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Beschlussvorlage (Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
706 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
15.09.16, 16:32
Aktualisiert
15.09.16, 16:32

Inhalt der Datei

Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt Erfstadt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2015 und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Kranhaus 1 Im Zollhafen 18 D-50678 Köln Telefon +49 (2 21) 94 99 09-0 Telefax +49 (2 21) 94 99 09-900 E-Mail koeln@roedl.com Internet www.roedl.de Die für die Produktion dieser Mappe verwendeten Materialien inklusive Deckfolie mit den Bestandteilen PET (Polyethylentherephthalat) und PP (Polypropylen) sind biologisch abbaubar und recyclingfähig. Inhaltsverzeichnis 1. PRÜFUNGSAUFTRAG 6 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN 7 2.1 2.2 Lage des Unternehmens Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 3.2 Gegenstand der Prüfung Art und Umfang der Prüfung 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 4.2 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen 4.1.2 Jahresabschluss 4.1.3 Lagebericht Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen 5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM 5.1 5.2 Durchführung der Prüfung Prüfungsergebnis 6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES 7 7 7 8 10 10 10 13 13 13 13 14 15 15 15 15 15 15 16 16 16 17 Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG 17 7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG 18 8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT -5- 1. PRÜFUNGSAUFTRAG Der Rat der Stadt Erftstadt wählte uns in seiner Sitzung vom 8. April 2014 zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt Erfstadt - nachfolgend auch Eigenbetrieb genannt -. Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen in Herne hat der Wahl zugestimmt. Daraufhin beauftragte uns die Betriebsleitung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4) unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 8.1.1) sowie das Risikofrüherkennungssystem gemäß der Verordnung über die Durchführung von Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW zu prüfen. Der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt wird als eigenbetriebsähnliche Einrichtung gemäß § 107 Abs. 2 GO NRW geführt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht des Eigenbetriebes sind gemäß § 21 EigVO NRW unter Beachtung der Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufzustellen und unterliegen gemäß § 106 GO NRW der jährlichen Prüfungspflicht. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Unser Prüfungsauftrag wurde gemäß § 53 HGrG erweitert. Grundlage unserer Prüfung war der Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW PS 720). Wir verweisen auf den gesonderten Abschnitt dieses Berichts. Wir bestätigen gemäß § 321 Abs. 4a HGB, dass wir bei unserer Abschlussprüfung die anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit beachtet haben. Über das Ergebnis der Abschlussprüfung berichtet dieser Prüfungsbericht, der nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW PS 450) erstellt wurde. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurden wir beauftragt, weitergehende, gesetzlich nicht geforderte Aufgliederungen und Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses vorzunehmen. Wir haben diese ergänzenden Aufgliederungen und Erläuterungen in der Anlage 8.2.1 zu diesem Prüfungsbericht dargestellt. Dem Auftrag liegen die als Anlage 8.2.3 beigefügten Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften in der Fassung vom 1. Januar 2002 zugrunde. Soweit in den für den Auftrag geltenden gesetzlichen Vorschriften eine Haftungshöchstsumme nicht festgelegt ist, bestimmt sich diese nach Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen und gegebenenfalls nach ergänzenden schriftlichen Vereinbarungen. Im Verhältnis zu Dritten sind Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 9 der Allgemeinen Auftragsbedingungen maßgebend. -6- 2. GRUNDSÄTZLICHE FESTSTELLUNGEN Lage des Unternehmens Stellungnahme zur Lagebeurteilung der gesetzlichen Vertreter 2.1 Wirtschaftliche Lage und Geschäftsverlauf Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung in Jahresabschluss sowie Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zum Geschäftsverlauf und zur Lage des Eigenbetriebes getroffen: "Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2015 Betriebserträge von TEUR 17.365 und Aufwendungen von TEUR 12.394 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 4.937 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 41 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresverlust in Höhe von TEUR 7. Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 94. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt: Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Summe + 599 TEUR - 505 TEUR + 94 TEUR Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2015 um TEUR 380 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 700 verbessert. Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können. Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2015 im Betriebsergebnis negativer entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 99 verbessert." Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest: Die Aussagen der Betriebsleitung zur wirtschaftlichen Lage und zum Geschäftsverlauf des Eigenbetriebes geben insgesamt eine zutreffende Beurteilung der Lage des Unternehmens wieder. -7- 2.2 Künftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Die Betriebsleitung hat nach unserer Auffassung im Lagebericht folgende wesentliche Aussagen zur künftigen Entwicklung und zu den Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung des Eigenbetriebes getroffen: " Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung") Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes. Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. Reduzierung des Kreditvolumens Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen. Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde im Jahr 2015 nicht erreicht. Darlehen in Höhe von TEUR 1677 lagen zwar halbwegs im Rahmen der Neuverschuldung, es mußte aber zusätzlich ein Darlehen in Höhe von TEUR 1.950 für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft aufgenommen werden. Die noch nicht abgerufenen Darlehen aus 2015 in Höhe von TEUR 3.082 werden 2016 abgerufen. Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 entfällt zukünftig die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme und führt so zu Schwankungen in der GuV – Rechnung, wenn Sondermaßnahmen der Vorjahre, die Aufwand sind, im aktuellen Wirtschaftsjahr nachgeholt werden. Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende Re-Finanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. Alternativ dazu könnte durch die Entwicklung von Bauflächen, die dann vom BZ Boden vermarktet werden, eine Teilfinanzierung aus Eigenmitteln erreicht werden. -8- Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Verfall der Grundstückswerte Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben. Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165 (Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden. Der Eintritt dieser oben genannter allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich. Kürzungen von städtischen Zuweisungen Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann. Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation. Besondere Risiken Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern. Voraussichtliche Entwicklung Am 27.04.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für das Jahr 2016 mit Änderungen verabschiedet. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.640 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 17.428 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 788 kalkuliert. Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr liegt im Rahmen der Planzahlen." Aufgrund unserer Prüfung stellen wir fest: Die Aussagen der Betriebsleitung im Lagebericht spiegeln insgesamt die künftige Entwicklung sowie die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung nach unserer Auffassung zutreffend wider. -9- 3. GEGENSTAND, ART UND UMFANG DER PRÜFUNG 3.1 Gegenstand der Prüfung Erstellung, Aufstellung, Inhalt und Ausgestaltung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie des Risikofrüherkennungssystems liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten pflichtgemäßen Prüfung und der uns erteilten Aufklärungen und Nachweise ein Urteil über den Jahresabschluss, den Lagebericht und das Risikofrüherkennungssystem abzugeben. Dazu haben wir die Buchführung, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015, bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang (Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4), und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 (Anlage 8.1.1) des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, geprüft. Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung deutscher handelsrechtlicher Rechnungslegungsvorschriften und ergänzender landesrechtlicher Vorschriften aufgestellt. Der Prüfungsgegenstand wurde gemäß § 53 HGrG um die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung erweitert. Im Rahmen des uns erteilten Auftrages haben wir die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und der Bestimmungen der Satzung über den Jahresabschluss und den Lagebericht geprüft. Dagegen war die Einhaltung anderer gesetzlicher Vorschriften sowie die Aufdeckung und Aufklärung von Ordnungswidrigkeiten und strafrechtlicher Tatbestände, soweit sie nicht die Ordnungsmäßigkeit von Jahresabschluss und Lagebericht betreffen, nicht Gegenstand unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 3.2 Art und Umfang der Prüfung Wir haben unsere Prüfung nach §§ 317 ff. HGB i.V.m. § 106 GO NRW und unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz unter Beachtung der vom IDW festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Diese Grundsätze erfordern es, die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind und ob die Betriebsleitung die ihr nach § 10 EigVO NRW obliegenden Maßnahmen in geeigneter Form getroffen hat und ob das danach einzurichtende Überwachungssystem seine Aufgaben erfüllen kann. Unserem geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatz gemäß haben wir eine am Geschäftsrisiko des Eigenbetriebes ausgerichtete Prüfungsplanung durchgeführt. Diese Prüfungsplanung erfordert unser Verständnis der Geschäftstätigkeit und des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfeldes sowie der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes auf der Grundlage von Auskünften der Betriebsleitung sowie anderer Auskunftspersonen und erster analytischer Prüfungshandlungen sowie einer grundsätzlichen Beurteilung des rechnungslegungsbezogenen internen Kontroll- und des Risikomanagementsystems des Eigenbetriebes. - 10 - Mit diesem Verständnis haben wir ein prüffeldbezogenes risikoorientiertes Prüfungsprogramm entwickelt, das auf der Grundlage der festgestellten unternehmens- und prüffeldbezogenen Risikofaktoren unter Einbeziehung der Beurteilung der Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems des Eigenbetriebes Schwerpunkte, Art und Umfang der Prüfungshandlungen festlegt. Unsere Abschlussprüfung schließt eine stichprobengestützte Prüfung der Nachweise für die Bilanzierung und die Angaben in Jahresabschluss und Lagebericht ein. Sie beinhaltet die Prüfung der angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Gliederungsgrundsätze und wesentlicher Einschätzungen der Betriebsleitung sowie eine Beurteilung der Gesamtaussage des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Gegenstand unserer Prüfungshandlungen im Rahmen der Prüfung des Lageberichts waren die Vollständigkeit und die Plausibilität der Angaben. Wir haben die Angaben unter Berücksichtigung unserer Erkenntnisse, die wir während der Abschlussprüfung gewonnen haben, beurteilt, ob sie in Einklang mit dem Jahresabschluss stehen, insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes vermitteln und die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen. Unsere Tätigkeiten umfassen aussagebezogene analytische und einzelfallorientierte Prüfungshandlungen sowie Aufbau- und Funktionsprüfungen. Unsere Prüfungshandlungen basieren auf einer bewussten risikoorientierten Auswahl. Die Prüfungsstrategie unseres geschäftsrisikoorientierten Prüfungsansatzes hat zu folgenden Schwerpunkten unseres Prüfungsprogrammes geführt: - Zugänge und Abgänge im Vorratsvermögen (Grundstücke) - Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - Abstimmung der Forderungen und Verbindlichkeiten im Stadtverbund Art, Umfang und zeitlichen Ablauf der einzelnen Prüfungshandlungen sowie den Einsatz von Mitarbeitern haben wir im Hinblick auf diese Prüfungsschwerpunkte unter Berücksichtigung unserer Risikoeinschätzung sowie der Wesentlichkeit bestimmt. Insbesondere wurden folgende Prüfungshandlungen durchgeführt: Die Bewertung der Zugänge und Abgänge im Vorratsvermögen (Grundstücke) haben wir in Stichproben überprüft. Die Werthaltigkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben wir durch eine Analyse der Altersstruktur geprüft. Von der zutreffenden Bilanzierung der Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber anderen Eigenberieben sowie gegenüber der Stadt haben wir uns durch Einholung von Saldenbestätigungen überzeugt. - 11 - Als Prüfungsnachweise dienten uns folgende Informationen, die unter Verwendung der Tätigkeit eines Sachverständigen der gesetzlichen Vertreter erstellt wurde. Bei der Prüfung der Bewertung der Pensionsrückstellungen lag uns ein versicherungsmathematisches Gutachten der Rheinischen Versorgungskasse Köln vor. In Zusammenhang damit haben wir Kompetenz, Fähigkeit und Objektivität dieses Sachverständigen bewertet, ein Verständnis von seiner Tätigkeit gewonnen und beurteilt, ob das von ihm erstellte Gutachten als Prüfungsnachweis für den Wertansatz der Pensionsrückstellungen geeignet ist. