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Sitzungsvorlage (Antrag 23/2015)

Daten

Kommune
Jülich
Größe
1,8 MB
Datum
05.11.2015
Erstellt
04.11.15, 13:29
Aktualisiert
04.11.15, 13:29
Sitzungsvorlage (Antrag 23/2015) Sitzungsvorlage (Antrag 23/2015)

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Inhalt der Datei

Bündnis 90 / Die Grünen Bündnis g0 I Die Grünen, Jürgen Laufs, Christinastr. 1 9, 52428 Jülich F raktion svorsitzender An: Jürgen Laufs t*'i F. I r-' r+./ i fl-i i t-..1rir1.:1",1* Stadt Jülich Herrn Bürgermeister Fuchs Große Rurstraße 17 'i t t. 52428 Jülich i Christinastraße 19 i'.'! r j, 52428 Jülich I Tel.: 02461 50529 '-." I i-:-: !_i. .,.. q ruen e-juel ic hjPq mx. dg www. gruene-juelich.de Jülieh, den 02.10.2015 Antrag : Umsetzung Gesundheitsprogramm,,Bremer Modell" für Flüchtlinge Sehr geehrter Herr Bürgermeister, wir bitten folgenden Antrag auf die nächste Sitzung des Ausschuss für Jugend, Familie, lntegration, Soziales, Schule und Sport zu setzen Umsetzung Gesundheitsprogramm,,Bremer Modell" für Flüchtlinge Wir beantragen ein Gesundheitsprogramm für Flüchtlinge und Asylsuchende mit Zugang zur medizini' schen Regeiversorgung für eine umfassende Gesundheitsversorgung analog des ,,Bremer Modells" auf den Weg bringen und in Jülich um zu setzen. Der Rat beschließt hierzu: 1. Die Stadt Jülich will die medizinische Regelversorgung für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen/Asylbewerber verbessern und deren Krankenbehandlung auf eine gesetzliche Krankenversicherung in Anlehnung an das ,,Bremer Modell" übertragen. Hierbei erhalten Leistungsberechtigte nach $g 4 und 6 AsylbLG eine Krankenversicherten-Chipkarte der gesetzlichen Krankenversicherung. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, Verhandlungen mit den gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen um eine entsprechende Vereinbarung auf Grundlage des S 264 Absatz 1 SGB V zu treffen. 3. Die Venrvaltung wird darüber hinaus gebeten, gemeinsam mit den entsprechenden Akteuren aus Gesundheitshilfe und Flüchtlingsarbeit die gesundheitliche Versorgung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Menschen ohne Papiere in Anlehnung an das ,,Bremer Modell" für Jülich weiter zu entwickeln und ein entsprechendes Gesundheitsprogramm zu erarbeiten. Begründung: Leistungsberechtigte nach $ 2 AsylbLG, also Personen, die länger als 48 Monate in Deutschland und im Leistungsbezug sind, können bereits jetzt mit der Chip-Karte einer gesetzlichen Krankenkasse nach Wahl einen ArzVäine Arztin ihrer Wahl aufsuchen. Für alle anderen Flüchtlinge ist das AsylbLG gerade bezogen auf die gesundheitliche Versorgung problematisch. Zum einen ist der Zugang zum öesundheitssystem durch die Beantragung der medizinischen Leistungen beim Sozialamt erschwert, zum anderen ist der Leistungsumfang nach $$ 4 und 6 AsylbLG erheblich eingeschränkt. Die im AsylbLG vorgesehenen Leistungseinschränkungen sind in der Praxis oft umstritten und führen nicht selten zu zeitlichen Vezögerungen der Behandlung zu Lasten der Patienten. Gemäß S 264 Abs. 1 SGB V (Übernahme der Krankenbehandlung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung) können bereits jetzt die kreisfreien Städte und Kreise die Krankenbehandlung für Flüchtlinge, Asylbewerberinnen/Asylbewerber und Geduldete auf die Krankenkassen übertragen. Durch die Ausstattung mit KV-Karten könnten Flüchtlinge und Asylsuchende ihre Versorgung über eine Versichertenkarte die Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen, ohne in jedem Fall eine Bewilligung der zuständigen Dienststellen einholen zu müssen. Dies bedeutet einen gleichberechtigten Zugang zu gesundheitlichen Leistungen beiArztinnen und Arzten, in Krankenhäusern und bei sonstigen Leistungserbringer, wie bei den anderen Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung auch. Dieses Verfahren wtlrde die Gesundheitsversorgung deutlich verbessern und auch zur,,Normalität" im Alltag der Betrotfenen bei der lnanspruchnahme der Leistungen im Gesundheitswesen beitragen. Der zusätzliche Weg über das Sozialamt entfällt und somit auch zusätzlicher Arbeitsaufwand in den Amtern. a Mit freundlichen Grüßen Jürgen Laufs