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Antrag (Antrag 470/2016)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
31.01.2017
Erstellt
19.01.17, 15:01
Aktualisiert
19.01.17, 15:01
Antrag (Antrag 470/2016) Antrag (Antrag 470/2016)

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Inhalt der Datei

WIZ STADT ERFTSTADT - Der Bürgerrneister - Christlich Demokratische Union Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt www.cdu-erftstadt.de CDU-Fraktion Erftstadt • Bonner Str. 5 • 50374 Erftstadt Stadt Erftstadt Herrn Bürgermeister Volker Erner per E-Mail: buergermeister@erftstadt.de Bonner Str. 5 50374 Erftstadt Tel.: 02235 75954 Fax: 02235 688685 Mobil: 0179 3263949 E-Mail: fraktion©cdu-erftstadt.de Erftstadt, 05. September 2016 Antrag auf Änderung des Bebauungsplans 23/23b in Erftstadt-Friesheim Sehr geehrter Herr Bürgermeister, derzeit plant die Stadtverwaltung den Erstausbau der Gerhart-Hauptmann-Straße in Friesheim. Vor über 40 Jahren wurde ein Bebauungsplan für das Gebiet „VonDorste-Hülshoff-Str, Eichendorffstraße, St.-Agnes-Str. und die GerhartHauptmann-Straße erstellt. Das Baugebiet wurde in den kommenden Jahren auch gut angenommen und ist Heimat für viele Familien geworden. Zwei Fehler sind jedoch gemacht worden, die heute zu Komplikationen beim Ausbau der G.-Hauptmann-Straße führen: - Es wurde versäumt die Straße überhaupt erstmalig auszubauen. Die Gemeinde Friesheim bzw. die Stadt Erftstadt haben den BP 23/23b nicht umgesetzt. Nun soll zwar der erforderliche Ausbau der Straße erfolgen, allerdings nach Plänen, die den tatsächlichen Gegebenheiten nicht entsprechen, die die Anwohner nicht mittragen wollen, wie eine Anwohnerversammlung gezeigt hat und die einige Eigentümer benachteiligen würden, weil sich die Zugänge zu ihren Grundstücken verändern würden. CDU-Fraktion im Rat der Stadt Erftstadt Postanschrift: Telefon 02235 / 75 954 Bonner Straße 5 Telefax 02235 / 68 86 85 50374 Erftstadt E-Mail: fraktion@cdu-erftstadt.de Bürozeiten: Mo.-Mi. & Fr. 9:00 — 11:00 Uhr Bankverbindung: Kreissparkasse Köln IBAN: DE 58 37050299 0191004300 -2- Das Hauptproblem ist: Die Zufahrt zur L162 ist nicht wie geplant gelegt worden. Statt einer geraden Straßenführung bildet seit 40 Jahren eine S-Kurve die Zufahrt zum Wohngebiet. Der Bebauungsplan ist aber nicht nur in der Straßenführung an vielen Stellen nicht eingehalten worden. Auch der Hausbau ist vor Jahrzehnten nicht so erfolgt wie ursprünglich angedacht war. Daher ist die Gesamtplanung unstimmig. Wenn man eine gerade Zufahrt umsetzen möchte bedeutet dies, dass das Straßenniveau der G.-Hauptmann-Straße angehoben werden muss, um gerade auf die erhöhte L162 anschließen zu können. Hierfür werden bis zu 25m benötigt. Die aktuelle Straßenführung hat sich bewährt. Der Weg zwingt PKW-Fahrer zu umsichtigem Fahren. Die Anlieger wünschten auf der Anwohnerversammlung am 01. September 2016 einmütig, die Wegführung auch bei einem Ausbau so zu erhalten, wie sie ist. Die Stadtverwaltung argumentierte, man müsse sich an den Bebauungsplan halten. Daher ist es geboten, den Bebauungsplan an die Realität anzupassen. Daher beantragt die CDU-Fraktion: Der Bebauungsplan 23/23b wird dergestalt überarbeitet, dass er den heutigen und seit Jahrzehnten tatsächlichen Gegebenheiten in der Straßenführung und Bauplätzen entspricht. Mit den weiteren Ausbauplänen der G.-Hauptmann-Straße ist so lange zu warten, bis dieses Verfahren abgeschlossen ist. Mit freundlichen Grüßen Christian Kirchh Alfred Zerres