Daten
Kommune
Bedburg
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09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-52/2003
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.: 61 26 00
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
30.09.2003
Rat der Stadt Bedburg
14.10.2003
Bemerkungen:
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung
- Gebiet zwischen Sandberg und Friedhofstraßea) Beratung und Beschließung über die während der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der
Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen
b) Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Beschlussvorschlag:
zu a)
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt, über die während des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens
zum Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung eingegangenen Stellungnahmen wie in der
beigefügten Anlage zu a) aufgeführt eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen
einzeln Beschlüsse zu fassen.
zu b)
Ferner beschliesst der Rat, unter Berücksichtigung der Änderungen bzw. Ergänzungen gem.
Buchstabe a), den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches in der
Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137 ), zuletzt geändert durch
Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850), für den Bebauungsplan Nr.
41/Bedburg, 2. Änderung –zu fassen und demgemäss den Plan nebst Begründung auf die Dauer
eines Monats öffentlich auszulegen.
Begründung:
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 14.05.2002 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg 2. Änderung gefasst, der
hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch öffentlich bekanntgemacht wird. Ferner hat der Rat der
Stadt Bedburg festgestellt, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung im
Rahmen der Bauleitplanung nicht erforderlich ist, da die Planung aufgrund der Größe und der
geplanten Nutzung nicht unter die UVP-pflichtigen Vorhaben nach der Anlage 1 zum Gesetz über
die Umweltverträglichkeitsprüfung fällt.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung wird begrenzt
Im Norden
im Osten
im Süden
im Westen
Nordwesten
durch die Grundstücke Gemarkung Bedburg, Flur 10, Nr. 186 und 187,
durch die Parzelle Nr. 111,
durch die Straße Am Sandberg,
durch die Friedhofstraße sowie im
durch die Straße Rupperburg.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den
Übersichtsplan verwiesen.
Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist es zur sinnvollen und wirtschaftlich vertretbaren
Ausnutzung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen und zur weiteren
innerörtlichen Verdichtung zusätzliche Bauplätze zu schaffen. Hierzu wird die im Bebauungsplan
ausgewiesene Fläche für Garagen umgewandelt in überbaubare Grundstücksflächen bei der
Gebietsausweisung Allgemeines Wohngebiet (WA) und einer höchstweise zweigeschossigen
Bauweise. Die überbaubare Grundstücksfläche wird hierbei um 3,00 m auf 12,00 m erweitert.
Das frühzeitige Beteiligungsverfahren für die Bürger und die Träger öffentlicher Belange wurde
eingeleitet. Die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme für die Bürger erfolgte nach ortsüblicher
Bekanntmachung im Amtsblatt des Erftkreises am 29.07.2003 vom 01.08.2003 bis zum
18.08.2003 einschließlich. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 29.07.2003
über die Bebauungsplanänderung informiert und um Stellungnahme bis zum 03.09.2003 gebeten.
Während des Verfahrens sind die in der Anlage zu a) näher bezeichneten Stellungnahmen
eingegangen. Der Ausschuss für Planen und Bauen hat dem Rat der Stadt Bedburg in seiner
Sitzung am 30.09.2003 einstimmig empfohlen, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu
entscheiden.
Anlagen:
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Aufstellung zu a)
Begründung
Übersichtsplan
Planentwurf
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Ackermann
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Fachbereichsleiter
Bürgermeister