Daten
Kommune
Jülich
Größe
330 kB
Datum
23.11.2015
Erstellt
19.10.15, 14:48
Aktualisiert
19.10.15, 14:48
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Ergebnis der Bürgerhallenkommission
07.08.2015
Die Bürgerhallenkommission wurde damit beauftragt, die in Jülich vorhandenen Bürger- und
Mehrzweckhallen zu begutachten und darüber zu entscheiden, wie in Zukunft mit ihnen
verfahren werden soll. Hierzu wurden wirtschaftliche, technische und andere Daten
gesammelt und die Hallen von den Mitglieder der Kommission vor Ort besucht. Zusätzlich
wurden auch verschieden Hallen in privater Hand besichtigt, um Ideen, Konzepte und
Vorgehensweise in Bezug auf die Bewirtschaftung der Hallen zu erhalten.
Die Kommission einigte sich darauf, zur besseren Vergleichbarkeit der Hallen untereinander,
eine Nutzwertanalyse zu erstellen. Deren Ziel liegt darin, eine Rangliste zu erstellen, in der
die Hallen mit dem höchsten Nutzwert, gebildet aus verschiedenen Kriterien, eine
Spitzenposition einnehmen.
Betrachtet man die Hallen dabei genauer, fällt auf, dass sich diese aufgrund ihrer
Vergangenheit und Bestimmung beim Bau nicht immer direkt vergleichen lassen. Manche
Hallen waren vorher Schulen und wurden erst später in Mehrzweckgebäude umgewandelt,
während andere Gebäude von Anfang an als Bürgerhallen mit entsprechender Nutzung
geplant waren. Aus diesen Unterschieden ergeben sich Konsequenzen für Bauweise,
Raumaufteilung usw.
Insgesamt unterscheidet die Nutzwertanalyse daher drei Gebäudetypen:
1.
Originäre Bürgerhallen
Das sind Hallen die ursprünglich als Bürgerhallen geplant waren und als solche auch
nach wie vor genutzt werden. In der Regel sind hier Räume für (Einzel)Veranstaltungen vorhanden, aber keine Räume die dauerhaft an Vereine fest
vermietet werden.
Zu dieser Gruppe zählen: Stadthalle, Bürgerhalle Bourheim, Bürgerhalle Broich,
Bürgerhalle Merzenhausen, Schützenhalle Barmen, Bürgerhalle Kirchberg, „Kapelle“
Altenburg.
2.
Hallen mit überwiegend Vereinsnutzung
Hier sind Hallen gemeint, die in der Vergangenheit ursprünglich nicht als
Bürgerhallen konzipiert wurden. Darunter fallen bspw. zu Mehrzweckgebäuden
umfunktionierte Schulen. Hier finden in der Regel keine (Einzel-)Veranstaltungen
statt, sondern die Räumlichkeiten sind fest an z. B. Vereine vermietet.
Zu dieser Gruppe zählen: MZG Kirchberg (Schindberg), MZG Stetternich, MZG
Broich (Kapellenstr.), Alte Schule Pattern, Alte Schule Barmen.
3.
Hallen mit Mischformen
In solchen Hallen ist mindestens ein Raum für (Einzel-)Veranstaltungen vorhanden.
Zusätzlich werden aber auch Räume fest vergeben.
Zu dieser Gruppe zählen: Bürgerhalle Güsten, Dorfgemeinschaftshaus Stetternich,
Bürgerhalle Koslar, MZG Lich-Steinstraß.
Das ehemalige „Portugiesische Zentrum“ und das MZG Koslar (Lobsgasse) wurden aus der
Betrachtung aufgrund der derzeitigen Planungen bzw. ihrer geringen Größe ausgeschlossen.
2
Die Hallen werden anhand von fünf Kriterien in Rangfolge gebracht. Ursprünglich war
angedacht, ein sechstes Kriterium „Bedeutung für die Ortschaft“ in die Nutzwertanalyse
aufzunehmen. Da sich dieser Punkt allerdings nur sehr schwer quantitativ bewerten lässt,
wurde die Idee wieder verworfen. Die Kriterien orientieren sich daher im Gesamten an
„harten“, quantitativen Kennzahlen und sind im Folgenden:
1.
Aufwand inklusive Abschreibungen minus Strom und Heizung dividiert durch BGF in
qm im Durchschnitt der Jahre 2012-14
Vom gesamten Aufwand eines Jahres inklusive der Abschreibungen werden zunächst
die Kosten für Strom und Heizung abgezogen. Strom- und Heizungskosten werden
abgezogen, da diese zwei Werte in einer anderen Kennzahl – über den
Energieverbrauch (Faktor 4) – erfasst werden und eine doppelte Bewertung dieses
Faktors damit vermieden wird. Der so erfasste Restaufwand wird dividiert durch die
Brutto-Grundfläche (BGF) des jeweiligen Gebäudes, um Hallen verschiedener Größe
besser miteinander vergleichen zu können. Daraus ergibt sich eine Kennzahl mit den
Einheiten € / qm, wobei ein niedrigerer Wert besser ist. Um eventuelle Ausreißer und
Einmalwirkungen aufzufangen, wird von dieser Kennzahl schließlich das
arithmetische Mittel der Jahre 2012, 2013 und 2014 gebildet.
Alternativ zu dieser Berechnung wäre es auch möglich gewesen, anstatt der BruttoGrundfläche die Nutzfläche des Gebäudes in die Berechnung einfließen zu lassen. Die
Mehrheit der Kommission vertrat jedoch die Ansicht, dass die Betrachtungsweise
Brutto-Grundfläche sinnvoller ist, da so das ganze Gebäude erfasst wird. Außerdem
werden in den Kennzahlensystemen der KGSt und der Gemeindeprüfungsanstalt auch
die Brutto-Grundflächen herangezogen. Weiterhin hätte die Möglichkeit bestanden,
die Abschreibungen einer Halle in der Betrachtung auszuschließen. Um einen
möglichst vollständigen Kostenüberblick zu erhalten – die Abschreibungen einer Halle
sind Teil der städtischen Bilanz – hat aber auch hier die Mehrheit der Kommission für
den Einbezug der Abschreibungen votiert.
2.
Erträge dividiert durch BGF in qm im Durchschnitt der Jahre 2012-14
Hier werden die Erträge einer Halle eines Jahres zur besseren Vergleichbarkeit
dividiert durch die Brutto-Grundfläche und wie oben hiervon das arithmetische Mittel
der Jahre 2012, 2013 und 2014 gebildet um das Ergebnis zu glätten. Die Einheit der
Kennzahl ist € / qm. Je höher der Wert ist, desto besser ist die Bewertung.
Wie oben hätte auch hier die Nutzfläche zur Berechnung herangezogen werden
können. Aus den gleichen Gründen wie oben wurde jedoch die Brutto-Grundfläche
bevorzugt, auch um die Konsistenz innerhalb der Nutzwertanalyse zu erhalten.
3.
Zu erwartende Bauunterhaltung in den nächsten fünf Jahren
Hier werden die Instandhaltungskosten der nächsten fünf Jahren aufsummiert mit
denen Stand heute zu rechnen ist.
4.
Energieverbrauch von Strom und Heizung dividiert durch BGF in qm
3
Auch hier wird zur besseren Vergleichbarkeit der kombinierte Strom- und
Heizungsverbrauch durch die Brutto-Grundfläche geteilt. Die Einheit der Kennzahl ist
kWh / qm, wobei ein niedrigerer Wert besser in der Bewertung ist.
5.
Auslastungsgrad
Hierzu wird zunächst ermittelt, wie viele Räume für Einzelveranstaltungen bzw.
Dauernutzer und Regelnutzer in einer Halle zur Verfügung stehen. Dauernutzer sind
dabei solche Nutzer, die regelmäßig zu festen Zeiten einen Raum mieten, z. B. jeden
Mittwoch von 17 bis 18 Uhr. Diese Räume sind in der Regel dieselben die auch für die
Einzelveranstaltungen genutzt werden. Regelnutzer mieten demgegenüber einen Raum
fest an und haben damit auch einen Anspruch auf Alleinnutzung und nutzen auch
andere Räumlichkeiten als die Dauernutzer bzw. die Einzelveranstaltungen. Um die
theoretisch maximal mögliche Auslastung einer Halle zu errechnen werden nun im
nächsten Schritt alle Räume einer Halle mit einer angenommenen Maximalauslastung
von 24 Stunden mal 365 Tagen multipliziert.
Beispiel: Eine Halle hat einen Raum für Einzelveranstaltungen bzw. Dauernutzer und
einen Raum für Regelnutzer. Daraus ergibt sich eine theoretisch maximale Auslastung
von 2 (Räumen) x 24 h x 365 Tage = 17.520 h im Jahr. An entsprechend vielen
Stunden im Jahr wäre die Halle theoretisch vermietbar.
Diesem Wert wird nun die tatsächliche Hallennutzung eines Jahres gegenübergestellt
und so ein Prozentwert ermittelt. Dabei wird davon ausgegangen, dass
Einzelveranstaltungen und Regelnutzer einen Raum für 24 Stunden belegen.
