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Beschlussvorlage (Begründung)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Beschlussvorlage (Begründung) Beschlussvorlage (Begründung)

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Inhalt der Datei

1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide Stadt Erftstadt Stand: Oktober 2016 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide Begründung 1. Ausgangslage Der Bebauungsplan Nr. 165, E. –Bliesheim, Lange Heide ist seit …..rechtskräftig und erweitert den Stadtteil Bliesheim nach Nordosten. Der Bebauungsplan setzt für das Plangebiet ausschließlich „Allgemeines Wohngebiet“ fest. Das Plangebiet ist noch nicht bebaut. 2. Planzielsetzung Die Planänderung verfolgt das Ziel, die Einschränkung der Lage der Garagen und Carports nur innerhalb der überbaubaren Grundstüksfläche oder in den hierfür festgesetzten Flächen aufzuheben. Mit der Aufhebung der Festsetzung soll eine dem Grundstückszuschnitt angepasste und flexiblere Lösung für die Lage der Garage oder des überdachten Stellplatzes ermöglicht werden. 3. Planinhalte In den Textlichen Festsetzungen unter Nr. 1.4 „Fläche für Nebenanalgen und Garagen“ (§ 9 Abs. 1, Nr. 4 BauGB) werden folgende Sätze ersatzlos gestrichen: „Garagen gem. „§ 12 BauNVO, überdachte Stellplätze (Carports) dürfen nur innerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen und der festgesetzten Flächen errichte werden. Garagen und Carports sind in einem Mindestabstand von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zu errichten“. Die Planung führt zu keiner zusätzlichen Bebauung oder weiteren Versieglung des Bodens Sie ist somit städtebaulich vertretbar und berühr auch nicht die Grundzüge der Planung. 4. Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung“ Nach § 13 Abs. 1 kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn 1. die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht 2. keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannter Schutzgüter bestehen. Bei der Änderung handelt es sich um eine bereits überplante Fläche, für die gegenüber dem geltenden Recht keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und keine zusätzliche Versiegelung bewirkt. Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen. 1 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt 1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide wurde mit dieser Begründung am ……….. vom Rat der Stadt Erftstadt als Satzung beschlossen. DER BÜRGERMEISTER Im Auftrag (Seyfried) Amtsleiterin Umwelt- und Planungsamt 2 Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt