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Beschlussvorlage (Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Bürgermeisters)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
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STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-73/2003 Sitzungsteil Fachbereich IV Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Rat der Stadt Bedburg Bemerkungen: 14.10.2003 Betreff: Beschluss über die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 und Entlastung des Bürgermeisters Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Bedburg beschließt die vom Rechnungsprüfungsausschuss am 21. Juli 2003 geprüfte Jahresrechnung der Stadt Bedburg für das Haushaltsjahr 2002. Gleichzeitig erteilen die Ratsmitglieder auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Bedburg dem Bürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Am 28. Mai 2003 wurde die Jahresrechnung der Stadt Bedburg mit Rechenschaftsbericht für das Haushaltsjahr 2002 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt. Eine Ausfertigung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht wurde in der Sitzung des Rates am 3. Juni 2003 zugeleitet. Der Rechnungsprüfungsausschuss prüfte die Jahresrechnung am 21. Juli 2003. Gemäß § 101 Abs. 3 GO NRW ist das Ergebnis der Prüfung in einem Schlussbericht zusammenzufassen und in einen allgemeinen und einen gesonderten Berichtsband zu gliedern. Angelegenheiten, die der vertraulichen Behandlung bedürfen, sind in dem gesonderten Berichtsband darzustellen. Welche Berichtsteile vertraulich zu behandeln sind, entscheidet der Rechnungsprüfungsausschuss. In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 21. Juli 2003 wurde gemäß § 101 Abs. 1 GO NRW folgendes als Schlussbericht festgehalten: „Die stichprobenweise Prüfung ergab, dass 1. der Haushaltsplan 2002 eingehalten wurde, 2. die einzelnen Rechnungsbeträge überwiegend sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt siind, 3. bei den Einnahmen und Ausgaben im wesentlichen nach den geltenden Vorschriften verfahren wurde, 4. die Vorschriften über Verwaltung und Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten wurden. Der Rechenschaftsbericht wird Teil des allgemeinen Berichtsbandes.“ Da vom Rechnungsprüfungsausschuss keine Berichtsteile für vertraulich erklärt wurden, werden die Prüfungsergebnisse lediglich im allgemeinen Berichtsband zusammengefasst. Die Einwohner oder Abgabepflichtigen sind zur Einsichtnahme in den allgemeinen Berichtsband berechtigt. Über die Möglichkeit der Einsichtnahme ist in geeigneter Weise öffentlich hinzuweisen. Der Rat beschließt über die vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres. Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Bürgermeisters. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg einstimmig, a) die geprüfte Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2002 zu beschließen, b) dem Bürgermeister die vorbehaltslose Entlastung zu erteilen. 50181 Bedburg, den 8. Juli 2009 ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------- Schmitz Sachbearbeiterin Eßer stellvertr. Fachbereichsleiter Koerdt Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer