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Anfrage (Anfrage bzgl. Videoüberwachung auf dem Gelände der Grundschule in E.- Gymnich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
209 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
01.12.16, 15:04
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
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. Stadtverwaltung  Postfach 2565  50359 Erftstadt Stadtverwaltung  Holzdamm 10  50374 Erftstadt Herrn StV Patrick Morgen Ellernstraße 4 50374 Erftstadt . nachrichtlich allen Stadtverordneten Dienststelle Telefax 02235/409-505 Ansprechpartner/-in Telefon-Durchwahl Eigenbetrieb Immobilien Holzdamm 10 Dr. Risthaus 0 22 35 / 409-417 Mein Zeichen Ihr Zeichen 19.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister BM / Dezernent Amtsleiter Ihre Anfrage vom 12.10.2016 Rat Betrifft: Datum öffentlich F 541/2016 13.12.2016 Anfrage bzgl. Videoüberwachung auf dem Gelände der Grundschule in E.Gymnich Sehr geehrter Herr Morgen, Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt: 1. Die Videoanlage im Bereich der Grundschule Gymnich ist voll funktionsfähig und eingeschaltet. Die Kameras sind im Büro des Hausmeisters aufgeschaltet. 2. Die Aufnahmen wurden bisher aufgezeichnet und gespeichert. Nach der Stellungnahme der städt. Datenschutzbeauftragten ist in Gymnich eine konkrete Gefahr aufgrund fehlender Auffälligkeiten nicht gegeben. Eine Speicherung der Aufnahmen ist daher generell unzulässig. 3. Die Aufnahmen wurden nur bei Bedarf ausgewertet. Da in den vergangenen Wochen keine Vorfälle gemeldet wurden, erfolgte keine Auswertung. 4. Das Schulgelände wird im Rahmen der Abendkontrollen des Ordnungsamtes am Wochenende regelmäßig angefahren. In wenigen Fällen wurden Jugendliche angetroffen. Sofern diese sich auffällig verhalten, werden sie aufgefordert das Schulgelände zu verlassen. Die Polizei fährt ca. zweimal pro Monat in diesem Bereich Streife. 5. Es wurden keine Auffälligkeiten beobachtet und dokumentiert. 6. Wie bereits ausgeführt, wurden keine Auffälligkeiten dokumentiert. Die Speicherung der Videoaufnahmen wird daher aus Datenschutzgründen eingestellt. Auf dem Gelände der Grundschule Gymnich ist es in den vergangenen Jahren zu Sachbeschädigungen und zu Verunreinigungen des Schulgeländes nach „Saufgelagen“ gekommen. Wirksame Abhilfe kann nur durch eine Einzäunung des Geländes mit einem ausreichend hohen aber wenig attraktiven Zaun geschaffen werden. Die o.a. Aktivitäten werden sich dann an andere Standorte verlagern. Daher habe ich bisher keine Mittel für die Errichtung eines Zaunes in den Entwurf eines Wirtschaftsplanes eingestellt. In Vertretung (Hallstein) -2-