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Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen) Beschlussvorlage (Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 4/2017 Az.: -51- Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 02.01.2017 gez. Knips Kämmerer gez. Feldmann Amtsleiter gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Dezernat 4 gez. Walter, Leiter RPA RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Betrifft: Dezernat 6 Termin 15.02.2017 gez. Erner, Bürgermeister BM Bemerkungen beschließend Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die in der Anlage dargestellten Änderungen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen sowie die ergänzende Arbeitshilfe zu erhöhten Erziehungs- und Betreuungsleistungen in Pflegefamilien werden beschlossen. Begründung: An diversen Stellen wurde die Richtlinie spezifiziert und die Beiträge bzw. Berechnungsgrundlagen angepasst bzw. aktualisiert. Die einmaligen Beihilfen orientieren sich an den im Jahr 2010 beschlossenen und weiterhin gültigen Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW sowie vereinzelt an den Leistungen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sowie des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch „Sozialhilfe“. In der vorliegenden neuen Fassung der Richtlinie sind die Änderungen und Zusätze kursiv und unterstrichen markiert. In der ebenfalls beigefügten alten Fassung der Richtlinie sind entfallene Vorschriften durchgestrichen. Die Regelungen für den Bereich Tagespflege sind zwischenzeitlich in einer eigenen, vom JHA bereits beschlossenen, Richtlinie übergegangen. Im Bereich der Pflegefamilien soll zur Einschätzung möglicher erhöhter Erziehungs- und Betreuungsleistungen, die als Anlage zur Richtlinie neu beigefügte Arbeitshilfe genutzt werden. Die bisherige Beschränkung auf Beihilfen für Taufe, Konfirmation und Kommunion, bei stationären Unterbringungen, wurde interreligiös erweitert. Mögliche finanzielle Auswirkungen der Richtlinienänderungen sind in der erfolgten Mittelanmeldung bereits berücksichtigt. Ein zusätzlicher Aufwand wird bei konstantem Fallbestand nicht erwartet. In Vertretung (Lüngen) -2-