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unser Prüfungsurteil bildet. Ausgangspunkt unserer Prüfung war der von uns geprüfte und unter dem Datum vom 24. Juli 2015 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 sowie der Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2014 des Eigenbetriebes. Alle von uns erbetenen Aufklärungen und Nachweise wurden uns durch die gesetzlichen Vertreter erteilt. Die gesetzlichen Vertreter bestätigten uns die Vollständigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts am 12. August 2016 schriftlich. Die Prüfung führten wir in den Monaten Juni bis August 2016 durch. Die Prüfung wurde am 12. August 2016 abgeschlossen. - 12 - 4. FESTSTELLUNGEN UND ERLÄUTERUNGEN ZUR RECHNUNGSLEGUNG 4.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 4.1.1 Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Nach unseren Feststellungen gewährleistet der im Berichtsjahr angewandte Kontenplan eine klare und übersichtliche Ordnung des Buchungsstoffes. Die Geschäftsvorfälle wurden vollständig, fortlaufend und zeitgerecht erfasst. Die Belege wurden ordnungsgemäß angewiesen, ausreichend erläutert und übersichtlich abgelegt. Die Zahlen der Eröffnungsbilanz wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss wurde aus der Buchführung zutreffend entwickelt und von dem Eigenbetrieb erstellt. Das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem gewährleistet eine vollständige, richtige und zeitnahe Erfassung, Verarbeitung und Aufzeichnung der Daten der Rechnungslegung. Die Bestandsnachweise der Vermögensgegenstände, des Eigenkapitals, der Sonderposten, der Schulden und der Rechnungsabgrenzungsposten sind erbracht. Bei unserer Prüfung haben wir keine Sachverhalte festgestellt, die dagegen sprechen, dass die von dem Eigenbetrieb getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der rechnungslegungsrelevanten Daten und IT-Systeme zu gewährleisten. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Die aus den weiteren geprüften Unterlagen entnommenen Informationen führen zu einer ordnungsgemäßen Abbildung in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht. 4.1.2 Jahresabschluss Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind den gesetzlichen Vorschriften entsprechend gegliedert. Die Vermögensgegenstände, die Schulden sowie das Kapital, die Sonderposten und die Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung angesetzt und bewertet, für erkennbare Risiken wurden Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet . Der Anhang enthält die notwendigen Erläuterungen der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, insbesondere die von dem Eigenbetrieb angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze, sowie die sonstigen Pflichtangaben. Im Jahresabschluss sind alle größenabhängigen, rechtsformgebundenen und wirtschaftszweigspezifischen Regelungen sowie die Normen der Satzung beachtet. Aufgrund unserer Prüfung kommen wir zu dem Ergebnis, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2015 ordnungsgemäß aus der Buchführung und den weiteren geprüften Unterlagen abgeleitet worden ist und den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung entspricht. - 13 - 4.1.3 Lagebericht Der von den gesetzlichen Vertretern aufgestellte Lagebericht ist diesem Bericht als Anlage 8.1.1 beigefügt. Der Lagebericht entspricht nach den bei unserer Prüfung gewonnenen Erkenntnissen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung . Unsere Prüfung ergab, dass der Lagebericht • mit dem Jahresabschluss sowie mit unseren bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht; • insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Unternehmens vermittelt; • die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellt sowie • alle weiteren nach § 289 Abs. 2 HGB sowie § 25 EigVO NRW erforderlichen Angaben und Erläuterungen enthält. Uns sind keine weiteren nach Schluss des Geschäftsjahres eingetretenen Vorgänge von besonderer Bedeutung bekannt geworden, über die zu berichten wäre. - 14 - 4.2 Gesamtaussage des Jahresabschlusses 4.2.1 Feststellungen zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss vermittelt insgesamt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 4.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen Wir verweisen auf die Angaben der Betriebsleitung im Anhang des Eigenbetriebes (Anlage 8.1.4). 4.2.3 Änderungen in den Bewertungsgrundlagen Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt. 4.2.4 Sachverhaltsgestaltende Maßnahmen Im Berichtsjahr waren keine sachverhaltsgestaltenden Maßnahmen mit wesentlichen Auswirkungen auf die Gesamtaussage des Jahresabschlusses zu verzeichnen. 4.2.5 Aufgliederungen und Erläuterungen Von Aufgliederungen und Erläuterungen haben wir an dieser Stelle abgesehen, da sie nicht zum Verständnis der Gesamtaussage des Jahresabschlusses erforderlich sind. Wir verweisen auf unsere weitergehenden sonstigen Aufgliederungen und Erläuterungen in den Anlagen unter Punkt „8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung“. - 15 - 5. FESTSTELLUNGEN ZUM RISIKOFRÜHERKENNUNGSSYSTEM 5.1 Durchführung der Prüfung Die Betriebsleitung ist gemäß § 10 EigVO NRW verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. Nach § 1 Abs. 3 der Verordnung über die Durchführung der Jahresabschlussprüfung bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen NRW haben wir geprüft, inwieweit sie die ihr hiernach obliegenden Maßnahmen getroffen hat und ob durch diese Maßnahmen alle potenziell bestandsgefährdenden Risiken so rechtzeitig erfasst und kommuniziert werden, dass die Betriebsleitung in geeigneter Weise reagieren kann. Hierzu zählt auch die Beurteilung, ob das eingerichtete Überwachungssystem, d. h. die integrierten Kontrollmaßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der getroffenen Maßnahmen geeignet ist. Die Reaktion der Betriebsleitung auf erkannte Risiken ist nicht Gegenstand der Prüfung. Art und Umfang der Prüfungshandlungen bestimmen sich nach einem systemorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfung hat sich daher konzentriert auf: Durchsicht von Unterlagen zur Risikoerfassung und zur Risikokommunikation, Befragungen und Beobachtungen zur Einhaltung der eingerichteten Kontrollmaßnahmen. 5.2 Prüfungsergebnis Unsere Prüfung hat ergeben, dass die Betriebsleitung die gemäß § 10 der EigVO NRW geforderten Maßnahmen, insbesondere zur Einrichtung eines Überwachungssystems, in geeigneter Weise getroffen hat und dass das Überwachungssystem grundsätzlich geeignet ist, Entwicklungen, die den Fortbestand des Eigenbetriebes gefährden, frühzeitig zu erkennen. - 16 - 6. FESTSTELLUNGEN AUS ERWEITERUNGEN DES PRÜFUNGSAUFTRAGES Feststellungen aus Erweiterung der Abschlussprüfung gemäß § 53 HGrG Unser Prüfungsauftrag wurde um die Prüfung nach § 53 Abs. 1 HGrG erweitert. Danach ist die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung zu prüfen, wobei insbesondere auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführungsorganisation, des Geschäftsführungsinstrumentariums und der Geschäftsführungstätigkeit einzugehen ist. Grundlage unserer Prüfungshandlungen war der IDW Prüfungsstandard Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720). Die erforderlichen Feststellungen haben wir in diesem Bericht und in der Anlage „8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG“ dieses Prüfungsberichts dargestellt. Über diese Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind. Insgesamt hat die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes keine Beanstandungen ergeben. - 17 - 7. WIEDERGABE DES BESTÄTIGUNGSVERMERKS UND SCHLUSSBEMERKUNG Nach dem Ergebnis unserer Prüfung haben wir dem als Anlagen 8.1.2 bis 8.1.4 beigefügten Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, zum 31. Dezember 2015 und dem als Anlage 8.1.1 beigefügten Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt: „Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt , Erfstadt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. - 18 - Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 12. August 2016 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft gez. Wambach Wirtschaftsprüfer gez. Quost Wirtschaftsprüfer (An dieser Stelle endet die Wiedergabe des Bestätigungsvermerks.)“ Den vorstehenden Prüfungsbericht erstatten wir in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen (IDW PS 450). Eine Verwendung des oben wiedergegebenen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Köln, den 12. August 2016 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wambach Wirtschaftsprüfer - 19 - Quost Wirtschaftsprüfer 8. ANLAGEN ZUM PRÜFUNGSBERICHT 8.1 8.2 Lagebericht, Jahresabschluss und Bestätigungsvermerk 8.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 8.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2015 8.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 8.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 8.1.5 Bestätigungsvermerk Sonstige Anlagen zum Prüfungsbericht 8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung 8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG 8.2.3 Allgemeine Auftragsbedingungen Anlage 8.1.1 8.1.1 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Erftstadt Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 1. Allgemeine Rahmenbedingungen Mit Wirkung vom 01.07.1999 wurden entsprechend dem Beschluss des Rates der Stadt Erftstadt die Betriebszweige Gebäudewirtschaft, Hochbau sowie Bodenbevorratung und – entwicklung als Teilbereiche der städtischen Immobilienwirtschaft in Form eines rechtlich unselbstständigen Eigenbetriebes organisiert. Das Vermögen des bis zum 30.06.1999 existierenden Hilfsbetriebs Liegenschaften wurde zu Buchwerten auf den Betriebszweig Gebäudewirtschaft übertragen, die übrigen Grundstücke wurden überwiegend pauschaliert neu bewertet. Der Betriebszweig Hochbau wurde zum 01.01.2001 mit dem Betriebszweig Gebäudewirtschaft verschmolzen. Der neu gebildete Betriebszweig trägt die Bezeichnung „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Die rechentechnisch gesondert geführten Betriebszweige tragen als Gesamtheit den Namen „Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt“. Der Eigenbetrieb wird organisatorisch und wirtschaftlich selbstständig entsprechend den für Eigenbetriebe geltenden Vorschriften geführt (eigenbetriebsähnliche Einrichtung). 2. Darstellung des Geschäftsverlaufs 2.1 Ergebnisentwicklung Der Erfolgsplan des Eigenbetriebs sah für 2015 Betriebserträge von TEUR 17.365 und Betriebsaufwendungen von TEUR 12.394 vor. Unter Berücksichtigung der Zinsaufwendungen nach Saldierung mit Zinserträgen in Höhe von TEUR 4.937 und sonstigen Steuern in Höhe von TEUR 41 ergab sich hieraus ein geplanter Jahresverlust in Höhe von TEUR 7. Nach Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2015 ergibt sich ein Jahresgewinn in Höhe von TEUR 94. Das Jahresergebnis verteilt sich auf die Bereiche wie folgt: Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Summe + 599 TEUR - 505 TEUR + 94 TEUR ======== 1 2.2 Investitionen und Finanzierung Im Berichtsjahr wurden Investitionen in Höhe von TEUR 4.833 getätigt. Sondermaßnahmen, die Aufwand sind, wurden in Höhe von TEUR 502 getätigt. Im Berichtsjahr wurden Kredite in Höhe von TEUR 3.627 aufgenommen. 2.3. Entwicklung des Personalbereichs Die Zahl der Beschäftigten Arbeitnehmer beläuft sich zum Stichtag 31.12.2015 auf Beamte Tariflich Beschäftigte Ist 6 89 Soll 5 92 Der Personalaufwand stellt sich wie folgt dar: Löhne/Gehälter Gehälter Beamte Sozialversicherungen Beihilfen Altersversorgung Zuführung Pensionsrückstellung Sonstige Gesamt Zuführung Pensionsrückstellung neu Zuführung Pensionsrückstellung Übernommener Mitarbeiter Endsumme T€ 2.468 117 445 153 201 120 70 3.574 180 3.754 Die Personalkosten weichen um TEUR 68 von den Planansätzen im Wirtschaftsplan 2015 ab. Erhöhend wirkten sich im Wesentlichen die Aufstockungen der Pensionsrückstellungen, auch durch die Übernahme einer beamteten Mitarbeiterin, aus. Im Gegenzug konnte ein Großteil der Rückstellung für Mehrarbeitsstunden aufgelöst werden. 2 2.4 Ertragslage des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft Das Ergebnis des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft weicht für das Geschäftsjahr 2015 um TEUR 380 vom Wirtschaftsplan ab. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 700 verbessert. Hierzu ist anzumerken, dass zwecks Sanierung des städtischen Haushalts die vorgesehenen Mieterträge für das Geschäftsjahr 2002 um TEUR 420 und für das Geschäftsjahr 2003 um weitere TEUR 550 pauschal gekürzt wurden, was sich nachhaltig auf die Ertragslage der Folgejahre auswirkt. Zeitgleich wurden von den städtischen Kontrollgremien zusätzliche Ausgaben für besondere Projektmaßnahmen im Rahmen der Bauunterhaltung i. H. v. TEUR 425 für 2002 beschlossen; dieses Niveau wurde in den Wirtschaftsjahren 2003ff tendenziell beibehalten. Per Saldo hat sich damit die finanzielle Belastung des Eigenbetriebes ab dem Jahre 2002 gegenüber der Referenzperiode 2001 um über 1. Mio. EURO erhöht. Im Jahr 2010 wurden die Zuweisungen der Stadt per Saldo um ca. TEUR 200 gekürzt. In Folge der Zuweisungskürzungen reicht die Ausstattung mit Finanzmitteln durch die Stadt Erftstadt für die „laufende Bauunterhaltung“ und den Aufwand aus Sondermaßnahmen nicht aus, um den Wert der städtischen Immobilien zu erhalten. Falls der Betriebszweig das bestehende Niveau der Bauunterhaltungsleistungen beibehalten soll, muss die Stadt Erftstadt für eine Verbesserung der Finanzmittelausstattung Sorge tragen; dies gilt insbesondere dann, wenn auf den Betriebszweig Maßnahmen der energetischen Gebäudesanierung zukommen, da nur über höhere Zuweisungen durch die Stadt Erftstadt die gestellten Anforderungen erfüllt werden können. 