Daten
Kommune
Bedburg
Größe
15 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-367/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
15.06.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 3/Lipp, 1. Änderung
-Gebiet an der Burgstraße in Lippa) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Zu a)
Der Ausschuss für Planen und Bauen empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg über die
während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs.
2 des Baugesetzbuches
eingegangenen Anregungen eine Abwägung durchzuführen und über die Stellungnahmen
einzeln Beschlüsse zu fassen.
Zu b)
Ferner empfiehlt der Ausschuss für Planen und Bauen dem Rat, den Satzungsbeschluss
gem. § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung
vom 27. August 1997 (BGBl. I S. 2141, 1998 I S. 137), zuletzt geändert durch Artikel 12
des Gesetzes vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2850) für die 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 3/Lipp an der Burgstraße zu fassen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 25.02.2003 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBL. I 2141, ber. 1998 I S. 137/BGBL. III 213-1), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 15.12.1997 (BGBL. I 2502/2503) für die 1. Änderung des
Bebauungsplans Nr. 3/Lipp zu fassen und die Planung auf die Dauer eines Monats nebst
Begründung öffentlich auszulegen.
Planungsziel dieser Planänderung ist die Verschiebung der überbaubaren
Grundstücksflächen sowie die Erweiterung des Plangebietes im Nordwesten durch
Ausweisung einer zusätzlichen überbaubaren Grundstücksfläche. Die übrigen
Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 3/Lipp sollen beibehalten werden.
Durch diese Planänderungen wird ein schonender und sparsamer Umgang mit Bauflächen erreicht
und der Freiraum geschützt.
Zur Plangebietsabgrenzung wird im übrigen auf den abgedruckten Planentwurf sowie den
Übersichtsplan verwiesen.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 02.09.2003 von der Offenlage informiert. Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 02.09.2003 ebenfalls von der Offenlage benachrichtigt.
Die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 3/Lipp hat im Anschluss hieran gemäß § 3 Abs.
2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 11. September 2003 bis 13. Oktober 2003
einschließlich öffentlich ausgelegen.
Während des Beteiligungsverfahrens sind die in der Anlage zu a) näher aufgeführten
Stellungnahmen zum Änderungsverfahren vorgetagen worden.
Die Verwaltung schlägt vor, dem Rat der Stadt Bedburg zu empfehlen, hierüber wie im
Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
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----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister