Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 15/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 06.01.2017
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.02.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für das Amt für Jugend und Familie im Aufgabenbereich Beistandschaften
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
jährlich 51.000€
Folgekosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
060363020
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Nein
X Ja
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Für den Aufgabenbereich Beistandschaften im Amt für Jugend und Familie wird die Ausnahme
vom Einstellungsstopp für die Nachbesetzung einer Sachbearbeiter Stelle der Entgeltgruppe 9b
TVöD/BesGr. A 10 in Vollzeit beschlossen.
Begründung:
Die bisherige Stelleninhaberin ist in den Ruhestand versetzt worden.
Pflichtige Aufgaben in dem Arbeitsbereich der Beistandschaften sind:
Die Beratung und Unterstützung gem. § 18 Abs. 1 SGB VIII. Alleinerziehende Elternteile werden
bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes beraten und unterstützt.
Auf Antrag des alleinerziehenden Elternteils erfolgt die Vertretung des Kindes mit den Aufgaben
der Feststellung der Vaterschaft sowie der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
gemäß §§ 55 und 56 SGB VIII.
Darüber hinaus erfolgt eine Beratung und Unterstützung junger Volljähriger gemäß § 18 Abs. 3
SGB VIII bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Weitere Aufgaben im Arbeitsbereich sind Beurkundungen zur Anerkennung von Vaterschaften, im
Rahmen der gemeinsamen elterlichen Sorge sowie von Unterhaltsverpflichtungen.
(Erner)
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