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Bedburg
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Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage zur Vorlage WP6-52/2003
Lfd. Stellungnahme von,
Nr.
1.
2.
3.
Anregungen
vom
Staatliches Umweltamt Köln Zu dem o.g. Bebauungsplan werden Entfällt.
22.08.2003
keine Anregungen und Hinweise
vorgebracht.
RWE Rheinbraun AG
Nach
Befragung
unserer Entfällt.
Köln
möglicherweise
betroffenen
Fachabteilungen teilen wir Ihnen mit,
dass
nach
unserem
heutigen
Kenntnisstand
Belange
unserer
Gesellschaft durch das vorgenannte
Planvorhaben nicht berührt werden.
PLEdoc GmbH, Essen
Von der Ruhrgas AG und der GasLINE Entfällt.
29.07.2003
GmbH & Co. KG, jeweils mit Sitz in
Essen, sind wir unter anderem mit der
Wahrnehmung Ihrer Interessen im
Rahmen
der
Bearbeitung
von
Fremdplanungsanfragen beauftragt.
In Erfüllung dieses Auftrages teilen wir
Ihnen mit, dass Ihre o.a. Maßnahmen
Versorgungseinrichtungen
der
vorgenannten Gesellschaften nicht
berühren.
Von der Ruhrgas AG betreute
Versorgungseinrichtungen der
• Ferngas Nordbayern GmbH
(FGN)
• MEGAL
GmbH
(MittelEuropäischeGasleitungsgesellschaft)
• Trans
Europa
Naturgas
Pipeline GmH (TENP)
werden ebenfalls nicht betroffen.
Gleiches gilt für von uns betreute
Abwägung
Beschlußentwurf:
Der Ausschuß empfiehlt dem
Rat,....
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
4.
RWE Net AG, Bergheim
04.08.2003
Kabelschutzrohranlagen
mit
einliegenden
Lichtwellenleiterkabeln
der i-21 Interoute sowie der VIATEL.
Auflage: Sollte der Geltungsbereich
bzw. das Projekt erweitert oder
verlagert werden oder sollte der
Arbeitsraum
die
dargestellten
Projektgrenzen
wesentlich
überschreiten, so bitten wir, uns am
weiteren Verfahren zu beteiligen.
Wir
danken
Ihnen
für
Ihre
Benachrichtigung.
Nach Prüfung der uns zugesandten
Unterlagen teilen wir Ihnen mit, dass
wir grundsätzlich keine Bedenken
erheben.
Zur
Information
über
unseren
Leitungsbestand in obig genanntem
Bereich fügen wir in Anlage zu diesem
Schreiben Auszüge aus unseren
Bestandsunterlagen bei. Durch das
Plangebiet
werden
unsere
Versorgungsleitungen z.T. berührt. Wir
bitten Sie bei der weiteren Planung die
Lage
unserer
Leitungen
zu
berücksichtigen, um Kosten für
Trassenanpassungen zu vermeiden.
Bei Nutzungsänderungen der Flächen
sollten auch rechtliche Sicherungen
der Trassen berücksichtigt werden.
Bei Leistungserhöhungen ist u.U. die
Anpassung unserer Netze erforderlich.
Hier
sollte
frühestmöglich
ein
Absprache mit uns stattfinden, um
notwendige Anpassungsmaßnahmen
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Die übersandten Pläne der RWE Net AG
werden als Anlage zur Begründung des
Bebauungsplanes Nr. 41/Bedburg, 2.
Änderung genommen. Gleiches gilt für die
übrigen Hinweise der RWE Net AG. Hier
werden entsprechende Hinweise in die
Planung mit aufgenommen.
...den Anregungen durch
Aufnahme entsprechender
Hinweise in die Planung zu
entsprechen.
WP6-52/2003
5.
Anlage zur Vorlage WP6-52/2003
Thyssengas GmbH,
Duisburg
(wie
z.B.
zusätzliche
Ortsnetzstationen) zu planen und
erforderliche
Flächen
zu
berücksichtigen.
Sollte durch Art und Umfang der
Bebauung
ein
erhöhter
Leistungsbedarf an Energie oder auch
an
Löschwasserressourcen
zu
erwarten sein, bitten wir Sie uns
rechtzeitig mit einzubinden, damit wir
bei der Netzauslegung dem Bedarf
entsprechend berücksichtigen können.
Unter Umständen wäre auch der
Raum für eine Ortsnetzstation mit in
die Vorplanung einzubeziehen.
Wir bitten Sie bei der Planung von
Bepflanzungszonen darauf zu achten,
dass
unsere
Versorgungsleitungstrassen frei von
Baum und Strauchwerk bleiben.
Bei
nicht
auszuschließenden
Näherungen von Bepflanzungen an
unsere Versorgungsleitungen, bitten
wir Sie die DVGW Richtlinie GW 125
„Bepflanzungen
im
Bereich
unterirdischer Versorgungsanlagen“ zu
berücksichtigen. Darüber hinaus sind
notwendig
werdende
Schutzmaßnahmen
mit
uns
abzustimmen.
Veränderungen
an
unseren
Versorgungsnetzen sind in dem
betroffenen Bereich z.Zt. nicht geplant.
Von der 2. Änderung des o.g. Entfällt.
Bebauungsplanes
werden
weder
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
31.07.2003
6.
RWE Net AG, Dortmund
29.07.2003
7.
Stadt Grevenbroich
08.08.2003
8.
Infracor GmbH, Marl
04.08.2003
9.
LÖBF NRW,
Recklinghausen
06.08.2003
geplante noch vorhandene Anlagen
unserer Gesellschaft betroffen.
Eine weitere Beteiligung an dem
Verfahren ist daher nicht erforderlich.
Im Planbereich der o.a. Maßnahme
verlaufen
keine
Hochspannungsleitungen
unseres
Unternehmens.
Planungen
von
Hochspannungsleitungen für diesen
Bereich liegen aus heutiger Sicht nicht
vor.
Zu dem o.g. Planverfahren hat die
Stadt Grevenbroich keine Anregungen
vorzubringen.
An der im Betreff näher bezeichneten
Stelle verlaufen keine von uns
betreuten Fernleitungen.
Mit Bezugschreiben beteiligen Sie die
Landesanstalt
für
Ökologie,
Bodenordnung und Forsten (LÖBF) an
oben genannten Bauleitplanverfahren
und bitten um die Abgabe einer
Stellungnahme.
Aus Gründen einer im Rahmen der
Verwaltungsmodernisierung
gebotenen Aufgabenoptimierung muss
auch die LÖBF ihre Arbeit auf das
fachlich und rechtlich gebotene
Kerngeschäft
konzentrieren.
Entsprechend
ist
von
einer
Verfahrensbeteiligung der LÖBF in
Bauleitplanverfahren gem. den §§ 5, 9
und 12 BauGB zunächst abzusehen.
Über die Eingriffserheblichkeit oder
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
WP6-52/2003
10.
Anlage zur Vorlage WP6-52/2003
Erftverband Bergheim
15.08.2003
Nachhaltigkeit der zu erwartenden
Beeinträchtigungen im Sinne der
Eingriffsregelung
und
der
Umweltverträglichkeitsprüfung
wird
durch die obige Einschätzung keine
Aussage
getroffen.
Auf
die
zuständigen Landschaftsbehörden und
deren Stellungnahmen, die von den
o.g. Ausführungen inhaltlich unberührt
bleiben, ist ausdrücklich zu verweisen.
Die
Möglichkeiten
einer
Inanspruchnahme der Landesanstalt
im Sinne der hierzu ergangenen
Dienstanweisung
(RdErl.
V.15.01.1981, I B 3-02.46, SMBL.NW.
791) sowie in Sinne der Ziffer 10.1.3
i.V. m.Ziffer 10.2.2 der VV-FFH (RdErl.
V. 26.4.2000, -III B 2 616.01.06.10-,
SMBL..NW.791) bestehen unabhängig
davon auch weiterhin.
Gegen die o.g. Maßnahme bestehen
aus
wasserwirtschaftlicher
Sicht
seitens des Erftverbandes keine
Bedenken,
wenn
unsere
Stellungnahme vom 09.08.1999 auch
hier weiterhin inhaltlich berücksichtigt
wird.
Das obere Grundwasserstockwerk ist
bergbaubedingt trocken gefallen. Der
natürliche Grundwasserstand befand
sich
vor
Beginn
der
Sümpfungsmaßnahmen bei etwa + 60
m üNN.
Um eine dauerhafte
Vernässung der Gebäude im Bereich
Bedburg zu vermeiden, wird der
Die Stellungnahme vom 09.08.1999 für den
Bebauungsplan
Nr.
41/Bedburg,
3.
Änderung traf folgende Aussage: „gegen
die
Maßnahme
bestehen
aus
wasserwirtschaftlicher Sicht seitens des
Erftverbandes keine Bedenken.“ Eine
Abwägung entfällt daher.
Ein
Hinweis
bezügl.
Des
Grundwasserstandes
wird
in
die
Begründung zum Bebauungsplan mit
aufgenommen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
einen Hinweis in den
Bebauungsplan
mit
aufzunehmen.
11.
Deutsche Telekom AG,
Düren
20.08.2003
Grundwasserstand ca. 5 m unter den
natürlichen
Grundwasserständen
gehalten.
Gegen die beabsichtigte 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 41 haben
wir grundsätzlich keine Bedenken.
Vorsorglich möchten wir darauf
hinweisen,
das
entlang
des
vorgesehenen
Änderungsbereiches Ein Hinweis bezüglich der Lage der ... die Mitteilung zur
eine Telekommunikationskabel der Telekommunikationsleitungen wird in den Kenntnis zu nehmen und
Deutschen Telekom AG verläuft. Die Bebauungsplan mit aufgenommen.
der
Anregung
zu
genaue
Lage
dieses
entsprechen.
Telekommunikationskabels
können
Sie
dem
beigefügten
Lageplan
entnehmen.
Bei der Bauausführung ist darauf zu
achten, dass Beschädigungen an
Telekommunikationslinien vermieden
werden und aus betrieblichen Gründen
(z.B. im Falle von Störungen) jederzeit
der
ungehinderte
Zugang
zu
vorhandenen
Telekommunikationslinien möglich ist.
Es ist deshalb erforderlich, dass sich
die Bauausführenden über die zum
Zeitpunkt
der
Bauausführung
vorhandenen
Telekommunikationslinien
der
Deutschen
Telekom
AG
beim
Bezirksbüro Netz Düren, Walzmühle 3,
52349 Düren über die genaue Lage
dieser Anlagen informieren. Die
Kabelschutzanweisung der Deutschen
Telekom AG ist zu beachten.
Für evtl. erforderliche Rücksprachen
WP6-52/2003
Anlage zur Vorlage WP6-52/2003
steht Ihnen gerne unser zuständiges
Ressort: BBN 21, Herr Seipel
Walzmühle 3, 52349 Düren
zur Verfügung.
12.
Straßen NRW, Euskirchen
01.09.2003
14.
Wehrbereichsverwaltung
West, Düsseldorf
15.08.2003
15.
Rhein. Amt
f.Bodendenkmalpflege,
Bonn
01.09.2003
Gegen
die
o.g.
Bauleitplanung
bestehen
seitens
der
Straßenbauverwaltung
keine
Bedenken.
Ich weise darauf hin, dass die
Straßenbauverwaltung nicht prüft, ob
Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
durch Verkehr auf der L 361
erforderlich sind. Evtl. notwendige
Maßnahmen gegen zu Lasten der
Stadt Bedburg.
Unter Bezugnahme auf Ihr o.a.
Schreiben teile ich Ihnen mit, dass –
unter Berücksichtigung der von mir
wahrzunehmenden Belange- keine
Bedenken gegen die Realisierung der
o.a. Planung bestehen.
Nach Auswertung der beim Rhein. Amt
für Bodendenkmalpflege werden seit
über
200
Jahren
Daten
zu
archäologischen
Fundstellen
im
Rheinland zusammengetragen. Diese
Daten sind jedoch grundsätzlich nicht
das
Ergebnis
systematischer
Erhebungen, sondern haben eher
zufälligen Charakter. Sie wurden bei
der
landwirtschaftlichen
Nutzung
einzelner Flächen, bei Erdeingriffen
(teilweise auch durch Prospektion)
entdeckt. Die Zahl, die Bedeutung
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Entfällt.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur
Ein Hinweis auf die §§ 15 u. 16 des
Denkmalschutzgesetzes
wird
in
die
Planung mit aufgenommen. Auf das
Verhalten
beim
Auffinden
von
Bodendenkmälern
wird
entsprechend
hingewiesen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
durch
Aufnahme eines Hinweises
in
die
Planung
zu
entsprechen.
Bei der Planung handelt es sich um eine
Änderung innerhalb eines bebauten
Ortsteiles. Schutzmaßnahmen werden
daher nicht erforderlich bzw. können nicht
zu Lasten der Stadt Bedburg gehen. Es
handelt sich um eine Planung im AltBestand.
sowie die Ausdehnung einzelner
archäologischer
Plätze
bzw.
