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Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 046; Burg Redingshoven, Niederweg 66, Gemarkung Friesheim, Flur 7, Flurstück 134 hier: Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg ohne die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
97 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 046;
Burg Redingshoven, Niederweg 66, Gemarkung Friesheim, Flur 7, Flurstück 134
hier: Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg ohne die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer) Beschlussvorlage (Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 046;
Burg Redingshoven, Niederweg 66, Gemarkung Friesheim, Flur 7, Flurstück 134
hier: Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg ohne die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 623/2016 Az.: - 63 -3755/066 / DL-Nr. 046 Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 20.12.2016 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Overhoff Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung Betrifft: Termin 31.01.2017 Bemerkungen beschließend Teil-Löschung aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, Baudenkmal mit der lfd. DL-Nr. 046; Burg Redingshoven, Niederweg 66, Gemarkung Friesheim, Flur 7, Flurstück 134 hier: Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg ohne die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beschließt die Teil-Löschung des Baudenkmalsmit der lfd. DL-Nr. 046 „Burg Redinghoven“, Niederweg 66, Gemarkung Friesheim, Flur 7, Flurstück 134. Das Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg, ohne die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer, wird von Amts wegen aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 046, gelöscht. Begründung: Am 15.03.2011 beantragte der Eigentümer den teilweisen Abbruch des baufälligen Stallgebäudes (Abbruch des Dachstuhls und einer Mauer) auf der Nordseite der Vorburg im o. g. eingetragenen Baudenkmal. Das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland hat das Benehmen zum Abbruch am 11.07.2011 mit der Bedingung erteilt, dass die äußere Stallmauer erhalten und entsprechend gesichert wird. Nach der erteilten Abbruchgenehmigung vom 21.07.2011 (AZ 00220-11-27) wurde das Stallgebäude bis auf die äußere Stallmauer abgebrochen. Nach § 3 Abs. 4 DSchG ist die Eintragung von Amts wegen zu löschen, wenn die Eintragungsvoraussetzungen nicht mehr vorliegen. Das Stallgebäude auf der Nordseite der Vorburg, ohne die die stehengebliebene ehem. äußere Stallmauer, ist von Amts wegen aus der Denkmalliste der Stadt Erftstadt, Teil A, lfd. DL-Nr. 046, zu löschen. In Vertretung (Hallstein) -2-