Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
706 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt
Erfstadt
Erfstadt
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2015
und des Lageberichts
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Kranhaus 1
Im Zollhafen 18
D-50678 Köln
Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0
Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900
E-Mail koeln@roedl.com
Internet www.roedl.de
Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET
(Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig.
Inhaltsverzeichnis
1. PRÜFUNGSAUFTRAG
6
2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
7
2.1
2.2
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung
3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
3.2
Gegenstand der Prüfung
Art und Umfang der Prüfung
4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
4.2
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
4.1.2 Jahresabschluss
4.1.3 Lagebericht
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen
4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen
5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
5.2
Durchführung der Prüfung
Prüfungsergebnis
6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
7
7
7
8
10
10
10
13
13
13
13
14
15
15
15
15
15
15
16
16
16
17
Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß §
53 HGrG
17
7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
18
8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
-5-
1.
PRÜFUNGSAUFTRAG
Der Rat der Stadt Erftstadt wählte uns in seiner Sitzung vom 8. April 2014 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 für die eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt
Erfstadt
- nachfolgend auch Eigenbetrieb genannt -.
Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne hat der Wahl zugestimmt.
Daraufhin beauftragte uns die Betriebsleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015
(Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 8.1.1) sowie das
Risikofrüherkennungssystem gemäß der Verordnung über die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW zu prüfen.
Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung
gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht
des Eigenbetriebes sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beachtung der Vorschriften für große
Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 GO NRW der jährlichen
Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen.
Unser Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage unserer Prüfung war
der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach
§ 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Wir verweisen auf den gesonderten Abschnitt dieses Berichts.
Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben.
Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den
Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der
Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450) erstellt wurde.
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden wir beauftragt, weitergehende, gesetzlich
nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses vorzunehmen. Wir haben diese ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen in der
Anlage 8.2.1 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt.
Dem Auftrag liegen die als Anlage 8.2.3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002
zugrunde. Soweit in den für den Auftrag geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungshöchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und gegebenenfalls nach ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend.
-6-
2.
GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN
Lage des Unternehmens
Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter
2.1
Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung in Jahresabschluss sowie Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Eigenbetriebes getroffen:
"Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2015 Betriebserträge von TEUR 17.365 und Aufwendungen von TEUR 12.394 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 4.937 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR
41 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich
ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 94.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+ 599 TEUR
- 505 TEUR
+ 94 TEUR
Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2015 um TEUR 380 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 700 verbessert.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten
soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen;
dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die
gestellten Anforderungen erfüllt werden können.
Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2015 im Betriebsergebnis
negativer entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 99 verbessert."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens
wieder.
-7-
2.2
Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung im Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
des Eigenbetriebes getroffen:
" Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und die
daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale
Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der
Einnahmesituation des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in
Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung
des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die Bildung des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat,
verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im
Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten
Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen.
Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung
empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde im
Jahr 2015 nicht erreicht. Darlehen in Höhe von TEUR 1677 lagen zwar halbwegs im Rahmen
der Neuverschuldung, es mußte aber zusätzlich ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.950 für die
Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft aufgenommen werden. Die noch nicht abgerufenen
Darlehen aus 2015 in Höhe von TEUR 3.082 werden 2016 abgerufen.
Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme und führt so
zu Schwankungen in der GuV – Rechnung, wenn Sondermaßnahmen der Vorjahre, die Aufwand sind, im aktuellen Wirtschaftsjahr nachgeholt werden.
Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine
neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären
für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor
Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. Alternativ dazu könnte durch die Entwicklung von Bauflächen, die dann
vom BZ Boden vermarktet werden, eine Teilfinanzierung aus Eigenmitteln erreicht werden.
-8-
Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und
dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser
Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165 (Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an
den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser oben genannter allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich.
Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht,
als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf
Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen
derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen
müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses
Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus
Grundstücksgeschäften verringern.
Voraussichtliche Entwicklung
Am 27.04.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für das Jahr 2016 mit Änderungen verabschiedet. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.640 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 17.428 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 788 kalkuliert.
Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr liegt im Rahmen der Planzahlen."
Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest:
Die Aussagen der Betriebsleitung im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung
sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach unserer Auffassung zutreffend wider.
-9-
3.
GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG
3.1
Gegenstand der Prüfung
Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und
des Lageberichts sowie des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Jahresabschluss,
den Lagebericht und das Risikofrüherkennungssystem abzugeben.
Dazu haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4), und den
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 8.1.1) des
Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung deutscher handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften
und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften aufgestellt.
Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß § 53 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit
der Geschäftsführung erweitert.
Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung über den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher
Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und
Lagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des
Lageberichts.
3.2
Art und Umfang der Prüfung
Wir haben unsere Prüfung nach §§ 317 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen.
Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind und ob die
Betriebsleitung die ihr nach § 10 EigVO NRW obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form
getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben
erfüllen kann.
Unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine am Geschäftsrisiko des Eigenbetriebes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung
erfordert unser Verständnis der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen und rechtlichen
Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes auf der Grundlage von Auskünften der Betriebsleitung sowie anderer Auskunftspersonen und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems des Eigenbetriebes.
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Mit diesem Verständnis haben wir ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt.
Unsere Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die
Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der Betriebsleitung sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren
die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben,
beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebes vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen.
Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Unsere Prüfungshandlungen basieren
auf einer bewussten risikoorientierten Auswahl.
Die Prüfungsstrategie unseres geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden
Schwerpunkten unseres Prüfungsprogrammes geführt:
- Zugänge und Abgänge im Vorratsvermögen (Grundstücke)
- Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
- Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Stadtverbund
Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von
Mitarbeitern haben wir im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung
unserer Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt.
Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt:
Die Bewertung der Zugänge und Abgänge im Vorratsvermögen (Grundstücke) haben wir in
Stichproben überprüft.
Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir durch eine
Analyse der Altersstruktur geprüft.
Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenberieben sowie gegenüber der Stadt haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen überzeugt.
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Als Prüfungsnachweise dienten uns folgende Informationen, die unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter erstellt wurde.
Bei der Prüfung der Bewertung der Pensionsrückstellungen lag uns ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln vor. In Zusammenhang damit
haben wir Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität dieses Sachverständigen bewertet, ein Verständnis von seiner Tätigkeit gewonnen und beurteilt, ob das von ihm erstellte Gutachten als
Prüfungsnachweis für den Wertansatz der Pensionsrückstellungen geeignet ist.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser
Prüfungsurteil bildet.
Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom
24. Juli 2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss
zum 31. Dezember 2014 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2014 des Eigenbetriebes.
Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die gesetzlichen Vertreter erteilt. Die gesetzlichen Vertreter bestätigten uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 12. August 2016 schriftlich.
Die Prüfung führten wir in den Monaten Juni bis August 2016 durch. Die Prüfung wurde am
12. August 2016 abgeschlossen.
- 12 -
4.
FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG
4.1
Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung
4.1.1
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Nach unseren Feststellungen gewährleistet der im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine
klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen,
ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Eröffnungsbilanz wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss wurde aus
der Buchführung zutreffend entwickelt und von dem Eigenbetrieb erstellt.
Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung.
Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Eigenkapitals, der Sonderposten,
der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht.
Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die
von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet
sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten.
Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die
aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht.
4.1.2
Jahresabschluss
Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden sowie das Kapital, die
Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für
erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet .
Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere die von dem Eigenbetrieb angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben.
Im Jahresabschluss sind alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen der Satzung beachtet.
Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31.
Dezember 2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entspricht.
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4.1.3
Lagebericht
Der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage
8.1.1 beigefügt.
Der Lagebericht entspricht nach den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung .
Unsere Prüfung ergab, dass der Lagebericht
• mit dem Jahresabschluss sowie mit unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in
Einklang steht;
• insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt;
• die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt
sowie
• alle weiteren nach § 289 Abs. 2 HGB sowie § 25 EigVO NRW erforderlichen Angaben und
Erläuterungen enthält.
Uns sind keine weiteren nach Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre.
- 14 -
4.2
Gesamtaussage des Jahresabschlusses
4.2.1
Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger
Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-,
Finanz- und Ertragslage.
4.2.2
Wesentliche Bewertungsgrundlagen
Wir verweisen auf die Angaben der Betriebsleitung im Anhang des Eigenbetriebes
(Anlage 8.1.4).
4.2.3
Änderungen in den Bewertungsgrundlagen
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert
angewandt.
4.2.4
Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen
Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen.
4.2.5
Aufgliederungen und Erläuterungen
Von Aufgliederungen und Erläuterungen haben wir an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht
zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind.
Wir verweisen auf unsere weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen in
den Anlagen unter Punkt „8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung“.
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5.
FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM
5.1
Durchführung der Prüfung
Die Betriebsleitung ist gemäß § 10 EigVO NRW verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW haben wir geprüft, inwieweit sie die ihr hiernach obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die Betriebsleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Hierzu zählt auch die Beurteilung, ob das
eingerichtete Überwachungssystem, d. h. die integrierten Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen geeignet ist. Die Reaktion der Betriebsleitung auf erkannte Risiken ist nicht Gegenstand der Prüfung.
Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich nach einem systemorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung hat sich daher konzentriert auf: Durchsicht von Unterlagen zur Risikoerfassung und zur Risikokommunikation, Befragungen und Beobachtungen zur Einhaltung
der eingerichteten Kontrollmaßnahmen.
5.2
Prüfungsergebnis
Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Betriebsleitung die gemäß § 10 der EigVO NRW geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter
Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährden, frühzeitig zu erkennen.
- 16 -
6.
FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES
Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG
Unser Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Danach ist
die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, wobei insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums
und der Geschäftsführungstätigkeit einzugehen ist.
Grundlage unserer Prüfungshandlungen war der IDW Prüfungsstandard Berichterstattung
über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720).
Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage „8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG“ dieses Prüfungsberichts dargestellt.
Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach
unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.
Insgesamt hat die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keine Beanstandungen ergeben.
- 17 -
7.
WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG
Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten
Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
zum 31. Dezember 2015 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das
Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt:
„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt , Erfstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
- 18 -
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 12. August 2016
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
gez. Wambach
Wirtschaftsprüfer
gez. Quost
Wirtschaftsprüfer
(An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“
Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen
Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450).
Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird
verwiesen.
Köln, den 12. August 2016
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wambach
Wirtschaftsprüfer
- 19 -
Quost
Wirtschaftsprüfer
8.
ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT
8.1
8.2
Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2015
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2015
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Sonstige Anlagen zum Prüfungsbericht
8.2.1
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der
Gewinn- und Verlustrechnung
8.2.2
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
8.2.3
Allgemeine Auftragsbedingungen
Anlage 8.1.1
8.1.1
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt
Lagebericht für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
1.
Allgemeine Rahmenbedingungen
Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und –
entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet.
Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft
verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit
den Namen „Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden
Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung).
2.
Darstellung des Geschäftsverlaufs
2.1
Ergebnisentwicklung
Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2015 Betriebserträge von TEUR 17.365 und Betriebsaufwendungen von TEUR 12.394 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen
nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 4.937 und sonstigen Steuern in Höhe
von TEUR 41 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresverlust in Höhe von TEUR 7.
Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich ein
Jahresgewinn in Höhe von TEUR 94.
Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt:
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Summe
+ 599 TEUR
- 505 TEUR
+
94 TEUR
========
1
2.2
Investitionen und Finanzierung
Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 4.833 getätigt.
Sondermaßnahmen, die Aufwand sind, wurden in Höhe von TEUR 502 getätigt.
Im Berichtsjahr wurden Kredite in Höhe von TEUR 3.627 aufgenommen.
2.3. Entwicklung des Personalbereichs
Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2015 auf
Beamte
Tariflich Beschäftigte
Ist
6
89
Soll
5
92
Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar:
Löhne/Gehälter
Gehälter Beamte
Sozialversicherungen
Beihilfen
Altersversorgung
Zuführung Pensionsrückstellung
Sonstige
Gesamt
Zuführung Pensionsrückstellung neu
Zuführung Pensionsrückstellung
Übernommener Mitarbeiter
Endsumme
T€
2.468
117
445
153
201
120
70
3.574
180
3.754
Die Personalkosten weichen um TEUR 68 von den Planansätzen im Wirtschaftsplan 2015 ab.
Erhöhend wirkten sich im Wesentlichen die Aufstockungen der Pensionsrückstellungen, auch
durch die Übernahme einer beamteten Mitarbeiterin, aus.
Im Gegenzug konnte ein Großteil der Rückstellung für Mehrarbeitsstunden aufgelöst werden.
2
2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft
Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2015 um TEUR 380 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 700 verbessert.
Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen
Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um
weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der
Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425
für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre
2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der
städtischen Immobilien zu erhalten.
Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten
soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen;
dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die
gestellten Anforderungen erfüllt werden können.
3
Die Abweichungen des Ergebnisses 2015 zum Geschäftsjahr 2014 und zum Wirtschaftsplan
2015 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2015
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke (netto)
Investitionspauschale/Sportpauschale
Mieten (inkl. Fernwärme)
Auflösung Zuschüsse, sonstige
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Bestandsveränderung
Abzgl. Eigenkapitalverzinsung
Aufwand
Materialaufwand, bezogene Leistungen.(inkl. Fernwärme)
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn/Verlust
Ist 2014
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Ist/Plan
TEUR
0
969
12.170
939
0
651
0
0
14.729
3
969
11.694
934
0
317
0
0
13.917
0
969
12.151
936
10
301
0
0
14.367
-3
0
476
5
0
334
0
0
812
0
0
19
3
-10
350
0
0
362
3.651
3.458
3.651
193
0
3.588
3.410
2.856
664
32
1.033
11.583
3.876
3.253
2.759
617
28
1.131
11.664
3.850
3.343
2.756
565
26
1.061
11.601
-288
157
97
47
4
-98
-81
-262
67
100
99
6
-28
-18
-505
-1.205
-885
700
380
-505
-1205
-885
700
380
Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen
im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt.
Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu-, An- und
Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden und die externe Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben
sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse.
Die Ergebnisabweichung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen:
1) Die Personalkosten sind höher als geplant (siehe Punkt 2.3).
2) Es wurden in Vorjahren geplante aber nicht durchgeführte Maßnahmen in 2015 umgesetzt,
welche das im Wirtschaftsplan geplante Jahresergebnis im Rahmen der AfA zusätzlich belasten.
3.)Die Fremdleistungsaufwendungen waren um TEUR 262 geringer als geplant.
4
2.5
Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2015 im Betriebsergebnis
negativer entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 99 verbessert.
Die Abweichungen des Ergebnisses 2015 zum Geschäftsjahr 2014 und zum Wirtschaftsplan
2015 sind im Folgenden dargestellt.
Ist 2015
TEUR
Ertrag
Verkaufserlöse Grundstücke
Pachten/Erbbauzinsen
Aktivierte Eigenleistungen
Sonstige Erträge
Finanzertrag
Aufwand
Materialaufwand, bezogene Leistungen
Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Steuern
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Jahresgewinn
Ist 2014
TEUR
Wi-Plan
TEUR
Ist/Ist
TEUR
Ist/Plan
TEUR
1.458
301
0
533
4
2.296
2.630
343
0
108
5
3.086
2.182
334
15
175
2
2.708
-1.172
-42
0
425
-1
-790
-724
-33
-15
358
2
-412
818
344
30
291
9
205
1.697
1.501
446
31
363
7
238
2.586
916
340
33
303
10
228
1.830
-683
-102
-1
-72
2
-33
-889
-98
4
-3
-12
-1
-23
-133
599
500
878
99
-279
599
500
878
99
-279
Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 21 angeschafft.
2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 106.539 auf TEUR
107.546 gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 46,7 % gegenüber 47,3 % zum
31.12.2014. Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 auf neue
Rechnung vorgetragen.
5
2.7
Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten
und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden
kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2015 jederzeit sichergestellt.
Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch
Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig
angespannt sein kann.
3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung
Für das Geschäftsjahr 2016 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2015 angesetzt worden.
3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung")
Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem
01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis
ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die
weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes.
Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten
Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr
in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen.
b) Reduzierung des Kreditvolumens
Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die
Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW
gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt
(GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre
2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen
in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen
sind, ausdrücklich hingewiesen.
Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung
empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde im
Jahr 2015 nicht erreicht. Darlehen in Höhe von TEUR 1.677 lagen zwar halbwegs im
Rahmen der Neuverschuldung, es mußte aber zusätzlich ein Darlehen in Höhe von TEUR
6
1.950 für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft aufgenommen werden. Die noch nicht
abgerufenen Darlehen aus 2015 in Höhe von TEUR 3.082 werden 2016 abgerufen.
c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes
Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010
entfällt seitdem die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der
entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme und
führt so zu Schwankungen in der GuV – Rechnung, wenn Sondermaßnahmen der Vorjahre, die Aufwand sind, im aktuellen Wirtschaftsjahr nachgeholt werden.
d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte
Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn
keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte
wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt
Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende ReFinanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern.
Alternativ dazu könnte durch die Entwicklung von Bauflächen, die dann vom BZ Boden
vermarktet werden, eine Teilfinanzierung aus Eigenmitteln erreicht werden.
3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie
eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat
sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von
Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche
Vorkaufsrechte zu. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundstücken erhöht werden.
7
a) Verfall der Grundstückswerte
Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen
und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben.
b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen
Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an
dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung
der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165
(Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden.
Der Eintritt dieser oben genannter allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ
unwahrscheinlich.
c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen
Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern
nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies
(auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren)
betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann.
d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko
Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind.
Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen
auch Auswirkungen auf die Ertragssituation.
e) Besondere Risiken
Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass
derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des
Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig
die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies
in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen
Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern.
8
4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind
Die Bebauung des Baugebietes BP 172 Lechenich (Vilskaul) ist zur Zeit ungewiß. In den
Folgejahren geplanten Umsatzerlösen können demzufolge auch nicht realisiert werden.
5. Voraussichtliche Entwicklung
Am 27.04.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für den
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für das Jahr 2016 mit Änderungen verabschiedet. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.640 geplant, bei
gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 17.428 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 788 kalkuliert.
.
Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr liegt im Rahmen der Planzahlen.
6. Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 HGrG
Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 HGrG über die zu berichten wäre haben
sich nicht ergeben.
Erftstadt, den 12. August 2016
Monika Hallstein
1. Betriebsleiterin
Dr. Ludger Risthaus
Betriebsleiter
9
Anlage 8.1.2
8.1.2
Bilanz zum 31. Dezember 2015
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt, Erfstadt
Bilanz zum 31. Dezember 2015
AKTIVSEITE
31.12.2015
EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche
Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen
an solchen Rechten und Werten
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten
einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
III. Finanzanlagen
Beteiligungen
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
2. Grundstücke
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
3. sonstige Vermögensgegenstände
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
EUR
15.730,47
15.730,47
19.760,90
19.760,90
107.520.005,05
105.735.411,66
718.614,44
55.487,91
106.509.514,01
10.000,00
107.545.735,52
10.000,00
10.000,00
106.539.274,91
18.113.091,85
2.500,00
18.817.695,27
18.820.195,27
106.235.276,53
802.804,77
481.923,75
10.000,00
2.500,00
18.110.591,85
361.796,02
189.687,32
214.112,29
4.890,35
580.798,66
1.803.415,96
20.497.306,47
37.139,81
110.205,59
128.990,12
428.883,03
489.459,17
19.738.537,47
32.462,11
128.080.181,80
126.310.274,49
PASSIVSEITE
31.12.2015
EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Allgemeine Rücklage
II. Gewinnrücklagen
III. Verlustvortrag
IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN
C. RÜCKSTELLUNGEN
1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
2. sonstige Rückstellungen
D. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten
2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen
3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
5. sonstige Verbindlichkeiten
E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
EUR
Vorjahr
EUR
46.581.897,33
16.085.618,47
(2.916.189,85)
94.025,36
59.845.351,31
26.168.462,81
49.014.879,96
15.585.584,65
(4.143.745,35)
(705.393,31)
59.751.325,95
27.039.986,76
3.949.756,65
3.174.969,00
583.887,82
3.758.856,82
3.587.946,00
361.810,65
35.422.122,36
14.920,00
1.241.995,29
34.550.068,57
11.715,00
602.310,33
1.350.259,11
79.735,56
38.109.032,32
7.578,71
487.428,24
100.622,72
35.752.144,86
7.960,10
128.080.181,80
126.310.274,49
Anlage 8.1.3
8.1.3
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt, Erfstadt
Gewinn- und Verlustrechnung
für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
2015
EUR
1. Umsatzerlöse
2. sonstige betriebliche Erträge
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
5. Abschreibungen
Abschreibungen auf immaterielle
Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens und Sachanlagen
6. sonstige betriebliche Aufwendungen
7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
9. Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
10. sonstige Steuern
11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag
EUR
Vorjahr
EUR
11.410.387,65
1.964.075,63
12.373.839,61
1.182.804,12
(4.406.556,40)
(1.418.291,39)
(3.959.106,50)
(5.377.397,89)
(709.064,42)
(3.697.491,98)
(2.584.747,35)
(2.739.384,26)
(1.169.936,26)
(3.754.683,61)
(959.344,22)
(3.698.728,48)
(955.519,91)
4.203,11
(1.238.974,45)
(2.789.792,64)
(997.470,30)
5.437,58
(1.369.555,48)
134.744,13
(40.718,77)
94.025,36
(670.863,48)
(34.529,83)
(705.393,31)
(2.888.187,89)
Anlage 8.1.4
8.1.4
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt,
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften der
Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt.
Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses
die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts
anderes ergibt.
Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen
dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung
nichts anderes ergibt; sie berücksichtigen allen erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen
bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt.
Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert:
- interne Mietaufwendungen und –Erträge,
- interne Zinsaufwendungen und –Erträge,
- interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um
aktivierungsfähige Aufwendungen handelt
sowie
- interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen.
1
Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung
Bilanz
Anlagevermögen
Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen
aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 ist aus dem Anlagespiegel
ersichtlich.
Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben.
Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum Zeitpunkt
der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt
waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert bewertet. Für
ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte Verwertbarkeit wurden
teilweise Abschläge bis 50 % des Wertes vorgenommen.
Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude (Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige Bauten) - mit Ausnahme
der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft, Hürth (GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung nach dem Sachwertverfahren
bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen.
Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der
Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen
Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude, bewertet. Die Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt.
Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der
linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für
Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für
Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5-10
% p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen 5 %
und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter Zuhilfenahme der pro-rata-temporis-Regelung in Übereinstimmung mit den Abschreibungsrichtwerten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung, Köln).
2
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der
Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2015 waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilmoG 2010 wurden keine Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere
Werte ermittelt wurden, so dass kein Abwertungsbedarf besteht. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 410 € betragen werden im Jahr der Anschaffung mit
dem vollen Wert abgeschrieben.
Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einbezogen.
Die Abgänge im Geschäftsjahr 2015 betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude.
Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte
Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 4.833 in Grundstücke und Bauten
des Anlagevermögens getätigt worden.
Außerdem wurden Anlagen mit einem Buchwert von TEUR 956 veräußert.
Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben
Am 31.12.2015 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 482 im Bau und betreffen ausschließlich den Neubau des Bahnhofes in Liblar.
Für das Geschäftsjahr 2016 sind Investitionen in Höhe von TEUR 10.456 geplant.
Umlaufvermögen
Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert
bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft.
Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet:
Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das Anlagevermögen bewertet.
Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet.
Im Berichtsjahr wurden zum Verkauf bestimmte Grundstücksflächen mit einem Wert von
TEUR 2 erworben.
Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 709 veräußert,
bzw. an den EB Straßen übertragen (siehe „sonstige Angaben“).
Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge.
3
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum
Nennwert.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen. Soweit Forderungen nicht
werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt.
Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe
Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb
Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und resultieren aus
dem laufenden Geschäftsbetrieb.
Sonstige Vermögensgegenstände
Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen debitorische Kreditoren.
Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten)
Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern, Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen.
Kapital und Verbindlichkeiten
Eigenkapital
Das Eigenkapital setzt sich aus der allgemeinen Rücklage, welche vom Träger dem Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurde, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr
1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01.07.1999
zuzüglich der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten
Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend; mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen Grundstücken
muss gerechnet werden. Die Eigenkapitalentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt ist in der Anlage 2 dargestellt.
Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 a HGB. § 272
HGB ist gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW nicht anzuwenden.
4
Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“)
Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen) bzw. Maßnahmen aufgelöst.
Rückstellungen
Pensionsrückstellungen
Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte nach § 36 GemHVO.
Zum 31.12.15 wurden die Rückstellungen für Beihilfe- und Pensionsansprüche angepasst.
Die bilanzierten Rückstellungen betragen:
- im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“
TEUR 1.024 (i. Vj.: TEUR 979)
- im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“
TEUR 2.563 (i. Vj.: TEUR 2.196)
- im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt
TEUR 3.587 (i. Vj.: TEUR 3.175)
Sonstige Rückstellungen
Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich
aus dem Rückstellungsspiegel.
Die „sonstigen Rückstellungen“ wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden,
Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen ab. Die Rückstellungen
werden mit ihrem entsprechenden Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für
Verbindlichkeiten bestehen nicht.
5
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetriebe
Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt u. a. in laufenden Verrechnungen
sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem Posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4).
Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten)
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus
Pachten und Gestattungsverträgen.
Gewinn - und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Erträge aus Pachten, Erbbauzinsen und Vermessungsleistungen.
Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in Übereinstimmung
mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden.
Die Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/Mieter-Modell
zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben andererseits.
Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge
In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von
Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie Versicherungsentschädigungen enthalten.
Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von
Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen
(z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend.
6
Materialaufwand
Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den Aufwand für
bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen.
Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Materialaufwendungen
bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen, Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte Sondermaßnahmen.
Personalaufwand
Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne
und Gehälter sowie Sozialabgaben.
Abschreibungen
Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 30 (i. Vj.: TEUR 31) für
den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2.752 (i.
Vj.: TEUR 2.763) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen
in Höhe von TEUR 106 (i. Vj.: TEUR 96) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten
Bestand an Wohngebäuden.
Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen
a) Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen.
Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten Positionen um anteilige Erschließungsaufwendungen, Leibrenten sowie Vermessungsaufwendungen erweitert.
b) Periodenfremde Aufwendungen
Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen.
7
Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht.
Sonstige Angaben
Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag stellt
sich wie folgt dar:
Arbeiter
Angestellte
Beamte
Gesamt
2015
2014
52
37
6
95
58
35
5
98
2015
(VZK)
2014
(VZK)
72,35
71,77
Geschäfte mit der Stadt und deren Eigenbetriebe (§ 285 Nr. 21 HGB)
Unternehmen
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Eigenbetrieb Straßen
Art
Mieteinnahmen
Teilrückzahlung Altmieten
Verwaltungskosten
Grundstücksverkäufe
Betrag
10.507.059 EUR
-3.546.968 EUR
-341.960 EUR
387.530 EUR
0 EUR
Das Abschlussprüferhonorar beträgt 22.900,00 EUR und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit ca. 18.600 € sowie sonstige Prüfungsleistungen mit EUR 4.300.
Organe
1. Betriebsleitung
Erster Betriebsleiter:
Monika Hallstein
Betriebsleiter:
Dr. Ludger Risthaus
Beamtenbezüge p.a. 71.804,00 €
8
2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft
Die Mitglieder des Betriebsausschusses sind der Anlage 5 zu entnehmen.
Die technische Beigeordnete und der Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt.
Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen erfolgen
ebenfalls durch die Stadt Erftstadt.
Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 5
Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR 1.822 an die Mitglieder ausgezahlt wurden.
Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 27,30 für einen sachkundigen Bürger und EUR
17,80 für einen Stadtverordneten.
Ergebnisverwendung
Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit
einem Jahresgewinn von EUR 599.817 und der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft mit einem Jahresverlust von EUR 505.792 ab. Für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresgewinn in Höhe von EUR 94.025 . Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen bzw. den Jahresverlust vorzutragen und nach 5 Jahren mit der Rücklage zu verrechnen.
Erftstadt, den 12. August 2016
Monika Hallstein
1. Betriebsleiterin
Anlagen
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Anlage 4
Anlage 5
Anlage 6 (1)
Anlage 6 (2)
Dr. Ludger Risthaus
Betriebsleiter
Anlagenspiegel
Eigenkapitalspiegel
Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeitenspiegel
Mitglieder des Betriebsausschusses 2015
Sparten GuV für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Sparten GuV für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
9
Anlage 1
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft
Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
Kto
Pos
I.
Immaterielle Vermögensgegenstände
II.
Sachanlagen
1. Grundstücke und Bauten
a.) Grundstücke (unbebaut)
b.) Grundstücke (bebaut)
- davon Grundstückswerte
- davon Gebäude, Außenanlagen usw.
c.) Bauten auf fremden Grundstücken
2. Betriebs- und Geschäftsausstattung
a) Geschäftsausstattung
04100/21
b) Fuhrpark
c) GWG
5027,48 WP Diff.2007
3. Anlagen im Bau
Sachanlagen Gesamt
III.
Finanzanlagen
Beteiligungen
Anlagevermögen Gesamt
01.01.2015
(€)
Anschafffungs-/Herstellungskosten
Zugang
Abgang
Umbuchung
(€)
(€)
(€)
121.724,68
0,00
0,00
6.477.956,60
130.592.324,51
18.322.229,29
112.270.095,22
2.659,37
137.072.940,48
19.530,85
4.205.913,51
19.555,87
4.186.357,64
0,00
4.225.444,36
-338.719,57
-595.148,73
-289.740,04
-305.408,69
0,00
-933.868,30
1.166.352,32
90.944,69
98.301,13
1.355.598,14
167.022,45
250,00
9.740,00
177.012,45
-18.705,22
0,00
0,00
-18.705,22
0,00
0,00
0,00
0,00
55.487,91
430.114,43
-3.678,59
138.484.026,53
4.832.571,24
10.000,00
138.615.751,21
0,00
31.12.2015
01.01.2015
(€)
(€)
Abschreibungen
Zugang
Abgang
(€)
(€)
Umb.
31.12.2015
(€)
(€)
Restbuchwerte
31.12.2015
31.12.2014
(€)
(€)
121.724,68
-101.963,78
-4.030,43
0,00
0,00
-105.994,21
15.730,47
19.760,90
0,00
6.158.767,88
0,00 134.203.089,29
0,00
18.052.045,12
0,00 116.151.044,17
0,00
2.659,37
0,00 140.364.516,54
-155.608,82
-31.180.187,87
0,00
-31.180.187,87
-1.732,13
-31.337.528,82
-343,50
-2.791.290,50
0,00
-2.791.290,50
-77,19
-2.791.711,19
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-155.952,32
-33.971.478,37
0,00
-33.971.478,37
-1.809,32
-34.129.240,01
6.002.815,56
100.231.610,92
18.052.045,12
82.179.565,80
850,05
106.235.276,53
6.322.347,78
99.412.136,64
18.322.229,29
81.089.907,35
927,24
105.735.411,66
1.314.669,55
91.194,69
108.041,13
1.513.905,37
-461.518,22
-77.168,35
-98.297,13
-636.983,70
-77.798,98
-4.921,85
-9.740,00
-92.460,83
18.343,93
0,00
0,00
18.343,93
0,00
0,00
0,00
0,00
-520.973,27
-82.090,20
-108.037,13
-711.100,60
793.696,28
9.104,49
4,00
802.804,77
704.834,10
13.776,34
4,00
718.614,44
0,00
481.923,75
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
481.923,75
55.487,91
-956.252,11
0,00
142.360.345,66
-31.974.512,52
-2.884.172,02
18.343,93
0,00
-34.840.340,61
107.520.005,05
106.509.514,01
0,00
0,00
0,00
10.000,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
10.000,00
10.000,00
4.832.571,24
-956.252,11
0,00
142.492.070,34
-32.076.476,30
-2.888.202,45
18.343,93
0,00
-34.946.334,82
107.545.735,52
106.539.274,91
Eigenkapitalspiegel Gesamt 2015
Datumsfilter
01.01.15..31.12.15
Währung
EUR
Stand
Rubrikennr.
Beschreibung
A
Allgemeine Rücklage
A.1
Bodenbevorratung und -entwicklung
A.2
Hochbau und Gebäudewirtschaft
B
Gewinnrücklagen EB Immobilien
B.1
Bodenbevorratung und -entwicklung
B.2
Hochbau und Gebäudewirtschaft
C
Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert
C.1
Bodenbevorratung und -entwicklung
C.2
Hochbau und Gebäudewirtschaft
C.2.1 Jahre vor 2008
C.2.2 2009
C.2.3 2010
C.2.4 2011
C.2.5 2012
C.2.6 2013
C.2.7 2014
D
Jahresüberschuß/-fehlbetrag
D.1
Bodenbevorratung und -entwicklung
D.2
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Gesamtsumme Eigenkapital
Abgang
1.1.2015
Abgang
49.014.879,96
16.890.219,95
32.124.660,01
15.585.584,65
9.947.159,09
5.638.425,56
-4.143.745,35
-405.603,21
-3.738.142,14
-1.796.283,82
-231.095,60
-501.445,28
-1.163.655,86
0,00
-45.661,58
0,00
-705.393,31
500.033,82
-1.205.427,13
59.751.325,95
Umbuchung Zuschreibung
Zugang
Stand
Umbuchung Zuschreibung Zugang
31.12.2015
-2.432.982,63
0,00 46.581.897,33
-405.603,21
0,00 16.484.616,74
-2.027.379,42
0,00 30.097.280,59
500.033,82
0,00 16.085.618,47
500.033,82
0,00 10.447.192,91
0,00
0,00
5.638.425,56
1.227.555,50
0,00 -2.916.189,85
405.603,21
0,00
0,00
821.952,29
0,00 -2.916.189,85
1.796.283,82
0,00
0,00
231.095,60
0,00
0,00
0,00
0,00
-501.445,28
0,00
0,00 -1.163.655,86
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-45.661,58
-1.205.427,13
0,00 -1.205.427,13
705.393,31
94.025,36
94.025,36
-500.033,82
599.816,91
599.816,91
1.205.427,13
-505.791,55
-505.791,55
0,00
0,00 94.025,36 59.845.351,31
Anlage 3
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015
Gesamtbetrieb
Stand
01.01.2015
EUR
Pensionsrückstellungen
Altersteilzeit
Urlaub
Überstunden
Jahresabschlusskosten
Jubiläumszuwendungen
Aufbewahrung/Archivierung
Ausstehende Rechnungen
Instandhaltung
Summe Sonstige Rückstellungen
Rückstellungen Gesamt
Inanspruchnahme
2015
EUR
Auflösung
2015
EUR
Zuführung
2015
EUR
Stand
31.12.2015
EUR
3.174.969,00
0,00
0,00
412.977,00
3.587.946,00
19.856,64
173.827,00
270.978,00
63.711,00
4.500,66
7.500,00
43.514,52
0,00
583.887,82
-19.856,64
-173.827,00
-130.789,00
0,00
0,00
0,00
-3.423,44
0,00
-327.896,08
0,00
0,00
-140.189,00
0,00
0,00
0,00
0,00
0,00
-140.189,00
0,00
150.853,00
89.878,00
3.996,00
511,33
0,00
769,58
0,00
246.007,91
0,00
150.853,00
89.878,00
67.707,00
5.011,99
7.500,00
40.860,66
0,00
361.810,65
3.758.856,82
-327.896,08
-140.189,00
658.984,91
3.949.756,65
Anlage 4
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt
Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2015
Gesamtbetrag Laufzeit bis zu 1 Jahr Laufzeit 1 - 5 Jahre Laufzeit über 5 Jahre
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
Vorjahr
gegebene
Sicherheiten
Art
35.422.122,36
34.550.068,57
536.132,81
787.275,67
5.686.256,55
6.569.229,42
29.199.733,00
27.193.563,48
keine
keine
-----
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen
Vorjahr
1.241.995,29
602.310,33
1.241.995,29
602.310,33
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
keine
-----
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt
und deren Eigenbetrieben
Vorjahr
1.397.120,89
446.669,04
1.397.120,89
446.669,04
0,00
0,00
0,00
0,00
keine
keine
-----
94.655,56
170.727,42
94.655,56
169.727,42
0,00
1.000,00
0,00
0,00
keine
keine
-----
38.155.894,10
35.769.775,36
3.269.904,55
2.005.982,46
5.686.256,55
6.570.229,42
29.199.733,00
27.193.563,48
-----
-----
Sonstige Verbindlichkeiten
Vorjahr
Summe Verbindlichkeiten
Vorjahr
Anlage 5
Name
Berufsbezeichnung
Alfred Zerres
(Vorsitzender)
Pensionär
Helmut Zimmermann
(1. Stellvertreter)
Landwirt
Patrick Morgen
(2. Stellvertreter)
Maurer
Helmut Zimmermann
Rentner
Marianne Ludemann
Kauffrau
Frank Jüssen
Angestellter
Hans Koch
Pensionär
Rafael Schmitz
Auszubildender
Franz Schmidt
Immobilienmakler
Heinz Arens
Rentner
Dr. Martin Wölfle
Angestellter
Thomas Krupp
Student
Michael Herwartz
Beamter
Bernd Bohlen
Referent
Imke de Groot-Rudolph
Ärztin
Dr. Hans-Eduard Hille
Rechtsanwalt
Reiner Wintz
Landwirt
Anlage 8.1.4.4
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
2015
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 125.457,31;
(i.Vj.: EUR 60.257,68 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2014
EUR
EUR
1.759.370,15
0,00
0,00
533.438,24
2.292.808,39
-709.064,42
-108.125,64
-817.190,06
-223.412,76
-121.046,82
EUR
2.972.502,41
0,00
125.764,35
3.098.266,76
-1.418.291,39
-82.628,72
-1.500.920,11
-297.281,98
-344.459,58
-30.371,08
-291.421,24
4.203,11
-205.146,86
608.422,68
-8.605,77
599.816,91
-148.994,31
-446.276,29
-30.810,35
-380.237,59
5.431,94
-238.499,03
506.955,33
-6.921,51
500.033,82
Anlage 6 (1)
Anlage 8.1.4.5
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt
Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
Gewinn- und Verlustrechnung
für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015
2015
EUR
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
10.
