Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
15.02.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 4/2017
Az.: -51-
Amt: - 51 BeschlAusf.: - 51 Datum: 02.01.2017
gez. Knips
Kämmerer
gez. Feldmann
Amtsleiter
gez. Lüngen, 1. Beigeordneter
Dezernat 4
gez. Walter, Leiter
RPA
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Betrifft:
Dezernat 6
Termin
15.02.2017
gez. Erner, Bürgermeister
BM
Bemerkungen
beschließend
Änderung der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher Jugendhilfen
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die in der Anlage dargestellten Änderungen der Richtlinien über die Gewährung wirtschaftlicher
Jugendhilfen sowie die ergänzende Arbeitshilfe zu erhöhten Erziehungs- und Betreuungsleistungen in Pflegefamilien werden beschlossen.
Begründung:
An diversen Stellen wurde die Richtlinie spezifiziert und die Beiträge bzw. Berechnungsgrundlagen
angepasst bzw. aktualisiert. Die einmaligen Beihilfen orientieren sich an den im Jahr 2010 beschlossenen und weiterhin gültigen Empfehlungen der Landeskommission Jugendhilfe NRW sowie
vereinzelt an den Leistungen der Vorschriften des Sozialgesetzbuches Zweites Buch „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ sowie des Sozialgesetzbuches Zwölftes Buch „Sozialhilfe“.
In der vorliegenden neuen Fassung der Richtlinie sind die Änderungen und Zusätze kursiv und
unterstrichen markiert. In der ebenfalls beigefügten alten Fassung der Richtlinie sind entfallene
Vorschriften durchgestrichen. Die Regelungen für den Bereich Tagespflege sind zwischenzeitlich
in einer eigenen, vom JHA bereits beschlossenen, Richtlinie übergegangen.
Im Bereich der Pflegefamilien soll zur Einschätzung möglicher erhöhter Erziehungs- und Betreuungsleistungen, die als Anlage zur Richtlinie neu beigefügte Arbeitshilfe genutzt werden.
Die bisherige Beschränkung auf Beihilfen für Taufe, Konfirmation und Kommunion, bei stationären
Unterbringungen, wurde interreligiös erweitert.
Mögliche finanzielle Auswirkungen der Richtlinienänderungen sind in der erfolgten Mittelanmeldung bereits berücksichtigt. Ein zusätzlicher Aufwand wird bei konstantem Fallbestand nicht erwartet.
In Vertretung
(Lüngen)
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