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Beschlussvorlage (Breitbandversorgung Niederberg, Borr und Scheuren – Aktueller Sachstand)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Breitbandversorgung Niederberg, Borr und Scheuren – Aktueller Sachstand) Beschlussvorlage (Breitbandversorgung Niederberg, Borr und Scheuren – Aktueller Sachstand)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 624/2016 Az.: Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 22.12.2016 gez. Erner, Bürgermeister Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Dr. Risthaus Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen zur Kenntnis Breitbandversorgung Niederberg, Borr und Scheuren – Aktueller Sachstand Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Bericht zum aktuellen Sachstand der Breitbandversorgung der Ortsteile Niederberg, Borr und Scheuren wird vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis genommen. Begründung: Mit Datum des 25. November 2016 ist das Ausschreibungsverfahren für den Ortsteil Scheuren gestartet worden. Inhalt und Form der Ausschreibung sind mit dem Breitbandbüro des Landes NRW abgestimmt worden. Der Ausschreibungstext findet sich sowohl auf dem Portal www.breitbandausschreibungen.de als auch auf der städtischen Homepage wieder. Darüber hinaus sind die in der Region tätigen Netzbetreiber über den Start des Ausschreibungsverfahrens auch mündlich informiert worden. Die Netzbetreiber werden mit diesem Ausschreibungsverfahren formell aufgefordert, ein konkretes und verbindliches Angebot (sowohl wirtschaftlich als auch technisch) für den Ausbau von Scheuren abzugeben. Das Verfahren endet offiziell am 10. Februar 2017 um 12:00 Uhr. Im Anschluss an die Auswertung des Auswahlverfahrens wird zeitnah der Förderantrag gestellt. Nach Rücksprache mit dem von der Stadtverwaltung beauftragten Berater, wird die Förderung über Mittel des Landes NRW beantragt. In der Ausschusssitzung vom 16. November des Jahres ist einstimmig beschlossen worden, dass die Stadtverwaltung eine Ausschreibung durchführen soll, um zu zeigen, unter welchen Bedingungen der Ausbau erfolgen kann. Mit dem Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren im Sommer des Jahres ist diese Ausschreibung bereits erfolgt. Lediglich drei Netzbetreiber - Eifel.Net, Telekom Deutschland und Unitymedia – haben sich auf dieses Verfahren hin gemeldet. Das Ergebnis der Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren sei nochmals dargestellt:     Für Niederberg und Borr liegt kein Marktversagen vor, da mindestens ein Versorger, in diesem Fall also die Eifel.Net, eine Versorgung mit bis zu 50 Mbit/s im Download sicherstellt. Für Scheuren mit seinen 19 Haushalten liegt dagegen ein Marktversagen vor. Ein förderfähiger Ausbau ist in diesem Bereich somit realisierbar. Die Deutsche Telekom würde nur Niederberg mit dem nicht förderfähigen FTTB (Fiber To The Building) ausbauen. Die Kosten belaufen sich hier auf einen fast siebenstelligen Betrag. Die Unitymedia würde bei einer Vorvertragsquote von 40 % und einem privaten Baukostenzuschuss den Ausbau auf Basis der von ihr, ebenfalls nicht förderfähigen Technik (Fernanschlüsse) durchführen. An dieser Stelle muss ganz deutlich angemerkt werden, dass der Vorschlag, dass die Stadt Erftstadt die als versorgt geltenden Ortsteile Niederberg und Borr mit eigenen Mittel ausbauen lässt, rechtlich nicht zulässig ist. Diese Vorgehensweise verstößt gegen die geltende NGARahmenregelung vom Juni 2015. Ein Verstoß gegen diese wird zwingend Konsequenzen nach sich ziehen. Mit der Vorlage 606/2016 informiert die Stadtverwaltung über die Verlegung eines Leerrohres zwischen Niederberg und Borr durch die Westnetz GmbH. Das Leerrohr wird für die Breitbandversorgung zur Verfügung gestellt. Die kommerziellen Bedingungen müssen, wie dargestellt, jedoch zwischen der Westnetz GmbH und einem möglichen Betreiber ausgehandelt werden. (Erner) -2-