Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Stadtverwaltung Postfach 2565 50359 Erftstadt
Stadtverwaltung Holzdamm 10 50374 Erftstadt
Herrn StV
Patrick Morgen
Ellernstraße 4
50374 Erftstadt
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nachrichtlich
allen Stadtverordneten
Dienststelle
Telefax 02235/409-505
Ansprechpartner/-in
Telefon-Durchwahl
Eigenbetrieb Immobilien
Holzdamm 10
Dr. Risthaus
0 22 35 / 409-417
Mein Zeichen
Ihr Zeichen
19.10.2016
gez. Erner, Bürgermeister
BM / Dezernent
Amtsleiter
Ihre Anfrage vom 12.10.2016
Rat
Betrifft:
Datum
öffentlich
F 541/2016
13.12.2016
Anfrage bzgl. Videoüberwachung auf dem Gelände der Grundschule in E.Gymnich
Sehr geehrter Herr Morgen,
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Die Videoanlage im Bereich der Grundschule Gymnich ist voll funktionsfähig und eingeschaltet.
Die Kameras sind im Büro des Hausmeisters aufgeschaltet.
2. Die Aufnahmen wurden bisher aufgezeichnet und gespeichert. Nach der Stellungnahme der
städt. Datenschutzbeauftragten ist in Gymnich eine konkrete Gefahr aufgrund fehlender Auffälligkeiten nicht gegeben. Eine Speicherung der Aufnahmen ist daher generell unzulässig.
3. Die Aufnahmen wurden nur bei Bedarf ausgewertet. Da in den vergangenen Wochen keine Vorfälle gemeldet wurden, erfolgte keine Auswertung.
4. Das Schulgelände wird im Rahmen der Abendkontrollen des Ordnungsamtes am Wochenende
regelmäßig angefahren. In wenigen Fällen wurden Jugendliche angetroffen. Sofern diese sich
auffällig verhalten, werden sie aufgefordert das Schulgelände zu verlassen. Die Polizei fährt ca.
zweimal pro Monat in diesem Bereich Streife.
5. Es wurden keine Auffälligkeiten beobachtet und dokumentiert.
6. Wie bereits ausgeführt, wurden keine Auffälligkeiten dokumentiert. Die Speicherung der Videoaufnahmen wird daher aus Datenschutzgründen eingestellt.
Auf dem Gelände der Grundschule Gymnich ist es in den vergangenen Jahren zu Sachbeschädigungen und zu Verunreinigungen des Schulgeländes nach „Saufgelagen“ gekommen. Wirksame Abhilfe kann nur durch eine Einzäunung des Geländes mit einem ausreichend hohen
aber wenig attraktiven Zaun geschaffen werden. Die o.a. Aktivitäten werden sich dann an andere Standorte verlagern. Daher habe ich bisher keine Mittel für die Errichtung eines Zaunes in
den Entwurf eines Wirtschaftsplanes eingestellt.
In Vertretung
(Hallstein)
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