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Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
58 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
13.10.16, 15:01
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V330044 Free 'tfÄHLER 1,3 STADT ERFTSTADT - Der f3ürgermeister Bürgermeister der Stadt Erftstadt Volker Erner Am Holzdamm 10 50374 Erftstadt Erftstadt, 23. August 2016 Ratsanfrage gem. GO zum Bestandsbetrieb der Raiffeisenbank Gymnich e.G. (RaiBa) am Standort Kehlerweg Sehr geehrter Herr Erner, nach Information der Freien Wählern ist der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa am Kehlerweg nicht genehmigt. Eine Genehmigung wurde niemals beantragt und wird seitens der zuständigen Aufsichtsbehörde der Stadtverwaltung als nicht genehmigungsfähig erachtet. Aktuell macht dieser Einzelhandelsbetrieb einen wesentlichen Teil des Gesamtbetriebes am Standort Kehlerweg aus und verursacht erheblichen Quell- und Zielverkehr. Die Stadtverwaltung hat gegenüber dem Stadtplanungsausschuss und im Rat mit Nachdruck auf den vorrangigen Bestandsschutz des aktuellen Betriebs hingewiesen obwohl der Stadtverwaltung zu diesem Zeitpunkt nachweislich bekannt war, dass Teile der Anlagen sowie der Einzelhandelsbetrieb insgesamt nicht genehmigt waren und sind. Daraus ergeben sich folgende Frage: 1. Ist der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa genehmigt? Wenn der Einzelhandelsbetrieb nicht genehmigt sein sollte, dann bitte ich Sie nachfolgend noch die weiteren Fragen zu beantworten: 2. Seit wann wird bzw. wurde der Einzelhandelsbetrieb der RaiBa genehmigungslos betrieben? 3. Wie ist es zu rechtfertigen, dass nach der Kenntnis der zuständigen Behörden über den Betrieb des nicht genehmigten und nicht genehmigungsfähigen Einzelhandels dieser nicht untersagt, sondern sanktionslos geduldet wurde und wird? 4. Ist es zutreffend, dass den zuständigen Behörden der Stadtverwaltung darüber hinaus bekannt ist, dass bis heute Baugenehmigungen für bauliche Anlagen und deren Nutzung auf dem Betriebsgelände der sog. Bestandsanlage nicht vorliegen? 5. 6. Welche Bußgelder wurden wann und in welcher Höhe gegen die RaiBa Gymnich wegen Errichtung und Betriebs von Anlagen ohne Genehmigung verhängt? Mit welcher Begründung geht die Stadtverwaltung von einem Bestandsschutz für den nicht genehmigten Einzelhandelsbetrieb und nicht genehmigte Anlagen aus? Herzlichen Dank und mit freundlichen Grüßen Myriam lber Stadtverordnete Myriam lber, Stadtverordnete, Waldstr. 38 a, 50374 Erftstadt