11.
12.
13.
Umsatzerlöse
Bestandsveränderung
Andere aktivierte Eigenleistungen
Sonstige betriebliche Erträge
Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
und für bezogene Waren
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 330.546,85;
(i.Vj.: EUR 300.510,72 )
Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und
Sachanlagen
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit
Sonstige Steuern
Jahresüberschuss
2014
EUR
EUR
9.651.017,50
0,00
0,00
1.430.637,39
11.081.654,89
0,00
-3.589.366,34
-3.589.366,34
-2.361.334,59
-1.048.889,44
EUR
9.401.337,20
0,00
0,00
1.057.039,77
10.458.376,97
0,00
-3.876.477,78
-3.876.477,78
-2.442.102,28
-3.410.224,03
-2.857.816,81
-664.098,67
0,00
-1.033.827,59
-473.678,55
-32.113,00
-505.791,55
-810.349,91
-3.252.452,19
-2.758.982,29
-617.232,71
5,64
-1.131.056,45
-1.177.818,81
-27.608,32
-1.205.427,13
Anlage 6 (2)
Anlage 8.1.5
8.1.5
Bestätigungsvermerk
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt , Erfstadt:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie
Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis
31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und
Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage
der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und
durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den
Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch
den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen
internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss
und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst
die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine
hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht
der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar.
Köln, den 12. August 2016
Rödl & Partner GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Wambach
Wirtschaftsprüfer
Quost
Wirtschaftsprüfer
Anlage 8.2.1/1
8.2.1
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung
1.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31.
Dezember 2015
AKTIVSEITE
31.12.2015
EUR
A.
ANLAGEVERMÖGEN
107.545.735,52
Vorjahr
EUR
106.539.274,91
Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel als Anlage zum Anhang.
31.12.2015
EUR
I.
Immaterielle
Vermögensgegenstände
15.730,47
Vorjahr
EUR
19.760,90
Der Posten setzt sich aus Lizenzen für Software zusammen.
31.12.2015
EUR
II.
Sachanlagen
107.520.005,05
Vorjahr
EUR
106.509.514,01
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2015
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
Stand am 31.12.2015
EUR
106.509.514,01
4.832.571,24
(937.908,18)
(2.884.172,02)
(3.822.080,20)
107.520.005,05
Anlage 8.2.1/2
Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zeigt
folgendes Bild:
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und
Bauten einschließlich der Bauten auf fremden
Grundstücken
Betriebs- und Geschäftsausstattung
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
Vorjahr
Anschaffungs- und
Herstellungskosten
TEUR
Buchwert
Stand am
31.12.2015
TEUR
140.365
1.514
482
106.235
803
482
75,68
53,04
100,00
142.361
107.520
75,53
138.484
106.510
76,91
Buchwert
in % der Anschaffungswerte
Die Sachanlagen sind in einer mittels EDV geführten Anlagenbuchhaltung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die einzelnen Anlagegegenstände umfasst.
Anlage 8.2.1/3
31.12.2015
EUR
1.
Grundstücke, grundstücksgleiche
Rechte und Bauten einschließlich
der Bauten auf fremden
Grundstücken
106.235.276,53
31.12.2015
EUR
106.235.276,53
Vorjahr
EUR
105.735.411,66
Vorjahr
EUR
105.735.411,66
Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
Stand am 1.1.2015
Zugänge
Abgänge
Abschreibungen
EUR
105.735.411,66
4.225.444,36
(933.868,30)
(2.791.711,19)
Stand am 31.12.2015
(3.725.579,49)
106.235.276,53
Die Abgänge setzen sich im Wesentlichen aus Grundstücksverkäufen aus dem Anlagevermögen zusammen.
31.12.2015
EUR
2.
Betriebs- und Geschäftsausstattung
802.804,77
31.12.2015
EUR
3.
geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau
481.923,75
Vorjahr
EUR
718.614,44
Vorjahr
EUR
55.487,91
Der Bestand setzt sich ausschließlich aus Investitionen für das Projekt "Bahnhof Liblar" zusammen.
Anlage 8.2.1/4
31.12.2015
EUR
III.
Finanzanlagen
10.000,00
Vorjahr
EUR
10.000,00
Der Bestand betrifft die Beteiligung an der CIC Solar Bürgerkraftwerk GmbH & Co. KG.
31.12.2015
EUR
B.
UMLAUFVERMÖGEN
20.497.306,47
31.12.2015
EUR
I.
Vorräte
18.113.091,85
31.12.2015
EUR
I.
Vorräte
1.
2.
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
Grundstücke
Vorjahr
EUR
19.738.537,47
Vorjahr
EUR
18.820.195,27
Vorjahr
EUR
2.500,00
18.110.591,85
2.500,00
18.817.695,27
18.113.091,85
18.820.195,27
Im Berichtsjahr wurden Grundstücke mit einem Buchwert i.H.v. TEUR 709 verkauft und
Grundstücke i.H.v. TEUR 2 gekauft.
Anlage 8.2.1/5
31.12.2015
EUR
II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
580.798,66
31.12.2015
EUR
1.
Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen
361.796,02
Vorjahr
EUR
428.883,03
Vorjahr
EUR
189.687,32
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Bruttoforderungen
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Einzelwertberichtigung
Bodenbevorratung und –entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
534.862,20
424.178,46
446.881,97
305.863,59
959.040,66
752.745,56
(358.972,38)
(238.272,26)
(350.821,87)
(212.236,37)
(597.244,64)
(563.058,24)
361.796,02
189.687,32
31.12.2015
EUR
2.
Forderungen gegen die Stadt
Erftstadt und deren Eigenbetriebe
Vorjahr
EUR
214.112,29
Vorjahr
EUR
110.205,59
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Straßen
Vorjahr
EUR
0,00
214.112,29
65.474,00
44.731,59
214.112,29
110.205,59
Anlage 8.2.1/6
31.12.2015
EUR
3.
sonstige Vermögensgegenstände
4.890,35
Vorjahr
EUR
128.990,12
Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus Kautionen zusammen. Die Abnahme gegenüber
dem Vorjahr resultiert aus dem Ausweis der Vorjahres debitorischen Kreditoren. Im Berichtsjahr sind keine debitorischen Kreditoren zu verzeichnen gewesen.
31.12.2015
EUR
III.
Kassenbestand und Guthaben bei
Kreditinstituten
1.803.415,96
Vorjahr
EUR
489.459,17
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Bankguthaben
Kassenbestand
1.802.850,36
565,60
489.259,53
199,64
1.803.415,96
489.459,17
31.12.2015
EUR
C.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
Vorjahr
EUR
37.139,81
Vorjahr
EUR
32.462,11
Der Posten setzt sich aus Gehaltsvorauszahlungen für Beamte iH.v. TEUR 27 und im Vorausbezahlte Pachtaufwendungen i.H.v. TEUR 10 zusammen.
Anlage 8.2.1/7
PASSIVSEITE
31.12.2015
EUR
A.
EIGENKAPITAL
59.845.351,31
Vorjahr
EUR
59.751.325,95
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
I.
Allgemeine Rücklage
46.581.897,33
49.014.879,96
II.
Gewinnrücklagen
16.085.618,47
15.585.584,65
Bilanzgewinn/-verlust
(2.822.164,49)
(4.849.138,66)
59.845.351,31
59.751.325,95
31.12.2015
EUR
I.
Allgemeine Rücklage
46.581.897,33
Vorjahr
EUR
49.014.879,96
Die Veränderung der allgemeinen Rücklage resultiert aus dem laut EigVO NRW vorgeschriebenen Verlustausgleich des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft.
31.12.2015
EUR
II.
Gewinnrücklagen
16.085.618,47
Vorjahr
EUR
15.585.584,65
Die Erhöhung der Gewinnrücklagen resultiert aus dem Zugang des Jahreüberschusses 2014
des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung.
31.12.2015
EUR
Bilanzgewinn/-verlust
(2.822.164,49)
31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
(4.849.138,66)
Vorjahr
EUR
Anlage 8.2.1/8
III.
Verlustvortrag
(2.916.189,85)
(4.143.745,35)
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
EUR
EUR
Stand am 1.1.2015
Entnahme aus Rücklagen
Jahresfehlbetrag Vorjahr
Einstellung in Rücklagen
(4.143.745,35)
2.432.982,63
(705.393,31)
(500.033,82)
(1.205.427,13)
Stand am 31.12.2015
(2.916.189,85)
31.12.2015
EUR
IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Vorjahr
EUR
94.025,36
(705.393,31)
Ausgewiesen ist das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung.
31.12.2015
EUR
B.
SONDERPOSTEN FÜR
ZUWENDUNGEN
Vorjahr
EUR
26.168.462,81
27.039.986,76
Der Potsen beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse für Schulen und Kindertagesstätten und
wird analog der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögengegenstände aufgelöst.
31.12.2015
EUR
C.
RÜCKSTELLUNGEN
Vorjahr
EUR
3.949.756,65
3.758.856,82
1.1.2015
EUR
1.
2.
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
sonstige Rückstellungen
31.12.2015
EUR
3.174.969,003.174.969,00
583.887,82 583.887,82
3.758.856,823.758.856,82
31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
Anlage 8.2.1/9
1.
Rückstellungen für Pensionen und
ähnliche Verpflichtungen
3.587.946,00
3.174.969,00
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
1.1.2015
EUR
3.174.969,00
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
0,00
0,00
31.12.2015
EUR
2.
31.12.2015
EUR
412.977,00
3.587.946,00
Vorjahr
EUR
361.810,65
sonstige Rückstellungen
Zuführung
EUR
583.887,82
Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt:
1.1.2015
EUR
Inanspruchnahme
EUR
Auflösung
EUR
Zuführung 31.12.2015
EUR
EUR
Urlaub
173.827,00 (173.827,00)
0,00 150.853,00 150.853,00
Überstunden
270.978,00 (270.978,00)
0,00 89.878,00 89.878,00
Jahresabschlusskosten
40.711,00 (32.000,00)
0,00 35.996,00 44.707,00
ausstehende Rechnungen 43.514,52
(3.423,44)
0,00
769,58 40.860,66
Archivierung
7.500,00
0,00
0,00
0,00
7.500,00
Altersteilzeit
19.856,64
0,00 (19.856,64)
0,00
0,00
Prüfungskosten
23.000,00
0,00
0,00
0,00 23.000,00
Jubiläumsrückstellung
4.500,66
0,00
0,00
511,33
5.011,99
583.887,82 (480.228,44) (19.856,64) 278.007,91 361.810,65
31.12.2015
EUR
D.
VERBINDLICHKEITEN
38.109.032,32
31.12.2015
EUR
1.
Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten
35.422.122,36
31.12.2015
EUR
Vorjahr
EUR
35.752.144,86
Vorjahr
EUR
34.550.068,57
Vorjahr
EUR
Anlage 8.2.1/10
2.
erhaltene Anzahlungen auf
Bestellungen
14.920,00
31.12.2015
EUR
3.
Verbindlichkeiten aus Lieferungen
und Leistungen
1.241.995,29
11.715,00
Vorjahr
EUR
602.310,33
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
110.738,45
1.131.256,84
96.878,90
505.431,43
1.241.995,29
602.310,33
31.12.2015
EUR
4.
Verbindlichkeiten gegenüber der
Stadt Erftstadt und deren
Eigenbetriebe
Vorjahr
EUR
1.350.259,11
Vorjahr
EUR
487.428,24
Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:
31.12.2015
EUR
Stadt Erftstadt
Eigenbetrieb Stadtwerke
Eigenbetrieb Straßen
Vorjahr
EUR
1.322.712,55
5.419,83
22.126,73
373.094,74
114.333,50
0,00
1.350.259,11
487.428,24
Anlage 8.2.1/11
31.12.2015
EUR
5.
sonstige Verbindlichkeiten
79.735,56
31.12.2015
EUR
E.
RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN
7.578,71
Vorjahr
EUR
100.622,72
Vorjahr
EUR
7.960,10
Anlage 8.2.1/12
Anlage 8.2.1/13
2.
Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und
Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015
2015
EUR
1.
Umsatzerlöse
11.410.387,65
2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
sonstige betriebliche Erträge
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Erträge aus Fernwärme Stadt Erftstadt
Erträge aus Anlagevermögenverkäufen
Versicherungsentschädigungen
Erträge Personalkostenumlagen
übrige sonstige
Vorjahr
EUR
2.972.502,41
9.401.337,20
11.410.387,65
12.373.839,61
1.964.075,63
2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Erträge aus Flurbereinigungsentgelten
Erträge aus Anlagevermögenverkäufen
Erträge aus Öko-Punkten
Vermessungserlöse
übrige sonstige
12.373.839,61
1.759.370,15
9.651.017,50
2015
EUR
2.
Vorjahr
EUR
Vorjahr
EUR
1.182.804,12
Vorjahr
EUR
245.691,00
103.129,90
81.949,92
55.376,00
50.045,17
40.920,00
924,88
420,00
55.230,00
28.748,04
536.191,99
126.242,92
744.441,00
227.248,46
149.667,55
117.976,71
188.549,92
739.907,00
3.922,44
54.087,89
114.240,00
144.403,87
1.427.883,64
1.056.561,20
1.964.075,63
1.182.804,12
Anlage 8.2.1/14
2015
EUR
3.
Materialaufwand
4.406.556,40
2015
EUR
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene Waren
Aufwendungen für bezogene Leistungen
Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe und für bezogene
Waren
5.377.397,89
Vorjahr
EUR
709.064,42
3.697.491,98
1.418.291,39
3.959.106,50
4.406.556,40
5.377.397,89
2015
EUR
a)
Vorjahr
EUR
709.064,42
Vorjahr
EUR
1.418.291,39
Der Posten betrifft die Bestandsveränderung der Grundstücke, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind.
2015
EUR
b)
Aufwendungen für bezogene
Leistungen
3.697.491,98
2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Vorjahr
EUR
3.959.106,50
Vorjahr
EUR
108.125,64
3.589.366,34
82.325,52
3.876.780,98
3.697.491,98
3.959.106,50
Anlage 8.2.1/15
2015
EUR
4.
Personalaufwand
3.754.683,61
2015
EUR
Löhne und Gehälter
soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
Abschreibungen
sonstige betriebliche
Aufwendungen
1.169.936,26
959.344,22
3.754.683,61
3.698.728,48
2.888.187,89
955.519,91
2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
sonstige Zinsen und ähnliche
Erträge
Vorjahr
EUR
2.789.792,64
Vorjahr
EUR
997.470,30
Vorjahr
EUR
291.487,04
664.032,87
380.237,59
617.232,71
955.519,91
997.470,30
2015
EUR
7.
Vorjahr
EUR
2.739.384,26
2015
EUR
6.
3.698.728,48
2.584.747,35
2015
EUR
5.
Vorjahr
EUR
4.203,11
Vorjahr
EUR
5.437,58
Anlage 8.2.1/16
2015
EUR
8.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
1.238.974,45
2015
EUR
Bodenbevorratung und -entwicklung
Hochbau und Gebäudewirtschaft
Ergebnis der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit
sonstige Steuern
1.238.974,45
1.369.555,48
134.744,13
40.718,77
2015
EUR
Grundsteuern
Kfz-Steuern
Jahresüberschuss/-fehlbetrag
Vorjahr
EUR
(670.863,48)
Vorjahr
EUR
34.529,83
Vorjahr
EUR
39.694,77
1.024,00
33.703,83
826,00
40.718,77
34.529,83
2015
EUR
11.
Vorjahr
EUR
255.040,49
1.114.514,99
2015
EUR
10.
1.369.555,48
205.146,86
1.033.827,59
2015
EUR
9.
Vorjahr
EUR
94.025,36
Vorjahr
EUR
(705.393,31)
Anlage 8.2.2/1
8.2.2
Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG
Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards:
Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in
Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt.
Nachfolgend stellen wir das Ergebnis unserer Prüfung in kursiver Schrift dar. Entsprechend
der Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, stellen wir
unseren Feststellungen die einzelnen Fragen und Unterfragen des Kataloges voran. Soweit
wir in unserer Berichterstattung nach § 53 HGrG im Einzelfall Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss vornehmen, geschieht dies unter konkreter
Angabe der Bezugsstelle.
Fragenkreis 1:
Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie
individualisierte Offenlegung der Organbezüge
a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die
Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche
Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für
die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns?
Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Befugnisse des Rates der Stadt Erftstadt in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Stadt Erftstadt. Weitere Regelungen zur Aufgabenverteilung finden sich in der Haupt- und Betriebssatzung, in der Eigenbetriebsverordnung NRW
(EigVO NRW) für Betriebsausschuss und Betriebsleitung sowie zusätzlicher allgemein gültiger
rechtlicher Regelungen, u. a. Baugesetzbuch und Vergabeordnung. Daneben bestehen
Zuständigkeits-Organigramme für die Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieb. Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt gelten für alle Mitarbeiter, u. a. Arbeitszeitregelung, Beantragung von
Urlaub, Informationspflichten des Mitarbeiters im Krankheitsfall, Internetnutzung usw.. Über
allgemeine Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt hinaus gelten für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft von der Betriebsleitung erlassene besondere Dienstanweisungen, u. a. Wertgrenzen bei Bestellvollmachten und Rechnungsfreigaben, „Vier-Augen-Prinzip“ bei Änderungen laufender Miet- und Pachtverträge usw. Die Einbindung der Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat) entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens.
Es gilt die verbindliche Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung der Stadt Erftstadt vom 5.3.2002
und 6.4.2005.
b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden
Niederschriften hierüber erstellt?
Im Berichtsjahr fanden 6 Ratssitzungen der Stadt Erftstadt statt. Hierüber wurden Protokolle
erstellt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft
der Stadt Erftstadt trat im Berichtsjahr zu 5 Sitzungen zusammen, für die jeweils ein Protokoll
angefertigt wurde.
Anlage 8.2.2/2
c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG
sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig?
Die Betriebsleitung ist auskunftsgemäß in keinen Gremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig.
d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet?
Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang angegeben.
Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen
a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus
dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung?
Es gibt einen Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau und die Arbeitsbereiche
ersichtlich sind. Daneben bestehen schriftliche Bestell-, Anordnungs- und Unterschriftenbefugnisse, Verwaltungs- und Dienstanweisungen, Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen
einschließlich Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen, Stellenbewertungen sowie Kontierungsrichtlinien. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig aktualisiert.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren
wird?
Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte dazu ergeben.
c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert?
Hierzu wird auf regelmäßige schriftliche Informationsmaterialien der Antikorruptionsstelle an
alle Mitarbeiter verwiesen, welche auch im zentralen Netzwerk der Stadt Erftstadt abrufbar
sind. Des Weiteren erfolgt eine Korruptionsprävention durch die systematische Prüfung der
Abrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA), hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit
und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges sichergestellt. Die Pflichtaufgaben sind gesetzlich
durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.
Anlage 8.2.2/3
d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden?
Die für die wesentlichen Entscheidungsprozesse festgelegten Richtlinien ergeben sich aus den
betreffenden Verordnungen, u. a. Gemeindehaushaltsverordnung, Vergabeordnung, technische Richtlinien für Gebäude, Richtlinien seitens (öffentlicher) Zuschussgeber sowie Kredite
unter besonderen Rahmenbedingungen (z. B. KfW-CO2-Gebäudesanierung) usw. Besondere
Richtlinien für das Personalwesen sowie für die Kreditaufnahme und -gewährung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bestehen nicht; diese Bereiche werden im Wesentlichen durch die
Kernverwaltung der Stadt Erftstadt abgedeckt. Es haben sich hierzu keine Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden.
e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)?
Sämtliche Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert; die Verträge werden in der jeweils
zuständigen Abteilung aktenmäßig geführt und gegebenenfalls in einem Archiv aufbewahrt.
Seit dem 01.07.1999 werden alle notariellen Verträge zusätzlich in Kopie im Bereich der
Buchhaltung aufbewahrt; dies gilt insbesondere auch für andere, die Anlagenbuchhaltung
„Grundstücke“ betreffende, Veränderungsnachweise.
Fragenkreis 3:
Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling
a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den
Bedürfnissen des Unternehmens?
Die Erstellung des Wirtschaftsplans (u. a. bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung der Darlehensbestände, Liquiditätsrechnung, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsnachweis sowie geplante Baumaßnahmen) für das Folgejahr erfolgt im letzten Quartal
des laufenden Geschäftsjahres, jeweils in Übereinstimmung mit den Daten des städtischen
Haushaltsplans. Der Wirtschaftsplan beinhaltet auch eine Mittelfristplanung (für die folgenden
fünf Jahre). Die Struktur der Mittelfristplanung ist dabei identisch mit der Struktur des Wirtschaftsplans für das Folgejahr.
Das Planungswesen entspricht den Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW
2004) und den besonderen Bedürfnissen des Eigenbetriebes Immobilien-wirtschaft der Stadt
Erftstadt. Der Eigenbetrieb hat gemäß § 14 EigVO NRW spätestens einen Monat vor Beginn
eines jeden Wirt-schaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen.
b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht?
Planabweichungen werden systematisch untersucht.
Anlage 8.2.2/4
c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens?
Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebes.
d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet?
Nach der Einführung der integrierten Systemsoftware IRP im Eigenbetrieb zum 01.12.2000
wurde ab April 2001 der Zahlungsverkehr des Eigenbetriebes von (im Prinzip täglich erstellten) kameralistischen Auszahlungsanordnungen auf wöchentlichen Zahlungsverkehr mittels
Datenträgeraustausch umgestellt. Vor, während und nach dem jeweiligen Zahlungslauf werden alle notwendigen Liquiditätskontrollen durchgeführt, verbunden mit der entsprechenden
Information an die Betriebsleitung. Die vorstehend beschriebene Liquiditätsüberwachung
schließt auch die Kreditüberwachung (bzgl. Zins- und Tilgungsleistungen bzw. deren Fälligkeitstermine) ein.
e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden
sind?
Ein zentrales Cash-Management besteht innerhalb der Kernverwaltung der Stadt Erftstadt.
Der Eigenbetrieb stellt kurzfristig nicht notwendige Liquiditätsüberschüsse der Stadt Erftstadt
als Liquiditätsunterstützung zur Verfügung.
Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die geltenden Regelungen im zentralen Cash-Pool der
Stadt Erftstadt nicht eingehalten worden sind.
f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist
durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah
und effektiv eingezogen werden?
Es ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden.
Sofern privatrechtliche Verträge mit Dritten (Ausnahme: notarielle Kaufverträge mit Verzugsvereinbarung) betroffen sind, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid,
Vollstre-ckungsbescheid bzw. Vollstreckung) der Forderung zentral durch die Mahnabteilung
(als Teilbereich der Stadtkasse der Stadt Erftstadt).
Einnahmen von Dritten erhält der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Wesentlichen aus
dem Verkauf oder der Verpachtung von Grundstücken und aus der Vermietung von Wohnungen. Sofern Kaufpreise bei Grundstücksgeschäften nicht gezahlt werden, erfolgt ein
Rücktritt vom Vertrag. Zinsen wegen verspäteter Kaufpreiszahlung werden geltend gemacht.
Im Bereich der Verpachtung von Grundstücken bestehen keine nennenswerten offenen Forderungen, die eingetrieben werden könnten. Der fristgerechte Eingang von Mietzahlungen
wird vom Verwalter der Wohnungen, der GWG, überwacht. Offene Forderungen werden von
der GWG verfolgt, bis ein vollstreckbarer Titel vorliegt. In vielen Fällen sind jedoch Forderungen uneinbringlich.
Anlage 8.2.2/5
g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst
es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche?
Der Eigenbetrieb hat ein Controlling eingerichtet, um den Aufsichtsgremien Zahlen des
Rechnungs-wesens, aber auch unternehmensbezogene Daten und Entwicklungen zu liefern;
es deckt alle wesentlichen Unternehmensbereiche ab.
Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes.
h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung
der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung
besteht?
Ist hier nicht relevant, da keine Beteiligungen gehalten werden.
Fragenkreis 4:
Risikofrüherkennungssystem
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und
Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt
werden können?
Durch die Betriebsleitung wurden Frühwarnsignale definiert sowie Maßnahmen ergriffen, mit
deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erfasst werden können.
b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich
Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden?
Die vorhandenen organisatorischen Maßnahmen reichen in Abhängigkeit von Größe und
Komplexität des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aus, um ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich nicht ergeben.
c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert?
Die Dokumentation des im Eigenbetrieb implementierten Risikomanagementsystems wird
mindestens einmal jährlich vorgenommen. Die allgemeinen Richtlinien hierzu sind im
Risikomanagement-Handbuch bzw. in anderen ergänzenden Organisationsvorschriften des
Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft geregelt. Die Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems erfolgt in Papierform und wird in einem gesonderten Ordner abgelegt. Im Berichtsjahr lag uns ein vollständig dokumentiertes Risikomanagementsystems zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor, der die Messung und Sicherung der Zielerreichung zu entnehmen war.
d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem
aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt
und angepasst?
Für den Zeitraum ab dem Stichtag 31. Dezember 2011, der letzten Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems, bis zum Abschluss unserer Prüfungshandlung wurde auf der
Grundlage des Risikomanagementsystem durch die Betriebsleitung eine Risikoinventur vorgenommen, ob sich in diesem Zeitraum Risiken geändert bzw. neue Risiken ergeben haben, die
eine Anpassung des Risikomanagementsystems erfordern. Die Betriebsleitung hat keinen Anpassungsbedarf festgestellt.
Anlage 8.2.2/6
Fragenkreis 5:
Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate
a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört:
- Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden?
- Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden?
- Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem
Umfang dürfen offene Posten entstehen?
- Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich
zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)?
b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung?
c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf
- Erfassung der Geschäfte
- Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse
- Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung
- Kontrolle der Geschäfte?
d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen?
e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen?
f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt?
Ein Einsatz von Finanzinstrumenten sowie anderen Termingeschäften, Optionen und
Zinsderivaten ist bislang im Eigenbetrieb nicht angewendet worden. Der Fragenkreis
ist deswegen nicht einschlägig.
Anlage 8.2.2/7
Fragenkreis 6:
Interne Revision
a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion
durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen?
Diese Funktion wird z. T. durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Erftstadt ausgeübt, u. a. durch Visakontrollen von Rechnungen und Prüfung der Auftragsvergaben; daneben
erfolgen besondere Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) Herne, zuletzt 2013 für die Geschäftsjahre 2008 - 2012.
b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern?
Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten?
Unseres Erachtens besteht auf Grund der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes als eigenständige organisatorische Einheit der Stadt Erftstadt kein Interessenkonflikt.
c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare
Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind?
Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor?
1. Tätigkeitsschwerpunkte:
- Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab EUR 2.000,00
- Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen
- Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle
- Auftragsvergaben gemäß VOL / VOB
2. Revisionsberichte
Schriftliche Revisionsberichte in jährlich z. T. wechselnden Prüfungsgebieten liegen stadtintern
vor; hinsichtlich der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erfolgt jährlich ein schriftlicher Bericht, welcher zusammen mit dem testierten Jahresabschluss dem Rat der Stadt Erftstadt in Form einer Beschlussvorlage zugeführt wird.
Die permanenten Prüfungen sowie Beratungsleistungen durch das RPA bezüglich der Umsetzung von Dienstanweisungen haben sich im Laufe der Jahre bewährt.
Revisionsberichte der GPA Herne liegen ebenfalls in Schriftform vor.
d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt?
Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt.
e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um
welche handelt es sich?
Es wurden geringfügige Mängel bei der Vergabe von mehreren Aufträgen aufgedeckt. Diese
wurden abgestellt.
Anlage 8.2.2/8
f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen
Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen?
Konsequenzen werden aus Feststellungen bei fallweisen Revisionsanlässen sowohl durch Anpassungen der Organisationspläne, Arbeitsanweisungen und Verfahrensrichtlinien als auch
durch Hinweise oder Arbeitsanweisungen der Betriebsleitung an die betreffenden Abteilungen gezogen.
Die Umsetzung der Empfehlungen wird von den Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat
der Stadt Erftstadt) überwacht.
Fragenkreis 7:
Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans
a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt?
Seit der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.07.1999 sind keine diesbezüglichen Kreditgewährungen erfolgt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen
ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen
worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)?
Anhaltspunkte für eine solche Vorgehensweise haben sich nicht ergeben.
d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz,
Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen?
Entsprechende Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 8.2.2/9
Fragenkreis 8:
Durchführung von Investitionen
a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle
Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft?
Investitionen wurden mit der nötigen Sorgfalt und unter Zugrundelegung ausreichender Unterlagen (z. B. Konkurrenzangebote) geplant. Sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnungen
(Investitionsrechenverfahren, Deckungsbeitragsberechnungen) werden bei wesentlichen Investitionen in Sachanlagen vor Realisierung aufgestellt. Die Finanzierbarkeit und eventuelle Risiken werden ebenfalls bei diesen Investitionen vor Realisierung geprüft. Alternativen werden in
Form von Szenarien dargestellt.
b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung
nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht?
Es bestehen ausreichende Vorkehrungen, um die Abwicklung der in der Realisierung befindlichen Projekte laufend zu überwachen. Bei Änderungen werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Finanzierung aktualisiert. Bei einer Überschreitung des veranschlagten Budgets werden die zu-ständigen Gremien schriftlich informiert und ein Nachtragsbudget vorgelegt; ggf. erfolgen – zwecks Sicherung der Liquidität – anderweitige Projektverschiebungen in
Folgejahre.
d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben?
Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen?
Im Wirtschaftsjahr 2015 haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen
Überschreitungen ergeben.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden?
Leasingverträge bestehen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nicht.
Anlage 8.2.2/10
Fragenkreis 9:
Vergaberegelungen
a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB,
VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben?
Nach unseren Prüfungsfeststellungen haben sich keine Anhaltspunkt dafür ergeben, dass gegen Vergaberegelungen offenkundig verstossen wurde.
b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt?
Konkurrenzangebote werden eingeholt und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt:
Darlehensaufnahmen (insbesondere die Erfüllung der formalen Kreditvoraussetzungen) erfolgen grundsätzlich durch das zentrale Controlling der Stadt Erftstadt, u. a. auch die Einholung
von Konkurrenzangeboten. Einzige Ausnahme hiervon sind Kreditanträge an die Kreditanstalt
für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen von kommunalen Infrastrukturprogrammen (Rahmenkredit für Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen), welche direkt vom
Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gestellt werden, da die KfW-Kredite gegenüber anderen
(fremden dritten) Kreditinstituten deutlich günstigere Konditionen aufweisen und die entsprechenden (komplexen) Verwendungsnachweise nur vom Eigenbetrieb selbst erstellt werden
können.
Geldanlagen (Tagesgeldanlagen) des Eigenbetriebes erfolgen über den zentralen Cash-Pool
der Stadt Erftstadt; daraus resultierende Zinseinnahmen werden an den Eigenbetrieb übertragen.
Fragenkreis 10:
Berichterstattung an das Überwachungsorgan
a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet?
Der Betriebsausschuss wird regelmäßig über die Ertragslage und die Abwicklung des Vermögensplans unterrichtet.
Daneben berichtet die Betriebsleitung mündlich oder schriftlich in den jeweiligen Gremien regelmäßig zu besonderen mündlichen oder schriftlichen Fragestellungen bzw. zu speziellen
Entwicklungen und Ereignissen.
b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche?
Nach den eingesehenen Sitzungsunterlagen und -protokollen vermitteln mündliche und/oder
(ergänzende) schriftliche Berichte einen zutreffenden Einblick in den jeweiligen Sachstand und
– daraus resultierend - in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft.
Anlage 8.2.2/11
c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß
abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet?
Nach unseren Feststellungen und nach Gesprächen mit dem Betriebsleiter wurden die Aufsichtsgremien über wesentliche Vorgänge zeitnah und vollumfänglich unterrichtet.
Ungewöhnliche, risikoreiche/nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle, Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt.
d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)?
Anfragen i. S. d. § 90 Abs. 3 AktG sind durch den Betriebsausschuss nicht gestellt worden.
e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder
unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war?
siehe Antwort zu d).
f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert?
Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen.
g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden?
Es sind keine Interessenkonflikte in 2015 erkennbar geworden.
Fragenkreis 11:
Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven
a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen?
Nach unseren Feststellungen besteht kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig?
Nach unseren Feststellungen bestehen keine auffälligen Bestände.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird?
Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben.
Anlage 8.2.2/12
Fragenkreis 12:
Finanzierung
a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden?
Die wesentliche interne Finanzierungsquelle stellen die erwirtschafteten Abschreibungen und
die Jahresüberschüsse dar. Des Weiteren werden Darlehen für Investitionszwecke aufgenommen.
b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften?
Die Frage ist nicht einschlägig, da der Betrieb keinem Konzern i.S.d. § 18 AktG angehört.
c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien
der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden?
Der Betrieb erhielt im Geschäftsjahr Fördermittel in Höhe von EUR 69.820,26. Garantieerklärungen der öffentlichen Hand bestehen nicht. Die mit der Bezuschussung verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers wurden beachtet.
Fragenkreis 13:
Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung
a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung?
Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung liegt mit einer Eigenkapitalquote (exklusive Sonderposten) i.H.v. ca. 46,7 % nicht vor.
b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der
wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar?
Der Gewinnverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes vereinbar.
Fragenkreis 14:
Rentabilität/Wirtschaftlichkeit
a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen?
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht Seite 1.
Anlage 8.2.2/13
b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt?
Das Jahresergebnis ist nicht durch einmalige Vorgänge entscheidend geprägt.
c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden?
Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung im Lagebericht Seite 6.
d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet?
Entfällt / nicht relevant.
Fragenkreis 15:
Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen
a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste?
Im Berichtsjahr 2015 gab es keine verlustbringenden Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung
auf die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche
Maßnahmen handelt es sich?
Entfällt / nicht relevant.
Fragenkreis 16:
Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage
a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages?
Im Geschäftsjahr 2015 lag im Betriebszweig Gebäudewirtschaft ein Jahresfehlbetrag i.H.v.
EUR 505.792 vor. Bezüglich der Ursachen verweisen wir auf die Berichterstattung der Betriebsleitung im Lagebericht (ab Seite 3).
b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des
Unternehmens zu verbessern?
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einsparungen umgesetzt. Im Bereich der Hausmeisterdienste und der Gebäudereinigung werden weitere Maßnahmen zur Reduzierung der
Aufwendungen umgesetzt.
Anlage 8.2.3
8.2.3
Allgemeine Auftragsbedingungen
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