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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführen von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm-, Abgas- und Verkehrsgefährdung auf der Weilerswister Straße in E.- Friesheim)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführen von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm-, Abgas- und Verkehrsgefährdung auf der Weilerswister Straße in E.- Friesheim) Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführen von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm-, Abgas- und Verkehrsgefährdung auf der Weilerswister Straße in E.- Friesheim)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 449/2016 1. Ergänzung Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 02.01.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 02.02.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Anregung bzgl. Durchführen von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm-, Abgas- und Verkehrsgefährdung auf der Weilerswister Straße in E.- Friesheim Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Zur Beurteilung der Verkehrssituation auf der Weilerswister Straße (L 33) hatte ich den Landesbetrieb Straßenbau, als Baulastträger der Landesstraße L 33, um eine Stellungnahme gebeten. Diese liegt mir mittlerweile vor und ist als Anlage beigefügt. In seiner Stellungnahme lehnt der Landesbetrieb den Vorschlag zur Sperrung der Ortsdurchfahrt von Friesheim für LKWs ab, da dies eine Teilendwidmung eines Straßenabschnittes bedeuten würde. Eine Alternative zur Führung des Schwerlastverkehrs besteht nicht. Der Bau einer Umgehungsstraße ist u.a. wegen den vorhandenen Landschaftsschutzgebieten nördlich und südlich von Friesheim nicht möglich. Bzgl. der tatsächlichen Verkehrsbelastung auf der Weilerswister Straße gibt der Landesbetrieb an, dass ihm diese Daten Anfang 2017 vorliegen werden. Um die Änderungen der Verkehrsbelastungen festzustellen, hatte ich allerdings schon im Vorfeld vor und nach Fertigstellung des Autobahnanschlusses an die A 61 bei „Gut Neuheim“ entsprechende Verkehrszählungen durchgeführt. In welcher Höhe die Verkehrsmenge (dtv-Wert) auf den Hauptverkehrsstraßen in Friesheim gestiegen ist, habe ich in meiner Vorlage zum Antrag A 188/2013 dargestellt. Mit Erneuerung des Fahrbahnbelages auf der Weilerswister Straße, dem Einbau von Verkehrsberuhigungselementen an den Ortseingängen und innerhalb der Ortsdurchfahrt wurden bereits einige geschwindigkeitsdämpfende Maßnahmen getroffen. Über weitere mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Weilerswister Straße werde ich mit dem Landesbetrieb weiterhin verhandeln (siehe auch meine Vorlage zum A 619/2016). Die landwirtschaftlichen Fahrzeuge haben die Möglichkeit über die vorhandenen und auch straßenbegleitenden Wirtschaftswege zu fahren. Diese sind entsprechend gut ausgebaut und halten auch entsprechende Belastungen aus. Sie eignen sich allerdings nicht für die Aufnahme von Begegnungsverkehren. Eine komplette Umfahrung der Ortslage von Friesheim über die vorhandenen Wirtschaftswege ist nicht möglich. Eine Verbreiterung oder Umwidmung der Wirtschaftswege ist nicht beabsichtigt. In Vertretung (Hallstein) -2-