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Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
64 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
26.01.17, 15:01
Aktualisiert
26.01.17, 15:01
Dringlichkeitsentscheidung (Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister D 10/2017 Amt: 10 Az.: 11 11-41 Datum: 05.01.2017 gez. Erner, Bürgermeister Amtsleiter RPA BM / Dezernent Beratungsfolge Betriebsausschuss Immobilien Termin 08.02.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien Ich bitte, folgenden Beschluss zu fassen: Die Vorlage V 9/2017 wird gem. § 60 Abs. 2 S. 1 Gemeindeordnung NW beschlossen. Begründung der Dringlichkeit: Mit dem Masterplan Liblar, der Sanierung des Schulzentrums Lechenich, dem Ausbau der Kindertagesstätten und der laufenden Bauunterhaltung steht derzeit ein übergroßes Bauprogramm zur Abwicklung an. Die Ausnahme vom Einstellungstopp der V 9/2017 für die zusätzliche Stelle sowie die Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses soll daher kurzfristig im Wege einer Dringlichkeit beschlossen werden. DRINGLICHKEITSENTSCHEIDUNG Der Vorlage D 10/2017 wird zugestimmt. Erftstadt, den 05.01.2017 (Erner) Bürgermeister (Zerres) Ratsmitglied