Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Protokoll der Öffentlichen Versammlung
zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof
am 05.04.2016
Beginn: 19:00 Uhr
Ende: 19:30 Uhr
Ort der Veranstaltung: Bürgerhalle Erp, Peter-Rhiem-Weg 1, 50374 Erftstadt-Erp
Akteure:
Frau Seyfried (Leiterin Umwelt- und Planungsamt)
Frau Juric (Umwelt- und Planungsamt)
Teilnehmerinnen und Teilnehmer:
ca. 35 Personen
Ablauf der Veranstaltung:
1. Einführung
2. Erläuterung des städtebaulichen Vorentwurfs
3. Diskussion
4. Ausblick
Frau Seyfried begrüßt die Anwesenden und führt in die Thematik ein. Anschließend
erläutert sie den städtebaulichen Vorentwurf und lädt die Anwesenden dazu ein, ihre
Wünsche und Anregungen in den weiteren Planungsprozess einzubringen.
Wortmeldungen/Diskussionspunkte:
1. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen? In der Begründung wird
von ein- bis zweigeschossiger Bebauung gesprochen. Von vielen Anwesenden wird eine Eingeschossigkeit klar favorisiert.
o Beabsichtigt ist eine Bebauung, die sich in ihrem Maßstab an der
Einfamilienhausbebauung der Umgebung orientiert. Mehrfamilienhäuser sind nicht vorgesehen.
Protokoll der Öffentlichen Versammlung
zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof
am 05.04.2016
2. Wie können sich die Anwesenden sicher sein, dass nicht doch
Mehrfamilienhäuser gebaut werden?
o Zum Bebauungsplan wird ein Entwurf erarbeitet, der öffentlich
ausgelegt wird. Im Zuge der Offenlage kann jedermann prüfen, ob oder
wie die jeweilige Stellungnahme in die Planung eingeflossen ist und
ggf. erneut Stellung nehmen.
3. Wo und wie viele Stellplätze werden geschaffen. Wie wird mit entfallenen
öffentlichen Stellplätzen umgegangen?
o Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, ausreichend
Stellplätze zu schaffen. Es sind sowohl Festsetzungen zu Stellplätzen
auf den privaten Grundstücken als auch solche im öffentlichen
Straßenraum möglich. Diese Frage wird bei der Erarbeitung des
Entwurfs betrachtet.
4. Wo wendet das Müllfahrzeug?
o Die verkehrliche Erschließung wird im Detail wird Entwurf betrachtet. Es
ist aber wahrscheinlich, dass aufgrund der geringen Anzahl an
Haushalten, die über den Stichweg erschlossen werden, auf einen
aufwendigen Wendehammer für ein dreiachsiges Müllfahrzeug
(Durchmesser bis zu 21 m) verzichtet wird und stattdessen ein
Mülltonnensammelplatz an der Rosellastraße vorgesehen wird.
5. Wie und wann wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt
und wieso ist über diesen Vorgang nichts bekannt?
o Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a
Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Dieses Instrument wurde mit der
Novelle des BauGB im Jahr 2013 eingeführt. Nach § 13 a Abs. 2
BauGB kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne eine
förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden,
wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes
nicht beeinträchtigt wird.
6. Kritik an der Namensgebung „Erp- Friedhof“ des Bebauungsplanes.
o Die Wortmeldung wird aufgenommen.
7. Wie breit soll der Stichweg werden?
o Die Breite ist noch nicht abschließend geklärt, wird aber mit der
Erarbeitung des Entwurfs festgelegt.
8. Was soll mit der Fläche geschehen, die neben dem Containerplatz mit
Friedhof beschriftet ist?
o Die Frage wird aufgenommen.
Protokoll der Öffentlichen Versammlung
zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof
am 05.04.2016
9. Bitte um zügige Entwicklung des Plangebietes und Veräußerung der
Grundstücke.
o Die Stadt führt das Planverfahren im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen so zügig wie möglich durch.
10. Wie hoch werden die Preise für die Grundstücke sein, bzw. wie werden die
Grundstücke verkauft?
o Für Fragen zu Grundstückpreisen sowie für Informationen zur Vergabe
der Grundstücke wird auf den Eigenbetrieb Immobilien verwiesen.
11. Wie hoch sind die Erschließungskosten für das Projekt?
o Der Bebauungsplan befindet sich noch in einer sehr frühen Phase. Es
liegen diesbezüglich noch keine Kalkulationen vor.
12. Wie wird den Auswirkungen auf den ruhenden sowie fließenden Verkehr
begegnet?
o Eine Prüfung der Auswirkungen der Planung auf den Verkehr erfolgt im
weiteren Verfahren. Stellungnahmen zur Erschließung werden
aufgenommen und geprüft. Ob allen Fragen zu Erschließungsproblemen im Zuge dieses Bebauungsplanes begegnet werden kann, kann
erst nach der Auswertung beantwortet werden. Mit der aktuellen
Planung mit wenigen zusätzlichen Einfamilienhäusern werden aber
voraussichtlich keine erheblichen Verschlechterungen der Erschliessungssituation vorbereitet.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Frau Seyfried bei
den Anwesenden und beendet die Öffentliche Versammlung mit dem Hinweis auf
das weitere Beteiligungsverfahren.
(Juric)
(Schriftführerin)