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Antrag (Antrag bzgl. der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Frankenstraße in E.- Bliesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
27.10.16, 15:02
Aktualisiert
09.01.17, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister A 490/2016 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 20.09.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Hallstein, technische Beigeordnete gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM Die Beratungsfolge wurde aufgrund eines Vertagungsbeschlusses durch das Ratsbüro ergänzt. gez. Böcking Amtsleiter RPA Den beigefügten Antrag der CDU-Fraktion leite ich an die zuständigen Ausschüsse weiter. Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Termin Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Bemerkungen 08.11.2016 vorberatend 02.02.2017 beschließend Antrag bzgl. der Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in der Frankenstraße in E.Bliesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Der Antrag beinhaltet die Einrichtung einer Kurzparkzone in der Frankenstraße in Höhe des dort ansässigen Gartenbaubetriebes. Geprüft werden soll hierbei auch, ob eine Verlängerung der bereits vorhandenen Kurzparkzone bis in Höhe der Bäckerei möglich ist. Die bereits vorhandene Kurzparkzone auf der Frankenstraße in Höhe von Haus Nr. 51-55 konnte genehmigt werden, weil hiervon mehrere Geschäfte profitieren konnten (drei Geschäfte mit Laufkundschaft). Die Einrichtung von Kurzzeitparkplätzen in Höhe des Gartenbaubetriebes ist u.a. deshalb nicht möglich weil nur ein einzelner Betrieb von dieser Einrichtung Nutzen zieht. Ein ähnlich lautender Antrag im südlichen Abschnitt der Frankenstraße wurde aus diesem Grund bereits nicht weiterverfolgt (siehe A 95/2008). Bei einer Verlängerung der vorhandenen Kurzparkzone bis zur Frankenstraße Haus Nr. 45 wären insgesamt ca. 12 Parkmöglichkeiten betroffen. Da u.a. die Anwohner auf diese Parkmöglichkeiten dann aber zeitweise nicht zugreifen könnten, rate ich von einer solchen Ausdehnung der vorhandenen Kurzparkzone ab. In Vertretung (Hallstein) -2-