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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-52/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
14 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Begründung zu Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung -Gebiet östlich der Friedhofstraße und Straße Rupperburg in Broich- Gemäß § 9 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) wird dem Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung, folgende Begründung beigegeben. 1. Geltungsbereich der 2. Änderung Das Plangebiet liegt im Stadtteil Bedburg-Broich. Es wird Im Norden im Osten im Süden im Westen im Nordwesten begrenzt durch den Weg Flurstücke 186, 187, durch den Weg Flurstück 111, durch die Straße Am Sandberg, durch die Friedhofstraße sowie durch die Straße Rupperburg. 2. Vorhandene Situation Der seit dem 28.02.1992 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg weist den Bereich der 2. Änderung im Nordwesten als Mischgebiet (MI) mit höchstweise zweigeschossiger Bebauung und im restlichen Plangebiet als allgemeines Wohngebiet (WA) mit ebenfalls höchstweise zweigeschossiger Bebauung aus. 3. Vorgesehene Maßnahmen und Festsetzungen Der Rat der Stadt Bedburg hat am 14.05.2002 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 Bedburg beschlossen. Inhalt dieser Änderung ist die Umwandlung der an der nordöstlichen Plangebietsgrenze ausgewiesenen „Garagenflächen“ in „Wohnbauflächen“. 4. Ziele und Zwecke der Planung Die Stadt Bedburg hat als Trägerin der Planungshoheit gem. § 1 Abs. 3 BauGB Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit dies für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind insbesondere die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Bevölkerungsentwicklung sowie die Erhalten und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile zu berücksichtigen. Wesentliches Planungsziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg ist es daher, zur sinnvollen und wirtschaftliche vertretbaren Ausnutzung der im Bebauungsplan ausgewiesenen öffentlichen Verkehrsflächen und zur weiteren innerörtlichen Verdichtung zusätzliche Bauplätze zu schaffen. 5. Erschließung der neuen Bauflächen 5.1 Verkehrsmäßige Erschließung Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg sieht bereits einen Ausbau des vom Stichweg Rupperburg ausgehenden, entlang der östlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Weges auf eine durchschnittliche Breite von ca. 4,50 m vor. Auf dem Flurstück 32 wird dieser Weg mit einem Wendehammer versehen. Der v.g. Weg ist geeignet, den zusätzlichen Anlieger- und Besucherverkehr ohne unzumutbare Beeinträchtigung der anderen Anlieger aufzunehmen. 5.2 Ver- und Entsorgung Die Entsorgung der Abwässer und die Versorgung mit Elektrizität, Wasser und Gas für das Änderungsgebiet wird bereits durch den Bebauungsplan Nr. 41/ Bedburg sichergestellt. Der natürliche Grundwasserstand befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen bei etwa + 60 m üNN. Um eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen Grundwasserständen gehalten. Telekommunikation Entlang des vorgesehenen Änderungsbereiches verläuft ein Telekommunikationskabel der Deutschen Telekom AG. Die genaue Lage dieses Telekommunikationskabels können ist dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen an Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z.B. im Falle von Störungen) jederzeit der ungehinderte Zugang zu vorhandenen Telekommunikationslinien möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden über die zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG beim Bezirksbüro Netz Düren, Walzmühle 3, 52349 Düren über die genaue Lage dieser Anlagen informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG ist zu beachten. Für evtl. erforderliche Rücksprachen steht das zuständiges Ressort: BBN 21, Herr Seipel , Walzmühle 3, 52349 Düren zur Verfügung. 6. Ziele der Raumordnung und Landesplanung Der Bebauungsplan wurde aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und kann somit als an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst angesehen werden. 7. Boden Bodendenkmalpflege Nach Auswertung der beim Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege vorliegenden Unterlagen sind derzeit keine offensichtlichen Konflikte zwischen der Planung und den wahrzunehmenden öffentlichen Belangen zu erkennen. WP6-52/2003 Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Auf § 15 und 16 des Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen. Beim Auftreten von Bodenfunden ist die Stadt Bedburg als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege , Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Kampfmittel Eine Anfrage bei der Bezirksregierung Köln zur Kampfmittelbelastung des Plangebietes ergab nach Auswertung der dort vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung sind bei Konkretisierung der in Rede stehenden Maßnahme Abstimmungen mit dem Kampfmittelräumdienst bei der Bezirksregierung Köln zu treffen. Hierfür ist für die zu bebauenden Flächen folgendes zu veranlassen: • Vorlage der Betretungserlaubnis • Freistellung der Fläche (Bebauung/Bewuchs • Bereitstellung von Versorgungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. 8. Landschaft Das Plangebiet liegt im Naturpark Kottenforst-Ville und befindet sich am Rande der Siedlungszone zur Wanderzone (s. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark Kottenforst-Ville 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Aufgrund der jungen Rekultivierung ist diese Wanderzone, die auch der ortsnahen Erholung dient, ein ökologisch empfindsamer Bereich. Bedburg, den 22.09.2003 Stadt Bedburg