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Beschlussvorlage (04_Protokoll_öV)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
120 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
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Inhalt der Datei

Protokoll der Öffentlichen Versammlung zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof am 05.04.2016 Beginn: 19:00 Uhr Ende: 19:30 Uhr Ort der Veranstaltung: Bürgerhalle Erp, Peter-Rhiem-Weg 1, 50374 Erftstadt-Erp Akteure: Frau Seyfried (Leiterin Umwelt- und Planungsamt) Frau Juric (Umwelt- und Planungsamt) Teilnehmerinnen und Teilnehmer: ca. 35 Personen Ablauf der Veranstaltung: 1. Einführung 2. Erläuterung des städtebaulichen Vorentwurfs 3. Diskussion 4. Ausblick Frau Seyfried begrüßt die Anwesenden und führt in die Thematik ein. Anschließend erläutert sie den städtebaulichen Vorentwurf und lädt die Anwesenden dazu ein, ihre Wünsche und Anregungen in den weiteren Planungsprozess einzubringen. Wortmeldungen/Diskussionspunkte: 1. Welche Geschossigkeit ist im Plangebiet vorgesehen? In der Begründung wird von ein- bis zweigeschossiger Bebauung gesprochen. Von vielen Anwesenden wird eine Eingeschossigkeit klar favorisiert. o Beabsichtigt ist eine Bebauung, die sich in ihrem Maßstab an der Einfamilienhausbebauung der Umgebung orientiert. Mehrfamilienhäuser sind nicht vorgesehen. Protokoll der Öffentlichen Versammlung zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof am 05.04.2016 2. Wie können sich die Anwesenden sicher sein, dass nicht doch Mehrfamilienhäuser gebaut werden? o Zum Bebauungsplan wird ein Entwurf erarbeitet, der öffentlich ausgelegt wird. Im Zuge der Offenlage kann jedermann prüfen, ob oder wie die jeweilige Stellungnahme in die Planung eingeflossen ist und ggf. erneut Stellung nehmen. 3. Wo und wie viele Stellplätze werden geschaffen. Wie wird mit entfallenen öffentlichen Stellplätzen umgegangen? o Grundsätzlich bestehen verschiedene Möglichkeiten, ausreichend Stellplätze zu schaffen. Es sind sowohl Festsetzungen zu Stellplätzen auf den privaten Grundstücken als auch solche im öffentlichen Straßenraum möglich. Diese Frage wird bei der Erarbeitung des Entwurfs betrachtet. 4. Wo wendet das Müllfahrzeug? o Die verkehrliche Erschließung wird im Detail wird Entwurf betrachtet. Es ist aber wahrscheinlich, dass aufgrund der geringen Anzahl an Haushalten, die über den Stichweg erschlossen werden, auf einen aufwendigen Wendehammer für ein dreiachsiges Müllfahrzeug (Durchmesser bis zu 21 m) verzichtet wird und stattdessen ein Mülltonnensammelplatz an der Rosellastraße vorgesehen wird. 5. Wie und wann wurde die Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführt und wieso ist über diesen Vorgang nichts bekannt? o Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt. Dieses Instrument wurde mit der Novelle des BauGB im Jahr 2013 eingeführt. Nach § 13 a Abs. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne eine förmliche Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt werden, wenn die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt wird. 6. Kritik an der Namensgebung „Erp- Friedhof“ des Bebauungsplanes. o Die Wortmeldung wird aufgenommen. 7. Wie breit soll der Stichweg werden? o Die Breite ist noch nicht abschließend geklärt, wird aber mit der Erarbeitung des Entwurfs festgelegt. 8. Was soll mit der Fläche geschehen, die neben dem Containerplatz mit Friedhof beschriftet ist? o Die Frage wird aufgenommen. Protokoll der Öffentlichen Versammlung zum Bebauungsplan Nr. 39 A, E.-Erp, Friedhof am 05.04.2016 9. Bitte um zügige Entwicklung des Plangebietes und Veräußerung der Grundstücke. o Die Stadt führt das Planverfahren im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen so zügig wie möglich durch. 10. Wie hoch werden die Preise für die Grundstücke sein, bzw. wie werden die Grundstücke verkauft? o Für Fragen zu Grundstückpreisen sowie für Informationen zur Vergabe der Grundstücke wird auf den Eigenbetrieb Immobilien verwiesen. 11. Wie hoch sind die Erschließungskosten für das Projekt? o Der Bebauungsplan befindet sich noch in einer sehr frühen Phase. Es liegen diesbezüglich noch keine Kalkulationen vor. 12. Wie wird den Auswirkungen auf den ruhenden sowie fließenden Verkehr begegnet? o Eine Prüfung der Auswirkungen der Planung auf den Verkehr erfolgt im weiteren Verfahren. Stellungnahmen zur Erschließung werden aufgenommen und geprüft. Ob allen Fragen zu Erschließungsproblemen im Zuge dieses Bebauungsplanes begegnet werden kann, kann erst nach der Auswertung beantwortet werden. Mit der aktuellen Planung mit wenigen zusätzlichen Einfamilienhäusern werden aber voraussichtlich keine erheblichen Verschlechterungen der Erschliessungssituation vorbereitet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen bedankt sich Frau Seyfried bei den Anwesenden und beendet die Öffentliche Versammlung mit dem Hinweis auf das weitere Beteiligungsverfahren. (Juric) (Schriftführerin)