Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
63 kB
Datum
13.12.2016
Erstellt
08.12.16, 15:03
Aktualisiert
08.12.16, 15:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 3 zur Vorlage V 398/2016 2. Ergänzung
Unter Berücksichtigung der in den Fachausschüssen beschlossenen Maßgaben wird der
Wirtschaftsplan für das Jahr 2017 des Eigenbetriebes Immobilienwirtschaft wie folgt
festgestellt:
1. Wirtschaftspläne für den Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft:
1.1 Betriebszweig Hochbau und Gebäudewirtschaft
1.1.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Verlust
1.1.2
1.1.3
1.1.4
15.547.401,- €
603.985,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
9.676.444,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
5.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf
9.413.895,- €
1.2 Betriebszweig Bodenbevorratung und -entwicklung
1.2.1
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt
im Erfolgsplan
in Ertrag und Aufwand auf
Gewinn
1.2.2
1.2.3
7.397.853,- €
533.972,- €
im Vermögensplan
in Einnahme und Ausgabe auf
7.428.072,- €
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögensplan erforderlich ist, wird festgesetzt auf
6.000.000,- €
Der Gesamtbetrag der Kassenkredite, der zur
Finanzierung der laufenden Aufwendungen
erforderlich ist, wird festgesetzt auf
500.000,- €