Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 631/2016
Az.:
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.12.2016
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Dezernat 6
gez. Seyfried
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
31.01.2017
Bemerkungen
beschließend
Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße
I. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Aufstellung und der Entwurf des von der
Verwaltung vorgelegten Bebauungsplanes Nr. 39A, E.-Erp, Rosellastr., nebst Begründung
beschlossen.
Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3
Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern
öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen.
Begründung:
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 508/2015).
Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Die
hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs sowie zur
Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes
berücksichtigt. Die städtebauliche Gestaltung orientiert sich an den heutigen Bedürfnissen der Bebauung und deren Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur. Nach dem Entwurf ist eine
eingeschossige Bebauung für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser geplant.
Auf den Wunsch mehrerer Bürger aus der öffentlichen Veranstaltung nach Namensänderung für
den Bebauungsplan wird eingegangen. Das Verfahren läuft nicht mehr unter dem Namen „Friedhof
Erp“ sondern unter B-Plan Nr. 39A Rosellastraße. Durch die Namensänderung wird der
Aufstellungsbeschluss wiederholt.
Der vorliegende Entwurf nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste
Verfahrensschritt, d.h. die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt werden.
In Vertretung
(Hallstein)
Anlagen:
1.
Anlageplan
2.
Entwurf Rechtsplan, Bebauungsplan Nr. 39A, E-Erp, Rosellastr.
3.
Begründung, Bebauungsplan Nr. 39A, E-Erp, Rosellastr.
4.
Protokoll der öffentlichen Veranstaltung 05.04.2016
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