Bodendenkmäler lässt sich daher zur
Zeit nicht verlässlich angeben. Die
Auswertung
dieser
Daten
in
Zusammenhang
mit
landschaftsgeschichtlichen,
bodenkundlichen und geologischen
Aspekten, macht nur eine Prognose
bezüglich
der
zu
erwartenden
archäologischen Situation möglich.
Um mögliche Auswirkungen der
Planung auf die öffentlichen Interessen
der Bodendenkmalpflege zu erkennen
und zu bewerten und in das
Abwägungsverfahren
einzustellen,
wäre zunächst eine Prospektion
Voraussetzung. Zur Feststellung der
Bodenentwicklung
(z.B.
Erosion
und/oder Akkumulation, anthropogene
Störungen)
sind
geologische
Bohrungen erforderlich.
Diese Leistung wird bei einer
Ausgangssituation wie in diesem
Plangebiet (keine konkreten Indizien
zu
Bodendenkmälern)
vom
Rheinischen
Amt
für
Bodendenkmalpflege erbracht. Dies ist
zur Zeit jedoch nicht möglich.
Ich verweise daher insbesondere auf
die §§ 15 und 16 DSchG und bitte Sie
sicherzustellen,
dass
bei
der
Planrealisierung
auf
diese
gesetzlichen Vorgaben hingewiesen
wird.
WP6-52/2003
16.
Anlage zur Vorlage WP6-52/2003
Bezirksregierung Köln
04.09.2003
Beim
Auftreten
archäologischer
Bodenfunde oder Befunde ist die
Gemeinde
als
Untere
Denkmalbehörde oder das Rheinische
Amt
für
Bodendenkmalpflege,
Außenstelle Nideggen unverzüglich zu
informieren.
Bodendenkmal
und
Fundstelle sind zunächst unverändert
zu erhalten.
Die Weisung des Rheinischen Amtes
für Bodendenkmalpflege für den
Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten.
Ihre Anfrage zur Kampfmittelbelastung
des o.g. Plangebietes ergab nach
Auswertung der mir vorliegenden
Luftbilder
Hinweise
auf
das
Vorhandensein
von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln, da
der
Bereich
im
ehemaligen
Bombenabwurfgebiet/Kampfgebiet
liegt. Aus diesem Grunde ist es mir
zurzeit nicht möglich, für die in Rede
stehenden
Flächen
eine
Kampfmittelfreiheit zu bescheinigen.
Zwecks Kampfmittelüberprüfung bitte
ich bei Konkretisierung der in Rede
stehenden Maßnahme um erneute
Beteiligung.
Hierfür bitte ich für die zu bebauenden
Flächen folgendes zu veranlassen:
• Vorlage
der
Betretungserlaubnis
• Freistellung
der
Fläche
(Bebauung/Bewuchs
• Bereitstellung
von
Bei den betroffenen Flächen innerhalb des
Planungsgebietes
handelt
es
sich
insgesamt nicht um Flächen im Eigentum
der Stadt Bedburg. Sofern konkrete
Baumaßnahmen in Angriff genommen
werden, muss eine Untersuchung der
Flächen erfolgen. Ein entsprechender
Hinweis wird daher in die Bauleitplanung
mit aufgenommen. Der Forderung der
Bezirksregierung
Köln,
Kampfmittelräumdienst, ist hierin zu
entsprechen.
... die Mitteilung zur
Kenntnis zu nehmen und
der
Anregung
zu
entsprechen.
17.
Naturpark Kottenforst-Ville,
Bergheim
01.09.2003
Versorungsleitungsplänen
Sobald die o.a. Unterlagen vorliegen
bzw. die Voraussetzungen geschaffen
sind,
kann
mit
der
Kampfmittelräumung
begonnen
werden.
Der
Zweckverband
Naturpark Entfällt.
Kottenforst-Ville bezieht zu dem o.a.
Bebauungsplan wie folgt Stellung:
Das Plangebiet liegt im Naturpark
Kottenforst-Ville und befindet sich am
Rande der
Siedlungszone zur
Wanderzone
(s.
Maßnahmeplan
Zweckverband Naturpark KottenforstVille
2002,
Karte
2:
Erholungsentwicklung). Aufgrund der
jungen
Rekultivierung
ist
diese
Wanderzone, die auch der ortsnahen
Erholung
dient,
ein
ökologisch
empfindsamer Bereich.
Aus Sicht des Zweckverbandes
bestehen keine Bedenken gegen die
im Bebauungsplan für Garagen
ausgewiesene Flächen in allgemeines
Wohngebiet umzuwandeln.
... die Mitteilung
Kenntnis zu nehmen.
zur