3 Die Abweichungen des Ergebnisses 2015 zum Geschäftsjahr 2014 und zum Wirtschaftsplan 2015 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2015 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke (netto) Investitionspauschale/Sportpauschale Mieten (inkl. Fernwärme) Auflösung Zuschüsse, sonstige Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Bestandsveränderung Abzgl. Eigenkapitalverzinsung Aufwand Materialaufwand, bezogene Leistungen.(inkl. Fernwärme) Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresgewinn/Verlust Ist 2014 TEUR Wi-Plan TEUR Ist/Ist TEUR Ist/Plan TEUR 0 969 12.170 939 0 651 0 0 14.729 3 969 11.694 934 0 317 0 0 13.917 0 969 12.151 936 10 301 0 0 14.367 -3 0 476 5 0 334 0 0 812 0 0 19 3 -10 350 0 0 362 3.651 3.458 3.651 193 0 3.588 3.410 2.856 664 32 1.033 11.583 3.876 3.253 2.759 617 28 1.131 11.664 3.850 3.343 2.756 565 26 1.061 11.601 -288 157 97 47 4 -98 -81 -262 67 100 99 6 -28 -18 -505 -1.205 -885 700 380 -505 -1205 -885 700 380 Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um Einnahmen in Form von internen Mietzahlungen im Rahmen des flächendeckenden Mieter-/Vermieter-Modells innerhalb der Stadt Erftstadt. Das betrifft sowohl den Gebäudealtbestand als auch Mieten für „neue“ Objekte (Neu-, An- und Umbauten in/an bestehenden Objekten), welche nach dem 01.07.1999 dem Verwendungszweck zugeführt wurden und die externe Vermietung von Büroräumen im Rathaus Liblar. Andere Mieteinnahmen sind befristet und haben marginalen Charakter. Weitere Erlöse ergeben sich aus der Auflösung des Sonderpostens für Ertragszuschüsse. Die Ergebnisabweichung ergibt sich im Wesentlichen aus folgenden Positionen: 1) Die Personalkosten sind höher als geplant (siehe Punkt 2.3). 2) Es wurden in Vorjahren geplante aber nicht durchgeführte Maßnahmen in 2015 umgesetzt, welche das im Wirtschaftsplan geplante Jahresergebnis im Rahmen der AfA zusätzlich belasten. 3.)Die Fremdleistungsaufwendungen waren um TEUR 262 geringer als geplant. 4 2.5 Ertragslage des Betriebszweigs Bodenbevorratung und -entwicklung Die Ertragslage des Betriebszweigs hat sich für das Geschäftsjahr 2015 im Betriebsergebnis negativer entwickelt als im Wirtschaftsplan erwartet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich das erwirtschaftete Betriebsergebnis um TEUR 99 verbessert. Die Abweichungen des Ergebnisses 2015 zum Geschäftsjahr 2014 und zum Wirtschaftsplan 2015 sind im Folgenden dargestellt. Ist 2015 TEUR Ertrag Verkaufserlöse Grundstücke Pachten/Erbbauzinsen Aktivierte Eigenleistungen Sonstige Erträge Finanzertrag Aufwand Materialaufwand, bezogene Leistungen Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Steuern Zinsen und ähnliche Aufwendungen Jahresgewinn Ist 2014 TEUR Wi-Plan TEUR Ist/Ist TEUR Ist/Plan TEUR 1.458 301 0 533 4 2.296 2.630 343 0 108 5 3.086 2.182 334 15 175 2 2.708 -1.172 -42 0 425 -1 -790 -724 -33 -15 358 2 -412 818 344 30 291 9 205 1.697 1.501 446 31 363 7 238 2.586 916 340 33 303 10 228 1.830 -683 -102 -1 -72 2 -33 -889 -98 4 -3 -12 -1 -23 -133 599 500 878 99 -279 599 500 878 99 -279 Der Betriebszweig hat im Berichtsjahr Grundstücke im Wert von TEUR 21 angeschafft. 2.6 Vermögenslage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Die Restbuchwerte der Anlagegüter sind im Geschäftsjahr von TEUR 106.539 auf TEUR 107.546 gestiegen. Die Eigenkapitalquote beträgt nunmehr 46,7 % gegenüber 47,3 % zum 31.12.2014. Gemäß Ratsbeschluss wurde das Ergebnis des Geschäftsjahres 2014 auf neue Rechnung vorgetragen. 5 2.7 Finanzlage des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Zum Bilanzstichtag übersteigen unverändert die Liquiden Mittel zusammen mit den kurzfristigen Vermögensgegenständen, insbesondere den Vorräten, die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen, so dass die Finanzlage unverändert als gedeckt angesehen werden kann. Das finanzielle Gleichgewicht war also im Wirtschaftsjahr 2015 jederzeit sichergestellt. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass das Vorratsvermögen nur bedingt kurzfristig frei veräußerbar ist. Zusätzlich ist der Eigenbetrieb durch den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft in besonderer Weise belastet. Insbesondere die finanziellen Belastungen durch Sanierungsmaßnahmen können die Liquidität sehr belasten, so dass die Liquidität kurzfristig angespannt sein kann. 3. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für das Geschäftsjahr 2016 sind die durch die Stadt geplanten Erträge im Rahmen des Haushaltsplans in ähnlicher Höhe wie im Geschäftsjahr 2015 angesetzt worden. 3.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft a) Eigenkapitalrückführung an die Stadt Erftstadt ("Eigenkapitalverzinsung") Die weitere Ausgestaltung des Vermieter-/Mieter-Modells, d. h. die Verrechnung von kostendeckenden Mieten zwischen dem Anbieter - Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt, Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft - und den Nutzern ab dem 01.01.2003 und die daraus resultierende Abführung mehr vereinnahmter Beträge (Basis ist die frühere pauschale Zuweisung der Stadt an den Eigenbetrieb), ist maßgeblich für die weitere Entwicklung der Einnahmesituation des Betriebes. Risiken der künftigen Entwicklung könnten insbesondere aus der Erzielung nicht kostendeckender Mieteinnahmen entstehen bzw. - in der Umkehrung - erhöhter Abführungsbeträge an die Stadt Erftstadt, wenn per Saldo die früher von der Stadt geleisteten Beträge (in Form von Pauschalzahlungen) dem Eigenbetrieb nicht mehr oder nicht mehr in der notwendigen Höhe zwecks Aufgabenerfüllung zur Verfügung stehen. b) Reduzierung des Kreditvolumens Insbesondere besteht im Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht die Notwendigkeit zur Reduzierung der Verschuldung (d. h. Reduzierung des bestehenden Kreditrahmens), da ansonsten eines der Ziele, welches für die Bildung des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft im Rahmen des Modellprojekts NRW gesprochen hat, verfehlt würde. Auf diesen Punkt hat auch die Gemeindeprüfungsanstalt (GPA), Herne, im Rahmen des Prüfungsberichts zur Prüfung der Stadt Erftstadt im Jahre 2009 (Prüfungszeitraum 2003 bis 2007) mit der Einschränkung, dass die Kreditaufnahmen in den betrachteten Zeiträumen komplett in substanzschaffende Maßnahmen geflossen sind, ausdrücklich hingewiesen. Das Ziel, die Darlehensneuaufnahme, ab dem Jahre 2005ff auf ein von der Betriebsleitung empfohlenes Volumen von ca. TEUR 1.000 bis TEUR 1.500 p. a. zu reduzieren, wurde im Jahr 2015 nicht erreicht. Darlehen in Höhe von TEUR 1.677 lagen zwar halbwegs im Rahmen der Neuverschuldung, es mußte aber zusätzlich ein Darlehen in Höhe von TEUR 6 1.950 für die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft aufgenommen werden. Die noch nicht abgerufenen Darlehen aus 2015 in Höhe von TEUR 3.082 werden 2016 abgerufen. c) Sicherung der Liquidität des Eigenbetriebes Durch die Einführung des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) zum 01.01.2010 entfällt seitdem die Möglichkeit, Aufwandsrückstellungen für Sanierungen zu bilden. Der entsprechende Aufwand entsteht daher erst mit der Durchführung der Maßnahme und führt so zu Schwankungen in der GuV – Rechnung, wenn Sondermaßnahmen der Vorjahre, die Aufwand sind, im aktuellen Wirtschaftsjahr nachgeholt werden. d) Sicherstellung der Finanzierung zukünftiger Großprojekte Der Abbau von Darlehensverbindlichkeiten wird zukünftig nur dann möglich sein, wenn keine neuen größeren Projekte realisiert werden sollten. Weitere zukünftige Großprojekte wären für den Eigenbetrieb nicht über Eigenmittel finanzierbar. Insofern muss die Stadt Erftstadt vor Beginn einer solchen Maßnahme die entsprechende ReFinanzierungsmöglichkeit für den Eigenbetrieb sichern. Alternativ dazu könnte durch die Entwicklung von Bauflächen, die dann vom BZ Boden vermarktet werden, eine Teilfinanzierung aus Eigenmitteln erreicht werden. 3.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung Die Stadt Erftstadt ist gesetzlich verpflichtet, eine geordnete städtebauliche Entwicklung sowie eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende Bodennutzung zu gewährleisten. Folglich hat sie die bauliche oder sonstige Nutzung vorhandener Grundstücke durch die Aufstellung von Bauleitplänen vorzubereiten und zu steuern. Hierfür stehen der Stadt bestimmte gesetzliche Vorkaufsrechte zu. Sofern auch künftig Gewinne aus der Veräußerung von Grundstücken erwirtschaftet werden sollen, müssen die Aufwendungen für den Ankauf von Grundstücken erhöht werden. 7 a) Verfall der Grundstückswerte Risiken der zukünftigen Entwicklung können sich insbesondere aus einem allgemeinen und dauerhaften Verfall von Grundstückswerten und daraus resultierenden Sonderabschreibungen und nachhaltigen Ertragseinbußen ergeben. b) Finanzierung von größeren Erschließungsmaßnahmen Weiterhin können Risiken allgemeiner Art in der nicht gesicherten Finanzierung von zukünftigen Erschließungsmaßnahmen in geplanten Baugebieten liegen. Beispielhaft sei an dieser Stelle auf die durch den Eigenbetrieb ggf. auch vorzufinanzierende Erschließung der Bebauungsgebiete 140/141 (Gewerbepark Lechenich Ost/Süd-Ost) und BP 165 (Bliesheim) hingewiesen, da die diesbezüglichen (Verkaufs-) Erlöse zeitversetzt erst mehrere Jahre später an den Eigenbetrieb zurückfließen werden. Der Eintritt dieser oben genannter allgemeinen Risiken ist jedoch aus heutiger Sicht relativ unwahrscheinlich. c) Kürzungen von städtischen Zuweisungen Ein besonderes Risiko aus der Kürzung von städtischen Zuweisungen besteht insofern nicht, als die Zuweisungen ab dem Wirtschaftsjahr 2003 komplett entfallen sind und dies (auch auf Grund des geringen Umfangs der Zuweisungen in früheren Geschäftsjahren) betriebszweigintern aufgefangen werden soll bzw. kann. d) Allgemeines „unternehmerisches“ Risiko Ein allgemeines Risiko besteht jedoch in der dauerhaften Nichterreichung von Umsatzzielen derart, dass entweder Grundstückszukäufe zeitlich gestreckt erfolgen oder ganz entfallen müssen bzw. die dann fehlenden liquiden Mittel am Kapitalmarkt zu beschaffen sind. Dieses Szenario hätte über fehlende Deckungsbeiträge und höheren Fremdkapitalzinsen auch Auswirkungen auf die Ertragssituation. e) Besondere Risiken Die Überprüfung und Bewertung der allgemeinen Risikosituation insgesamt ergab, dass derzeit keine akuten - stets jedoch latente - Risiken bestehen, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden können. Im Zuge des demographischen Wandels wird künftig die Ausweisung neuer Wohnbaugebiete nicht mehr in dem Umfang möglich sein, wie dies in den vergangenen Jahren der Fall war. Dementsprechend werden sich die jährlichen Einnahmen aus Grundstücksgeschäften verringern. 8 4. Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach Schluss des Geschäftsjahres eingetreten sind Die Bebauung des Baugebietes BP 172 Lechenich (Vilskaul) ist zur Zeit ungewiß. In den Folgejahren geplanten Umsatzerlösen können demzufolge auch nicht realisiert werden. 5. Voraussichtliche Entwicklung Am 27.04.2016 hat der Rat der Stadt Erftstadt den Entwurf des Wirtschaftsplanes für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft für das Jahr 2016 mit Änderungen verabschiedet. Lt. Wirtschaftsplan werden insgesamt Betriebserträge in Höhe von TEUR 16.640 geplant, bei gleichzeitigen Aufwendungen in Höhe von TEUR 17.428 wird ein Jahresverlust nach Zinsaufwendungen und Steuern von TEUR 788 kalkuliert. . Die Ergebnisentwicklung im laufenden Geschäftsjahr liegt im Rahmen der Planzahlen. 6. Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 HGrG Feststellungen im Rahmen der Prüfung gemäß § 53 HGrG über die zu berichten wäre haben sich nicht ergeben. Erftstadt, den 12. August 2016 Monika Hallstein 1. Betriebsleiterin Dr. Ludger Risthaus Betriebsleiter 9 Anlage 8.1.2 8.1.2 Bilanz zum 31. Dezember 2015 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt, Erfstadt Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVSEITE 31.12.2015 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN I. Immaterielle Vermögensgegenstände entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen Beteiligungen B. UMLAUFVERMÖGEN I. Vorräte 1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 2. Grundstücke II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 3. sonstige Vermögensgegenstände III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Vorjahr EUR EUR 15.730,47 15.730,47 19.760,90 19.760,90 107.520.005,05 105.735.411,66 718.614,44 55.487,91 106.509.514,01 10.000,00 107.545.735,52 10.000,00 10.000,00 106.539.274,91 18.113.091,85 2.500,00 18.817.695,27 18.820.195,27 106.235.276,53 802.804,77 481.923,75 10.000,00 2.500,00 18.110.591,85 361.796,02 189.687,32 214.112,29 4.890,35 580.798,66 1.803.415,96 20.497.306,47 37.139,81 110.205,59 128.990,12 428.883,03 489.459,17 19.738.537,47 32.462,11 128.080.181,80 126.310.274,49 PASSIVSEITE 31.12.2015 EUR A. EIGENKAPITAL I. Allgemeine Rücklage II. Gewinnrücklagen III. Verlustvortrag IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN C. RÜCKSTELLUNGEN 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 2. sonstige Rückstellungen D. VERBINDLICHKEITEN 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe 5. sonstige Verbindlichkeiten E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN EUR Vorjahr EUR 46.581.897,33 16.085.618,47 (2.916.189,85) 94.025,36 59.845.351,31 26.168.462,81 49.014.879,96 15.585.584,65 (4.143.745,35) (705.393,31) 59.751.325,95 27.039.986,76 3.949.756,65 3.174.969,00 583.887,82 3.758.856,82 3.587.946,00 361.810,65 35.422.122,36 14.920,00 1.241.995,29 34.550.068,57 11.715,00 602.310,33 1.350.259,11 79.735,56 38.109.032,32 7.578,71 487.428,24 100.622,72 35.752.144,86 7.960,10 128.080.181,80 126.310.274,49 Anlage 8.1.3 8.1.3 Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt, Erfstadt Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 2015 EUR 1. Umsatzerlöse 2. sonstige betriebliche Erträge 3. Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 4. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 5. Abschreibungen Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 6. sonstige betriebliche Aufwendungen 7. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 10. sonstige Steuern 11. Jahresüberschuss/-fehlbetrag EUR Vorjahr EUR 11.410.387,65 1.964.075,63 12.373.839,61 1.182.804,12 (4.406.556,40) (1.418.291,39) (3.959.106,50) (5.377.397,89) (709.064,42) (3.697.491,98) (2.584.747,35) (2.739.384,26) (1.169.936,26) (3.754.683,61) (959.344,22) (3.698.728,48) (955.519,91) 4.203,11 (1.238.974,45) (2.789.792,64) (997.470,30) 5.437,58 (1.369.555,48) 134.744,13 (40.718,77) 94.025,36 (670.863,48) (34.529,83) (705.393,31) (2.888.187,89) Anlage 8.1.4 8.1.4 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 ist nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung i. d. F. vom 16. November 2004 aufgestellt. Alle Angaben betreffen den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt, sofern nicht explizit auf Besonderheiten in einzelnen Betriebszweigen hingewiesen wird. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Gemäß § 21 der Eigenbetriebsverordnung sind für die Aufstellung des Jahresabschlusses die im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches enthaltenen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften sinngemäß anzuwenden, soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt. Die angewandten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Abschreibungsmethoden entsprechen dem Dritten Buch des Handelsgesetzbuches soweit sich aus der Eigenbetriebsverordnung nichts anderes ergibt; sie berücksichtigen allen erkennbaren Risiken und sind im Einzelnen bei den Erläuterungen der Bilanzposten dargestellt. Darstellung, Gliederung und Bewertung des Jahresabschlusses entsprechen den Vorjahresgrundsätzen. In der Vermögensrechnung sind keine wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen den Betriebszweigen enthalten. In der Ergebnisdarstellung des gesamten Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft werden folgende Positionen konsolidiert: - interne Mietaufwendungen und –Erträge, - interne Zinsaufwendungen und –Erträge, - interne Vermessungsaufwendungen und –Erträge, sofern es sich nicht um aktivierungsfähige Aufwendungen handelt sowie - interne Aufwendungen und – Erträge aus der Nutzung von Dienstfahrzeugen. 1 Erläuterungen zur Bilanz sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie der Wertberichtigungen aller Positionen des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2015 ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und in längstens 4 Jahren abgeschrieben. Sachanlagen werden mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen bewertet. Soweit für Sachanlagen zum Zeitpunkt der Gründung des Eigenbetriebs die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht bekannt waren, wurden Grundstücke je nach Lage in Anlehnung an den Bodenrichtwert bewertet. Für ausstehende Erschließungsmaßnahmen bzw. die eingeschränkte Verwertbarkeit wurden teilweise Abschläge bis 50 % des Wertes vorgenommen. Städtische Gebäude, d. h. Schulen, Kindergärten bzw. sonstige Gebäude (Übergangsheime, Obdachlosenunterkünfte, Feuerwehreinrichtungen und sonstige Bauten) - mit Ausnahme der von der Gemeinnützigen Wohnungs-Gesellschaft, Hürth (GWG) verwalteten Wohnbauten der Stadt Erftstadt - wurden zum Zeitpunkt der Gründung nach dem Sachwertverfahren bewertet. Von den ermittelten Herstellungskosten wurde ein Abschlag wegen des Alters sowie des technischen Zustands vorgenommen. Die Wohnbauten der Stadt Erftstadt - unter Verwaltung der GWG - wurden zum Zeitpunkt der Einbringung unter Anwendung des Ertragswertverfahrens auf Basis der tatsächlichen Mieteinnahmen, normalisiert über einen Mietmittelwert der Gebäude, bewertet. Die Bewertung wurde auf den geschätzten Verkaufserlös beschränkt. Die Abschreibungen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft werden ausschließlich nach der linearen Methode mit 2 - 2,5 % p. a. für Schulen, Kindergärten usw. und 2 – 10 % p. a. für Wohnbauten in Abhängigkeit der geschätzten Restnutzungsdauer, mit 7,69 - 10 % p. a. für Außenanlagen, Betriebsvorrichtungen und Maschinen/maschinelle Anlagen sowie mit 5-10 % p. a. für Zaunanlagen bzw. Parkflächen vorgenommen. Andere Positionen des Anlagevermögens (Lizenzen, Geschäftsausstattung, Pkw) werden ebenfalls linear zwischen 5 % und 25 % abgeschrieben. Für Zugänge erfolgt die Abschreibung zeitanteilig unter Zuhilfenahme der pro-rata-temporis-Regelung in Übereinstimmung mit den Abschreibungsrichtwerten der KGSt (Kommunale Gemeinschaftsstelle zur Verwaltungsvereinfachung, Köln). 2 Außerplanmäßige Abschreibungen wurden in der Vergangenheit vorgenommen, soweit der Ansatz mit einem niedrigeren Wert erforderlich war. Im Geschäftsjahr 2015 waren außerplanmäßige Abschreibungen nicht erforderlich. Im Rahmen der Auflösung der Sanierungsrückstellungen nach BilmoG 2010 wurden keine Sonderabschreibungen auf das Anlagevermögen vorgenommen, da aufgrund einer Neubewertung im Rahmen des NKF jeweils höhere Werte ermittelt wurden, so dass kein Abwertungsbedarf besteht. Geringwertige Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten bis 410 € betragen werden im Jahr der Anschaffung mit dem vollen Wert abgeschrieben. Zinsen für Fremdkapital wurden nicht in die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten einbezogen. Die Abgänge im Geschäftsjahr 2015 betreffen im Wesentlichen Grundstücke und Gebäude. Änderungen im Bestand der Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte Im Geschäftsjahr sind Investitionen in Höhe von TEUR 4.833 in Grundstücke und Bauten des Anlagevermögens getätigt worden. Außerdem wurden Anlagen mit einem Buchwert von TEUR 956 veräußert. Stand der Anlagen im Bau und die geplanten Bauvorhaben Am 31.12.2015 befanden sich Anlagen in Höhe von TEUR 482 im Bau und betreffen ausschließlich den Neubau des Bahnhofes in Liblar. Für das Geschäftsjahr 2016 sind Investitionen in Höhe von TEUR 10.456 geplant. Umlaufvermögen Vorräte Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (ausschließlich Vermessungspfähle) sind mittels Festwert bewertet; dieser Ansatz wird regelmäßig überprüft. Die Grundstücke des Vorratsvermögens wurden wie folgt bewertet: Grundstücke wurden - sofern möglich bzw. bekannt - mit den historischen Anschaffungskosten, alternativ nach den bereits beschriebenen Regeln für das Anlagevermögen bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip wird jeweils beachtet. Im Berichtsjahr wurden zum Verkauf bestimmte Grundstücksflächen mit einem Wert von TEUR 2 erworben. Außerdem wurden Grundstücksteilflächen mit einem Buchwert von TEUR 709 veräußert, bzw. an den EB Straßen übertragen (siehe „sonstige Angaben“). Geleistete Anzahlungen betreffen bereits im Voraus geleistete Erschließungsbeiträge. 3 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Bewertung der Forderungen und der sonstigen Vermögensgegenstände erfolgte zum Nennwert. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen beruhen im Wesentlichen auf abgeschlossenen Miet-, Pacht-, Gestattungs- sowie Erbbauzinsverträgen. Soweit Forderungen nicht werthaltig waren, wurden diese einzelwertberichtigt. Forderungen gegen die Stadt und deren Eigenbetriebe Forderungen des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft richten sich gegen den Eigenbetrieb Straßen der Stadt Erftstadt und den Kernhaushalt der Stadt Erftstadt und resultieren aus dem laufenden Geschäftsbetrieb. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen debitorische Kreditoren. Rechnungsabgrenzungsposten (Aktivposten) Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet die Abgrenzung von Kfz-Steuern, Pachten, Gebühren und vorausbezahlte Personalaufwendungen. Kapital und Verbindlichkeiten Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich aus der allgemeinen Rücklage, welche vom Träger dem Betriebszweig zur Verfügung gestellt wurde, sowie übertragenen Haushaltsresten aus dem Jahr 1999 zusammen. Es stellt Sondereigenkapital der Stadt dar und ergibt sich als Differenz zwischen den Einbringungswerten der Vermögensgegenstände und Schulden zum 01.07.1999 zuzüglich der Nachbewertung der von der Stadt Erftstadt zum 01.01.2005 eingebrachten Wohnbaugrundstücke bzw. -gebäude (GWG-verwaltet). Veränderungen haben sich im Berichtsjahr ergeben aus nachträglichen Korrekturen zur Eröffnungsbilanz bzw. zur Bewertungsfortschreibung 31.12.2005, den Bereich Anlagevermögen betreffend; mit weiteren marginalen Korrekturen in den Folgejahren aus gefundenen bzw. verlorenen Grundstücken muss gerechnet werden. Die Eigenkapitalentwicklung in den einzelnen Betriebszweigen sowie im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt ist in der Anlage 2 dargestellt. Darüber hinaus entspricht die Gliederung des Eigenkapitals dem § 266 Abs. 3 a HGB. § 272 HGB ist gem. § 22 Abs. 1 EigVO NRW nicht anzuwenden. 4 Empfangene Ertragszuschüsse (Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“) Die empfangenen Ertragszuschüsse werden als Passivposten ausgewiesen; diese Zuweisungen werden analog den Restnutzungsdauern bzw. der Abschreibungszeiträume von bezuschussten Objekten (Kindertagesstätten und Schulen) bzw. Maßnahmen aufgelöst. Rückstellungen Pensionsrückstellungen Von den Beschäftigten des Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt stehen teilweise Mitarbeiter im Beamtenstatus mit gesetzlich geregelten Versorgungsansprüchen. Die Berechnung der Rückstellungen erfolgte nach § 36 GemHVO. Zum 31.12.15 wurden die Rückstellungen für Beihilfe- und Pensionsansprüche angepasst. Die bilanzierten Rückstellungen betragen: - im BZ „Bodenbevorratung und –entwicklung“ TEUR 1.024 (i. Vj.: TEUR 979) - im BZ „Hochbau und Gebäudewirtschaft“ TEUR 2.563 (i. Vj.: TEUR 2.196) - im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft insgesamt TEUR 3.587 (i. Vj.: TEUR 3.175) Sonstige Rückstellungen Die Zusammensetzung der sonstigen Rückstellungen sowie deren Entwicklung ergibt sich aus dem Rückstellungsspiegel. Die „sonstigen Rückstellungen“ wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen ab. Die Rückstellungen werden mit ihrem entsprechenden Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind zu ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. Sicherheiten für Verbindlichkeiten bestehen nicht. 5 Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetriebe Der Posten enthält Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt u. a. in laufenden Verrechnungen sowie dem gegenseitigen Zahlungsverkehr. Ebenso werden unter diesem Posten Verrechnungen zu anderen Eigenbetrieben der Stadt ausgewiesen. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem Verbindlichkeitenspiegel (Anlage 4). Rechnungsabgrenzungsposten (Passivposten) Der passive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet im Voraus vereinnahmte Gelder aus Pachten und Gestattungsverträgen. Gewinn - und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Bodenbevorratung und –entwicklung beinhalten Erlöse aus Grundstücksverkäufen inkl. zugehöriger Erschließungsbeiträge und Baukostenzuschüsse sowie Erträge aus Pachten, Erbbauzinsen und Vermessungsleistungen. Die Umsatzerlöse des Betriebszweigs Hochbau und Gebäudewirtschaft betreffen im Wesentlichen interne und externe Miet- und Pachterträge sowie Erträge aus Nebenkosten und Erträge aus der Auflösung von empfangenen Ertragszuschüssen, welche in Übereinstimmung mit den Abschreibungssätzen ertragswirksam werden. Die Mieterträge resultieren aus dem im Jahre 2003 implementierten Vermieter-/Mieter-Modell zwischen dem Betriebszweig "Hochbau und Gebäudewirtschaft" einerseits, der Stadt Erftstadt sowie anderen Eigenbetrieben andererseits. Sonstige betriebliche Erträge und periodenfremde Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind im Wesentlichen Erlöse aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Aufwandserstattungen für wiederkehrende und einmalige Aufwendungen, Personalkostenzuschüsse sowie sonstige Erträge, u. a. für Projekte im Bereich „Verbesserung der Gebäude bzw. der Gebäudeinfrastruktur“ sowie Versicherungsentschädigungen enthalten. Die periodenfremden Erträge betreffen im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen, ggf. Wertberichtigungen sowie allgemeine und besondere Erstattungen (z. B. aus Nebenkostenabrechnungen), Vorperioden betreffend. 