Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
134 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide
Stadt Erftstadt
Stand: Oktober 2016
1. Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide
Begründung
1.
Ausgangslage
Der Bebauungsplan Nr. 165, E. –Bliesheim, Lange Heide ist seit …..rechtskräftig und
erweitert den Stadtteil Bliesheim nach Nordosten. Der Bebauungsplan setzt für das
Plangebiet ausschließlich „Allgemeines Wohngebiet“ fest. Das Plangebiet ist noch nicht
bebaut.
2.
Planzielsetzung
Die Planänderung verfolgt das Ziel, die Einschränkung der Lage der Garagen und Carports
nur innerhalb der überbaubaren Grundstüksfläche oder in den hierfür festgesetzten Flächen
aufzuheben. Mit der Aufhebung der Festsetzung soll eine dem Grundstückszuschnitt
angepasste und flexiblere Lösung für die Lage der Garage oder des überdachten
Stellplatzes ermöglicht werden.
3.
Planinhalte
In den Textlichen Festsetzungen unter Nr. 1.4 „Fläche für Nebenanalgen und Garagen“ (§ 9
Abs. 1, Nr. 4 BauGB) werden folgende Sätze ersatzlos gestrichen:
„Garagen gem. „§ 12 BauNVO, überdachte Stellplätze (Carports) dürfen nur innerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen und der festgesetzten Flächen errichte werden. Garagen
und Carports sind in einem Mindestabstand von 5 m zur öffentlichen Verkehrsfläche zu
errichten“.
Die Planung führt zu keiner zusätzlichen Bebauung oder weiteren Versieglung des Bodens
Sie ist somit städtebaulich vertretbar und berühr auch nicht die Grundzüge der Planung.
4.
Umweltprüfung und Umweltbericht sowie „Artenschutzrechtliche Prüfung“
Nach § 13 Abs. 1 kann die Gemeinde das vereinfachte Verfahren anwenden, wenn
1.
die Zulässigkeit von Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer UVP nach
Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht
2.
keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b
genannter Schutzgüter bestehen.
Bei der Änderung handelt es sich um eine bereits überplante Fläche, für die gegenüber dem
geltenden Recht keine Erhöhung der Grundflächenzahl (GRZ) und keine zusätzliche
Versiegelung bewirkt. Damit sind die Beeinträchtigungen der vorliegenden Planung auf die
Schutzgüter als nicht oder wenig erheblich einzustufen; im Rahmen der Vereinfachten
Änderung wird daher von einer Umweltprüfung gemäß § 13 (3) BauGB abgesehen.
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt
1.Vereinfachte Änderung, Bebauungsplan Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange Heide
Die 1. Vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. Nr. 165, E. – Bliesheim, Lange
Heide wurde mit dieser Begründung am ……….. vom Rat der Stadt Erftstadt als Satzung
beschlossen.
DER BÜRGERMEISTER
Im Auftrag
(Seyfried)
Amtsleiterin Umwelt- und Planungsamt
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Umwelt- und Planungsamt Stadt Erftstadt