Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
09.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
A 490/2016
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.09.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
Die Beratungsfolge wurde
aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt.
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter.
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Termin
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Bemerkungen
08.11.2016
vorberatend
02.02.2017
beschließend
Antrag bzgl. der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Frankenstraße in E.Bliesheim
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag beinhaltet die Einrichtung einer Kurzparkzone in der Frankenstraße in Höhe des dort
ansässigen Gartenbaubetriebes. Geprüft werden soll hierbei auch, ob eine Verlängerung der bereits vorhandenen Kurzparkzone bis in Höhe der Bäckerei möglich ist.
Die bereits vorhandene Kurzparkzone auf der Frankenstraße in Höhe von Haus Nr. 51-55 konnte
genehmigt werden, weil hiervon mehrere Geschäfte profitieren konnten (drei Geschäfte mit Laufkundschaft).
Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in Höhe des Gartenbaubetriebes ist u.a. deshalb nicht
möglich weil nur ein einzelner Betrieb von dieser Einrichtung Nutzen zieht. Ein ähnlich lautender
Antrag im südlichen Abschnitt der Frankenstraße wurde aus diesem Grund bereits nicht weiterverfolgt (siehe A 95/2008).
Bei einer Verlängerung der vorhandenen Kurzparkzone bis zur Frankenstraße Haus Nr. 45 wären
insgesamt ca. 12 Parkmöglichkeiten betroffen. Da u.a. die Anwohner auf diese Parkmöglichkeiten
dann aber zeitweise nicht zugreifen könnten, rate ich von einer solchen Ausdehnung der vorhandenen Kurzparkzone ab.
In Vertretung
(Hallstein)
-2-