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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung -Gebiet an der Burgstraße in Lipp- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung
-Gebiet an der Burgstraße in Lipp-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen 
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung
-Gebiet an der Burgstraße in Lipp-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen 
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-367/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 15.06.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung -Gebiet an der Burgstraße in Lippa) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Zu a) Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen einzeln Beschlüsse zu fassen. Zu b) Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat, den Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp an der Burgstraße zu fassen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/Lipp zu fassen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst Begründung öffentlich auszulegen. Planungsziel dieser Planänderung ist die Verschiebung der überbaubaren Grundstücksflächen sowie die Erweiterung des Plangebietes im Nordwesten durch Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche. Die übrigen Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 3/Lipp sollen beibehalten werden. Durch diese Planänderungen wird ein schonender und sparsamer Umgang mit Bauflächen erreicht und der Freiraum geschützt. Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den Übersichtsplan verwiesen. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 02.09.2003 von der Offenlage informiert. Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 02.09.2003 ebenfalls von der Offenlage benachrichtigt. Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/Lipp hat im Anschluss hieran gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 11. September 2003 bis 13. Oktober 2003 einschließlich öffentlich ausgelegen. Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten Stellungnahmen zum Änderungsverfahren vorgetagen worden. Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, hierüber wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister