Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
98 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 628/2016
Az.: - 63 -
Amt: - 63 BeschlAusf.: - - 63 - Datum: 27.12.2016
gez. Erner, Bürgermeister
Kämmerer
Dezernat 4
Dezernat 6
RPA
61
BM
gez. Overhoff
Amtsleiter
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung und
Wirtschaftsförderung
Betrifft:
Termin
31.01.2017
Bemerkungen
beschließend
Erarbeitung einer Stellplatzsatzung gem. § 50 BauO NRW 2018
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung eine
Stellplatzsatzung gem. § 50 der BauO NRW (2018) für die Stadt Erftstadt zu erarbeiten
Begründung:
Die soeben beschlossene und in Kürze veröffentlichte neue Bauordnung für das Land NordrheinWestfalen (BauO NRW) tritt überwiegend Anfang 2018 in Kraft. Sie überträgt die Verantwortung
für die Ausfüllung der Stellplatzanforderungen in ihrem § 50 komplett auf die Kommunen. Diese
„Kommunalisierung“ ermöglicht zum einen die individuelle Anpassung der Stellplatzrichtlinien auf
die jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Kommunen, überträgt aber auch die Probleme einer
einheitlichen Handhabung auf die Kommunalparlamente.
Der Erlass einer solchen Stellplatzsatzung ist zwingend erforderlich, da ansonsten die gesamte
Problematik des ruhenden privaten Verkehrs im öffentlichen Raum abzuarbeiten wäre. Die Richt-
zahlen der Verwaltungsvorschrift zum § 51 BauO NRW (alt) dürfen im Gegensatz zum generellen
in Kraft treten der BauO NRW noch bis 31.12.2018 angewendet werden. Wenn bis zu diesem
Zeitpunkt keine städtische Satzung vorliegt, bleibt die Stellplatzfrage im Baugenehmigungsverfahren offen. Dies erscheint nicht sinnvoll.
Eine Arbeitsgruppe, an der auch der Städte- und Gemeindebund NRW mit Vertretern teilnimmt
und in der auch die Stadt Erftstadt vertreten ist, erarbeitet derzeit zwar eine Mustersatzung, allerdings müssen insbesondere Stellplatzschlüssel sowie Höhe und Modalitäten der Stellplatzablöse
individuell für Erftstadt erarbeitet werden. Um rechtzeitig zum 31.12.2018 oder früher eine eigene
Satzung beschließen zu können, ist es erforderlich, bereits jetzt mit Vorarbeiten zu beginnen.
In Vertretung
(Hallstein)
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