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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße- Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
22 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten
-Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraße-
Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-341/2004 1Ergänzung Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Bemerkungen: Rat der Stadt Bedburg 18.05.2004 Original Ausschuss für Planen und Bauen 15.06.2004 1Ergänzung Betreff: Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten -Gebiet in Verlängerung der beiden Stichstraßen an der Dr.-Hubert-Lesaar-Straße zwischen Breite Straße und Mühlenstraßea) Vorberatung über die während der erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Da die Frist für die öffentliche Auslegung noch nicht abgelaufen ist, empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat der Stadt Bedburg, die Beschlussfassung zu a) und b) ohne Vorberatung im Fachausschuss zu treffen, um weitere Verfahrensverzögerungen aufgrund der anstehenden Sommerpause zu vermeiden. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 aus Rechtssicherheitsgründen beschlossen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*-Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wurde, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Die Frist der Offenlage wurde aufgrund der bereits erreichten Planreife des Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt. Das Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom wurde ebenfalls nachgeführt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die erneute öffentliche Auslegung ebenfalls benachrichtigt. Die erneute – terminlich eingeschränkte – öffentliche Auslegung hat daraufhin (bzw. läuft noch ) vom 04.06.2004 bis zum 18.06.2004 einschließlich stattgefunden. Mit den betroffenen Bedenkenträgern aus der frühzeitigen Beteiligung, die den seinerzeitigen Anlass zur Änderung des Planes gegeben haben (Staatliches Umweltamt Köln/Landwirtschaftskammer Rheinland), wurden seitens der Verwaltung bereits Vorabstimmungen durchgeführt. Von dort aus wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass die Bedenken aufgrund der nunmehr erfolgten Planänderung zurückgezogen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den 04.06.2004 ----------------------------------Schmitz ----------------------------------Klütsch ----------------------------------Harren Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Bürgermeister STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 18.05.2004 aus Rechtssicherheitsgründen beschlossen, den Satzungsbeschluss gem. § 10 des Baugesetzbuches für den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten vom 10.02.2004 aufzuheben und einen neuen Aufstellungsbeschluss bei Änderung der Gebietsausweisung von MD* Dorfgebiet (lärmvorbelastet) in WA*-Allgemeines Wohngebiet mit der nachfolgenden Kennzeichnung - Aufgrund der Randlage des landwirtschaftlichen Betriebes zum bebauten Bereich gelten für das neu ausgewiesene Allgemeine Wohngebiet (WA) dorfgebietstypische Vorbelastungen - zu fassen. Die übrigen Planinhalte und Ziele sollen weiterhin beibehalten werden. Ferner hat der Rat der Stadt Bedburg beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 2a/Kirchherten gem. § 3 Abs. 3 des Baugesetzbuches erneut öffentlich auszulegen, wobei bestimmt wurde, dass Anregungen nur zum geänderten Teil der Planung vorgetragen werden können. Die Frist der Offenlage wurde aufgrund der bereits erreichten Planreife des Bebauungsplanes auf 2 Wochen begrenzt. Das Verfahren für die 36. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg vom wurde ebenfalls nachgeführt. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die erneute öffentliche Auslegung informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden über die erneute öffentliche Auslegung ebenfalls benachrichtigt. Die erneute – terminlich eingeschränkte – öffentliche Auslegung hat daraufhin (bzw. läuft noch ) vom 04.06.2004 bis zum 18.06.2004 einschließlich stattgefunden. Mit den betroffenen Bedenkenträgern aus der frühzeitigen Beteiligung, die den seinerzeitigen Anlass zur Änderung des Planes gegeben haben (Staatliches Umweltamt Köln/Landwirtschaftskammer Rheinland), wurden seitens der Verwaltung bereits Vorabstimmungen durchgeführt. Von dort aus wurde zwischenzeitlich signalisiert, dass die Bedenken aufgrund der nunmehr erfolgten Planänderung zurückgezogen werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister