Daten
Kommune
Bedburg
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13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-216/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
05.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Neufestsetzung der Mieten für städtische Mietwohnungen
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städt. Einrichtungen der Stadt Bedburg
beschließt die Neufestsetzung der Mieten für stadteigene Wohnungen entsprechend der
als Anlage beigefügten Liste zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Die Mieten für städtische Wohnungen wurden zuletzt am 01.08.2001 angepasst. Hierbei
wurde die Mieterhöhung in Anlehnung an die Höchstbeträge des Mietspiegels
vorgenommen.
Zum 01.09.2001 sind die Rechtsgrundlagen über eine Mieterhöhung im BGB eingefügt
worden. Mieten, die bisher unter der ortsüblichen Vergleichsmiete lagen, können bis zur
ortsüblichen Vergleichsmiete erhöht werden (§558 Abs. 1 BGB), wenn die Miete,
ausgehend von dem Zeitpunkt, in dem die Erhöhung eintreten soll,
1. seit 15 Monaten unverändert war und
2. die Miete sich innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren um nicht mehr als 20 %
erhöht hat (§ 558 Abs. 3 BGB; diese sogenannte Kappungsgrenze lag vormals bei 30
%).
Bei der Dachgeschosswohnung Erkelenzer Straße 78 liegt die Kappungsgrenze von 20 %
bei 5,22 € / m². In diesem Fall darf die erhöhte ortsübliche Verbleichsmiete nicht die
Kappungsgrenze überschreiten. Deshalb wird bei dieser Wohnung der Grenzwert von 5,22
€/m² zugrunde gelegt.
50181 Bedburg, den 23. März 2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister