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Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
110 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 15:03
Aktualisiert
08.12.16, 15:03
Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration) Beschlussvorlage (Haushaltsplanberatungen 2017;
Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 502/2016 1. Ergänzung Az.: 20 Amt: - 50 BeschlAusf.: - 20 Datum: 01.12.2016 gez. Knips gez. Lüngen, 1. Beigeordneter Kämmerer Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister Dezernat 6 BM gez. Schlender Amtsleiter RPA Beratungsfolge Rat Betrifft: Termin 13.12.2016 Bemerkungen beschließend Haushaltsplanberatungen 2017; Angelegenheiten des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Bereitstellung von 50.000,00 Euro zur Förderung der Integration Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: 50.000 keine Folgekosten in €: keine Kostenträger: Sachkonto: 050 313 5318006 Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: 2017 Ja X Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Zur verstärkten Förderung der Integration der in Erftstadt lebenden geflüchteten Personen, denen vom Bundesamt für Migration & Integration (BAMF) ein Schutzstatus zuerkannt wurde oder die eine hohe Bleibeperspektive haben, werden zusätzlich 50.000 € im städtischen Haushalt (Produktgruppe 050 313) zur Verfügung gestellt. Begründung: Aktuell (Stand 02.12.2016) werden in den städtischen Gemeinschaftsunterkünften und in von der Stadt angemietetem Wohnraum 650 Asylbegehrende und anerkannte Flüchtlinge vom Amt für Soziales, Wohnen, Integration und Senioren, Fachdienst Migration & Integration (FD M&I) sowie von Fachkräften der Arbeiterwohlfahrt (für die Gemeinschaftsunterkunft Brabanter Weg 1 in Lechenich) betreut. Daneben stehen aktuell 29 sog. unbegleitete minderjährige Asylbegehrende in der Betreuung durch das Amt für Jugend und Familie. Auf Grund zwischenzeitlich von der Bezirksregierung Arnsberg angekündigter nicht unerheblicher Zuweisungen wird sich die Zahl zu betreuender Flüchtlinge in den nächsten Wochen und Monaten (wieder) deutlich erhöhen. Die Betreuung der Asylbegehrenden fokussiert sich wesentlich auf den Zeitraum ab Zuweisung durch das BAMF und der Leistungsgewährung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) bis zur Anerkennung eines Schutzstatus und damit verbundenem Rechtskreiswechsel mit künftigem Leistungsanspruch nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch das Jobcenter bzw. den von diesen gebildeten sog. Integration-Points. Der FD M&I ist bestrebt, in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den zuständigen Außenstellen des BAMF, die Asylverfahren möglichst zu beschleunigen. In einer Vielzahl von Fällen hat das BAMF in den letzten Monaten einen Schutzstatus zuerkannt. Auf die Bereitstellung von geeigneten Integrationsprojekten insbesondere für diesen Personenkreis zielt der vorliegende Antrag der FDP-Fraktion. Hierin sollen auch diejenigen Asylbegehrenden einbezogen werden, die eine hohe Bleibeperspektive haben (insbesondere aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea). Die mit dem Integrationsgesetz eingeführte Wohnsitzauflage, spezifiziert in einer vom Land NRW verabschiedeten Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (in Kraft seit dem 01.12.2016) verpflichtet anerkannte Geflüchtete, für drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie zugewiesen wurden. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, die Integration in die Stadtgesellschaft gerade auch für diesen Personenkreis durch besondere Projekte zu fördern. Die Auslobung geeigneter Integrationsprojekte durch Vereine und Institutionen, wie nunmehr durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel vorgeschlagen, kann insoweit eine wertvolle Ergänzung zur Integrationsarbeit des FD M&I darstellen. Die Schwerpunkte in der Integrationsarbeit des FD M&I (neben besonderen Einzelprojekten) liegen in der Unterstützung zur Erlangung einer ausreichenden Sprachkompetenz sowie in der Förderung der Arbeitsmarktintegration. Hierzu findet ein intensiver Austausch mit den relevanten Integrationsakteuren statt, insbesondere mit der städtischen VHS und der Umweltabteilung sowie mit dem für Erftstadt zuständigen Integration Point des Jobcenters. In einer Auftaktveranstaltung aller beteiligten Akteure am 16.09.2016 wurde die Koordinierung und weitere Zusammenarbeit festgelegt. Vereinbart wurden zwischenzeitlich Abstimmungsgespräche in zweiwöchentlichem Rhythmus, in denen die konkrete Zusammenarbeit und insbesondere auch Fördermöglichkeiten in Einzelfällen besprochen werden sollen. Hinsichtlich der mit der VHS abgestimmten Sprachförderung verweise ich auf Kapitel 8 des Konzeptes für die Unterbringung und Betreuung von Asylbegehrenden, wie in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 20.04.2016 vorgestellt (A 145/2016). Die auf die differenzierten Bedürfnisse der Asylbegehrenden abgestellten Kurse sind hier beschrieben. Ergänzend ist hierzu festzustellen, dass auf Grundlage des oben bereits erwähnten Integrationsgesetzes ab dem 01.01.2017 die Möglichkeit eröffnet wird, Verpflichtungen für Asylbegehrende mit guter Bleibeperspektive zur Teilnahme an Integrationskursen durch die für das AsylbLG zuständige Behörde (Sozialamt) auszusprechen. Insoweit besteht die Erwartung, die Sprachförderung über Integrationskurse noch effizienter und für den einzelnen Flüchtling den jeweiligen Kursbeginn zeitnäher gestalten zu können. Ebenfalls durch das am 06.08.16 in Kraft getretene Integrationsgesetz wurde das Arbeitsmarktprogramm „Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen“ (FIM) eingeführt. Detailliertere Ausführungen hierzu hatte ich in der Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 22.09.16 beschrieben (V 393/2016). Die hierzu gestellten Anträge zur Durchführung entsprechender Maßnahmen wur- -2- den zwischenzeitlich von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (ab dem 01.10.2016). Sowohl die internen als auch (über Maßnahmeträger) die externen FIM konnten im Oktober gestartet werden. Insbesondere auch die Einbindung ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe stellt eine große Hilfestellung bei der Integration der Flüchtlinge dar. Zur Koordination des vielfältigen bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Erftstadt in Zusammenarbeit mit den vom FD M&I zu erbringenden Integrations- und Betreuungsleistungen haben die örtlichen Kirchengemeinden eine halbe Stelle eingerichtet und finanzieren diese. Die vorerwähnten Integrationsbemühungen des FD M&I zielen vornehmlich auf den Personenkreis der nach dem AsylbLG aus städtischen Mitteln alimentierten Asylbegehrenden, wobei der Fokus auf die Flüchtlinge mit einer Bleibeperspektive aus den bereits oben erwähnten Ländern liegt. Über die mit zusätzlichen Mitteln geförderten Integrationsprojekte, wie im vorliegenden Antrag vorgesehen, konzipiert und durchgeführt von Vereinen, Wohlfahrtsverbänden oder anderen Institutionen, könnte ein wichtiger Beitrag für die Integration der bereits anerkannten und prognostisch länger bzw. dauerhaft im Stadtgebiet verbleibenden Flüchtlinge geleistet werden. Entsprechende Zielgruppen werden im Antrag benannt. Insbesondere sind etwa Integrationsmaßnahmen bzw. –projekte, die sich an allein lebende junge Männer richten, ihnen Hilfestellung auf ihrem weiteren Weg der Eingliederung in die Gesellschaft geben und deren Selbständigkeit fördern, wünschenswert. Dies betrifft in besonderem Maße auch junge Erwachsene nach beendeter Betreuung durch das Jugendamt. Insgesamt sind vielfältige Projekte denkbar, die die im Antrag genannten Zielsetzungen verfolgen, die Kompetenzen der Neuzugewanderten stärken können und sie dabei unterstützen, in der Gesellschaft und im Arbeitsleben Fuß zu fassen. Soweit die zusätzlichen Mittel bewilligt werden, kann eine konkretere Planung im FD M&I, auch unter Einbeziehung des Amtes für Jugend und Familie, erfolgen und ein Wettbewerb für die besten Projektideen initiiert werden. In Vertretung (Lüngen) -3-