Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
99 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
26.01.17, 15:01
Aktualisiert
26.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 9/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 05.01.2017
gez. Hallstein,
technische Beigeordnete
gez. Knips
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Immobilien
Termin
08.02.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahmen vom Einstellungsstopp für den Eigenbetrieb Immobilien
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
124.000€
Folgekosten in €:
124.000€ jährlich
Kostenträger:
Sachkonto:
EB Immobilien
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
X Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für die mit V 602/2016 vom Rat beschlossene Stelle einer/eines Architektin/Architekten wird die
Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen.
Im Eigenbetrieb Immobilien wird die aufgrund der V 413/2015 zunächst befristet eingestellte Mitarbeiterin unbefristet weiterbeschäftigt.
Begründung:
Der Rat der Stadt hat im Dezember 2016 beschlossen, im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft eine zusätzliche Stelle für eine Architektin bzw. einen Architekten vorzusehen.
Der Wirtschaftsplan wurde ebenfalls vom Rat beschlossen. Die dort finanzierten Maßnahmen können jetzt umgesetzt werden.
Mit dem Masterplan Liblar, der Sanierung des Schulzentrums Lechenich, dem Ausbau der Kindertagesstätten und der laufenden Bauunterhaltung steht derzeit ein übergroßes Bauprogramm zur Abwicklung an.
Die im Wirtschaftsplan vorgesehene zusätzliche Stelle soll deshalb nun kurzfristig besetzt werden.
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat am 22.09.2015 die Ausnahme vom Einstellungsstopp
für die zunächst befristete Einstellung einer Architektin bzw. eines Architekten beschlossen.
Seit ca. einem Jahr ist die auf dieser Stelle eingestellte Architektin im Bereich -82- beschäftigt und hat
sich in ihrem Aufgabengebiet sehr gut bewährt.
Die Befristung des Arbeitsverhältnisses soll jetzt aufgehoben werden. Andernfalls würde sich die Mitarbeiterin auf die neue unbefristet zu besetzende Stelle bewerben.
Das Verfahren zur Besetzung der neuen Stelle würde sich dadurch erheblich verzögern. Weiterhin
werden für Architektinnen und Architekten derzeit zahlreiche Stellen angeboten. Es ist zu befürchten,
dass sich die Mitarbeiterin zur Absicherung ihrer beruflichen Zukunft auf eine unbefristete Stelle bewirbt. Bei dem derzeitigen Arbeitsaufkommen sollte vermieden werden, dass sich Kollegen auf Stellen
bei anderen Arbeitgebern bewerben.
(Erner)
-2-