Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-73/2003
Sitzungsteil
Fachbereich IV
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Rat der Stadt Bedburg
Bemerkungen:
14.10.2003
Betreff:
Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des
Bürgermeisters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 21. Juli
2003 geprüfte Jahresrechnung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2002. Gleichzeitig
erteilen die Ratsmitglieder auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt
Bedburg dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die vorbehaltlose
Entlastung.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Am 28. Mai 2003 wurde die Jahresrechnung der Stadt Bedburg mit Rechenschaftsbericht für das
Haushaltsjahr 2002 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Eine
Ausfertigung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde in der Sitzung des Rates am 3.
Juni 2003 zugeleitet.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung am 21. Juli 2003.
Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht
zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern.
Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten
Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der
Rechnungsprüfungsausschuss.
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21. Juli 2003 wurde gemäß § 101 Abs. 1
GO NRW folgendes als Schlussbericht festgehalten:
„Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass
1. der Haushaltsplan 2002 eingehalten wurde,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge überwiegend sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig
begründet und belegt siind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben im wesentlichen nach den geltenden Vorschriften
verfahren wurde,
4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden
eingehalten wurden.
Der Rechenschaftsbericht wird Teil des allgemeinen Berichtsbandes.“
Da vom Rechnungsprüfungsausschuss keine Berichtsteile für vertraulich erklärt wurden,
werden die Prüfungsergebnisse lediglich im allgemeinen Berichtsband zusammengefasst.
Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen
Berichtsband berechtigt. Über die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise
öffentlich hinzuweisen.
Der Rat beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis
spätestens 31. Dezember auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Ratsmitglieder
entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig,
a) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zu beschließen,
b) dem Bürgermeister die vorbehaltslose Entlastung zu erteilen.
50181 Bedburg, den 8. Juli 2009
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Schmitz
Sachbearbeiterin
Eßer
stellvertr. Fachbereichsleiter
Koerdt
Erster Beigeordneter und
Stadtkämmerer