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Beschlussvorlage (Anlage zur Vorlage WP6-52/2003)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
45 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28

Inhalt der Datei

Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Lfd. Stellungnahme von, Nr. 1. 2. 3. Anregungen vom Staatliches Umweltamt Köln Zu dem o.g. Bebauungsplan werden Entfällt. 22.08.2003 keine Anregungen und Hinweise vorgebracht. RWE Rheinbraun AG Nach Befragung unserer Entfällt. Köln möglicherweise betroffenen Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit, dass nach unserem heutigen Kenntnisstand Belange unserer Gesellschaft durch das vorgenannte Planvorhaben nicht berührt werden. PLEdoc GmbH, Essen Von der Ruhrgas AG und der GasLINE Entfällt. 29.07.2003 GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in Essen, sind wir unter anderem mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen im Rahmen der Bearbeitung von Fremdplanungsanfragen beauftragt. In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen Versorgungseinrichtungen der vorgenannten Gesellschaften nicht berühren. Von der Ruhrgas AG betreute Versorgungseinrichtungen der • Ferngas Nordbayern GmbH (FGN) • MEGAL GmbH (MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft) • Trans Europa Naturgas Pipeline GmH (TENP) werden ebenfalls nicht betroffen. Gleiches gilt für von uns betreute Abwägung Beschlußentwurf: Der Ausschuß empfiehlt dem Rat,.... ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 4. RWE Net AG, Bergheim 04.08.2003 Kabelschutzrohranlagen mit einliegenden Lichtwellenleiterkabeln der i-21 Interoute sowie der VIATEL. Auflage: Sollte der Geltungsbereich bzw. das Projekt erweitert oder verlagert werden oder sollte der Arbeitsraum die dargestellten Projektgrenzen wesentlich überschreiten, so bitten wir, uns am weiteren Verfahren zu beteiligen. Wir danken Ihnen für Ihre Benachrichtigung. Nach Prüfung der uns zugesandten Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass wir grundsätzlich keine Bedenken erheben. Zur Information über unseren Leitungsbestand in obig genanntem Bereich fügen wir in Anlage zu diesem Schreiben Auszüge aus unseren Bestandsunterlagen bei. Durch das Plangebiet werden unsere Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir bitten Sie bei der weiteren Planung die Lage unserer Leitungen zu berücksichtigen, um Kosten für Trassenanpassungen zu vermeiden. Bei Nutzungsänderungen der Flächen sollten auch rechtliche Sicherungen der Trassen berücksichtigt werden. Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die Anpassung unserer Netze erforderlich. Hier sollte frühestmöglich ein Absprache mit uns stattfinden, um notwendige Anpassungsmaßnahmen Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Die übersandten Pläne der RWE Net AG werden als Anlage zur Begründung des Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg, 2. Änderung genommen. Gleiches gilt für die übrigen Hinweise der RWE Net AG. Hier werden entsprechende Hinweise in die Planung mit aufgenommen. ...den Anregungen durch Aufnahme entsprechender Hinweise in die Planung zu entsprechen. WP6-52/2003 5. Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Thyssengas GmbH, Duisburg (wie z.B. zusätzliche Ortsnetzstationen) zu planen und erforderliche Flächen zu berücksichtigen. Sollte durch Art und Umfang der Bebauung ein erhöhter Leistungsbedarf an Energie oder auch an Löschwasserressourcen zu erwarten sein, bitten wir Sie uns rechtzeitig mit einzubinden, damit wir bei der Netzauslegung dem Bedarf entsprechend berücksichtigen können. Unter Umständen wäre auch der Raum für eine Ortsnetzstation mit in die Vorplanung einzubeziehen. Wir bitten Sie bei der Planung von Bepflanzungszonen darauf zu achten, dass unsere Versorgungsleitungstrassen frei von Baum und Strauchwerk bleiben. Bei nicht auszuschließenden Näherungen von Bepflanzungen an unsere Versorgungsleitungen, bitten wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125 „Bepflanzungen im Bereich unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu berücksichtigen. Darüber hinaus sind notwendig werdende Schutzmaßnahmen mit uns abzustimmen. Veränderungen an unseren Versorgungsnetzen sind in dem betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant. Von der 2. Änderung des o.g. Entfällt. Bebauungsplanes werden weder ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur 31.07.2003 6. RWE Net AG, Dortmund 29.07.2003 7. Stadt Grevenbroich 08.08.2003 8. Infracor GmbH, Marl 04.08.2003 9. LÖBF NRW, Recklinghausen 06.08.2003 geplante noch vorhandene Anlagen unserer Gesellschaft betroffen. Eine weitere Beteiligung an dem Verfahren ist daher nicht erforderlich. Im Planbereich der o.a. Maßnahme verlaufen keine Hochspannungsleitungen unseres Unternehmens. Planungen von Hochspannungsleitungen für diesen Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht vor. Zu dem o.g. Planverfahren hat die Stadt Grevenbroich keine Anregungen vorzubringen. An der im Betreff näher bezeichneten Stelle verlaufen keine von uns betreuten Fernleitungen. Mit Bezugschreiben beteiligen Sie die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an oben genannten Bauleitplanverfahren und bitten um die Abgabe einer Stellungnahme. Aus Gründen einer im Rahmen der Verwaltungsmodernisierung gebotenen Aufgabenoptimierung muss auch die LÖBF ihre Arbeit auf das fachlich und rechtlich gebotene Kerngeschäft konzentrieren. Entsprechend ist von einer Verfahrensbeteiligung der LÖBF in Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9 und 12 BauGB zunächst abzusehen. Über die Eingriffserheblichkeit oder Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur WP6-52/2003 10. Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Erftverband Bergheim 15.08.2003 Nachhaltigkeit der zu erwartenden Beeinträchtigungen im Sinne der Eingriffsregelung und der Umweltverträglichkeitsprüfung wird durch die obige Einschätzung keine Aussage getroffen. Auf die zuständigen Landschaftsbehörden und deren Stellungnahmen, die von den o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen. Die Möglichkeiten einer Inanspruchnahme der Landesanstalt im Sinne der hierzu ergangenen Dienstanweisung (RdErl. V.15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL.NW. 791) sowie in Sinne der Ziffer 10.1.3 i.V. m.Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl. V. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-, SMBL..NW.791) bestehen unabhängig davon auch weiterhin. Gegen die o.g. Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken, wenn unsere Stellungnahme vom 09.08.1999 auch hier weiterhin inhaltlich berücksichtigt wird. Das obere Grundwasserstockwerk ist bergbaubedingt trocken gefallen. Der natürliche Grundwasserstand befand sich vor Beginn der Sümpfungsmaßnahmen bei etwa + 60 m üNN. Um eine dauerhafte Vernässung der Gebäude im Bereich Bedburg zu vermeiden, wird der Die Stellungnahme vom 09.08.1999 für den Bebauungsplan Nr. 41/Bedburg, 3. Änderung traf folgende Aussage: „gegen die Maßnahme bestehen aus wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des Erftverbandes keine Bedenken.“ Eine Abwägung entfällt daher. Ein Hinweis bezügl. Des Grundwasserstandes wird in die Begründung zum Bebauungsplan mit aufgenommen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und einen Hinweis in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. 11. Deutsche Telekom AG, Düren 20.08.2003 Grundwasserstand ca. 5 m unter den natürlichen Grundwasserständen gehalten. Gegen die beabsichtigte 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 41 haben wir grundsätzlich keine Bedenken. Vorsorglich möchten wir darauf hinweisen, das entlang des vorgesehenen Änderungsbereiches Ein Hinweis bezüglich der Lage der ... die Mitteilung zur eine Telekommunikationskabel der Telekommunikationsleitungen wird in den Kenntnis zu nehmen und Deutschen Telekom AG verläuft. Die Bebauungsplan mit aufgenommen. der Anregung zu genaue Lage dieses entsprechen. Telekommunikationskabels können Sie dem beigefügten Lageplan entnehmen. Bei der Bauausführung ist darauf zu achten, dass Beschädigungen an Telekommunikationslinien vermieden werden und aus betrieblichen Gründen (z.B. im Falle von Störungen) jederzeit der ungehinderte Zugang zu vorhandenen Telekommunikationslinien möglich ist. Es ist deshalb erforderlich, dass sich die Bauausführenden über die zum Zeitpunkt der Bauausführung vorhandenen Telekommunikationslinien der Deutschen Telekom AG beim Bezirksbüro Netz Düren, Walzmühle 3, 52349 Düren über die genaue Lage dieser Anlagen informieren. Die Kabelschutzanweisung der Deutschen Telekom AG ist zu beachten. Für evtl. erforderliche Rücksprachen WP6-52/2003 Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 steht Ihnen gerne unser zuständiges Ressort: BBN 21, Herr Seipel Walzmühle 3, 52349 Düren zur Verfügung. 12. Straßen NRW, Euskirchen 01.09.2003 14. Wehrbereichsverwaltung West, Düsseldorf 15.08.2003 15. Rhein. Amt f.Bodendenkmalpflege, Bonn 01.09.2003 Gegen die o.g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung keine Bedenken. Ich weise darauf hin, dass die Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm durch Verkehr auf der L 361 erforderlich sind. Evtl. notwendige Maßnahmen gegen zu Lasten der Stadt Bedburg. Unter Bezugnahme auf Ihr o.a. Schreiben teile ich Ihnen mit, dass – unter Berücksichtigung der von mir wahrzunehmenden Belange- keine Bedenken gegen die Realisierung der o.a. Planung bestehen. Nach Auswertung der beim Rhein. Amt für Bodendenkmalpflege werden seit über 200 Jahren Daten zu archäologischen Fundstellen im Rheinland zusammengetragen. Diese Daten sind jedoch grundsätzlich nicht das Ergebnis systematischer Erhebungen, sondern haben eher zufälligen Charakter. Sie wurden bei der landwirtschaftlichen Nutzung einzelner Flächen, bei Erdeingriffen (teilweise auch durch Prospektion) entdeckt. Die Zahl, die Bedeutung ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Entfällt. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur Ein Hinweis auf die §§ 15 u. 16 des Denkmalschutzgesetzes wird in die Planung mit aufgenommen. Auf das Verhalten beim Auffinden von Bodendenkmälern wird entsprechend hingewiesen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung durch Aufnahme eines Hinweises in die Planung zu entsprechen. Bei der Planung handelt es sich um eine Änderung innerhalb eines bebauten Ortsteiles. Schutzmaßnahmen werden daher nicht erforderlich bzw. können nicht zu Lasten der Stadt Bedburg gehen. Es handelt sich um eine Planung im AltBestand. sowie die Ausdehnung einzelner archäologischer Plätze bzw. Bodendenkmäler lässt sich daher zur Zeit nicht verlässlich angeben. Die Auswertung dieser Daten in Zusammenhang mit landschaftsgeschichtlichen, bodenkundlichen und geologischen Aspekten, macht nur eine Prognose bezüglich der zu erwartenden archäologischen Situation möglich. Um mögliche Auswirkungen der Planung auf die öffentlichen Interessen der Bodendenkmalpflege zu erkennen und zu bewerten und in das Abwägungsverfahren einzustellen, wäre zunächst eine Prospektion Voraussetzung. Zur Feststellung der Bodenentwicklung (z.B. Erosion und/oder Akkumulation, anthropogene Störungen) sind geologische Bohrungen erforderlich. Diese Leistung wird bei einer Ausgangssituation wie in diesem Plangebiet (keine konkreten Indizien zu Bodendenkmälern) vom Rheinischen Amt für Bodendenkmalpflege erbracht. Dies ist zur Zeit jedoch nicht möglich. Ich verweise daher insbesondere auf die §§ 15 und 16 DSchG und bitte Sie sicherzustellen, dass bei der Planrealisierung auf diese gesetzlichen Vorgaben hingewiesen wird. WP6-52/2003 16. Anlage zur Vorlage WP6-52/2003 Bezirksregierung Köln 04.09.2003 Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Gemeinde als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des Rheinischen Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung des o.g. Plangebietes ergab nach Auswertung der mir vorliegenden Luftbilder Hinweise auf das Vorhandensein von Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da der Bereich im ehemaligen Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet liegt. Aus diesem Grunde ist es mir zurzeit nicht möglich, für die in Rede stehenden Flächen eine Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen. Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte ich bei Konkretisierung der in Rede stehenden Maßnahme um erneute Beteiligung. Hierfür bitte ich für die zu bebauenden Flächen folgendes zu veranlassen: • Vorlage der Betretungserlaubnis • Freistellung der Fläche (Bebauung/Bewuchs • Bereitstellung von Bei den betroffenen Flächen innerhalb des Planungsgebietes handelt es sich insgesamt nicht um Flächen im Eigentum der Stadt Bedburg. Sofern konkrete Baumaßnahmen in Angriff genommen werden, muss eine Untersuchung der Flächen erfolgen. Ein entsprechender Hinweis wird daher in die Bauleitplanung mit aufgenommen. Der Forderung der Bezirksregierung Köln, Kampfmittelräumdienst, ist hierin zu entsprechen. ... die Mitteilung zur Kenntnis zu nehmen und der Anregung zu entsprechen. 17. Naturpark Kottenforst-Ville, Bergheim 01.09.2003 Versorungsleitungsplänen Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen bzw. die Voraussetzungen geschaffen sind, kann mit der Kampfmittelräumung begonnen werden. Der Zweckverband Naturpark Entfällt. Kottenforst-Ville bezieht zu dem o.a. Bebauungsplan wie folgt Stellung: Das Plangebiet liegt im Naturpark Kottenforst-Ville und befindet sich am Rande der Siedlungszone zur Wanderzone (s. Maßnahmeplan Zweckverband Naturpark KottenforstVille 2002, Karte 2: Erholungsentwicklung). Aufgrund der jungen Rekultivierung ist diese Wanderzone, die auch der ortsnahen Erholung dient, ein ökologisch empfindsamer Bereich. Aus Sicht des Zweckverbandes bestehen keine Bedenken gegen die im Bebauungsplan für Garagen ausgewiesene Flächen in allgemeines Wohngebiet umzuwandeln. ... die Mitteilung Kenntnis zu nehmen. zur