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Beschlussvorlage (Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
119 kB
Datum
21.12.2016
Erstellt
13.10.16, 15:01
Aktualisiert
14.12.16, 15:01
Beschlussvorlage (Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt) Beschlussvorlage (Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 402/2015 5. Ergänzung Az.: 61 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 06.10.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. BM gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Termin Bemerkungen 01.03.2016 vorberatend Rat 16.03.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 25.05.2016 beschließend Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung 27.09.2016 beschließend Rat 25.10.2016 beschließend Betrifft: Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Dem Strategiepapier zur Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt wird zugestimmt. Es ist bei weiterführenden Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hat sich in den Sitzungen am 25.05.2016 und erneut in der Sitzung 27.09.2016 intensiv mit dem Strategiepapier zur Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt befasst. Das Beratungsergebnis der Sitzung vom 27.09.2016 ist der Anlage zu entnehmen. Ein Auszug aus der Niederschrift der Sitzung vom 25.05.2016 war bereits der V 402/2015 4. Ergänzung beigefügt. Das Strategiepapier Wohnbaulandentwicklung in Erftstadt formuliert u. a. folgende grundlegende Ziele:  Die Stadt strebt ein moderates Bevölkerungswachstum von rund 2,5 % bis 2040 an.  Bei der baulichen Entwicklung sollen Nachverdichtung und Innentwicklung im Vordergrund stehen.  Neue Baugebiete sollen prioritär in den Siedlungsschwerpunkten entwickelt werden.  Den sich sukzessive vollziehenden Generationenwechsel in den Einfamilienhausgebieten der 1950 bis 1980erJahre und in den Bergarbeitersiedlungen wird die Stadt unterstützend begleiten.  Den Erhalt und die Entwicklung der Ortskerne in den kleinen Ortslagen wird die Stadt fördern. Wie in der Ausschusssitzung angekündigt liegt nun ein Gesamtplan vor, der die räumlich verortbaren Ergebnisse der politischen Beratung wiedergibt. In diesen Plan sind die aktuellen Entwicklungen eingearbeitet, d.h. zwischenzeitlich genutzte Flächen und rechtskräftige Planungen sind entsprechend überarbeitet. Der Plan berücksichtigt einen Flächenbedarf von rund 143 ha. Die Planung ist, wie alle Planungen im gesamtstädtischen Maßstab, nicht parzellenscharf. Die konkrete Ausgestaltung bleibt weiterführenden Planungen überlassen. Die räumlich nicht verortbaren Beschlüsse, wie zur Priorisierung der Baugebiete, zur Entwicklung eines Baulückenpools oder zur Erstellung eines Stadtteilentwicklungskonzeptes für Köttingen können der V 402/2015 4. Ergänzung entnommen werden. Das Strategiepapier formuliert belegte Ziele und Prioritäten zum Thema Wohnbauflächen. Nicht zuletzt bildet es eine wichtige Grundlage für die zeitnah anstehenden Erörterungen mit der Bezirksregierung Köln zur Überarbeitung des Regionalplanes. Die Verwaltung schlägt vor, das Strategiepapier zu beschließen. In Vertretung (Hallstein) -2-