Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
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Straßen.N w.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfa
Regionalniederlassung Vile-Eifel
Postfach 120161 53874 Euskirchen
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Stadt Erftstadt
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z. H. Herrn Coenders
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50359 Erftstadt
Regionalniederlassung Vile-Eifel
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Bernd Egenter
02251/796-102
02251/796-222
Bernd.Egenter@strassen.nrw.de
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(Bei Antworten bitte angeben.)
08.11.2016
Ihr Schreiben vom 04.11.2016
Anregung bzgl. Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm,- Abgas,- und
Verkehrsführung auf der Wellerswister Straße (L 33) in Erftstadt-Friesheim (B 449/2016)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im beiliegenden Bürgerantrag werden Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse in der Ortslage
Friesheim im Zuge der Landesstraße 33 Weilerswister Straße eingefordert. Die L 33 ist eine regionale Verbindungsstraße zwischen dem Gemeindegebiet Weilerswist und dem Stadtgebiet
Nideggen. Mit Fertigstellung der Ortsumgehung Weilerswist ist die L 33 östlich von Friesheim mit
der A 1 und im weiteren Verlauf mit der A 61 verbunden.
Die Verkehrsbelastungen vor Fertigstellung der Ortsumgehung Weilerswist sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen:
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Die Ergebnisdarstellung der Straßenverkehrszählung 2010 weist leider nicht die durchschnittliche
tägliche Verkehrsbelastung zwischen Graf-Edmundus-Straße und L 162 Richtung Lonnmersum
aus. Für die Planung der Ortsumgehung Weilerswist wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt.
Die Verkehrsprognose weist eine Erhöhung der Verkehrsbelastungen in Friesheim aus. Wie die
tatsächlichen Verkehrsbelastungen sich verändert haben, werden wir aus den Ergebnissen der
Straßenverkehrszählung 2015 erkennen können. Ich erwarte diese Daten Anfang 2017.
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In der Ortslage wurde wie beschrieben der Fahrbahnbelag erneuert. Die ausgeführte Bauweise
hat zu einer Minderung der Rollgeräusche geführt. Bei Fahrgeschwindigkeiten unterhalb 50 km/h
überwiegen jedoch die Motorgeräusche. Mit der durch die Politik geäußerten Förderung der
E-Mobilität erwarte ich langfristig eine Verbesserung der Lärmsituation.
Nach den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen gilt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für eine Überwachung der Geschwindigkeit sind die Ordnungsbehörden
zuständig. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Zuge von Landesstraßen wird nur in begründeten Ausnahmefällen vom Baulastträger mitgetragen.
Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dient eine Landesstraße dem Gemeingebrauch, d. h. allen Verkehrsarten. Der Vorschlag die L 33 im Zuge der Ortsdurchfahrt
Friesheim für den Schwerlastverkehr zu sperren wird abgelehnt, da dies eine Teilentwidmung
bedeuten würde. Eine alternative zur Führung des Schwerlastverkehrs (z. B. Ortsumgehung)
steht nicht zur Verfügung.
Verkehrssicherheitsdefizite in der Ortsdurchfahrt Weilerswist sind mir nicht bekannt. Sofern vorhanden, würde das Gremium der Verkehrsunfallkommission — Beteiligte sind: Stadtverwaltung,
Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger — diese Themen diskutieren und Abhilfemaßnahmen erörtern.
Der Anregung zum „Einbau von verkehrsbeeinflussenden Elementen (wenn möglich außerhalb
der Ortschaft), so dass die Benutzung der Ortsdurchfahrt unattraktiv wird" kann nicht gefolgt werden, da dies dem gesetzlichen Auftrag der gewidmeten Landesstraße widerspricht.
Mit freundlichem Gruß
Im Auftrag
eñsd Egenter
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