Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 552/2016
Az.: 61. 21-20/ 165 1.Verein. Änd.
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
BM
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Rat
Betrifft:
Termin
Bemerkungen
16.11.2016
vorberatend
13.12.2016
beschließend
1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 165, E.- Bliesheim, Lange Heide
Satzungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf
nebst Begründung als Satzung beschlossen.
Begründung:
Im Rahmen der Neuzuteilung der Grundstücke an die Alteigentümer im Umlegungsverfahren wurde deutlich, dass die Festsetzung des Bebauungsplanes unter Pkt. 1.4 der Textlichen Festsetzungen die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) auf den Grundstücken
mehr als erforderlich einschränkt. Damit eine dem neuen Grundstückszuschnitt angepasste und
flexiblere Lösung für die Lage der Garage oder des überdachten Stellplatzes möglich wird, muss
der Bebauungsplan geändert werden. Dies kann im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
erfolgen.
Die Verwaltung hat einen entsprechenden Planentwurf erarbeitet und den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern (Alteigentümern) gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom
10.10.2016 bis 26.10.2016 bzw. 09.11.2016 Gelegenheit zur Stellungahme gegeben. Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen.
Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, die Änderung des Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar ist und bisher keine Stellungnahmen gegen die Planänderung vorgetragen wurden, kann die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange
Heide als Satzung beschlossen werden. Sollte bis zum Fristablauf (09.11.2016) noch Stellungnahen vorgetragen werden, wird darüber im Fachausschuss entsprechend berichtet.
Anlagen
Anlageplan
Rechtsplan
Begründung
In Vertretung
(Hallstein)
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