Daten
Kommune
Bedburg
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22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-341/2004
1Ergänzung
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Bemerkungen:
Rat der Stadt Bedburg
18.05.2004
Original
Ausschuss für Planen und Bauen
15.06.2004
1Ergänzung
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße
zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3
des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Da die Frist für die öffentliche Auslegung noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt der
Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, die Beschlussfassung zu a)
und b) ohne Vorberatung im Fachausschuss zu treffen, um weitere
Verfahrensverzögerungen aufgrund der anstehenden Sommerpause zu vermeiden.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg
hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 aus
Rechtssicherheitsgründen beschlossen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des
Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben
und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*-Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden
Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten
Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA)
dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen
weiterhin beibehalten werden.
Ferner hat der
Rat der Stadt Bedburg beschlossen, den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei
bestimmt wurde, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen
werden können.
Die Frist der Offenlage wurde aufgrund der bereits erreichten Planreife des
Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt.
Das Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom
wurde ebenfalls nachgeführt.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Die Träger
öffentlicher Belange wurden über die erneute öffentliche Auslegung ebenfalls
benachrichtigt. Die erneute – terminlich eingeschränkte – öffentliche Auslegung hat
daraufhin (bzw. läuft noch ) vom 04.06.2004 bis zum 18.06.2004 einschließlich
stattgefunden.
Mit den betroffenen Bedenkenträgern aus der frühzeitigen Beteiligung, die den
seinerzeitigen Anlass zur Änderung des Planes gegeben haben (Staatliches Umweltamt
Köln/Landwirtschaftskammer Rheinland), wurden seitens der Verwaltung bereits
Vorabstimmungen durchgeführt.
Von dort aus wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass die Bedenken aufgrund der
nunmehr erfolgten Planänderung zurückgezogen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den 04.06.2004
----------------------------------Schmitz
----------------------------------Klütsch
----------------------------------Harren
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Bürgermeister
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg
hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 aus
Rechtssicherheitsgründen beschlossen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des
Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben
und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*-Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden
Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten
Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA)
dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen
weiterhin beibehalten werden.
Ferner hat der
Rat der Stadt Bedburg beschlossen, den Bebauungsplan Nr.
2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei
bestimmt wurde, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen
werden können.
Die Frist der Offenlage wurde aufgrund der bereits erreichten Planreife des
Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt.
Das Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom
wurde ebenfalls nachgeführt.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Die Träger
öffentlicher Belange wurden über die erneute öffentliche Auslegung ebenfalls
benachrichtigt. Die erneute – terminlich eingeschränkte – öffentliche Auslegung hat
daraufhin (bzw. läuft noch ) vom 04.06.2004 bis zum 18.06.2004 einschließlich
stattgefunden.
Mit den betroffenen Bedenkenträgern aus der frühzeitigen Beteiligung, die den
seinerzeitigen Anlass zur Änderung des Planes gegeben haben (Staatliches Umweltamt
Köln/Landwirtschaftskammer Rheinland), wurden seitens der Verwaltung bereits
Vorabstimmungen durchgeführt.
Von dort aus wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass die Bedenken aufgrund der
nunmehr erfolgten Planänderung zurückgezogen werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
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-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister