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Beschlussvorlage (Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung -510-)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 69/2017 Az.: 11 11-41 Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 31.01.2017 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 Dezernat 6 BM gez. Elsen Amtsleiter RPA Beratungsfolge Jugendhilfeausschuss Termin 15.02.2017 vorberatend Haupt-, Finanz- und Personalausschuss 21.03.2017 beschließend Betrifft: Bemerkungen Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung -510- Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 26.000€ jährlich Folgekosten in €: Kostenträger: 060363040 Sachkonto: Personalkosten Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: X Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur befristeten Nachbesetzung einer 19 Stunden Teilzeitstelle wird die Ausnahme vom Einstellungsstopp beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach S 11b TVöD SuE. Der Stellenanteil soll kostenneutral im Bereich „FÖRderung von sogenannten schwierigen Schülern in der offenen GanzTAgsschule - FÖRSTA“ abgezogen und dem Bereich der „Frühen Hilfen“ zugeordnet werden. Begründung: Die bisherige Stelleninhaberin ist befristet teilberentet worden. Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zum 01.12.2012 und der damit verbundenen gesetzlichen Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der verbindlichen Einführung früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke wurde durch den JHA der Stadt Erftstadt am 06.02.2013 die Konzeption der „Frühen Hilfen“ verabschiedet (V 11/2013) und eine neue Stelle im Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, eingerichtet. Die Stelle beinhaltet die Netzwerkkoordination, die Begleitung und Beratung junger Familien sowie die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (mit 19,5 Wochenstunden) sowie den präventiven Kinderschutz. Nachdem zunächst von 2012 an der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen durch das Bundesfamilienministerium vier Jahre lang im Rahmen eines Modellprojektes befristet gefördert wurde, hat der Bund inzwischen entschieden, ab 2016 einen dauerhaften Fonds zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von Familien einzurichten, für den er bereits seit 2014 51 Millionen Euro jährlich zur Verfügung stellt. Die für Erftstadt anteiligen Bundesmittel betragen jährlich 17.640 € und werden vor allem für Personalkosten verwendet. Aktuelle Situation Seit 2013 haben sich die Fallzahlen im Bereich der Frühen Hilfen von 14 (2013) auf 45 (2016) insgesamt verdreifacht. Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage präventiver Hilfsangebote ist davon auszugehen, dass diese Zahlen weiter ansteigen werden. In den letzten beiden Jahren wurden deshalb verstärkt Honorarkräfte in diesem Bereich eingesetzt, mit einem Gesamtvolumen von 7.923 € (2015) und 12.340 € (2016), um so die Netzwerkkoordinatorin zu entlasten. Der Aufgabenwechsel ist u.a. damit begründet, diese steigenden Kosten für Honorarkräfte in diesem Bereich einzusparen. An dieser Stelle weist die GPA in ihren aktuellen Empfehlungen für den Bereich HzE noch einmal ausdrücklich auf die „Optimierung der Zugangssteuerung durch Schaffung von Netzwerken für Frühe Hilfen und niedrigschwellige Hilfsangebote im Vorfeld von kostenintensiven, erzieherischen Hilfen“ hin. Ziel müsse es sein, „Problemfamilien“ frühzeitig durch Unterstützungsangebote zu erreichen. Präventionskonzepte sollen Handlungsalternativen aufzeigen. Die Netzwerkkoordinatorin ist aufgrund dessen mit einer Vielzahl von Tätigkeiten befasst, die eine Übernahme/ Durchführung von Einzelfallhilfen nicht länger ermöglichen und konzeptionell auch [bundesweit] nicht vorgesehen sind. Die Tätigkeit der Netzwerkkoordinatorin umfasst aktuell folgende Schwerpunkte:  Organisation und Ausbau verbindlicher Netzwerkstrukturen vor Ort und Zusammenführung der verschiedenen Kooperationspartner und Berufsgruppen, wie (Kinder-)Ärzte, Gynäkologen, Hebammen, Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten etc.  Planung, Organisation des Runden Tisches für Frühe Hilfen mit insgesamt 25 verschiedenen Kooperationspartnern zweimal jährlich  Teilnahme an Arbeitskreisen in Erftstadt: AK Familienzentren, Team Frühe Hilfen, Team Abteilung Soziale Dienste + Diverse Netzwerktreffen auf Rhein-Erft-Kreis Ebene und beim LVR Köln (Landeskoordinierungsstelle)  Entwicklung bedarfsorientierter neuer Angebote und präventiver Maßnahmen für Eltern und Kinder zwischen 0-3 Jahren (z. B. Mutter-Kind-Gruppe, Gruppenangebot für Mütter, die an einer psychischen Erkrankung leiden (in Planung)). Zentrales Anliegen: Verbesserung der präventiven Versorgung für junge Familien und ihren Kindern. -2-  Öffentlichkeitsarbeit und Planung von regelmäßigen Fachtagen und Bekanntmachung der präventiven Angebotspalette bei den Erftstädter Bürgern (z.B. Weltkindertag 2016) + Regelmäßige Herausgabe des Familienwegweisers  Beratung und Betreuung von Familien mit Kindern zwischen 0 - 3 Jahren und Schwangeren. 2016: 45 Familien mit insgesamt 52 Kleinkindern aus 13 Bezirken. Davon waren 14 Mütter alleinerziehend und 13 Mütter zwischen 17-25 Jahre alt. 10 Familien hatten einen Migrationshintergrund  Die Zahl der psychisch belasteten Eltern (mit und ohne Diagnose) steigt stetig. 2016 wurden insgesamt 10 Eltern(teile), mit z.B. Depressionen, Angststörungen und Borderline-Erkrankungen, betreut. Folgende Themen/ Aufgaben konnten aufgrund der zeitintensiven Einzelfallarbeit bislang nicht bearbeitet werden:  Aufbau ehrenamtlicher Strukturen(z.B. Patenschaften), Schulung und Betreuung  Einführung eines Onlinesystems/-portals Frühe Hilfen Erftstadt  Angebotsentwicklung für junge Flüchtlingsfamilien mit Kindern zwischen 0-3 Jahren zwecks Prävention und Integration  Intensivierung der Kooperation mit den örtlichen Familienzentren (Angebot von Sprechstunden vor Ort), der gemeindenahen Psychiatrie und den ortsansässigen Kinder- und Frauenärzten Die Verlagerung des Stellenanteils ist durch den Einsatz, der im letzten Jahr neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit und einer Verdichtung der Arbeit im Bereich von „FÖRSTA“ möglich. Aufgrund der zuvor dargestellten Wichtigkeit und Notwendigkeit des präventiven Angebotes der Frühen Hilfen (im Vorfeld kostenintensiver Erziehungshilfen) wird vorgeschlagen, die aktuell vakante 19 Stundenstelle im Bereich „FÖRSTA“, prioritär und befristet für 2 Jahre, kostenneutral in dem Bereich „Frühe Hilfen“ einzusetzen. (Erner) -3-