes
Grünfläche dar.
Das Plangebiet liegt darüber hinaus im Geltungsbereich des seit dem
30.06.1969 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 6, Erftstadt-Lechenich, Patria.
Der Bebauungsplan setzt entlang der Bonner Straße bis zu einer Tiefe von ca.
55 m Mischgebiet festsetzt. Der rückwärtige Bereich des Plangebietes ist als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Parkanlage festgesetzt. Das westlich an
das Plangebiet angrenzende Wohngebiet ist als reines Wohngebiet
festgesetzt.
Der Bebauungsplan Nr. 147A überplant in einem kleinen Teilbereich an
nördlichen Rand einen Teil des Plangebiets des Bebauungsplans Nr. 147.
Die Festsetzung einer Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung
(Öffentlicher Parkplatz) in der festgesetzten Größe mit ca. 1.000 m²
widerspricht im vorliegenden Fall nicht den Grundzügen der
Flächennutzungsplanung und kann als entwickelt aus der vorbereitenden
Bauleitplanung
angesehen
werden.
Ein
FlächennutzungsplanÄnderungsverfahren ist daher städtebaulich nicht erforderlich. Die geringfügige
Abweichung von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ist insoweit
als Konkretisierung beim Übergang in die Planungsstufe der verbindlichen
Bauleitplanung anzusehen. Weder durch ihre Art noch durch ihre Bedeutung
(privater Nutzgarten) ist die vorhandene Grünfläche von besonderer
Wichtigkeit im städtebaulichen Gefüge; zudem ist eine öffentlich wirksame
Bedeutung dieser Fläche nicht gegeben. Die verbindende Funktion innerhalb
der Lechenicher Grünstruktur wird durch die Bereiche der - öffentlich
zugänglichen
ehemaligen
Befestigungsanlagen
/Wallanlagen
wahrgenommen. Gemessen am Gesamtumfang der vorhandenen
Grünflächen in Lechenich ist die überplante Fläche auch quantitativ als
geringfügig
zu
bezeichnen,
sodass
insgesamt
eine
Flächennutzungsplanänderung nicht notwendig ist und der Bebauungsplan als
entwickelt aus dem Flächennutzungsplan gelten kann.
Der Geltungsbereich liegt im Einzugsgebiet bzw. zukünftigen Wasserschutzgebiet (Wasserschutzzone IIIB) der Wassergewinnungsanlage
Dirmerzheim. Für notwendige Maßnahmen der Gewässerunterhaltung sind
3,00 m Abstand zur Böschungsoberkante eingehalten, zudem wird als
gesicherte Zugangsmöglichkeit ein Geh- und Fahrrecht zugunsten des
Erftverbandes festgesetzt.
Hinweise auf Altlasten und Altablagerungen liegen nicht vor.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
4.
Verfahren
Der Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt über die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgte am 24.09.2013. Die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB) fand in der Zeit vom 13.12.2012 - 14.01.2013 statt. Die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch wurde im
Rahmen einer öffentlichen Versammlung am 25.08.2015 mit einwöchiger
Vorerörterung und einwöchiger Nacherörterung durchgeführt.
Maßgeblich für die Abwicklung des Verfahrens ist das BauGB in der Fassung
der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414) in der zuletzt gültigen
Fassung.
Die
Voraussetzungen
für
einen
Bebauungsplan
der
Innenentwicklung gem. §13a BauGB im beschleunigten Verfahren sind nicht
gegeben, daher kommt das Vollverfahren zur Anwendung.
5.
Begründung der Planinhalte (gem. § 9 Abs. 1 BauGB)
5.1 Verkehrsflächen
Die Lage der öffentlichen Verkehrsfläche, Zweckbestimmung Parkplatz ergibt
sich aus dem in der Öffentlichen Versammlung als Vorzugsvariante
herausgestellten Städtebaulichen Vorentwurf, der eine Parkplatzerweiterung
um 19 Stellplätze in Fortführung der bereits vorhandenen Parkplatzgestaltung
und als Abschluss eine Drehung der Fahrgasse um 90° vorsieht. Sie
berücksichtigt einerseits die aus der Gewässerunterhaltung resultierenden
Forderungen nach einer verbesserten Zugänglichkeit des Rotbachs,
andererseits stellt sie den größtmöglichen Abstand zur Wohnbebauung Am
Haagenpfädchen her. Gleichzeitig ist weiterhin eine wirtschaftliche zweireihige
Anordnung der Stellplätze gewährleistet.
5.2 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden,
Natur und Landschaft
Im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wurde ein verbleibender
externer Kompensationsbedarf von 1.086 Biotopwertpunkten ermittelt, der
außerhalb des Plangebiets umgesetzt werden soll. Auf einer Ökokontofläche
der Stadt Erftstadt wurden - angrenzend an das Waldnaturschutzgebiet
‚Friesheimer Busch’ - auf einem intensiv genutzten Acker Laubwaldflächen,
Waldränder, Brachen und Feuchtbereiche angelegt. Um das vorhandene
Kompensationsdefizit auszugleichen, werden 271 m² Laubwaldfläche auf o. g.
Ausgleichsfläche zugeordnet bzw. in Anspruch genommen. Der Eingriff in
Natur und Landschaft ist damit ausgeglichen.
5.3 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen
Mit dem Ziel, auf den nicht überbaubaren Flächen des Plangebiets einen relativ
hohen Biotopwert zu erhalten, insb. für den Artenschutz relativ hochwertige
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naturnahe Gehölzflächen zu schaffen und den Eingriff in den innerstädtischen
Biotopkomplex Rotbach/Stadtgraben zu minimieren sowie das bestehende
Bepflanzungskonzept fortzuführen, sind folgende Vermeidungs- und
Verminderungsmaßnahmen im Plangebiet festgesetzt:
V1 Die mit G1 bezeichneten Grünflächen sind zur Eingrünung des Parkplatzes
flächendeckend und dicht, ausschließlich mit heimischen Arten zu bepflanzen.
Bestehende Gehölze, insb. entlang des Rotbaches sind zu erhalten und in die
Neuanlage der öffentlichen Grünfläche zu integrieren. Die Gehölzfläche östlich
der Lärmschutzwand „Am Haagenpfädchen“ ist zur Lärmschutzwand hin stufig
aufzubauen und mit Gehölzen zu bepflanzen, die aufgrund einer zu erwartenden
Höhe von mind. 2,5 m die Lärmschutzwand verdecken werden.
V3 Auf den innerhalb des Parkplatzes dargestellten Baumstandorten sind
kleinkronige Hochstämme vorzugsweise heimischer Arten in ein mind. 2 m x 2 m
großes unversiegeltes Pflanzbeet zu pflanzen, durch Poller oder
Baumschutzbügel vor Beschädigung durch parkende Autos zu schützen und
dauerhaft zu erhalten.
V4 Zur vollständigen Begrünung der Lärmschutzwand sind auf den mit F1
bezeichneten Flächen Kletterpflanzen zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu
erhalten.
Der hohe Durchgrünungsgrad des Plangebietes vermindert das Ausmaß der
Eingriffe in die Schutzgüter Biotop, Klima/Luft. Die ausschließlich
wasserdurchlässigen Bodenbefestigungen bewirken eine Verminderung der
Eingriffe insbesondere in die Schutzgüter Boden, Wasser, Klima. Das
Niederschlagswasser auf der Parkplatzfläche versickert über die
versickerungsfähige Bodenbefestigung.
5.4 Lärmschutzwand
Zur Wohnbebauung am Haagenpfädchen wird eine Lärmschutzwand in der
Höhe von 2.50 m (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) ab Oberkante Parkfläche
festgesetzt. Die Lage der Wand ist so gewählt, dass sie möglichst nahe an der
Emissionsquelle platziert ist.
