Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Forderung nach einem Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft Kreis)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
101 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Forderung nach einem Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft Kreis) Beschlussvorlage (Forderung nach einem Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft Kreis)

öffnen download melden Dateigröße: 101 kB

Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 6/2017 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 03.01.2017 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend Forderung nach einem Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft Kreis Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Auf Basis der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordinatoren und für die Erstellung von Next Generation AccessEntwicklungskonzepten (NGA)“ fordert die Stadt Erftstadt den Rhein-Erft-Kreis auf, die Fördermittel i.H.v. max. € 150.000,-- für Personalkosten über einen Zeitraum von drei Jahren zu beantragen. Mit diesen Fördermitteln soll die Stelle eines „Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis“ geschaffen werden. Der Antrag der Stadt Bedburg in gleicher Sache wird wohlwollend unterstützt. Begründung: Die Förderung eines nachhaltigen Breitbandausbaus ist die gemeinsame Aufgabe des Rhein-ErftKreises und seiner Kommunen. Trotz des aktuell guten Ausbaustandes in allen Städten des Kreises (bedingt durch den massiven Ausbau mit Vectoring durch die Net.Cologne) gilt es auch weiterhin für die Zukunft, über die Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH (WFG) und in gemeinsamer Weise zwischen den Kommunen auf Ebene des Rhein-Erft-Kreises nach wie vor greifbare Ergebnisse hinsichtlich eines nachhaltigen Breitbandausbaus (NGA) zu erzielen. Insbesondere vor dem Hintergrund einer zukunftsorientierten Breitbandversorgung über Fiber To The Home (FTTH bzw. Glasfaser bis ins Haus) benötigen die kreisangehörigen Städte zukünftig noch mehr detaillierte Fakten, um die erforderlichen Entscheidungen für den zukunftstauglichen und nachhaltigen Breitbandausbau im Rahmen der Daseinsvorsorge vor Ort treffen zu können. In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu erfahren, ob ggfs. strategisch stärkere und kostengünstigere Lösungen in einem größeren Verbund (REK oder Teile des REK) erreicht werden können oder ob sich die jeweiligen Kommunen bereits kurzfristig alleine dieser absehbar langwierigen bzw. längerfristigen Aufgabe stellen müssen. Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kreise und kreisfreie Städte für die Breitbandkoordinatoren und für die Erstellung von „Next Generation Access-Entwicklungskonzepten (NGA)“ Fördermittel für einen Zeitraum von drei Jahren i.H.v. max. € 150.000,-- für Personalkosten. Im Zuge der regelmäßig unter der Federführung der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft-GmbH (WFG) stattfindenden Breitbandkonferenzen ist die Forderung nach einem Breitbandbeauftragten für den Rhein-Erft-Kreis deutlich formuliert worden. Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bedburg hat bereits reagiert, und in seiner Sitzung am 3. November des letzten Jahres die Verwaltung beauftragt, beim Rhein-Erft-Kreis zu beantragen, dass dieser einen Antrag auf entsprechende Fördermittel zur befristeten Einstellung eines Breitbandbeauftragten bei der zuständigen Bezirksregierung in Köln stelle. Dem Antrag der Stadt Bedburg sollte inhaltlich gefolgt werden. Prüfauftrag für diese Fördermaßnahme soll die Realisierbarkeit eines kreisweiten NGA-Breitbandausbaus sein. Dieses konkrete Prüfungsergebnis soll spätestens nach Abschluss des Förderzeitraums von drei Jahren als Serviceleistung für die Kommunen vorliegen, damit diese anschließend selbst entscheiden können, inwieweit sie sich kreisweit an einer Breitbandentwicklung beteiligen oder selbst regional einen entsprechend nachhaltigen Breitbandausbau betreiben. (Erner) -2-