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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße I. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
157 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße
I. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße
I. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 631/2016 Az.: Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 28.12.2016 Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM Dezernat 6 gez. Seyfried Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend Bebauungsplan Nr.39A, E. – Erp, Rosellastraße I. Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Gemäß §§ 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt gültigen Fassung, wird die Aufstellung und der Entwurf des von der Verwaltung vorgelegten Bebauungsplanes Nr. 39A, E.-Erp, Rosellastr., nebst Begründung beschlossen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Öffentlichkeitsbeteiligung (Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB) durchzuführen und die Stellungnahmen von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange (gem. § 4 Abs. 2 BauGB) einzuholen. Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung vom 15.12.2015 für die ehemalige Erweiterungsfläche des Friedhofes in Erp beschlossen, einen Bebauungsplan zur Entwicklung einer Wohnbebauung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen (s. V 508/2015). Der erarbeitete Vorentwurf wurde am 05.04.2016 frühzeitig der Öffentlichkeit vorgestellt. Die hierbei vorgetragenen Anregungen bzgl. der Erschließung, des ruhenden Verkehrs sowie zur Geschossigkeit wurden soweit planungsrelevant bei der Bearbeitung des Rechtsplanentwurfes berücksichtigt. Die städtebauliche Gestaltung orientiert sich an den heutigen Bedürfnissen der Bebauung und deren Einbindung in die vorhandene Siedlungsstruktur. Nach dem Entwurf ist eine eingeschossige Bebauung für freistehende Einfamilien- und Doppelhäuser geplant. Auf den Wunsch mehrerer Bürger aus der öffentlichen Veranstaltung nach Namensänderung für den Bebauungsplan wird eingegangen. Das Verfahren läuft nicht mehr unter dem Namen „Friedhof Erp“ sondern unter B-Plan Nr. 39A Rosellastraße. Durch die Namensänderung wird der Aufstellungsbeschluss wiederholt. Der vorliegende Entwurf nebst Begründung kann nunmehr beschlossen und der nächste Verfahrensschritt, d.h. die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB durchgeführt werden. In Vertretung (Hallstein) Anlagen: 1. Anlageplan 2. Entwurf Rechtsplan, Bebauungsplan Nr. 39A, E-Erp, Rosellastr. 3. Begründung, Bebauungsplan Nr. 39A, E-Erp, Rosellastr. 4. Protokoll der öffentlichen Veranstaltung 05.04.2016 -2-