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Bürgerantrag (Anlage Schreiben Landesbetrieb Straßenbau)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
1,2 MB
Datum
02.02.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Bürgerantrag (Anlage Schreiben Landesbetrieb Straßenbau) Bürgerantrag (Anlage Schreiben Landesbetrieb Straßenbau)

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Inhalt der Datei

civi,04,4 44, Straßen.N w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfa Regionalniederlassung Vile-Eifel Postfach 120161 53874 Euskirchen 01 1: I ! '-'-'j 1.42, 0_ Stadt Erftstadt 015g z. H. Herrn Coenders Postfach 25 65 101.6 50359 Erftstadt Regionalniederlassung Vile-Eifel 2I 4 - n.r f i .1 . . Kontakt: _ 1 iTelefon: 1 0, NOV, 2016 ----1Fax: i i E-Mail: 6.2:.1Zeichen: 1051370 ' i _')3, I 8,1 1; ,....-7 Datum: ..tui2 Bernd Egenter 02251/796-102 02251/796-222 Bernd.Egenter@strassen.nrw.de 21000/2/ (Bei Antworten bitte angeben.) 08.11.2016 Ihr Schreiben vom 04.11.2016 Anregung bzgl. Durchführung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärm,- Abgas,- und Verkehrsführung auf der Wellerswister Straße (L 33) in Erftstadt-Friesheim (B 449/2016) Sehr geehrte Damen und Herren, im beiliegenden Bürgerantrag werden Verbesserungen der Verkehrsverhältnisse in der Ortslage Friesheim im Zuge der Landesstraße 33 Weilerswister Straße eingefordert. Die L 33 ist eine regionale Verbindungsstraße zwischen dem Gemeindegebiet Weilerswist und dem Stadtgebiet Nideggen. Mit Fertigstellung der Ortsumgehung Weilerswist ist die L 33 östlich von Friesheim mit der A 1 und im weiteren Verlauf mit der A 61 verbunden. Die Verkehrsbelastungen vor Fertigstellung der Ortsumgehung Weilerswist sind der nachfolgenden Darstellung zu entnehmen: 91 Die Ergebnisdarstellung der Straßenverkehrszählung 2010 weist leider nicht die durchschnittliche tägliche Verkehrsbelastung zwischen Graf-Edmundus-Straße und L 162 Richtung Lonnmersum aus. Für die Planung der Ortsumgehung Weilerswist wurde eine Verkehrsuntersuchung erstellt. Die Verkehrsprognose weist eine Erhöhung der Verkehrsbelastungen in Friesheim aus. Wie die tatsächlichen Verkehrsbelastungen sich verändert haben, werden wir aus den Ergebnissen der Straßenverkehrszählung 2015 erkennen können. Ich erwarte diese Daten Anfang 2017. Straßen.NRW-Betriebssitz • Postfach 10 16 53 - 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0 Internet: www.strassen.nrw.de - E-Mail: kontakt@strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 30050000- Konto-Nr 4005815 IBAN: DE20300500000004005815 BIC: WELADEDD Steuernummer: 319/5922/5316 Regionalniederlassung Ville-Eifel Jülicher Ring 101 - 103 • 53879 Euskirchen Postfach 120161 • 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontaktml.ve@strassen.nrw.de In der Ortslage wurde wie beschrieben der Fahrbahnbelag erneuert. Die ausgeführte Bauweise hat zu einer Minderung der Rollgeräusche geführt. Bei Fahrgeschwindigkeiten unterhalb 50 km/h überwiegen jedoch die Motorgeräusche. Mit der durch die Politik geäußerten Förderung der E-Mobilität erwarte ich langfristig eine Verbesserung der Lärmsituation. Nach den straßenverkehrsrechtlichen Regelungen gilt innerorts eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Für eine Überwachung der Geschwindigkeit sind die Ordnungsbehörden zuständig. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit im Zuge von Landesstraßen wird nur in begründeten Ausnahmefällen vom Baulastträger mitgetragen. Nach den Regelungen des Straßen- und Wegegesetzes NRW dient eine Landesstraße dem Gemeingebrauch, d. h. allen Verkehrsarten. Der Vorschlag die L 33 im Zuge der Ortsdurchfahrt Friesheim für den Schwerlastverkehr zu sperren wird abgelehnt, da dies eine Teilentwidmung bedeuten würde. Eine alternative zur Führung des Schwerlastverkehrs (z. B. Ortsumgehung) steht nicht zur Verfügung. Verkehrssicherheitsdefizite in der Ortsdurchfahrt Weilerswist sind mir nicht bekannt. Sofern vorhanden, würde das Gremium der Verkehrsunfallkommission — Beteiligte sind: Stadtverwaltung, Straßenverkehrsbehörde, Polizei und Straßenbaulastträger — diese Themen diskutieren und Abhilfemaßnahmen erörtern. Der Anregung zum „Einbau von verkehrsbeeinflussenden Elementen (wenn möglich außerhalb der Ortschaft), so dass die Benutzung der Ortsdurchfahrt unattraktiv wird" kann nicht gefolgt werden, da dies dem gesetzlichen Auftrag der gewidmeten Landesstraße widerspricht. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag eñsd Egenter 2