Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
297 kB
Datum
16.11.2016
Erstellt
03.11.16, 15:05
Aktualisiert
03.11.16, 15:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Lärmschutz bei stationären Geräten
Vorbeugen statt Nachbarschaftsstreit
Klimageräte, Kühlgeräte, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen und Mini-Blockheizkraftwerke verursachen durch ihren Betrieb Geräusche, welche im Wohnumfeld immer wieder zu Beschwerden
führen.
Die v. g. stationären Geräte stellen Geräuschquellen dar, die anders als beispielsweise gewerbliche
Anlagen nicht von außen auf die Wohngebiete einwirken, sondern inmitten der Wohngebiete vielfach punktuell lokalisiert sind und dort dauerhaft die Geräuschkulissen bestimmen.
Werden die zulässigen Geräuschimmissionen (z. B. in allgemeinen Wohngebieten nachts 40 dB(A) an
Schlaf-/Wohnräumen) überschritten, kann dies zu aufwendigen Nachbesserungen an den Anlagen
führen.
Zur Vorbeugung von Konflikten und kostenintensiven Nachbesserungen sollten daher bereits bei der
Planung einige notwendige und geeignete Maßnahmen berücksichtigt werden. Im Folgenden werden einige Hinweise aufgeführt, die der Entstehung und der Ausbreitung von Geräuschen entgegen
wirken.
Da in den meisten Fällen jedoch eine Einzelfallbeurteilung erforderlich ist, empfehlen wir im Vorhinein eine Abstimmung mit einem Fachplaner.
Planung von Neubauten
die Anordnung des Hauses, des Heizungsraumes, der Auswahl der Heizungsart haben Einfluss auf
die Immissionssituation
die Geräte sollten einen ausreichenden Abstand zu Schlaf-/Wohnräumen, Terrassen/Balkonen in
der Nachbarschaft haben
eine Anordnung zur Straße kann vorteilhaft sein
die Innenaufstellung einer Wärmepumpe ist zur Reduktion der Geräuschimmissionen in der
Nachbarschaft günstiger
Auswahl und Betrieb des Gerätes
Wählen Sie Geräte mit einem möglichst geringen Schallleistungspegel („LWA“)
größere Ventilatoren verursachen weniger Lärm
die entstehenden Geräusche dürfen nicht tonhaltig sein, d. h. es sollten keine Einzeltöne hervortreten (Garantieerklärung des Herstellers einholen)
-2-
möglichst geringer Anteil an tieffrequenten Geräuschen
Pufferspeicher bei Luft-Wärme-Pumpen können Anschaltvorgänge und Betriebszeiten zur Nachtzeit verringern
ggf. Anlagensteuerung hinsichtlich einer Geräuschreduzierung optimieren
Aufstellung des Gerätes
Die Abstrahlbedingungen können den Schalldruckpegel maßgeblich beeinflussen. Pegelerhöhungen
entstehen bspw. durch reflektierende Flächen (z. B. einer Hauswand) im Abstand von bis zu 3 m.
Noch größer sind die Auswirkungen durch eine Aufstellung
-
bei zwei reflektierenden Flächen, z. B. in einer Ecke aus zwei Hauswänden (< 3 m)
-
zwischen zwei Hauswänden (Abstand < 5 m)
-
unter einem Vordach (Höhe < 5 m)
Beachten Sie den vom Hersteller empfohlenen Aufstellungsort.
Schalladsorbierende Oberflächen
außen aufgestellte Geräte nicht auf schallharte Böden (Beton, Fliesen, Asphalt) sondern besser
auf Grasflächen, Rindenmulch aufstellen
Abschirmung und Einhausung / Kapselung
bei Außenaufstellung sind Lärmschutzwände oder komplette Einhausungen möglich
Hecken, Bäume oder sonstiger Bewuchs bewirken keine relevante Absenkung des Geräuschpegels
Schallschutzwände sind möglichst nah an der Lärmquelle zu errichten und sollten höher als das
Gerät selbst sein
abgeknickte oder nach oben gekrümmte Wände erhöhen die Wirksamkeit
die dem Gerät zugewandte Seite der Schutzwand kann mit schallabsorbierenden Materialien
verkleidet werden
eine Einhausung ist nur wirksam, wenn die Innenwand der Kapsel schallabsorbierend ausgeführt
ist und sämtliche Durchführungen schalldicht abgeschlossen sind
die Kapsel und das Gerät sollten entkoppelt gelagert sein
bei innenliegenden Geräten kann an den Ein- und Auslässen eine Vorsatzschale eine Pegelminderung bewirken
-3-
Bei allen Maßnahmen ist zu verhindern, dass
-
der Luftstrom nicht behindert wird und somit die Anlage an Leistungsfähigkeit verliert
-
das Betriebsgeräusch durch den Ausgleich des Druckverlustes nicht steigt
-
die Anlage durch Überlastung oder Überhitzung Schaden nimmt
Schalldämpfer und Luftkanalgestaltung
Durch Maßnahmen wie schalltechnische Auskleidung oder das Einsetzen von Kulissenschalldämpfern in den Lüftungsöffnungen können Geräusche reduziert werden.
Entkoppelung / elastische Lagerung
insbesondere bei der Innenaufstellung ist eine Körperschallübertragung zu vermeiden
Entkoppelung z. B. durch elastische Lagerung der Aufstellfläche auf Gummimaterialien
umlaufende Nut im schwimmenden Estrich inkl. der Trittschalldämmung
Aussparungen in den Bodenflächen bei der Außenaufstellung
elastische Lagerung bei starren Rohraufhängungen oder an Wanddurchlässen
Verwendung von Schlauchleitungen anstelle von starren Rohrleitungen
Einbau von flexiblen Elementen zum Ausgleich von Bewegungen in Rohrleitungen
Diese Hinweise basieren auf dem Leitfaden für die Verbesserung des Schutzes gegen Lärm bei stationären Geräten der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz vom 28.08.2013.
Den vollständigen Leitfaden können Sie auf der Internetseite
http://www.lai-immissionsschutz.de/servlet/is/20170/
herunterladen.
Vor der Errichtung von Klimageräten, Kühlgeräten, Lüftungsanlagen, Luft-Wärme-Pumpen oder Mini-Blockheizkraftwerken sollten Sie sich mit einem Fachplaner abstimmen.
-4-
Mindestabstände zur sicheren Einhaltung der IRW nachts
(Bezugsquelle LAI-Leitfaden zur 32.BImSchV vom 28-08-2013)
Ausbreitungs-Prognose nach DIN ISO 9613-2, freie Schallausbreitung, 3 dB Zuschlag für zu erwartende Tonhaltigkeit, 6 dB Reduzierung des Immissionsrichtwerts nachts zur Verachlässigung der Vorbelastung, hs = 1,5m, hr = 2m, Cmet = 0
Schallleistungspegel LWA
36 dB
39 dB
42 dB
45 dB
48 dB
51 dB
54 dB
57 dB
60 dB
63 dB
66 dB
69 dB
72 dB
75 dB
78 dB
81 dB
84 dB
87 dB
90 dB
Mischgebiet
Allgemeines
Wohngebiet
Reines
Wohngebiet
0m
0m
0,3 m
0,6 m
1,1 m
1,7 m
2,6 m
3,9 m
5,9 m
8,6 m
12,3 m
17,6 m
23,7 m
29,4 m
37,4 m
48,8 m
64,9 m
87,6 m
119,5 m
0,1 m
0,5 m
0,9 m
1,4 m
2,2 m
3,4 m
5,2 m
7,6 m
10,9 m
15,6 m
22,2 m
27,3 m
34,4 m
44,6 m
58,9 m
79,2 m
107,7 m
147,5 m
202,6 m
0,8 m
1,2 m
1,9 m
3,0 m
4,5 m
6,7 m
9,7 m
13,9 m
19,7 m
25,4 m
31,8 m
40,8 m
53,6 m
71,7 m
97,1 m
132,7 m
182,2 m
250,4 m
343,3 m
Im Sinne der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) definiert sich
das Abstandsmaß als Distanz zwischen Geräuschquelle und Immissionsort, wobei
dieser 0,5 m außerhalb vor der Mitte des geöffneten Fensters des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raumes liegt.
Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Umweltamt des Kreises Minden-Lübbecke.
→ Telefon: 0571 - 807 24230 (Herr Mingels)
→ Telefax: 0571 - 807 34230
→ e-Mail: h.mingels@minden-luebbecke.de
→ www.minden-luebbecke.de