Bezogen auf das vorige Beispiel bedeutet dies: Angenommen die Halle wurde für 15
Einzelveranstaltungen gebucht und einmal in der Woche fand für zwei Stunden eine
regelmäßige Nutzung des Raumes statt. Der Raum für die Regelnutzer war über das
gesamte Jahr fest vermietet. Hieraus ergibt sich eine Auslastung von 15 x 24 h + 52 x
2 h = 464 h für den ersten und 365 x 24 h = 8.760 h für den zweiten Raum. Insgesamt
ergeben sich hieraus 464 h + 8.760 h = 9.224 h für die Halle. Setzt man dies in
Relation zu der maximal möglichen Auslastung erhält man einen Auslastungsgrad von
9.224 h / 17.520 h x 100 = 52,65 %.
An diesem Beispiel ist auch sehr gut zu sehen, welchen großen Anteil die Regelnutzer
am Auslastungsgrad ausmachen können und dass eine Aufteilung der Hallen in
verschiedene Kategorien sinnvoll ist.
Ziel der Nutzwertanalyse ist es, für jede Halle einen Punktwert zu ermitteln, der sie mit den
anderen Hallen in eine Rangfolge bringt. Dazu werden die Punktwerte, die die Hallen in den
einzelnen Faktoren erreichen, am Ende aufsummiert. Die Halle mit dem geringsten
Gesamtpunktwert ist demnach die Halle mit dem größten Nutzen. Einzelpunktzahlen
errechnen sich durch den Rang innerhalb eines Faktors multipliziert mit der Gewichtung des
Faktors. Dieser ist mit 20 % überall gleich hoch.
Zu beachten ist, dass hier zunächst die Hallen aller drei Kategorien miteinander verglichen
werden. Die Aufteilung in die drei Kategorien findet erst am Ende statt. Dies hat keine
Auswirkungen auf die Rangfolge der Hallen. Eine Bewertung seitens der Verwaltung ist
unterblieben.
4
Nutzwertanalyse
Faktor 1:
Aufwand inkl. Abschreibungen minus Strom und Heizung / BGF; Durchschnitt
der Jahre 2012-14
Gewichtung: 20 %
Gebäude
MZG Stetternich
MZG Broich (Kapellenstr.)
MZG Kirchberg (Schindberg)
Bürgerhalle Koslar
Alte Schule Barmen
Alte Schule Pattern
„Kapelle" Altenburg
Schützenhalle Barmen
Bürgerhalle Güsten
Bürgerhalle Kirchberg
MZG Lich-Steinstraß
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Stadthalle
Bürgerhalle Merzenhausen
Bürgerhalle Bourheim
Bürgerhalle Broich
Wert
(€/qm)
12,59
13,90
17,26
23,43
29,56
32,27
37,05
39,77
39,81
40,52
42,55
Rang
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
Punkte
(gewichteter Rang)
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
1,6
1,8
2,0
2,2
56,81
69,41
75,60
79,20
81,14
12
13
14
15
16
2,4
2,6
2,8
3,0
3,2
5
Faktor 2:
Erträge / BGF; Durchschnitt der Jahre 2012-14
Gewichtung: 20 %
Gebäude
Bürgerhalle Broich
Stadthalle
Bürgerhalle Koslar
Bürgerhalle Bourheim
MZG Kirchberg (Schindberg)
MZG Lich-Steinstraß
„Kapelle" Altenburg
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Bürgerhalle Güsten
Bürgerhalle Merzenhausen
Alte Schule Barmen
Bürgerhalle Kirchberg
MZG Stetternich
Alte Schule Pattern
Schützenhalle Barmen
MZG Broich (Kapellenstr.)
Faktor 3:
Wert
(€/qm)
36,40
23,19
19,43
18,99
12,96
8,87
8,33
Rang
1
2
3
4
5
6
7
Punkte
(gewichteter Rang)
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
1,4
4,23
3,68
3,36
2,59
2,17
1,70
0,94
0,63
0,62
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1,6
1,8
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
3,2
Zu erwartende Bauunterhaltung in den nächsten fünf Jahren
Gewichtung: 20 %
Gebäude
Bürgerhalle Koslar
MZG Lich-Steinstraß
„Kapelle" Altenburg
Schützenhalle Barmen
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Bürgerhalle Güsten
Bürgerhalle Merzenhausen
Alte Schule Pattern
MZG Broich (Kapellenstr.)
Alte Schule Barmen
Bürgerhalle Bourheim
MZG Kirchberg (Schindberg)
Bürgerhalle Broich
MZG Stetternich
Bürgerhalle Kirchberg
Stadthalle
Wert (€)
€
€
€
€
1
1
1
1
Punkte
(gewichteter Rang)
0,2
0,2
0,2
0,2
20.000,00 €
30.000,00 €
60.000,00 €
80.000,00 €
80.000,00 €
100.000,00 €
155.000,00 €
185.000,00 €
250.000,00 €
255.000,00 €
322.000,00 €
440.000,00 €
5
6
7
8
8
10
11
12
13
14
15
16
1,0
1,2
1,4
1,6
1,6
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
3,2
-
Rang
6
Faktor 4:
Energieverbrauch von Strom und Heizung / BGF
Gewichtung: 20 %
Gebäude
Bürgerhalle Kirchberg
„Kapelle" Altenburg
Schützenhalle Barmen
MZG Broich (Kapellenstr.)
