Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
26.01.17, 15:01
Aktualisiert
26.01.17, 15:01
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
B 20/2017
Az.:
Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.01.2017
Kämmerer
gez. Hallstein, technische Beigeordnete
Dezernat 6
Dezernat 4
gez. Erner, Bürgermeister
BM
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
Betrifft:
Termin
02.02.2017
Bemerkungen
beschließend
Anregung bzgl. Durchführung von Verkehrsmaßnahmen in der Steinstraße in E.- Lechenich
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten in €:
Erträge in €:
Kostenträger:
Sachkonto:
Folgekosten in €:
Mittel stehen zur Verfügung:
Jahr der Mittelbereitstellung:
Ja
Nein
Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke)
Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt:
Folgekosten Kernhaushalt:
Ja
Nein
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Steinstraße befindet sich in der Altstadt von Lechenich innerhalb eines „Verkehrsberuhigten
Bereiches“. Vorgeschrieben ist hier die „Schrittgeschwindigkeit“.
Die einzelnen Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Steinstraße kann ich wie
folgt beantworten:
Zu Pkt.1)
Von einer Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens 325.1/2 rate ich ab. Das Zeichen steht im
Einmündungsbereich zur Bonner Straße und ist beim Einfahren in die Steinstraße gut zu erkennen. Bei der Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens besteht die Gefahr, dass dieses wegen
der geringen Straßenbreite von Lieferfahrzeugen etc. (z.B. Müllfahrzeuge) beschädigt wird. Eine
Tiefersetzung des Schildes ist wegen der Notwendigkeit zur Einhaltung des Lichtraumprofils für
Fußgänger und Radfahrer nicht möglich.
Der Zusatz „Schritt fahren“ unter dem Zeichen 325.1/2 ist bereits vorhanden. Eine Erklärung des
Zeichens ist eigentlich nicht notwendig. Aus der Straßenverkehrsordnung geht klar hervor, wie sich
die Verkehrsteilnehmer in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu verhalten haben.
Zu Pkt.2)
Das elektronische Tempoanzeigegerät kann für einen Zeitraum von einigen Wochen in der Steinstraße installiert werden. Hiermit werden die Autofahrer auf ihre gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam gemacht.
Zu Pkt.3)
Bzgl. des Vorschlages zur Änderung der Einbahnstraßenführung in der Franz-Busbach-Straße
verweise ich auf die Sitzung des Ausschusses vom 08.11.2016 zur Sperrung der Schloßstraße für
den Durchgangsverkehr (407/2016). Hier wurde beschlossen, derzeit keine Veränderung hinsichtlich der Verkehrsführung für die Schloßstraße und Franz-Busbach-Straße vorzunehmen.
Im Rahmen eines Handlungskonzeptes zum Masterplan Lechenich wird erneut eine grundlegende
Verkehrsuntersuchung erfolgen. Hierbei wird auch die Verkehrsbelastung in der gesamten Altstadt
beurteilt und es werden zusätzlich Verbesserungsvorschläge aufgezeigt.
Durch eine zukünftige Realisierung der Westtangente Lechenich ist zu erwarten, dass sich hierdurch die Verkehrsbelastung in der Innenstadt verringert. Dies würde sich dann ggfl. auch positiv
auf das Kraftfahrzeugaufkommen in der Steinstraße auswirken.
In Vertretung
(Hallstein)
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