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Anfrage (Anfrage bzgl. Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. am Standort Kehlerweg)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
215 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Frau StV Myriam Iber Waldstraße 38 a 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Bauordnungsamt Holzdamm 10 Herr Overhoff 0 22 35 / 409-337 Mein Zeichen Ihr Zeichen 31.08.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 23.08.2016 Rat Rat Betrifft: Datum öffentlich F 438/2016 25.10.2016 13.12.2016 Anfrage bzgl. Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. am Standort Kehlerweg Sehr geehrte Frau Iber, sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Anfrage darf ich wie folgt beantworten: Zu 1.) Der Einzelhandel auf dem Gebiet der RaiBa Gymnich ist derzeit nicht genehmigt. Zu 2) Es ist heute nicht mehr nachvollziehbar seit wann im Bereich der RaiBa Gymnich auf deren Gelände ein Einzelhandel betrieben wurde. Die erste Genehmigung für ein Silo stammt aus dem Jahre 1963, Waage und Bürogebäude aus 1980. Danach dürfte sich der Einzelhandel mit Verkauf an Endkunden schleichend entwickelt haben. War es zunächst ein kleiner Sack Getreide als Vogelfutter nebenbei und ohne einen eigenen Geschäftszweig so hat es sich über Jahre langsam aber stetig wachsend zu dem aktuellen Ausmaß entwickelt. Dies wurde erstmalig offiziell im Rahmen der Vorermittlungen zur Aufstellung des Bebauungsplanes im Oktober 2012 festgestellt. Auf diesen Zeitpunkt bezog sich auch die Aussage, dass der Einzelhandel an diesem Standort nicht genehmigungsfähig sei! Zu 3.) Nach Einleitung eines ordnungsbehördlichen Verfahrens wurde Ende 2013, nachdem klar war, dass ein Bebauungsplan aufgestellt werden würde, entschieden, über das weitere Vorgehen bezüglich der Zulässigkeit und Einleitung möglicher ordnungsbehördlicher Maßnahmen (Nutzungsuntersagung etc.) erst zu befinden, wenn der Bebauungsplan rechtskräftig wäre. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass es nicht sinnvoll gewesen wäre, eine Nutzung (in einem lange andauernden Verfahren) zu untersagen und sie dann möglicher Weise nach Rechtskraft des Bebauungsplanes wieder zulassen zu müssen, da klar war, dass der Einzelhandel durch den Bebauungsplan legalisiert werden sollte. Zu 4.) Nein. Zu 5.) Zu Bußgeldern und deren Höhe wird grundsätzlich (zumindest im Rahmen einer Anfrage) keine Angabe gemacht. Es kann aber festgestellt werden, dass bezüglich der Einzelhandelsnutzung kein Bußgeldverfahren eingeleitet wurde, da die ursprüngliche Aufnahme der Nutzung so weit in der Vergangenheit lag, dass Verjährung eingetreten gewesen wäre. Zu 6) Bei der Warenabteilung handelt es sich um einen landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzhandel. Die Hauptumschlagmenge ist Getreide. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 164, E.Gymnich, Kehler Weg Erweiterung Getreidelager RaiBa sieht die Festsetzung eines Sondergebietes mit der entsprechenden Zweckbestimmung: „Fachbetrieb für landwirtschaftliche Erzeugnisse“ vor. Es handelt sich somit um einen Handelsbetrieb mit einem speziellen Warenangebot mit entsprechendem Platzbedarf. Das gehandelte und im Bebauungsplan festgesetzte Handelssortiment ist nicht zentrenrelevant, - da nahversorgungsrelevante Sortiment nicht gehandelt werden bzw. nicht zugelassen sind und - einzelne betroffene zentrenrelevante und nicht-zentrenrelevante Sortimente nur sehr untergeordnet angeboten werden bzw. zulässig sind. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange durch den Betrieb der bestehenden Handelsfunktion am westlichen Siedlungsrand von Erftstadt-Gymnich ist daher nicht gegeben, zumal der Fachbetrieb „Warenabteilung“ lagekonform mit seinem Sortiment insgesamt auf die Bedarfe der regionalen landwirtschaftlichen Betriebe ausgerichtet ist. Abschließend sei angemerkt, dass die Bauaufsichtsbehörde davon ausgegangen war, dass im Bauantrag für den Neubau (nach Rechtskraft des Bebauungsplanes) auch die Einzelhandelsnutzung enthalten gewesen sei und mit der Baugenehmigung legalisiert worden wäre. Dies ist bei genauer Durchsicht jedoch nicht der Fall. Das Bauordnungsamt hat daher die RaiBa Gymnich aufgefordert, unverzüglich entsprechende Bauvorlagen einzureichen. Dies wurde zugesagt. Damit dürfte noch in diesem Jahr mit einer Legalisierung der Einzelhandelsnutzung zu rechnen sein. In Vertretung (Hallstein) -2-