Bürgerhalle Broich
MZG Stetternich
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Stadthalle
Bürgerhalle Koslar*
MZG Kirchberg (Schindberg)
Bürgerhalle Güsten
MZG Lich-Steinstraß
Bürgerhalle Merzenhausen
Alte Schule Barmen
Bürgerhalle Bourheim
Alte Schule Pattern
*
Wert
(kWh/qm)
14,51
23,55
28,98
45,35
58,58
62,86
Rang
1
2
3
4
5
6
Punkte
(gewichteter Rang)
0,2
0,4
0,6
0,8
1,0
1,2
65,15
76,84
82,93
89,30
144,98
149,06
149,73
151,43
156,55
166,44
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1,4
1,6
1,8
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
3,2
Wert von 2013
7
Faktor 5:
Auslastungsgrad 2014
Gewichtung: 20 %
Gebäude
MZG Kirchberg (Schindberg)
Alte Schule Pattern
MZG Broich (Kapellenstr.)
Bürgerhalle Koslar*
Alte Schule Barmen
Bürgerhalle Güsten
MZG Stetternich
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Bürgerhalle Broich
Schützenhalle Barmen
MZG Lich-Steinstraß
Stadthalle
Bürgerhalle Merzenhausen
Bürgerhalle Bourheim
Bürgerhalle Kirchberg
„Kapelle" Altenburg
*
Wert
(Auslastung
in %)
100%
100%
100%
92%
86%
84%
60%
Rang
Punkte
(gewichteter Rang)
1
1
1
4
5
6
7
0,2
0,2
0,2
0,8
1,0
1,2
1,4
27%
12%
10%
9%
6%
5%
4%
3%
1%
8
9
10
11
12
13
14
15
16
1,6
1,8
2,0
2,2
2,4
2,6
2,8
3,0
3,2
Wert von 2012
Hieraus ergibt sich folgendes Gesamtergebnis:
Gebäude
Bürgerhalle Koslar
MZG Kirchberg (Schindberg)
MZG Broich (Kapellenstr.)
„Kapelle" Altenburg
Schützenhalle Barmen
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Bürgerhalle Güsten
MZG Stetternich
MZG Lich-Steinstraß
Bürgerhalle Broich
Alte Schule Pattern
Alte Schule Barmen
Stadthalle
Bürgerhalle Kirchberg
Bürgerhalle Merzenhausen
Bürgerhalle Bourheim
Punkte
insgesamt
4,2
6,2
6,2
6,6
7,4
Endrang
8,0
8,2
8,2
8,2
8,8
9,0
9,0
10,2
10,6
11,4
11,8
6
7
7
7
10
11
11
13
14
15
16
1
2
2
4
5
8
Aufgeteilt auf die verschiedenen Hallenarten ergibt sich damit folgenden Reihenfolge der
Nutzwertanalyse. Hier werden außerdem aus Vergleichbarkeitsgründen die Nutzflächen mit
angegeben:
1. Originäre Bürgerhallen
Gebäude
„Kapelle" Altenburg
Schützenhalle Barmen
Bürgerhalle Broich
Stadthalle
Bürgerhalle Kirchberg
Bürgerhalle Merzenhausen
Bürgerhalle Bourheim
Punkte
insgesamt
6,6
7,4
8,8
10,2
10,6
11,4
11,8
Endrang in
Gruppe
1
2
3
4
5
6
7
Nutzfläche in qm
Punkte
insgesamt
6,2
6,2
8,2
9
9
Endrang in
Gruppe
1
1
3
4
4
Nutzfläche in qm
87,62
693,48
692,42
1891,83
387,74
293,75
247,86
2. Überwiegend Vereinsnutzung
Gebäude
MZG Kirchberg (Schindberg)
MZG Broich (Kapellenstr.)
MZG Stetternich
Alte Schule Pattern
Alte Schule Barmen
260,35
193,44
243,37
435,68
652,06
3. Mischformen
Gebäude
Bürgerhalle Koslar
Dorfgemeinschaftshaus
Stetternich
Bürgerhalle Güsten
MZG Lich-Steinstraß
Punkte
insgesamt
4,2
Endrang in
Gruppe
1
Nutzfläche in qm
8
2
347,81
8,2
8,2
3
3
895,22
280,45
662,51
9