Das Schallschutzgutachten der Accon Köln GmbH vom 28.01.2016 (s. Anlage
zur Begründung) belegt die Einhaltung der Grenzwerte der 16. BImschV auch
ohne Lärmschutzmaßnahmen. Die zusätzlich festgesetzte Lärmschutzwand
dient dem Planungsziel, bestmöglichen Nachbarschaftsschutz für die o.g.
Wohnbebauung zu gewährleisten.
6. Hinweise
Wasserschutzzone
Der Bebauungsplan liegt nach der in Aufstellung befindlichen Verordnung
(Stand 13.07.1998) zur Festsetzung des Wasserschutzgebietes für die
Wassergewinnungsanlage Erftstadt - Dirmerzheim in der Wasserschutzzone
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
III B. Vor dem Einbau von Recyclingbaustoffen ist eine Genehmigung bei der
„Unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Rhein-Erft-Kreises“ zu beantragen. Das
auf dem Parkplatz anfallende Niederschlagswasser versickert über die
offenporig und wasserdurchlässig ausgeführten unversiegelten Flächen sowie
belebte Bodenschichten der festgesetzten Grünflächen.
Grundwasser
Das
Plangebiet
ist
von
durch
Sümpfungsmaßnahmen
des
Braunkohlenbergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen betroffen. Die
Grundwasserabsenkungen werden, bedingt durch den fortschreitenden
Betrieb der Braunkohlentagebaue, noch über einen längeren Zeitraum
wirksam bleiben. Eine Zunahme der Beeinflussung der Grundwasserstände im
Planungsgebiet in den nächsten Jahren ist nach heutigem Kenntnisstand nicht
auszuschließen. Ferner ist nach Beendigung der bergbaulichen
Sümpfungsmaßnahmen ein Grundwasserwiederanstieg zu erwarten.
Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren
Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Die
Änderungen der Grundwasserflurabstände sowie die Möglichkeit von
Bodenbewegungen sollten bei Planungen und Vorhaben Berücksichtigung
finden. Es wird empfohlen in diesem Zusammenhang an die RWE Power
Aktiengesellschaft, Stüttgenweg 2 in 50935 Köln eine Anfrage zu stellen und
für konkrete Grundwasserdaten den Erftverband um Stellungnahme zu bitten.
Kampfmittel
Die Luftbildauswertung brachte keine Hinweise auf das Vorhandensein von
Kampfmitteln im Plangebiet. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann jedoch
nicht ausgestellt werden. Werden im Plangebiet Erdarbeiten mit erheblicher
mechanischer
Belastung
z.B.
Rammarbeiten,
Pfahlgründungen,
Verbauarbeiten oder vergleichbare Arbeiten durchgeführt, wird eine
Tiefensondierung zur „Kampfmittelüberprüfung“ empfohlen (siehe auch Anlage
zur Begründung „Merkblatt für das Einbringen von „Sondierbohrungen“). Zur
Durchführung der Tiefensondierung ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst
NRW - Rheinland (KBD), Außenstelle Köln, Gardestraße 7, 50968 Köln unter
Angaben des Aktenzeichens: 22.5-3-5362020-253/12 Kreis Erftkreis, zu
benachrichtigen.
7. Planverwirklichung
Bodenordnende Maßnahmen nach Baugesetzbuch (Umlegung) sind nicht
erforderlich; das betroffene Grundstück befindet sich im städtischen Eigentum.
Die mit der Durchführung der Planung verbundenen Kosten werden von der
Stadt Erftstadt getragen.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
Bebauungsplan Nr. 147, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am Haagenpfädchen
Der Bebauungsplan Nr. 147A, Erftstadt-Lechenich, Erweiterung Parkplatz Am
Haagenpfädchen, hat mit dieser Begründung, dem Umweltbericht, der
Umweltprüfung und der Anlage gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch in der Zeit
vom.................. bis.................... einschließlich öffentlich ausgelegen.
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Seyfried)
Leitung Umwelt- und Planungsamt
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt