Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 15:03
Aktualisiert
08.12.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 502/2016 1. Ergänzung
Az.: 20
Amt: - 50 BeschlAusf.: - 20 Datum: 01.12.2016
gez. Knips
gez. Lüngen, 1.
Beigeordneter
Kämmerer
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
Dezernat 6
BM
gez. Schlender
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Rat
Betrifft:
Termin
13.12.2016
Bemerkungen
beschließend
Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
50.000
keine
Folgekosten in €:
keine
Kostenträger:
Sachkonto:
050 313
5318006
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
2017
Ja
X Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Zur verstärkten Förderung der Integration der in Erftstadt lebenden geflüchteten Personen, denen
vom Bundesamt für Migration & Integration (BAMF) ein Schutzstatus zuerkannt wurde oder die
eine hohe Bleibeperspektive haben, werden zusätzlich 50.000 € im städtischen Haushalt (Produktgruppe 050 313) zur Verfügung gestellt.
Begründung:
Aktuell (Stand 02.12.2016) werden in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften und in von der
Stadt angemietetem Wohnraum 650 Asylbegehrende und anerkannte Flüchtlinge vom Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren, Fachdienst Migration & Integration (FD M&I) sowie von
Fachkräften der Arbeiterwohlfahrt (für die Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg 1 in Lechenich)
betreut. Daneben stehen aktuell 29 sog. unbegleitete minderjährige Asylbegehrende in der Betreuung durch das Amt für Jugend und Familie. Auf Grund zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigter nicht unerheblicher Zuweisungen wird sich die Zahl zu betreuender
Flüchtlinge in den nächsten Wochen und Monaten (wieder) deutlich erhöhen.
Die Betreuung der Asylbegehrenden fokussiert sich wesentlich auf den Zeitraum ab Zuweisung
durch das BAMF und der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
bis zur Anerkennung eines Schutzstatus und damit verbundenem Rechtskreiswechsel mit künftigem Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Jobcenter
bzw. den von diesen gebildeten sog. Integration-Points.
Der FD M&I ist bestrebt, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Außenstellen
des BAMF, die Asylverfahren möglichst zu beschleunigen. In einer Vielzahl von Fällen hat das
BAMF in den letzten Monaten einen Schutzstatus zuerkannt. Auf die Bereitstellung von geeigneten
Integrationsprojekten insbesondere für diesen Personenkreis zielt der vorliegende Antrag der
FDP-Fraktion. Hierin sollen auch diejenigen Asylbegehrenden einbezogen werden, die eine hohe
Bleibeperspektive haben (insbesondere aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea).
Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzauflage, spezifiziert in einer vom Land NRW
verabschiedeten Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (in Kraft seit dem 01.12.2016) verpflichtet anerkannte Geflüchtete, für drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie zugewiesen wurden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Integration in die Stadtgesellschaft gerade auch für
diesen Personenkreis durch besondere Projekte zu fördern. Die Auslobung geeigneter Integrationsprojekte durch Vereine und Institutionen, wie nunmehr durch die Bereitstellung zusätzlicher
Mittel vorgeschlagen, kann insoweit eine wertvolle Ergänzung zur Integrationsarbeit des FD M&I
darstellen.
Die Schwerpunkte in der Integrationsarbeit des FD M&I (neben besonderen Einzelprojekten) liegen
in der Unterstützung zur Erlangung einer ausreichenden Sprachkompetenz sowie in der Förderung
der Arbeitsmarktintegration. Hierzu findet ein intensiver Austausch mit den relevanten Integrationsakteuren statt, insbesondere mit der städtischen VHS und der Umweltabteilung sowie mit dem
für Erftstadt zuständigen Integration Point des Jobcenters. In einer Auftaktveranstaltung aller beteiligten Akteure am 16.09.2016 wurde die Koordinierung und weitere Zusammenarbeit festgelegt.
Vereinbart wurden zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche in zweiwöchentlichem Rhythmus, in
denen die konkrete Zusammenarbeit und insbesondere auch Fördermöglichkeiten in Einzelfällen
besprochen werden sollen.
Hinsichtlich der mit der VHS abgestimmten Sprachförderung verweise ich auf Kapitel 8 des Konzeptes für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden, wie in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.04.2016 vorgestellt (A 145/2016). Die auf die differenzierten Bedürfnisse der Asylbegehrenden abgestellten Kurse sind hier beschrieben. Ergänzend
ist hierzu festzustellen, dass auf Grundlage des oben bereits erwähnten Integrationsgesetzes ab
dem 01.01.2017 die Möglichkeit eröffnet wird, Verpflichtungen für Asylbegehrende mit guter Bleibeperspektive zur Teilnahme an Integrationskursen durch die für das AsylbLG zuständige Behörde
(Sozialamt) auszusprechen. Insoweit besteht die Erwartung, die Sprachförderung über Integrationskurse noch effizienter und für den einzelnen Flüchtling den jeweiligen Kursbeginn zeitnäher
gestalten zu können.
Ebenfalls durch das am 06.08.16 in Kraft getretene Integrationsgesetz wurde das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) eingeführt. Detailliertere Ausführungen hierzu
hatte ich in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.09.16 beschrieben
(V 393/2016). Die hierzu gestellten Anträge zur Durchführung entsprechender Maßnahmen wur-
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den zwischenzeitlich von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (ab dem 01.10.2016). Sowohl die
internen als auch (über Maßnahmeträger) die externen FIM konnten im Oktober gestartet werden.
Insbesondere auch die Einbindung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe stellt eine große Hilfestellung
bei der Integration der Flüchtlinge dar. Zur Koordination des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Erftstadt in Zusammenarbeit mit den vom FD M&I zu erbringenden Integrations- und Betreuungsleistungen haben die örtlichen Kirchengemeinden eine halbe Stelle eingerichtet und finanzieren diese.
Die vorerwähnten Integrationsbemühungen des FD M&I zielen vornehmlich auf den Personenkreis
der nach dem AsylbLG aus städtischen Mitteln alimentierten Asylbegehrenden, wobei der Fokus
auf die Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive aus den bereits oben erwähnten Ländern liegt.
Über die mit zusätzlichen Mitteln geförderten Integrationsprojekte, wie im vorliegenden Antrag vorgesehen, konzipiert und durchgeführt von Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder anderen Institutionen, könnte ein wichtiger Beitrag für die Integration der bereits anerkannten und prognostisch länger bzw. dauerhaft im Stadtgebiet verbleibenden Flüchtlinge geleistet werden.
Entsprechende Zielgruppen werden im Antrag benannt. Insbesondere sind etwa Integrationsmaßnahmen bzw. –projekte, die sich an allein lebende junge Männer richten, ihnen Hilfestellung auf
ihrem weiteren Weg der Eingliederung in die Gesellschaft geben und deren Selbständigkeit fördern, wünschenswert. Dies betrifft in besonderem Maße auch junge Erwachsene nach beendeter
Betreuung durch das Jugendamt.
Insgesamt sind vielfältige Projekte denkbar, die die im Antrag genannten Zielsetzungen verfolgen,
die Kompetenzen der Neuzugewanderten stärken können und sie dabei unterstützen, in der Gesellschaft und im Arbeitsleben Fuß zu fassen.
Soweit die zusätzlichen Mittel bewilligt werden, kann eine konkretere Planung im FD M&I, auch
unter Einbeziehung des Amtes für Jugend und Familie, erfolgen und ein Wettbewerb für die besten
Projektideen initiiert werden.
In Vertretung
(Lüngen)
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