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Bürgerantrag (Anregung bzgl. Durchführung von Verkehrsmaßnahmen in der Steinstraße in E.- Lechenich)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
100 kB
Datum
02.02.2017
Erstellt
26.01.17, 15:01
Aktualisiert
26.01.17, 15:01
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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister B 20/2017 Az.: Amt: - 65 BeschlAusf.: - 65 Datum: 11.01.2017 Kämmerer gez. Hallstein, technische Beigeordnete Dezernat 6 Dezernat 4 gez. Erner, Bürgermeister BM gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: Termin 02.02.2017 Bemerkungen beschließend Anregung bzgl. Durchführung von Verkehrsmaßnahmen in der Steinstraße in E.- Lechenich Finanzielle Auswirkungen: Kosten in €: Erträge in €: Kostenträger: Sachkonto: Folgekosten in €: Mittel stehen zur Verfügung: Jahr der Mittelbereitstellung: Ja Nein Nur auszufüllen, wenn Kostenträger Eigenbetrieb (Immobilien, Straßen, Stadtwerke) Wird der Kernhaushalt belastet: Höhe Belastung Kernhaushalt: Folgekosten Kernhaushalt: Ja Nein Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Stellungnahme der Verwaltung: Die Steinstraße befindet sich in der Altstadt von Lechenich innerhalb eines „Verkehrsberuhigten Bereiches“. Vorgeschrieben ist hier die „Schrittgeschwindigkeit“. Die einzelnen Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation in der Steinstraße kann ich wie folgt beantworten: Zu Pkt.1) Von einer Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens 325.1/2 rate ich ab. Das Zeichen steht im Einmündungsbereich zur Bonner Straße und ist beim Einfahren in die Steinstraße gut zu erkennen. Bei der Aufstellung eines größeren Verkehrszeichens besteht die Gefahr, dass dieses wegen der geringen Straßenbreite von Lieferfahrzeugen etc. (z.B. Müllfahrzeuge) beschädigt wird. Eine Tiefersetzung des Schildes ist wegen der Notwendigkeit zur Einhaltung des Lichtraumprofils für Fußgänger und Radfahrer nicht möglich. Der Zusatz „Schritt fahren“ unter dem Zeichen 325.1/2 ist bereits vorhanden. Eine Erklärung des Zeichens ist eigentlich nicht notwendig. Aus der Straßenverkehrsordnung geht klar hervor, wie sich die Verkehrsteilnehmer in einem „Verkehrsberuhigten Bereich“ zu verhalten haben. Zu Pkt.2) Das elektronische Tempoanzeigegerät kann für einen Zeitraum von einigen Wochen in der Steinstraße installiert werden. Hiermit werden die Autofahrer auf ihre gefahrene Geschwindigkeit aufmerksam gemacht. Zu Pkt.3) Bzgl. des Vorschlages zur Änderung der Einbahnstraßenführung in der Franz-Busbach-Straße verweise ich auf die Sitzung des Ausschusses vom 08.11.2016 zur Sperrung der Schloßstraße für den Durchgangsverkehr (407/2016). Hier wurde beschlossen, derzeit keine Veränderung hinsichtlich der Verkehrsführung für die Schloßstraße und Franz-Busbach-Straße vorzunehmen. Im Rahmen eines Handlungskonzeptes zum Masterplan Lechenich wird erneut eine grundlegende Verkehrsuntersuchung erfolgen. Hierbei wird auch die Verkehrsbelastung in der gesamten Altstadt beurteilt und es werden zusätzlich Verbesserungsvorschläge aufgezeigt. Durch eine zukünftige Realisierung der Westtangente Lechenich ist zu erwarten, dass sich hierdurch die Verkehrsbelastung in der Innenstadt verringert. Dies würde sich dann ggfl. auch positiv auf das Kraftfahrzeugaufkommen in der Steinstraße auswirken. In Vertretung (Hallstein) -2-