6 Materialaufwand Der Ausweis betrifft für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung die Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten der veräußerten Grundstücke sowie den Aufwand für bezogene (Unterhaltungs-)Leistungen, z. B Grünschnittarbeiten betreffend in der Vermarktung zur Verfügung stehender Freiflächen. Für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft enthalten die Materialaufwendungen bezogene Leistungen, laufende Instandhaltungs- und Unterhaltungsaufwendungen, Verbrauchsmaterialien sowie Aufwendungen für vom Rat der Stadt Erftstadt genehmigte Sondermaßnahmen. Personalaufwand Der Personalaufwand entspricht den durch die Stadt übernommenen Zahlungen für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben. Abschreibungen Der Aufwand betrifft planmäßige Abschreibungen in Höhe von TEUR 30 (i. Vj.: TEUR 31) für den Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ und in Höhe von TEUR 2.752 (i. Vj.: TEUR 2.763) für den Betriebszweig „Hochbau und Gebäudewirtschaft“. Abschreibungen in Höhe von TEUR 106 (i. Vj.: TEUR 96) betreffen den von der GWG Rhein-Erft verwalteten Bestand an Wohngebäuden. Sonstige betriebliche Aufwendungen und periodenfremde Aufwendungen a) Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten im Wesentlichen Verwaltungsaufwendungen, Versicherungsbeiträge, Rechts- und Beratungskosten, Kosten der Jahresabschlusserstellung und –prüfung und Kostenumlagen. Im Betriebszweig „Bodenbevorratung und –entwicklung“ werden die oben aufgeführten Positionen um anteilige Erschließungsaufwendungen, Leibrenten sowie Vermessungsaufwendungen erweitert. b) Periodenfremde Aufwendungen Im Geschäftsjahr bestanden keine wesentlichen periodenfremden Aufwendungen. 7 Angaben zu sonstigen finanziellen Verpflichtungen Wesentliche sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen nicht. Sonstige Angaben Die Anzahl der (auch anteilig beschäftigten) Mitarbeiter im Betriebszweig und die durchschnittliche Beschäftigtenzahl, gemessen in Vollzeitkräften (VZK) zum Bilanzstichtag stellt sich wie folgt dar: Arbeiter Angestellte Beamte Gesamt 2015 2014 52 37 6 95 58 35 5 98 2015 (VZK) 2014 (VZK) 72,35 71,77 Geschäfte mit der Stadt und deren Eigenbetriebe (§ 285 Nr. 21 HGB) Unternehmen Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Straßen Eigenbetrieb Straßen Art Mieteinnahmen Teilrückzahlung Altmieten Verwaltungskosten Grundstücksverkäufe Betrag 10.507.059 EUR -3.546.968 EUR -341.960 EUR 387.530 EUR 0 EUR Das Abschlussprüferhonorar beträgt 22.900,00 EUR und betrifft Abschlussprüfungsleistungen mit ca. 18.600 € sowie sonstige Prüfungsleistungen mit EUR 4.300. Organe 1. Betriebsleitung Erster Betriebsleiter: Monika Hallstein Betriebsleiter: Dr. Ludger Risthaus Beamtenbezüge p.a. 71.804,00 € 8 2. Mitglieder des Betriebsausschusses Immobilienwirtschaft Die Mitglieder des Betriebsausschusses sind der Anlage 5 zu entnehmen. Die technische Beigeordnete und der Betriebsleiter (als Beamter) unterliegen den Entgeltregelungen des Beamtenrechts; die Personalabrechnung erfolgt jeweils durch die Stadt Erftstadt. Ausschuss- und Ratsmitglieder erhalten Aufwandsentschädigungen im Rahmen der geltenden Entschädigungsverordnung (EntschVO) NRW; diese Entschädigungszahlungen erfolgen ebenfalls durch die Stadt Erftstadt. Der Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Wirtschaftsjahr zu 5 Sitzungen zusammen, für die insgesamt EUR 1.822 an die Mitglieder ausgezahlt wurden. Das Sitzungsgeld betrug je Sitzung EUR 27,30 für einen sachkundigen Bürger und EUR 17,80 für einen Stadtverordneten. Ergebnisverwendung Der Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung schließt das Wirtschaftsjahr 2015 mit einem Jahresgewinn von EUR 599.817 und der Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft mit einem Jahresverlust von EUR 505.792 ab. Für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Erftstadt ergibt sich somit ein Jahresgewinn in Höhe von EUR 94.025 . Es wird vorgeschlagen, den Jahresgewinn in die Gewinnrücklage einzustellen bzw. den Jahresverlust vorzutragen und nach 5 Jahren mit der Rücklage zu verrechnen. Erftstadt, den 12. August 2016 Monika Hallstein 1. Betriebsleiterin Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 (1) Anlage 6 (2) Dr. Ludger Risthaus Betriebsleiter Anlagenspiegel Eigenkapitalspiegel Rückstellungsspiegel Verbindlichkeitenspiegel Mitglieder des Betriebsausschusses 2015 Sparten GuV für den Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung Sparten GuV für den Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft 9 Anlage 1 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 Kto Pos I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Sachanlagen 1. Grundstücke und Bauten a.) Grundstücke (unbebaut) b.) Grundstücke (bebaut) - davon Grundstückswerte - davon Gebäude, Außenanlagen usw. c.) Bauten auf fremden Grundstücken 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung a) Geschäftsausstattung 04100/21 b) Fuhrpark c) GWG 5027,48 WP Diff.2007 3. Anlagen im Bau Sachanlagen Gesamt III. Finanzanlagen Beteiligungen Anlagevermögen Gesamt 01.01.2015 (€) Anschafffungs-/Herstellungskosten Zugang Abgang Umbuchung (€) (€) (€) 121.724,68 0,00 0,00 6.477.956,60 130.592.324,51 18.322.229,29 112.270.095,22 2.659,37 137.072.940,48 19.530,85 4.205.913,51 19.555,87 4.186.357,64 0,00 4.225.444,36 -338.719,57 -595.148,73 -289.740,04 -305.408,69 0,00 -933.868,30 1.166.352,32 90.944,69 98.301,13 1.355.598,14 167.022,45 250,00 9.740,00 177.012,45 -18.705,22 0,00 0,00 -18.705,22 0,00 0,00 0,00 0,00 55.487,91 430.114,43 -3.678,59 138.484.026,53 4.832.571,24 10.000,00 138.615.751,21 0,00 31.12.2015 01.01.2015 (€) (€) Abschreibungen Zugang Abgang (€) (€) Umb. 31.12.2015 (€) (€) Restbuchwerte 31.12.2015 31.12.2014 (€) (€) 121.724,68 -101.963,78 -4.030,43 0,00 0,00 -105.994,21 15.730,47 19.760,90 0,00 6.158.767,88 0,00 134.203.089,29 0,00 18.052.045,12 0,00 116.151.044,17 0,00 2.659,37 0,00 140.364.516,54 -155.608,82 -31.180.187,87 0,00 -31.180.187,87 -1.732,13 -31.337.528,82 -343,50 -2.791.290,50 0,00 -2.791.290,50 -77,19 -2.791.711,19 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -155.952,32 -33.971.478,37 0,00 -33.971.478,37 -1.809,32 -34.129.240,01 6.002.815,56 100.231.610,92 18.052.045,12 82.179.565,80 850,05 106.235.276,53 6.322.347,78 99.412.136,64 18.322.229,29 81.089.907,35 927,24 105.735.411,66 1.314.669,55 91.194,69 108.041,13 1.513.905,37 -461.518,22 -77.168,35 -98.297,13 -636.983,70 -77.798,98 -4.921,85 -9.740,00 -92.460,83 18.343,93 0,00 0,00 18.343,93 0,00 0,00 0,00 0,00 -520.973,27 -82.090,20 -108.037,13 -711.100,60 793.696,28 9.104,49 4,00 802.804,77 704.834,10 13.776,34 4,00 718.614,44 0,00 481.923,75 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 481.923,75 55.487,91 -956.252,11 0,00 142.360.345,66 -31.974.512,52 -2.884.172,02 18.343,93 0,00 -34.840.340,61 107.520.005,05 106.509.514,01 0,00 0,00 0,00 10.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 10.000,00 10.000,00 4.832.571,24 -956.252,11 0,00 142.492.070,34 -32.076.476,30 -2.888.202,45 18.343,93 0,00 -34.946.334,82 107.545.735,52 106.539.274,91 Eigenkapitalspiegel Gesamt 2015 Datumsfilter 01.01.15..31.12.15 Währung EUR Stand Rubrikennr. Beschreibung A Allgemeine Rücklage A.1 Bodenbevorratung und -entwicklung A.2 Hochbau und Gebäudewirtschaft B Gewinnrücklagen EB Immobilien B.1 Bodenbevorratung und -entwicklung B.2 Hochbau und Gebäudewirtschaft C Verlustvortrag EB Immobilien - kumuliert C.1 Bodenbevorratung und -entwicklung C.2 Hochbau und Gebäudewirtschaft C.2.1 Jahre vor 2008 C.2.2 2009 C.2.3 2010 C.2.4 2011 C.2.5 2012 C.2.6 2013 C.2.7 2014 D Jahresüberschuß/-fehlbetrag D.1 Bodenbevorratung und -entwicklung D.2 Hochbau und Gebäudewirtschaft Gesamtsumme Eigenkapital Abgang 1.1.2015 Abgang 49.014.879,96 16.890.219,95 32.124.660,01 15.585.584,65 9.947.159,09 5.638.425,56 -4.143.745,35 -405.603,21 -3.738.142,14 -1.796.283,82 -231.095,60 -501.445,28 -1.163.655,86 0,00 -45.661,58 0,00 -705.393,31 500.033,82 -1.205.427,13 59.751.325,95 Umbuchung Zuschreibung Zugang Stand Umbuchung Zuschreibung Zugang 31.12.2015 -2.432.982,63 0,00 46.581.897,33 -405.603,21 0,00 16.484.616,74 -2.027.379,42 0,00 30.097.280,59 500.033,82 0,00 16.085.618,47 500.033,82 0,00 10.447.192,91 0,00 0,00 5.638.425,56 1.227.555,50 0,00 -2.916.189,85 405.603,21 0,00 0,00 821.952,29 0,00 -2.916.189,85 1.796.283,82 0,00 0,00 231.095,60 0,00 0,00 0,00 0,00 -501.445,28 0,00 0,00 -1.163.655,86 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -45.661,58 -1.205.427,13 0,00 -1.205.427,13 705.393,31 94.025,36 94.025,36 -500.033,82 599.816,91 599.816,91 1.205.427,13 -505.791,55 -505.791,55 0,00 0,00 94.025,36 59.845.351,31 Anlage 3 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Rückstellungsspiegel zum 31.12.2015 Gesamtbetrieb Stand 01.01.2015 EUR Pensionsrückstellungen Altersteilzeit Urlaub Überstunden Jahresabschlusskosten Jubiläumszuwendungen Aufbewahrung/Archivierung Ausstehende Rechnungen Instandhaltung Summe Sonstige Rückstellungen Rückstellungen Gesamt Inanspruchnahme 2015 EUR Auflösung 2015 EUR Zuführung 2015 EUR Stand 31.12.2015 EUR 3.174.969,00 0,00 0,00 412.977,00 3.587.946,00 19.856,64 173.827,00 270.978,00 63.711,00 4.500,66 7.500,00 43.514,52 0,00 583.887,82 -19.856,64 -173.827,00 -130.789,00 0,00 0,00 0,00 -3.423,44 0,00 -327.896,08 0,00 0,00 -140.189,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 -140.189,00 0,00 150.853,00 89.878,00 3.996,00 511,33 0,00 769,58 0,00 246.007,91 0,00 150.853,00 89.878,00 67.707,00 5.011,99 7.500,00 40.860,66 0,00 361.810,65 3.758.856,82 -327.896,08 -140.189,00 658.984,91 3.949.756,65 Anlage 4 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt Verbindlichkeitenspiegel zum 31. Dezember 2015 Gesamtbetrag Laufzeit bis zu 1 Jahr Laufzeit 1 - 5 Jahre Laufzeit über 5 Jahre Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten Vorjahr gegebene Sicherheiten Art 35.422.122,36 34.550.068,57 536.132,81 787.275,67 5.686.256,55 6.569.229,42 29.199.733,00 27.193.563,48 keine keine ----- Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Vorjahr 1.241.995,29 602.310,33 1.241.995,29 602.310,33 0,00 0,00 0,00 0,00 keine keine ----- Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt und deren Eigenbetrieben Vorjahr 1.397.120,89 446.669,04 1.397.120,89 446.669,04 0,00 0,00 0,00 0,00 keine keine ----- 94.655,56 170.727,42 94.655,56 169.727,42 0,00 1.000,00 0,00 0,00 keine keine ----- 38.155.894,10 35.769.775,36 3.269.904,55 2.005.982,46 5.686.256,55 6.570.229,42 29.199.733,00 27.193.563,48 ----- ----- Sonstige Verbindlichkeiten Vorjahr Summe Verbindlichkeiten Vorjahr Anlage 5 Name Berufsbezeichnung Alfred Zerres (Vorsitzender) Pensionär Helmut Zimmermann (1. Stellvertreter) Landwirt Patrick Morgen (2. Stellvertreter) Maurer Helmut Zimmermann Rentner Marianne Ludemann Kauffrau Frank Jüssen Angestellter Hans Koch Pensionär Rafael Schmitz Auszubildender Franz Schmidt Immobilienmakler Heinz Arens Rentner Dr. Martin Wölfle Angestellter Thomas Krupp Student Michael Herwartz Beamter Bernd Bohlen Referent Imke de Groot-Rudolph Ärztin Dr. Hans-Eduard Hille Rechtsanwalt Reiner Wintz Landwirt Anlage 8.1.4.4 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Bodenbevorratung und –entwicklung Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 2015 EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 125.457,31; (i.Vj.: EUR 60.257,68 ) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss 2014 EUR EUR 1.759.370,15 0,00 0,00 533.438,24 2.292.808,39 -709.064,42 -108.125,64 -817.190,06 -223.412,76 -121.046,82 EUR 2.972.502,41 0,00 125.764,35 3.098.266,76 -1.418.291,39 -82.628,72 -1.500.920,11 -297.281,98 -344.459,58 -30.371,08 -291.421,24 4.203,11 -205.146,86 608.422,68 -8.605,77 599.816,91 -148.994,31 -446.276,29 -30.810,35 -380.237,59 5.431,94 -238.499,03 506.955,33 -6.921,51 500.033,82 Anlage 6 (1) Anlage 8.1.4.5 Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar bis 31. Dezember 2015 2015 EUR 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Umsatzerlöse Bestandsveränderung Andere aktivierte Eigenleistungen Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Personalaufwand a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 330.546,85; (i.Vj.: EUR 300.510,72 ) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Sonstige Steuern Jahresüberschuss 2014 EUR EUR 9.651.017,50 0,00 0,00 1.430.637,39 11.081.654,89 0,00 -3.589.366,34 -3.589.366,34 -2.361.334,59 -1.048.889,44 EUR 9.401.337,20 0,00 0,00 1.057.039,77 10.458.376,97 0,00 -3.876.477,78 -3.876.477,78 -2.442.102,28 -3.410.224,03 -2.857.816,81 -664.098,67 0,00 -1.033.827,59 -473.678,55 -32.113,00 -505.791,55 -810.349,91 -3.252.452,19 -2.758.982,29 -617.232,71 5,64 -1.131.056,45 -1.177.818,81 -27.608,32 -1.205.427,13 Anlage 6 (2) Anlage 8.1.5 8.1.5 Bestätigungsvermerk Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers An den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft der Stadt Erfstadt , Erfstadt: Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt, Erftstadt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der Verantwortung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und § 106 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Betriebsleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden landesrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Köln, den 12. August 2016 Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wambach Wirtschaftsprüfer Quost Wirtschaftsprüfer Anlage 8.2.1/1 8.2.1 Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz und der Gewinnund Verlustrechnung 1. Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Bilanz zum 31. Dezember 2015 AKTIVSEITE 31.12.2015 EUR A. ANLAGEVERMÖGEN 107.545.735,52 Vorjahr EUR 106.539.274,91 Eine von den Anschaffungs- und Herstellungskosten ausgehende Darstellung der Entwicklung der einzelnen Bilanzposten des Anlagevermögens enthält der Anlagespiegel als Anlage zum Anhang. 31.12.2015 EUR I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.730,47 Vorjahr EUR 19.760,90 Der Posten setzt sich aus Lizenzen für Software zusammen. 31.12.2015 EUR II. Sachanlagen 107.520.005,05 Vorjahr EUR 106.509.514,01 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR Stand am 1.1.2015 Zugänge Abgänge Abschreibungen Stand am 31.12.2015 EUR 106.509.514,01 4.832.571,24 (937.908,18) (2.884.172,02) (3.822.080,20) 107.520.005,05 Anlage 8.2.1/2 Das Verhältnis der Restbuchwerte zu den Anschaffungs- und Herstellungskosten zeigt folgendes Bild: Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken Betriebs- und Geschäftsausstattung geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau Vorjahr Anschaffungs- und Herstellungskosten TEUR Buchwert Stand am 31.12.2015 TEUR 140.365 1.514 482 106.235 803 482 75,68 53,04 100,00 142.361 107.520 75,53 138.484 106.510 76,91 Buchwert in % der Anschaffungswerte Die Sachanlagen sind in einer mittels EDV geführten Anlagenbuchhaltung erfasst, die sämtliche notwendigen Angaben für die einzelnen Anlagegegenstände umfasst. Anlage 8.2.1/3 31.12.2015 EUR 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 106.235.276,53 31.12.2015 EUR 106.235.276,53 Vorjahr EUR 105.735.411,66 Vorjahr EUR 105.735.411,66 Der Buchwert hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR Stand am 1.1.2015 Zugänge Abgänge Abschreibungen EUR 105.735.411,66 4.225.444,36 (933.868,30) (2.791.711,19) Stand am 31.12.2015 (3.725.579,49) 106.235.276,53 Die Abgänge setzen sich im Wesentlichen aus Grundstücksverkäufen aus dem Anlagevermögen zusammen. 31.12.2015 EUR 2. Betriebs- und Geschäftsausstattung 802.804,77 31.12.2015 EUR 3. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 481.923,75 Vorjahr EUR 718.614,44 Vorjahr EUR 55.487,91 Der Bestand setzt sich ausschließlich aus Investitionen für das Projekt "Bahnhof Liblar" zusammen. Anlage 8.2.1/4 31.12.2015 EUR III. Finanzanlagen 10.000,00 Vorjahr EUR 10.000,00 Der Bestand betrifft die Beteiligung an der CIC Solar Bürgerkraftwerk GmbH & Co. KG. 31.12.2015 EUR B. UMLAUFVERMÖGEN 20.497.306,47 31.12.2015 EUR I. Vorräte 18.113.091,85 31.12.2015 EUR I. Vorräte 1. 2. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Grundstücke Vorjahr EUR 19.738.537,47 Vorjahr EUR 18.820.195,27 Vorjahr EUR 2.500,00 18.110.591,85 2.500,00 18.817.695,27 18.113.091,85 18.820.195,27 Im Berichtsjahr wurden Grundstücke mit einem Buchwert i.H.v. TEUR 709 verkauft und Grundstücke i.H.v. TEUR 2 gekauft. Anlage 8.2.1/5 31.12.2015 EUR II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 580.798,66 31.12.2015 EUR 1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 361.796,02 Vorjahr EUR 428.883,03 Vorjahr EUR 189.687,32 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Bruttoforderungen Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Einzelwertberichtigung Bodenbevorratung und –entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft 534.862,20 424.178,46 446.881,97 305.863,59 959.040,66 752.745,56 (358.972,38) (238.272,26) (350.821,87) (212.236,37) (597.244,64) (563.058,24) 361.796,02 189.687,32 31.12.2015 EUR 2. Forderungen gegen die Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe Vorjahr EUR 214.112,29 Vorjahr EUR 110.205,59 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Straßen Vorjahr EUR 0,00 214.112,29 65.474,00 44.731,59 214.112,29 110.205,59 Anlage 8.2.1/6 31.12.2015 EUR 3. sonstige Vermögensgegenstände 4.890,35 Vorjahr EUR 128.990,12 Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus Kautionen zusammen. Die Abnahme gegenüber dem Vorjahr resultiert aus dem Ausweis der Vorjahres debitorischen Kreditoren. Im Berichtsjahr sind keine debitorischen Kreditoren zu verzeichnen gewesen. 31.12.2015 EUR III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 1.803.415,96 Vorjahr EUR 489.459,17 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Bankguthaben Kassenbestand 1.802.850,36 565,60 489.259,53 199,64 1.803.415,96 489.459,17 31.12.2015 EUR C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN Vorjahr EUR 37.139,81 Vorjahr EUR 32.462,11 Der Posten setzt sich aus Gehaltsvorauszahlungen für Beamte iH.v. TEUR 27 und im Vorausbezahlte Pachtaufwendungen i.H.v. TEUR 10 zusammen. Anlage 8.2.1/7 PASSIVSEITE 31.12.2015 EUR A. EIGENKAPITAL 59.845.351,31 Vorjahr EUR 59.751.325,95 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Vorjahr EUR I. Allgemeine Rücklage 46.581.897,33 49.014.879,96 II. Gewinnrücklagen 16.085.618,47 15.585.584,65 Bilanzgewinn/-verlust (2.822.164,49) (4.849.138,66) 59.845.351,31 59.751.325,95 31.12.2015 EUR I. Allgemeine Rücklage 46.581.897,33 Vorjahr EUR 49.014.879,96 Die Veränderung der allgemeinen Rücklage resultiert aus dem laut EigVO NRW vorgeschriebenen Verlustausgleich des Betriebszweiges Hochbau und Gebäudewirtschaft. 31.12.2015 EUR II. Gewinnrücklagen 16.085.618,47 Vorjahr EUR 15.585.584,65 Die Erhöhung der Gewinnrücklagen resultiert aus dem Zugang des Jahreüberschusses 2014 des Betriebszweiges Bodenbevorratung und -entwicklung. 31.12.2015 EUR Bilanzgewinn/-verlust (2.822.164,49) 31.12.2015 EUR Vorjahr EUR (4.849.138,66) Vorjahr EUR Anlage 8.2.1/8 III. Verlustvortrag (2.916.189,85) (4.143.745,35) Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: EUR EUR Stand am 1.1.2015 Entnahme aus Rücklagen Jahresfehlbetrag Vorjahr Einstellung in Rücklagen (4.143.745,35) 2.432.982,63 (705.393,31) (500.033,82) (1.205.427,13) Stand am 31.12.2015 (2.916.189,85) 31.12.2015 EUR IV. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Vorjahr EUR 94.025,36 (705.393,31) Ausgewiesen ist das Jahresergebnis aus der Gewinn- und Verlustrechnung. 31.12.2015 EUR B. SONDERPOSTEN FÜR ZUWENDUNGEN Vorjahr EUR 26.168.462,81 27.039.986,76 Der Potsen beinhaltet im Wesentlichen Zuschüsse für Schulen und Kindertagesstätten und wird analog der Nutzungsdauer der bezuschussten Vermögengegenstände aufgelöst. 31.12.2015 EUR C. RÜCKSTELLUNGEN Vorjahr EUR 3.949.756,65 3.758.856,82 1.1.2015 EUR 1. 2. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen sonstige Rückstellungen 31.12.2015 EUR 3.174.969,003.174.969,00 583.887,82 583.887,82 3.758.856,823.758.856,82 31.12.2015 EUR Vorjahr EUR Anlage 8.2.1/9 1. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 3.587.946,00 3.174.969,00 Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 1.1.2015 EUR 3.174.969,00 Inanspruchnahme EUR Auflösung EUR 0,00 0,00 31.12.2015 EUR 2. 31.12.2015 EUR 412.977,00 3.587.946,00 Vorjahr EUR 361.810,65 sonstige Rückstellungen Zuführung EUR 583.887,82 Der Bestand hat sich im Berichtsjahr wie folgt entwickelt: 1.1.2015 EUR Inanspruchnahme EUR Auflösung EUR Zuführung 31.12.2015 EUR EUR Urlaub 173.827,00 (173.827,00) 0,00 150.853,00 150.853,00 Überstunden 270.978,00 (270.978,00) 0,00 89.878,00 89.878,00 Jahresabschlusskosten 40.711,00 (32.000,00) 0,00 35.996,00 44.707,00 ausstehende Rechnungen 43.514,52 (3.423,44) 0,00 769,58 40.860,66 Archivierung 7.500,00 0,00 0,00 0,00 7.500,00 Altersteilzeit 19.856,64 0,00 (19.856,64) 0,00 0,00 Prüfungskosten 23.000,00 0,00 0,00 0,00 23.000,00 Jubiläumsrückstellung 4.500,66 0,00 0,00 511,33 5.011,99 583.887,82 (480.228,44) (19.856,64) 278.007,91 361.810,65 31.12.2015 EUR D. VERBINDLICHKEITEN 38.109.032,32 31.12.2015 EUR 1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 35.422.122,36 31.12.2015 EUR Vorjahr EUR 35.752.144,86 Vorjahr EUR 34.550.068,57 Vorjahr EUR Anlage 8.2.1/10 2. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 14.920,00 31.12.2015 EUR 3. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1.241.995,29 11.715,00 Vorjahr EUR 602.310,33 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft 110.738,45 1.131.256,84 96.878,90 505.431,43 1.241.995,29 602.310,33 31.12.2015 EUR 4. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Erftstadt und deren Eigenbetriebe Vorjahr EUR 1.350.259,11 Vorjahr EUR 487.428,24 Der Bestand setzt sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen: 31.12.2015 EUR Stadt Erftstadt Eigenbetrieb Stadtwerke Eigenbetrieb Straßen Vorjahr EUR 1.322.712,55 5.419,83 22.126,73 373.094,74 114.333,50 0,00 1.350.259,11 487.428,24 Anlage 8.2.1/11 31.12.2015 EUR 5. sonstige Verbindlichkeiten 79.735,56 31.12.2015 EUR E. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 7.578,71 Vorjahr EUR 100.622,72 Vorjahr EUR 7.960,10 Anlage 8.2.1/12 Anlage 8.2.1/13 2. Aufgliederungen und Erläuterungen der Posten der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 2015 EUR 1. Umsatzerlöse 11.410.387,65 2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft sonstige betriebliche Erträge Hochbau und Gebäudewirtschaft Erträge aus Fernwärme Stadt Erftstadt Erträge aus Anlagevermögenverkäufen Versicherungsentschädigungen Erträge Personalkostenumlagen übrige sonstige Vorjahr EUR 2.972.502,41 9.401.337,20 11.410.387,65 12.373.839,61 1.964.075,63 2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Erträge aus Flurbereinigungsentgelten Erträge aus Anlagevermögenverkäufen Erträge aus Öko-Punkten Vermessungserlöse übrige sonstige 12.373.839,61 1.759.370,15 9.651.017,50 2015 EUR 2. Vorjahr EUR Vorjahr EUR 1.182.804,12 Vorjahr EUR 245.691,00 103.129,90 81.949,92 55.376,00 50.045,17 40.920,00 924,88 420,00 55.230,00 28.748,04 536.191,99 126.242,92 744.441,00 227.248,46 149.667,55 117.976,71 188.549,92 739.907,00 3.922,44 54.087,89 114.240,00 144.403,87 1.427.883,64 1.056.561,20 1.964.075,63 1.182.804,12 Anlage 8.2.1/14 2015 EUR 3. Materialaufwand 4.406.556,40 2015 EUR Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren Aufwendungen für bezogene Leistungen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 5.377.397,89 Vorjahr EUR 709.064,42 3.697.491,98 1.418.291,39 3.959.106,50 4.406.556,40 5.377.397,89 2015 EUR a) Vorjahr EUR 709.064,42 Vorjahr EUR 1.418.291,39 Der Posten betrifft die Bestandsveränderung der Grundstücke, welche zum Weiterverkauf bestimmt sind. 2015 EUR b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 3.697.491,98 2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Vorjahr EUR 3.959.106,50 Vorjahr EUR 108.125,64 3.589.366,34 82.325,52 3.876.780,98 3.697.491,98 3.959.106,50 Anlage 8.2.1/15 2015 EUR 4. Personalaufwand 3.754.683,61 2015 EUR Löhne und Gehälter soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen 1.169.936,26 959.344,22 3.754.683,61 3.698.728,48 2.888.187,89 955.519,91 2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Vorjahr EUR 2.789.792,64 Vorjahr EUR 997.470,30 Vorjahr EUR 291.487,04 664.032,87 380.237,59 617.232,71 955.519,91 997.470,30 2015 EUR 7. Vorjahr EUR 2.739.384,26 2015 EUR 6. 3.698.728,48 2.584.747,35 2015 EUR 5. Vorjahr EUR 4.203,11 Vorjahr EUR 5.437,58 Anlage 8.2.1/16 2015 EUR 8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.238.974,45 2015 EUR Bodenbevorratung und -entwicklung Hochbau und Gebäudewirtschaft Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit sonstige Steuern 1.238.974,45 1.369.555,48 134.744,13 40.718,77 2015 EUR Grundsteuern Kfz-Steuern Jahresüberschuss/-fehlbetrag Vorjahr EUR (670.863,48) Vorjahr EUR 34.529,83 Vorjahr EUR 39.694,77 1.024,00 33.703,83 826,00 40.718,77 34.529,83 2015 EUR 11. Vorjahr EUR 255.040,49 1.114.514,99 2015 EUR 10. 1.369.555,48 205.146,86 1.033.827,59 2015 EUR 9. Vorjahr EUR 94.025,36 Vorjahr EUR (705.393,31) Anlage 8.2.2/1 8.2.2 Feststellungen im Rahmen der Prüfung nach § 53 HGrG Wir haben diese Prüfung auf Grundlage des IDW Prüfungsstandards: Fragenkatalog zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 HGrG (IDW PS 720) des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, durchgeführt. Nachfolgend stellen wir das Ergebnis unserer Prüfung in kursiver Schrift dar. Entsprechend der Empfehlung des Instituts der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V., Düsseldorf, stellen wir unseren Feststellungen die einzelnen Fragen und Unterfragen des Kataloges voran. Soweit wir in unserer Berichterstattung nach § 53 HGrG im Einzelfall Verweise auf andere Ausführungen im Prüfungsbericht zum Jahresabschluss vornehmen, geschieht dies unter konkreter Angabe der Bezugsstelle. Fragenkreis 1: Tätigkeit von Überwachungsorganen und Geschäftsleitung sowie individualisierte Offenlegung der Organbezüge a) Gibt es Geschäftsordnungen für die Organe und einen Geschäftsverteilungsplan für die Geschäftsleitung sowie ggf. für die Konzernleitung? Gibt es darüber hinaus schriftliche Weisungen des Überwachungsorgans zur Organisation für die Geschäfts- sowie ggf. für die Konzernleitung (Geschäftsanweisung)? Entsprechen diese Regelungen den Bedürfnissen des Unternehmens bzw. des Konzerns? Die Gemeindehaushaltsverordnung regelt die Befugnisse des Rates der Stadt Erftstadt in Verbindung mit der Geschäftsordnung der Stadt Erftstadt. Weitere Regelungen zur Aufgabenverteilung finden sich in der Haupt- und Betriebssatzung, in der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) für Betriebsausschuss und Betriebsleitung sowie zusätzlicher allgemein gültiger rechtlicher Regelungen, u. a. Baugesetzbuch und Vergabeordnung. Daneben bestehen Zuständigkeits-Organigramme für die Stadt Erftstadt und den Eigenbetrieb. Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt gelten für alle Mitarbeiter, u. a. Arbeitszeitregelung, Beantragung von Urlaub, Informationspflichten des Mitarbeiters im Krankheitsfall, Internetnutzung usw.. Über allgemeine Dienstanweisungen der Stadt Erftstadt hinaus gelten für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft von der Betriebsleitung erlassene besondere Dienstanweisungen, u. a. Wertgrenzen bei Bestellvollmachten und Rechnungsfreigaben, „Vier-Augen-Prinzip“ bei Änderungen laufender Miet- und Pachtverträge usw. Die Einbindung der Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat) entspricht den Bedürfnissen des Unternehmens. Es gilt die verbindliche Richtlinie zur Korruptionsvorbeugung der Stadt Erftstadt vom 5.3.2002 und 6.4.2005. b) Wieviele Sitzungen der Organe und ihrer Ausschüsse haben stattgefunden und wurden Niederschriften hierüber erstellt? Im Berichtsjahr fanden 6 Ratssitzungen der Stadt Erftstadt statt. Hierüber wurden Protokolle erstellt. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Betriebsausschuss Immobilienwirtschaft der Stadt Erftstadt trat im Berichtsjahr zu 5 Sitzungen zusammen, für die jeweils ein Protokoll angefertigt wurde. Anlage 8.2.2/2 c) In welchen Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien i.S.d. § 125 Abs. 1 Satz 3 AktG sind die einzelnen Mitglieder der Geschäftsleitung tätig? Die Betriebsleitung ist auskunftsgemäß in keinen Gremien i.S.d. § 125 Abs.1 Satz 5 AktG tätig. d) Wird die Vergütung der Organmitglieder (Geschäftsleitung, Überwachungsorgan) individualisiert im Anhang des Jahresabschlusses/Konzernabschlusses aufgeteilt nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung ausgewiesen? Falls nein, wie wird dies begründet? Die Vergütung der Organmitglieder ist im Anhang angegeben. Fragenkreis 2: Aufbau- und ablauforganisatorische Grundlagen a) Gibt es einen den Bedürfnissen des Unternehmens entsprechenden Organisationsplan, aus dem Organisationsaufbau, Arbeitsbereiche und Zuständigkeiten/Weisungsbefugnisse ersichtlich sind? Erfolgt dessen regelmäßige Überprüfung? Es gibt einen Organisationsplan, aus dem der Organisationsaufbau und die Arbeitsbereiche ersichtlich sind. Daneben bestehen schriftliche Bestell-, Anordnungs- und Unterschriftenbefugnisse, Verwaltungs- und Dienstanweisungen, Stellen- bzw. Arbeitsplatzbeschreibungen einschließlich Zuständigkeiten und Weisungsbefugnissen, Stellenbewertungen sowie Kontierungsrichtlinien. Diese Regelungen entsprechen den Bedürfnissen des Eigenbetriebs und werden regelmäßig aktualisiert. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass nicht nach dem Organisationsplan verfahren wird? Nein, es haben sich keine Anhaltspunkte dazu ergeben. c) Hat die Geschäftsleitung Vorkehrungen zur Korruptionsprävention ergriffen und dokumentiert? Hierzu wird auf regelmäßige schriftliche Informationsmaterialien der Antikorruptionsstelle an alle Mitarbeiter verwiesen, welche auch im zentralen Netzwerk der Stadt Erftstadt abrufbar sind. Des Weiteren erfolgt eine Korruptionsprävention durch die systematische Prüfung der Abrechnungen durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA), hierbei wird die Ordnungsmäßigkeit und Richtigkeit des Haushaltsvollzuges sichergestellt. Die Pflichtaufgaben sind gesetzlich durch die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt. Anlage 8.2.2/3 d) Gibt es geeignete Richtlinien bzw. Arbeitsanweisungen für wesentliche Entscheidungsprozesse (insbesondere Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung, Personalwesen, Kreditaufnahme und -gewährung)? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden? Die für die wesentlichen Entscheidungsprozesse festgelegten Richtlinien ergeben sich aus den betreffenden Verordnungen, u. a. Gemeindehaushaltsverordnung, Vergabeordnung, technische Richtlinien für Gebäude, Richtlinien seitens (öffentlicher) Zuschussgeber sowie Kredite unter besonderen Rahmenbedingungen (z. B. KfW-CO2-Gebäudesanierung) usw. Besondere Richtlinien für das Personalwesen sowie für die Kreditaufnahme und -gewährung im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft bestehen nicht; diese Bereiche werden im Wesentlichen durch die Kernverwaltung der Stadt Erftstadt abgedeckt. Es haben sich hierzu keine Anhaltspunkte ergeben, dass diese nicht eingehalten werden. e) Besteht eine ordnungsmäßige Dokumentation von Verträgen (z.B. Grundstücksverwaltung, EDV)? Sämtliche Verträge werden ordnungsgemäß dokumentiert; die Verträge werden in der jeweils zuständigen Abteilung aktenmäßig geführt und gegebenenfalls in einem Archiv aufbewahrt. Seit dem 01.07.1999 werden alle notariellen Verträge zusätzlich in Kopie im Bereich der Buchhaltung aufbewahrt; dies gilt insbesondere auch für andere, die Anlagenbuchhaltung „Grundstücke“ betreffende, Veränderungsnachweise. Fragenkreis 3: Planungswesen, Rechnungswesen, Informationssystem und Controlling a) Entspricht das Planungswesen – auch im Hinblick auf Planungshorizont und Fortschreibung der Daten sowie auf sachliche und zeitliche Zusammenhänge von Projekten – den Bedürfnissen des Unternehmens? Die Erstellung des Wirtschaftsplans (u. a. bestehend aus Gewinn- und Verlustrechnung, Entwicklung der Darlehensbestände, Liquiditätsrechnung, Mittelherkunfts- und Mittelverwendungsnachweis sowie geplante Baumaßnahmen) für das Folgejahr erfolgt im letzten Quartal des laufenden Geschäftsjahres, jeweils in Übereinstimmung mit den Daten des städtischen Haushaltsplans. Der Wirtschaftsplan beinhaltet auch eine Mittelfristplanung (für die folgenden fünf Jahre). Die Struktur der Mittelfristplanung ist dabei identisch mit der Struktur des Wirtschaftsplans für das Folgejahr. Das Planungswesen entspricht den Anforderungen der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW 2004) und den besonderen Bedürfnissen des Eigenbetriebes Immobilien-wirtschaft der Stadt Erftstadt. Der Eigenbetrieb hat gemäß § 14 EigVO NRW spätestens einen Monat vor Beginn eines jeden Wirt-schaftsjahres einen Wirtschaftsplan aufzustellen. b) Werden Planabweichungen systematisch untersucht? Planabweichungen werden systematisch untersucht. Anlage 8.2.2/4 c) Entspricht das Rechnungswesen einschließlich der Kostenrechnung der Größe und den besonderen Anforderungen des Unternehmens? Das Rechnungswesen entspricht der Größe und den besonderen Anforderungen des Eigenbetriebes. d) Besteht ein funktionierendes Finanzmanagement, welches u.a. eine laufende Liquiditätskontrolle und eine Kreditüberwachung gewährleistet? Nach der Einführung der integrierten Systemsoftware IRP im Eigenbetrieb zum 01.12.2000 wurde ab April 2001 der Zahlungsverkehr des Eigenbetriebes von (im Prinzip täglich erstellten) kameralistischen Auszahlungsanordnungen auf wöchentlichen Zahlungsverkehr mittels Datenträgeraustausch umgestellt. Vor, während und nach dem jeweiligen Zahlungslauf werden alle notwendigen Liquiditätskontrollen durchgeführt, verbunden mit der entsprechenden Information an die Betriebsleitung. Die vorstehend beschriebene Liquiditätsüberwachung schließt auch die Kreditüberwachung (bzgl. Zins- und Tilgungsleistungen bzw. deren Fälligkeitstermine) ein. e) Gehört zu dem Finanzmanagement auch ein zentrales Cash-Management und haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die hierfür geltenden Regelungen nicht eingehalten worden sind? Ein zentrales Cash-Management besteht innerhalb der Kernverwaltung der Stadt Erftstadt. Der Eigenbetrieb stellt kurzfristig nicht notwendige Liquiditätsüberschüsse der Stadt Erftstadt als Liquiditätsunterstützung zur Verfügung. Es gibt keine Anhaltspunkte dafür, dass die geltenden Regelungen im zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt nicht eingehalten worden sind. f) Ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden? Ist durch das bestehende Mahnwesen gewährleistet, dass ausstehende Forderungen zeitnah und effektiv eingezogen werden? Es ist sichergestellt, dass Entgelte vollständig und zeitnah in Rechnung gestellt werden. Sofern privatrechtliche Verträge mit Dritten (Ausnahme: notarielle Kaufverträge mit Verzugsvereinbarung) betroffen sind, erfolgt die gerichtliche Geltendmachung (Mahnbescheid, Vollstre-ckungsbescheid bzw. Vollstreckung) der Forderung zentral durch die Mahnabteilung (als Teilbereich der Stadtkasse der Stadt Erftstadt). Einnahmen von Dritten erhält der Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft im Wesentlichen aus dem Verkauf oder der Verpachtung von Grundstücken und aus der Vermietung von Wohnungen. Sofern Kaufpreise bei Grundstücksgeschäften nicht gezahlt werden, erfolgt ein Rücktritt vom Vertrag. Zinsen wegen verspäteter Kaufpreiszahlung werden geltend gemacht. Im Bereich der Verpachtung von Grundstücken bestehen keine nennenswerten offenen Forderungen, die eingetrieben werden könnten. Der fristgerechte Eingang von Mietzahlungen wird vom Verwalter der Wohnungen, der GWG, überwacht. Offene Forderungen werden von der GWG verfolgt, bis ein vollstreckbarer Titel vorliegt. In vielen Fällen sind jedoch Forderungen uneinbringlich. Anlage 8.2.2/5 g) Entspricht das Controlling den Anforderungen des Unternehmens/Konzerns und umfasst es alle wesentlichen Unternehmens-/ Konzernbereiche? Der Eigenbetrieb hat ein Controlling eingerichtet, um den Aufsichtsgremien Zahlen des Rechnungs-wesens, aber auch unternehmensbezogene Daten und Entwicklungen zu liefern; es deckt alle wesentlichen Unternehmensbereiche ab. Das Controlling entspricht den Anforderungen des Eigenbetriebes. h) Ermöglichen das Rechnungs- und Berichtswesen eine Steuerung und/oder Überwachung der Tochterunternehmen und der Unternehmen, an denen eine wesentliche Beteiligung besteht? Ist hier nicht relevant, da keine Beteiligungen gehalten werden. Fragenkreis 4: Risikofrüherkennungssystem a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung nach Art und Umfang Frühwarnsignale definiert und Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erkannt werden können? Durch die Betriebsleitung wurden Frühwarnsignale definiert sowie Maßnahmen ergriffen, mit deren Hilfe bestandsgefährdende Risiken rechtzeitig erfasst werden können. b) Reichen diese Maßnahmen aus und sind sie geeignet, ihren Zweck zu erfüllen? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden? Die vorhandenen organisatorischen Maßnahmen reichen in Abhängigkeit von Größe und Komplexität des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft aus, um ihren Zweck zu erfüllen. Anhaltspunkte, dass die Maßnahmen nicht durchgeführt werden, haben sich nicht ergeben. c) Sind diese Maßnahmen ausreichend dokumentiert? Die Dokumentation des im Eigenbetrieb implementierten Risikomanagementsystems wird mindestens einmal jährlich vorgenommen. Die allgemeinen Richtlinien hierzu sind im Risikomanagement-Handbuch bzw. in anderen ergänzenden Organisationsvorschriften des Eigenbetriebs Immobilienwirtschaft geregelt. Die Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems erfolgt in Papierform und wird in einem gesonderten Ordner abgelegt. Im Berichtsjahr lag uns ein vollständig dokumentiertes Risikomanagementsystems zum Stichtag 31. Dezember 2010 vor, der die Messung und Sicherung der Zielerreichung zu entnehmen war. d) Werden die Frühwarnsignale und Maßnahmen kontinuierlich und systematisch mit dem aktuellen Geschäftsumfeld sowie mit den Geschäftsprozessen und Funktionen abgestimmt und angepasst? Für den Zeitraum ab dem Stichtag 31. Dezember 2011, der letzten Dokumentation des Risikofrüherkennungssystems, bis zum Abschluss unserer Prüfungshandlung wurde auf der Grundlage des Risikomanagementsystem durch die Betriebsleitung eine Risikoinventur vorgenommen, ob sich in diesem Zeitraum Risiken geändert bzw. neue Risiken ergeben haben, die eine Anpassung des Risikomanagementsystems erfordern. Die Betriebsleitung hat keinen Anpassungsbedarf festgestellt. Anlage 8.2.2/6 Fragenkreis 5: Finanzinstrumente, andere Termingeschäfte, Optionen und Derivate a) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung den Geschäftsumfang zum Einsatz von Finanzinstrumenten sowie von anderen Termingeschäften, Optionen und Derivaten schriftlich festgelegt? Dazu gehört: - Welche Produkte/Instrumente dürfen eingesetzt werden? - Mit welchen Partnern dürfen die Produkte/Instrumente bis zu welchen Beträgen eingesetzt werden? - Wie werden die Bewertungseinheiten definiert und dokumentiert und in welchem Umfang dürfen offene Posten entstehen? - Sind die Hedge-Strategien beschrieben, z.B. ob bestimmte Strategien ausschließlich zulässig sind bzw. bestimmte Strategien nicht durchgeführt werden dürfen (z.B. antizipatives Hedging)? b) Werden Derivate zu anderen Zwecken eingesetzt als zur Optimierung von Kreditkonditionen und zur Risikobegrenzung? c) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung ein dem Geschäftsumfang entsprechendes Instrumentarium zur Verfügung gestellt insbesondere in Bezug auf - Erfassung der Geschäfte - Beurteilung der Geschäfte zum Zweck der Risikoanalyse - Bewertung der Geschäfte zum Zweck der Rechnungslegung - Kontrolle der Geschäfte? d) Gibt es eine Erfolgskontrolle für nicht der Risikoabsicherung (Hedging) dienende Derivatgeschäfte und werden Konsequenzen aufgrund der Risikoentwicklung gezogen? e) Hat die Geschäfts-/Konzernleitung angemessene Arbeitsanweisungen erlassen? f) Ist die unterjährige Unterrichtung der Geschäfts-/Konzernleitung im Hinblick auf die offenen Positionen, die Risikolage und die ggf. zu bildenden Vorsorgen geregelt? Ein Einsatz von Finanzinstrumenten sowie anderen Termingeschäften, Optionen und Zinsderivaten ist bislang im Eigenbetrieb nicht angewendet worden. Der Fragenkreis ist deswegen nicht einschlägig. Anlage 8.2.2/7 Fragenkreis 6: Interne Revision a) Gibt es eine den Bedürfnissen des Unternehmens/Konzerns entsprechende Interne Revision/Konzernrevision? Besteht diese als eigenständige Stelle oder wird diese Funktion durch eine andere Stelle (ggf. welche?) wahrgenommen? Diese Funktion wird z. T. durch das Rechnungsprüfungsamt (RPA) der Stadt Erftstadt ausgeübt, u. a. durch Visakontrollen von Rechnungen und Prüfung der Auftragsvergaben; daneben erfolgen besondere Prüfungen durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA) Herne, zuletzt 2013 für die Geschäftsjahre 2008 - 2012. b) Wie ist die Anbindung der Internen Revision/Konzernrevision im Unternehmen/Konzern? Besteht bei ihrer Tätigkeit die Gefahr von Interessenkonflikten? Unseres Erachtens besteht auf Grund der Stellung des Rechnungsprüfungsamtes als eigenständige organisatorische Einheit der Stadt Erftstadt kein Interessenkonflikt. c) Welches waren die wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkte der Internen Revision/Konzernrevision im Geschäftsjahr? Wurde auch geprüft, ob wesentlich miteinander unvereinbare Funktionen (z.B. Trennung von Anweisung und Vollzug) organisatorisch getrennt sind? Wann hat die Interne Revision das letzte Mal über Korruptionsprävention berichtet? Liegen hierüber schriftliche Revisionsberichte vor? 1. Tätigkeitsschwerpunkte: - Ausschreibungen / Submissionen, Aufträge bzw. Vergaben ab EUR 2.000,00 - Schlussrechnungen für Baumaßnahmen / investive Maßnahmen - Zahlungsanordnungen an die Sonderkasse der Visakontrolle - Auftragsvergaben gemäß VOL / VOB 2. Revisionsberichte Schriftliche Revisionsberichte in jährlich z. T. wechselnden Prüfungsgebieten liegen stadtintern vor; hinsichtlich der Prüfungen des Rechnungsprüfungsamtes im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft erfolgt jährlich ein schriftlicher Bericht, welcher zusammen mit dem testierten Jahresabschluss dem Rat der Stadt Erftstadt in Form einer Beschlussvorlage zugeführt wird. Die permanenten Prüfungen sowie Beratungsleistungen durch das RPA bezüglich der Umsetzung von Dienstanweisungen haben sich im Laufe der Jahre bewährt. Revisionsberichte der GPA Herne liegen ebenfalls in Schriftform vor. d) Hat die Interne Revision ihre Prüfungsschwerpunkte mit dem Abschlussprüfer abgestimmt? Eine Abstimmung mit dem Abschlussprüfer ist nicht erfolgt. e) Hat die Interne Revision/Konzernrevision bemerkenswerte Mängel aufgedeckt und um welche handelt es sich? Es wurden geringfügige Mängel bei der Vergabe von mehreren Aufträgen aufgedeckt. Diese wurden abgestellt. Anlage 8.2.2/8 f) Welche Konsequenzen werden aus den Feststellungen und Empfehlungen der Internen Revision/Konzernrevision gezogen und wie kontrolliert die Interne Revision/Konzernrevision die Umsetzung ihrer Empfehlungen? Konsequenzen werden aus Feststellungen bei fallweisen Revisionsanlässen sowohl durch Anpassungen der Organisationspläne, Arbeitsanweisungen und Verfahrensrichtlinien als auch durch Hinweise oder Arbeitsanweisungen der Betriebsleitung an die betreffenden Abteilungen gezogen. Die Umsetzung der Empfehlungen wird von den Aufsichtsgremien (Betriebsausschuss und Rat der Stadt Erftstadt) überwacht. Fragenkreis 7: Übereinstimmung der Rechtsgeschäfte und Maßnahmen mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans a) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die vorherige Zustimmung des Überwachungsorgans zu zustimmungspflichtigen Rechtsgeschäften und Maßnahmen nicht eingeholt worden ist? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. b) Wurde vor der Kreditgewährung an Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans die Zustimmung des Überwachungsorgans eingeholt? Seit der Gründung des Eigenbetriebes zum 01.07.1999 sind keine diesbezüglichen Kreditgewährungen erfolgt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass anstelle zustimmungsbedürftiger Maßnahmen ähnliche, aber nicht als zustimmungsbedürftig behandelte Maßnahmen vorgenommen worden sind (z.B. Zerlegung in Teilmaßnahmen)? Anhaltspunkte für eine solche Vorgehensweise haben sich nicht ergeben. d) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Geschäfte und Maßnahmen nicht mit Gesetz, Satzung, Geschäftsordnung, Geschäftsanweisung und bindenden Beschlüssen des Überwachungsorgans übereinstimmen? Entsprechende Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Anlage 8.2.2/9 Fragenkreis 8: Durchführung von Investitionen a) Werden Investitionen (in Sachanlagen, Beteiligungen, sonstige Finanzanlagen, immaterielle Anlagewerte und Vorräte) angemessen geplant und vor Realisierung auf Rentabilität/Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Risiken geprüft? Investitionen wurden mit der nötigen Sorgfalt und unter Zugrundelegung ausreichender Unterlagen (z. B. Konkurrenzangebote) geplant. Sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnungen (Investitionsrechenverfahren, Deckungsbeitragsberechnungen) werden bei wesentlichen Investitionen in Sachanlagen vor Realisierung aufgestellt. Die Finanzierbarkeit und eventuelle Risiken werden ebenfalls bei diesen Investitionen vor Realisierung geprüft. Alternativen werden in Form von Szenarien dargestellt. b) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Unterlagen/Erhebungen zur Preisermittlung nicht ausreichend waren, um ein Urteil über die Angemessenheit des Preises zu ermöglichen (z.B. bei Erwerb bzw. Veräußerung von Grundstücken oder Beteiligungen)? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. c) Werden Durchführung, Budgetierung und Veränderungen von Investitionen laufend überwacht und Abweichungen untersucht? Es bestehen ausreichende Vorkehrungen, um die Abwicklung der in der Realisierung befindlichen Projekte laufend zu überwachen. Bei Änderungen werden die Wirtschaftlichkeitsberechnungen und die Finanzierung aktualisiert. Bei einer Überschreitung des veranschlagten Budgets werden die zu-ständigen Gremien schriftlich informiert und ein Nachtragsbudget vorgelegt; ggf. erfolgen – zwecks Sicherung der Liquidität – anderweitige Projektverschiebungen in Folgejahre. d) Haben sich bei abgeschlossenen Investitionen wesentliche Überschreitungen ergeben? Wenn ja, in welcher Höhe und aus welchen Gründen? Im Wirtschaftsjahr 2015 haben sich bei abgeschlossenen Investitionen keine wesentlichen Überschreitungen ergeben. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass Leasing- oder vergleichbare Verträge nach Ausschöpfung der Kreditlinien abgeschlossen wurden? Leasingverträge bestehen im Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft nicht. Anlage 8.2.2/10 Fragenkreis 9: Vergaberegelungen a) Haben sich Anhaltspunkte für eindeutige Verstöße gegen Vergaberegelungen (z.B. VOB, VOL, VOF, EU-Regelungen) ergeben? Nach unseren Prüfungsfeststellungen haben sich keine Anhaltspunkt dafür ergeben, dass gegen Vergaberegelungen offenkundig verstossen wurde. b) Werden für Geschäfte, die nicht den Vergaberegelungen unterliegen, Konkurrenzangebote (z.B. auch für Kapitalaufnahmen und Geldanlagen) eingeholt? Konkurrenzangebote werden eingeholt und bei der Auftragsvergabe berücksichtigt: Darlehensaufnahmen (insbesondere die Erfüllung der formalen Kreditvoraussetzungen) erfolgen grundsätzlich durch das zentrale Controlling der Stadt Erftstadt, u. a. auch die Einholung von Konkurrenzangeboten. Einzige Ausnahme hiervon sind Kreditanträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen von kommunalen Infrastrukturprogrammen (Rahmenkredit für Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sporteinrichtungen), welche direkt vom Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft gestellt werden, da die KfW-Kredite gegenüber anderen (fremden dritten) Kreditinstituten deutlich günstigere Konditionen aufweisen und die entsprechenden (komplexen) Verwendungsnachweise nur vom Eigenbetrieb selbst erstellt werden können. Geldanlagen (Tagesgeldanlagen) des Eigenbetriebes erfolgen über den zentralen Cash-Pool der Stadt Erftstadt; daraus resultierende Zinseinnahmen werden an den Eigenbetrieb übertragen. Fragenkreis 10: Berichterstattung an das Überwachungsorgan a) Wird dem Überwachungsorgan regelmäßig Bericht erstattet? Der Betriebsausschuss wird regelmäßig über die Ertragslage und die Abwicklung des Vermögensplans unterrichtet. Daneben berichtet die Betriebsleitung mündlich oder schriftlich in den jeweiligen Gremien regelmäßig zu besonderen mündlichen oder schriftlichen Fragestellungen bzw. zu speziellen Entwicklungen und Ereignissen. b) Vermitteln die Berichte einen zutreffenden Einblick in die wirtschaftliche Lage des Unternehmens/Konzerns und in die wichtigsten Unternehmens-/Konzernbereiche? Nach den eingesehenen Sitzungsunterlagen und -protokollen vermitteln mündliche und/oder (ergänzende) schriftliche Berichte einen zutreffenden Einblick in den jeweiligen Sachstand und – daraus resultierend - in die wirtschaftliche Lage des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft. Anlage 8.2.2/11 c) Wurde das Überwachungsorgan über wesentliche Vorgänge angemessen und zeitnah unterrichtet? Liegen insbesondere ungewöhnliche, risikoreiche oder nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle sowie erkennbare Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen vor und wurde hierüber berichtet? Nach unseren Feststellungen und nach Gesprächen mit dem Betriebsleiter wurden die Aufsichtsgremien über wesentliche Vorgänge zeitnah und vollumfänglich unterrichtet. Ungewöhnliche, risikoreiche/nicht ordnungsgemäß abgewickelte Geschäftsvorfälle, Fehldispositionen oder wesentliche Unterlassungen wurden im Berichtsjahr nicht festgestellt. d) Zu welchen Themen hat die Geschäfts-/Konzernleitung dem Überwachungsorgan auf dessen besonderen Wunsch berichtet (§ 90 Abs. 3 AktG)? Anfragen i. S. d. § 90 Abs. 3 AktG sind durch den Betriebsausschuss nicht gestellt worden. e) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Berichterstattung (z.B. nach § 90 AktG oder unternehmensinternen Vorschriften) nicht in allen Fällen ausreichend war? siehe Antwort zu d). f) Gibt es eine D&O-Versicherung? Wurde ein angemessener Selbstbehalt vereinbart? Wurden Inhalt und Konditionen der D&O-Versicherung mit dem Überwachungsorgan erörtert? Eine D&O-Versicherung wurde nicht abgeschlossen. g) Sofern Interessenkonflikte der Mitglieder der Geschäftsleitung oder des Überwachungsorgans gemeldet wurden, ist dies unverzüglich dem Überwachungsorgan offengelegt worden? Es sind keine Interessenkonflikte in 2015 erkennbar geworden. Fragenkreis 11: Ungewöhnliche Bilanzposten und stille Reserven a) Besteht in wesentlichem Umfang offenkundig nicht betriebsnotwendiges Vermögen? Nach unseren Feststellungen besteht kein wesentliches nicht betriebsnotwendiges Vermögen. b) Sind Bestände auffallend hoch oder niedrig? Nach unseren Feststellungen bestehen keine auffälligen Bestände. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Vermögenslage durch im Vergleich zu den bilanziellen Werten erheblich höhere oder niedrigere Verkehrswerte der Vermögensgegenstände wesentlich beeinflusst wird? Derartige Anhaltspunkte haben sich nicht ergeben. Anlage 8.2.2/12 Fragenkreis 12: Finanzierung a) Wie setzt sich die Kapitalstruktur nach internen und externen Finanzierungsquellen zusammen? Wie sollen die am Abschlussstichtag bestehenden wesentlichen Investitionsverpflichtungen finanziert werden? Die wesentliche interne Finanzierungsquelle stellen die erwirtschafteten Abschreibungen und die Jahresüberschüsse dar. Des Weiteren werden Darlehen für Investitionszwecke aufgenommen. b) Wie ist die Finanzlage des Konzerns zu beurteilen, insbesondere hinsichtlich der Kreditaufnahmen wesentlicher Konzerngesellschaften? Die Frage ist nicht einschlägig, da der Betrieb keinem Konzern i.S.d. § 18 AktG angehört. c) In welchem Umfang hat das Unternehmen Finanz-/Fördermittel einschließlich Garantien der öffentlichen Hand erhalten? Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass die damit verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers nicht beachtet wurden? Der Betrieb erhielt im Geschäftsjahr Fördermittel in Höhe von EUR 69.820,26. Garantieerklärungen der öffentlichen Hand bestehen nicht. Die mit der Bezuschussung verbundenen Verpflichtungen und Auflagen des Mittelgebers wurden beachtet. Fragenkreis 13: Eigenkapitalausstattung und Gewinnverwendung a) Bestehen Finanzierungsprobleme aufgrund einer evtl. zu niedrigen Eigenkapitalausstattung? Eine zu niedrige Eigenkapitalausstattung liegt mit einer Eigenkapitalquote (exklusive Sonderposten) i.H.v. ca. 46,7 % nicht vor. b) Ist der Gewinnverwendungsvorschlag (Ausschüttungspolitik, Rücklagenbildung) mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens vereinbar? Der Gewinnverwendungsvorschlag ist mit der wirtschaftlichen Lage des Eigenbetriebes vereinbar. Fragenkreis 14: Rentabilität/Wirtschaftlichkeit a) Wie setzt sich das Betriebsergebnis des Unternehmens/Konzerns nach Segmenten/Konzernunternehmen zusammen? In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die Ausführungen im Lagebericht Seite 1. Anlage 8.2.2/13 b) Ist das Jahresergebnis entscheidend von einmaligen Vorgängen geprägt? Das Jahresergebnis ist nicht durch einmalige Vorgänge entscheidend geprägt. c) Haben sich Anhaltspunkte ergeben, dass wesentliche Kredit- oder andere Leistungsbeziehungen zwischen Konzerngesellschaften bzw. mit den Gesellschaftern eindeutig zu unangemessenen Konditionen vorgenommen werden? Wir verweisen auf die Ausführungen der Betriebsleitung im Lagebericht Seite 6. d) Wurde die Konzessionsabgabe steuer- und preisrechtlich erwirtschaftet? Entfällt / nicht relevant. Fragenkreis 15: Verlustbringende Geschäfte und ihre Ursachen a) Gab es verlustbringende Geschäfte, die für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren, und was waren die Ursachen der Verluste? Im Berichtsjahr 2015 gab es keine verlustbringenden Geschäfte mit wesentlicher Auswirkung auf die Vermögens- und Ertragslage des Eigenbetriebs. b) Wurden Maßnahmen zeitnah ergriffen, um die Verluste zu begrenzen, und um welche Maßnahmen handelt es sich? Entfällt / nicht relevant. Fragenkreis 16: Ursachen des Jahresfehlbetrages und Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage a) Was sind die Ursachen des Jahresfehlbetrages? Im Geschäftsjahr 2015 lag im Betriebszweig Gebäudewirtschaft ein Jahresfehlbetrag i.H.v. EUR 505.792 vor. Bezüglich der Ursachen verweisen wir auf die Berichterstattung der Betriebsleitung im Lagebericht (ab Seite 3). b) Welche Maßnahmen wurden eingeleitet bzw. sind beabsichtigt, um die Ertragslage des Unternehmens zu verbessern? In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Einsparungen umgesetzt. Im Bereich der Hausmeisterdienste und der Gebäudereinigung werden weitere Maßnahmen zur Reduzierung der Aufwendungen umgesetzt. Anlage 8.2.3 8.2.3 Allgemeine Auftragsbedingungen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