Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
13.10.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
V330044
Free 'tfÄHLER
1,3
STADT ERFTSTADT
- Der f3ürgermeister
Bürgermeister der Stadt Erftstadt
Volker Erner
Am Holzdamm 10
50374 Erftstadt
Erftstadt, 23. August 2016
Ratsanfrage gem. GO zum Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. (RaiBa) am Standort
Kehlerweg
Sehr geehrter Herr Erner,
nach Information der Freien Wählern ist der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa am Kehlerweg nicht
genehmigt. Eine Genehmigung wurde niemals beantragt und wird seitens der zuständigen
Aufsichtsbehörde der Stadtverwaltung als nicht genehmigungsfähig erachtet. Aktuell macht dieser
Einzelhandelsbetrieb einen wesentlichen Teil des Gesamtbetriebes am Standort Kehlerweg aus und
verursacht erheblichen Quell- und Zielverkehr. Die Stadtverwaltung hat gegenüber dem
Stadtplanungsausschuss und im Rat mit Nachdruck auf den vorrangigen Bestandsschutz des aktuellen
Betriebs hingewiesen obwohl der Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt nachweislich bekannt war, dass
Teile der Anlagen sowie der Einzelhandelsbetrieb insgesamt nicht genehmigt waren und sind.
Daraus ergeben sich folgende Frage:
1. Ist der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa genehmigt?
Wenn der Einzelhandelsbetrieb nicht genehmigt sein sollte, dann bitte ich Sie nachfolgend noch die
weiteren Fragen zu beantworten:
2. Seit wann wird bzw. wurde der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa genehmigungslos betrieben?
3.
Wie ist es zu rechtfertigen, dass nach der Kenntnis der zuständigen Behörden über den Betrieb
des nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Einzelhandels dieser nicht untersagt,
sondern sanktionslos geduldet wurde und wird?
4.
Ist es zutreffend, dass den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung darüber hinaus bekannt
ist, dass bis heute Baugenehmigungen für bauliche Anlagen und deren Nutzung auf dem
Betriebsgelände der sog. Bestandsanlage nicht vorliegen?
5.
6.
Welche Bußgelder wurden wann und in welcher Höhe gegen die RaiBa Gymnich wegen Errichtung
und Betriebs von Anlagen ohne Genehmigung verhängt?
Mit welcher Begründung geht die Stadtverwaltung von einem Bestandsschutz für den nicht
genehmigten Einzelhandelsbetrieb und nicht genehmigte Anlagen aus?
Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen
Myriam lber
Stadtverordnete
Myriam lber, Stadtverordnete, Waldstr. 38 a, 50374 Erftstadt