Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
127 kB
Datum
21.03.2017
Erstellt
02.02.17, 15:01
Aktualisiert
02.02.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 69/2017
Az.: 11 11-41
Amt: - 10 BeschlAusf.: - 102 Datum: 31.01.2017
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
BM
gez. Elsen
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Jugendhilfeausschuss
Termin
15.02.2017
vorberatend
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
21.03.2017
beschließend
Betrifft:
Bemerkungen
Ausnahme vom Einstellungsstopp für die Abteilung -510-
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
26.000€ jährlich
Folgekosten in €:
Kostenträger:
060363040
Sachkonto:
Personalkosten
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
X Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur befristeten Nachbesetzung einer 19 Stunden Teilzeitstelle wird die Ausnahme vom
Einstellungsstopp beschlossen. Die Vergütung richtet sich nach S 11b TVöD SuE. Der
Stellenanteil soll kostenneutral im Bereich „FÖRderung von sogenannten schwierigen
Schülern in der offenen GanzTAgsschule - FÖRSTA“ abgezogen und dem Bereich der
„Frühen Hilfen“ zugeordnet werden.
Begründung:
Die bisherige Stelleninhaberin ist befristet teilberentet worden.
Mit Einführung des Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) zum 01.12.2012 und der damit
verbundenen gesetzlichen Weiterentwicklung des Kinderschutzes und der verbindlichen
Einführung früher Hilfen sowie verlässlicher Netzwerke wurde durch den JHA der Stadt
Erftstadt am 06.02.2013 die Konzeption der „Frühen Hilfen“ verabschiedet (V 11/2013)
und eine neue Stelle im Jugendamt, Abteilung Soziale Dienste, eingerichtet. Die Stelle
beinhaltet die Netzwerkkoordination, die Begleitung und Beratung junger Familien sowie
die Weiterentwicklung entsprechender Angebote (mit 19,5 Wochenstunden) sowie den
präventiven Kinderschutz.
Nachdem zunächst von 2012 an der Auf- und Ausbau von Netzwerken Früher Hilfen durch
das Bundesfamilienministerium vier Jahre lang im Rahmen eines Modellprojektes befristet
gefördert wurde, hat der Bund inzwischen entschieden, ab 2016 einen dauerhaften Fonds
zur Sicherstellung der Netzwerke Frühe Hilfen und der psychosozialen Unterstützung von
Familien einzurichten, für den er bereits seit 2014 51 Millionen Euro jährlich zur Verfügung
stellt. Die für Erftstadt anteiligen Bundesmittel betragen jährlich 17.640 € und werden vor
allem für Personalkosten verwendet.
Aktuelle Situation
Seit 2013 haben sich die Fallzahlen im Bereich der Frühen Hilfen von 14 (2013) auf 45
(2016) insgesamt verdreifacht. Aufgrund der deutlich gestiegenen Nachfrage präventiver
Hilfsangebote ist davon auszugehen, dass diese Zahlen weiter ansteigen werden. In den
letzten beiden Jahren wurden deshalb verstärkt Honorarkräfte in diesem Bereich eingesetzt, mit einem Gesamtvolumen von 7.923 € (2015) und 12.340 € (2016), um so die
Netzwerkkoordinatorin zu entlasten. Der Aufgabenwechsel ist u.a. damit begründet, diese
steigenden Kosten für Honorarkräfte in diesem Bereich einzusparen.
An dieser Stelle weist die GPA in ihren aktuellen Empfehlungen für den Bereich HzE noch
einmal ausdrücklich auf die „Optimierung der Zugangssteuerung durch Schaffung von
Netzwerken für Frühe Hilfen und niedrigschwellige Hilfsangebote im Vorfeld von kostenintensiven, erzieherischen Hilfen“ hin. Ziel müsse es sein, „Problemfamilien“ frühzeitig durch
Unterstützungsangebote zu erreichen. Präventionskonzepte sollen Handlungsalternativen
aufzeigen.
Die Netzwerkkoordinatorin ist aufgrund dessen mit einer Vielzahl von Tätigkeiten befasst,
die eine Übernahme/ Durchführung von Einzelfallhilfen nicht länger ermöglichen und konzeptionell auch [bundesweit] nicht vorgesehen sind.
Die Tätigkeit der Netzwerkkoordinatorin umfasst aktuell folgende Schwerpunkte:
Organisation und Ausbau verbindlicher Netzwerkstrukturen vor Ort und Zusammenführung der verschiedenen Kooperationspartner und Berufsgruppen, wie (Kinder-)Ärzte,
Gynäkologen, Hebammen, Beratungsstellen, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten
etc.
Planung, Organisation des Runden Tisches für Frühe Hilfen mit insgesamt 25 verschiedenen Kooperationspartnern zweimal jährlich
Teilnahme an Arbeitskreisen in Erftstadt: AK Familienzentren, Team Frühe Hilfen, Team
Abteilung Soziale Dienste + Diverse Netzwerktreffen auf Rhein-Erft-Kreis Ebene und
beim LVR Köln (Landeskoordinierungsstelle)
Entwicklung bedarfsorientierter neuer Angebote und präventiver Maßnahmen für Eltern
und Kinder zwischen 0-3 Jahren (z. B. Mutter-Kind-Gruppe, Gruppenangebot für Mütter,
die an einer psychischen Erkrankung leiden (in Planung)). Zentrales Anliegen: Verbesserung der präventiven Versorgung für junge Familien und ihren Kindern.
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Öffentlichkeitsarbeit und Planung von regelmäßigen Fachtagen und Bekanntmachung
der präventiven Angebotspalette bei den Erftstädter Bürgern (z.B. Weltkindertag 2016)
+ Regelmäßige Herausgabe des Familienwegweisers
Beratung und Betreuung von Familien mit Kindern zwischen 0 - 3 Jahren und Schwangeren. 2016: 45 Familien mit insgesamt 52 Kleinkindern aus 13 Bezirken. Davon waren 14 Mütter alleinerziehend und 13 Mütter zwischen 17-25 Jahre alt. 10 Familien hatten einen Migrationshintergrund
Die Zahl der psychisch belasteten Eltern (mit und ohne Diagnose) steigt stetig. 2016
wurden insgesamt 10 Eltern(teile), mit z.B. Depressionen, Angststörungen und Borderline-Erkrankungen, betreut.
Folgende Themen/ Aufgaben konnten aufgrund der zeitintensiven Einzelfallarbeit bislang
nicht bearbeitet werden:
Aufbau ehrenamtlicher Strukturen(z.B. Patenschaften), Schulung und Betreuung
Einführung eines Onlinesystems/-portals Frühe Hilfen Erftstadt
Angebotsentwicklung für junge Flüchtlingsfamilien mit Kindern zwischen 0-3 Jahren
zwecks Prävention und Integration
Intensivierung der Kooperation mit den örtlichen Familienzentren (Angebot von Sprechstunden vor Ort), der gemeindenahen Psychiatrie und den ortsansässigen Kinder- und
Frauenärzten
Die Verlagerung des Stellenanteils ist durch den Einsatz, der im letzten Jahr neu eingerichteten Stellen Schulsozialarbeit und einer Verdichtung der Arbeit im Bereich von
„FÖRSTA“ möglich.
Aufgrund der zuvor dargestellten Wichtigkeit und Notwendigkeit des präventiven Angebotes der Frühen Hilfen (im Vorfeld kostenintensiver Erziehungshilfen) wird vorgeschlagen,
die aktuell vakante 19 Stundenstelle im Bereich „FÖRSTA“, prioritär und befristet für 2
Jahre, kostenneutral in dem Bereich „Frühe Hilfen“ einzusetzen.
(Erner)
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