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Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 165, E.- Bliesheim, Lange Heide Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
114 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 165, E.- Bliesheim, Lange Heide
Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 165, E.- Bliesheim, Lange Heide
Satzungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 552/2016 Az.: 61. 21-20/ 165 1.Verein. Änd. Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 19.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Rat Betrifft: Termin Bemerkungen 16.11.2016 vorberatend 13.12.2016 beschließend 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplan Nr. 165, E.- Bliesheim, Lange Heide Satzungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gem. §§ 2 und 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in der zuletzt gültigen Fassung, wird die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165, E.-Bliesheim, Lange Heide entsprechend dem als Anlage beigefügten Entwurf nebst Begründung als Satzung beschlossen. Begründung: Im Rahmen der Neuzuteilung der Grundstücke an die Alteigentümer im Umlegungsverfahren wurde deutlich, dass die Festsetzung des Bebauungsplanes unter Pkt. 1.4 der Textlichen Festsetzungen die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) auf den Grundstücken mehr als erforderlich einschränkt. Damit eine dem neuen Grundstückszuschnitt angepasste und flexiblere Lösung für die Lage der Garage oder des überdachten Stellplatzes möglich wird, muss der Bebauungsplan geändert werden. Dies kann im Vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB erfolgen. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Planentwurf erarbeitet und den von der Planung betroffenen Grundstückseigentümern (Alteigentümern) gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in der Zeit vom 10.10.2016 bis 26.10.2016 bzw. 09.11.2016 Gelegenheit zur Stellungahme gegeben. Stellungnahmen wurden nicht vorgetragen. Da die Grundzüge der Planung nicht betroffen sind, die Änderung des Bebauungsplanes städtebaulich vertretbar ist und bisher keine Stellungnahmen gegen die Planänderung vorgetragen wurden, kann die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide als Satzung beschlossen werden. Sollte bis zum Fristablauf (09.11.2016) noch Stellungnahen vorgetragen werden, wird darüber im Fachausschuss entsprechend berichtet. Anlagen    Anlageplan Rechtsplan Begründung In Vertretung (Hallstein) -2-