Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
170 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 624/2016
Az.:
Amt: - 01.4 BeschlAusf.: - 01.4 Datum: 22.12.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
31.01.2017
Bemerkungen
zur Kenntnis
Breitbandversorgung Niederberg, Borr und Scheuren – Aktueller Sachstand
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Bericht zum aktuellen Sachstand der Breitbandversorgung der Ortsteile Niederberg, Borr und
Scheuren wird vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Mit Datum des 25. November 2016 ist das Ausschreibungsverfahren für den Ortsteil Scheuren
gestartet worden. Inhalt und Form der Ausschreibung sind mit dem Breitbandbüro des Landes
NRW abgestimmt worden. Der Ausschreibungstext findet sich sowohl auf dem Portal
www.breitbandausschreibungen.de als auch auf der städtischen Homepage wieder. Darüber hinaus sind die in der Region tätigen Netzbetreiber über den Start des Ausschreibungsverfahrens
auch mündlich informiert worden.
Die Netzbetreiber werden mit diesem Ausschreibungsverfahren formell aufgefordert, ein konkretes
und verbindliches Angebot (sowohl wirtschaftlich als auch technisch) für den Ausbau von Scheuren abzugeben. Das Verfahren endet offiziell am 10. Februar 2017 um 12:00 Uhr.
Im Anschluss an die Auswertung des Auswahlverfahrens wird zeitnah der Förderantrag gestellt.
Nach Rücksprache mit dem von der Stadtverwaltung beauftragten Berater, wird die Förderung
über Mittel des Landes NRW beantragt.
In der Ausschusssitzung vom 16. November des Jahres ist einstimmig beschlossen worden, dass
die Stadtverwaltung eine Ausschreibung durchführen soll, um zu zeigen, unter welchen Bedingungen der Ausbau erfolgen kann. Mit dem Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren im
Sommer des Jahres ist diese Ausschreibung bereits erfolgt. Lediglich drei Netzbetreiber - Eifel.Net,
Telekom Deutschland und Unitymedia – haben sich auf dieses Verfahren hin gemeldet. Das Ergebnis der Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren sei nochmals dargestellt:
Für Niederberg und Borr liegt kein Marktversagen vor, da mindestens ein Versorger, in diesem Fall also die Eifel.Net, eine Versorgung mit bis zu 50 Mbit/s im Download sicherstellt.
Für Scheuren mit seinen 19 Haushalten liegt dagegen ein Marktversagen vor. Ein förderfähiger Ausbau ist in diesem Bereich somit realisierbar.
Die Deutsche Telekom würde nur Niederberg mit dem nicht förderfähigen FTTB (Fiber To
The Building) ausbauen. Die Kosten belaufen sich hier auf einen fast siebenstelligen Betrag.
Die Unitymedia würde bei einer Vorvertragsquote von 40 % und einem privaten Baukostenzuschuss den Ausbau auf Basis der von ihr, ebenfalls nicht förderfähigen Technik
(Fernanschlüsse) durchführen.
An dieser Stelle muss ganz deutlich angemerkt werden, dass der Vorschlag, dass die Stadt Erftstadt die als versorgt geltenden Ortsteile Niederberg und Borr mit eigenen Mittel ausbauen lässt,
rechtlich nicht zulässig ist. Diese Vorgehensweise verstößt gegen die geltende NGARahmenregelung vom Juni 2015. Ein Verstoß gegen diese wird zwingend Konsequenzen nach
sich ziehen.
Mit der Vorlage 606/2016 informiert die Stadtverwaltung über die Verlegung eines Leerrohres zwischen Niederberg und Borr durch die Westnetz GmbH. Das Leerrohr wird für die Breitbandversorgung zur Verfügung gestellt. Die kommerziellen Bedingungen müssen, wie dargestellt, jedoch zwischen der Westnetz GmbH und einem möglichen Betreiber ausgehandelt werden.
(Erner)
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