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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung - Gebiet zwischen Sandberg und Friedhofstraße- a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
17 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung 
- Gebiet zwischen Sandberg und Friedhofstraße-
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung 
- Gebiet zwischen Sandberg und Friedhofstraße-
a) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-52/2003 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: 61 26 00 Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen 30.09.2003 Rat der Stadt Bedburg 14.10.2003 Bemerkungen: Betreff: Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung - Gebiet zwischen Sandberg und Friedhofstraßea) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch Beschlussvorschlag: zu a) Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung eingegangenen Stellungnahmen wie in der beigefügten Anlage zu a) aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. zu b) Ferner beschliesst der Rat, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem. Buchstabe a), den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137 ), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung –zu fassen und demgemäss den Plan nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Begründung: Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.05.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg 2. Änderung gefasst, der hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht wird. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da die Planung aufgrund der Größe und der geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung wird begrenzt Im Norden im Osten im Süden im Westen Nordwesten durch die Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 10, Nr. 186 und 187, durch die Parzelle Nr. 111, durch die Straße Am Sandberg, durch die Friedhofstraße sowie im durch die Straße Rupperburg. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den Übersichtsplan verwiesen. Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist es zur sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren Ausnutzung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen und zur weiteren innerörtlichen Verdichtung zusätzliche Bauplätze zu schaffen. Hierzu wird die im Bebauungsplan ausgewiesene Fläche für Garagen umgewandelt in überbaubare Grundstücksflächen bei der Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und einer höchstweise zweigeschossigen Bauweise. Die überbaubare Grundstücksfläche wird hierbei um 3,00 m auf 12,00 m erweitert. Das frühzeitige Beteiligungsverfahren für die Bürger und die Träger öffentlicher Belange wurde eingeleitet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme für die Bürger erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 29.07.2003 vom 01.08.2003 bis zum 18.08.2003 einschließlich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.07.2003 über die Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 03.09.2003 gebeten. Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) näher bezeichneten Stellungnahmen eingegangen. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. Anlagen: • • • • Aufstellung zu a) Begründung Übersichtsplan Planentwurf 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Ackermann ----------------------------------Harren Bearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeister