Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades) Beschlussvorlage (Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades)

öffnen download melden Dateigröße: 20 kB

Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-212/2005 Sitzungsteil Fachbereich III Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Hochbau und Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen 05.04.2005 Bemerkungen: Betreff: Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der Wiederinbetriebnahme des Hallenbades Beschlussvorschlag: Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 19. Januar 2005, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg 1. die Darlegung der Kosten, die auch bei einem geschlossenen Hallenbad anfallen sowie 2. die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, welches ausschließlich die zwingend notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur schnellstmöglichen Inbetriebnahme des Hallenbades zum Gegenstand hat, sowie die Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel. Als weitere Anlage zu dieser Vorlage ist eine von der Verwaltung erstellte Aufstellung über die Kosten des Hallenbades beigefügt. Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich, a) in welcher Höhe monatlich Kosten für das geschlossene Hallenbad anfallen, soweit eine verbindliche Entscheidung über die endgültige Schließung des Hallenbades nicht getroffen wird und somit die Aufrechterhaltung von Mindest-Standards in Hinblick auf eine evtl. Wiedereröffnung erforderlich ist, sowie b) in welcher Höhe monatliche Kosten anfallen, soweit die endgültige Schließung des Hallenbades bzw. die Nichtwiederinbetriebnahme des Hallenbades beschlossen wird, und ein Abriss bzw. eine sonstige Verwertung noch nicht realisiert ist. Zur besseren Übersicht ist gleichfalls aus der von Verwaltungsseite erstellten Anlage ersichtlich, wie sich die Kosten bei Herausrechnung der Kosten für den Schüler- und Vereinsfahrbetrieb sowie Herausrechnung der Nutzungskosten für die auswärtigen Bäder darstellen. Hiernach würden die Kosten für das geschlossene Hallenbad, soweit man die Kosten für die Auslagerung des Schul- und Vereinsschwimmen herausrechnet, monatlich rund 300,00 € betragen, wenn eine endgültige Nichtwiederinbetriebnahme beschlossen würde. Hinweis der Verwaltung: Die aktuelle Beschlusslage stellt sich bislang wie folgt dar: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.03.2005 zum TOP 6 der Ratsitzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst (Zitat aus dem Entwurf der Niederschrift): „Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich grundsätzlich dafür aus, eine kurzfristige temporäre Wiedereröffnung des Hallenbades bis zur Verabschiedung und Umsetzung eines noch zu beratenden Bäderkonzeptes zum Beginn der nächsten Wintersaison, spätestens im Oktober diesen Jahres, anzustreben. Hinsichtlich der zu diesem Zweck erforderlichen Sanierungsmaßnahmen präferiert der Rat der Stadt Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt die von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage dargestellte Variante 2 b). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Ungeachtet dieser Erklärung stellt der Rat der Stadt Bedburg die abschließenden Beratungen über die weitere Vorgehensweise bis zu den Haushaltsberatungen im Hauptausschuss sowie im Rat zurück.“ [Anmerkung: Die genannt „Variante 2 b)“ entspricht der Montage von Gitterrosten an den Stirnwänden der Schwimmhalle] Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2005 einstimmig beschlossen, die für eine Wiederinbetriebnahme erforderlichen Unterhaltskosten des Bades sowie die Sanierungskosten nicht in den Haushaltssatzungsentwurf 2005 aufzunehmen. [Hier liegt zur Zeit noch kein Entwurf der Niederschrift vor, so dass eine genaue Zitierung des Beschlusses zur Zeit nicht möglich ist] Soweit nun doch eine temporäre Wiederinbetriebnahme des Hallenbades erfolgen sollte, müssten die nicht eingestellten Finanzmittel von insgesamt rd. 234.000 €, entgegen des Beschlusses für Personal, Organisation und Finanzmittel, doch im Haushaltsplan 2005 zur Verfügung gestellt werden, wobei es nach dem Gutachten mehr als fraglich ist, ob diese Kosten letztendlich für die temporäre Wiedereröffnung ausreichen werden. Diverse negative „Überraschungen“ in Form von weiteren Kosten sind – auch nach Aussagen des Gutachters – nicht auszuschließen. Die Kosten für eine permanente Kontrolle / gegebenenfalls weitere Einholung von Gutachten würden - unabhängig von den erwähnten 234.000 € - zusätzlich anfallen. Auch ist eine zeitweise Schließung des Hallenbades während einer evtl. temporären Öffnung aufgrund von z. B. evtl. bislang noch unentdeckten Mängeln, die sich erst im Betrieb zeigen, nicht unwahrscheinlich. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen, die allerdings in keiner Weise absehbar bzw. planbar sind. Eine evtl. Schließung nach der temporären Wiederinbetriebnahme könnte auch dazu führen, dass die Durchführung des Schulschwimmens insgesamt stark gefährdet würde: Bei einer temporären Öffnung des Hallenbades müssten die bisherigen Vereinbarungen mit den Betreibern der Bäder, in denen das Schulschwimmen bislang ausgelagert ist, gekündigt werden. Ansonsten wäre eine Entscheidung über die temporäre Öffnung des Hallenbades wirtschaftlich noch weitaus fraglicher wie ohnehin schon. Soweit dann doch wieder eine Schließung aus dem o. g. Grund erforderlich würde, dürfte die Möglichkeit der zeitnahen Auslagerung des Schulschwimmens in fremde Bäder problematisch sein. Auch vor dem Hintergrund, dass 1. das Schulschwimmen in auswärtigen Hallenbädern bisher gesichert ist (Gesamtkosten: 1.906,66 € monatlich, wobei andererseits eine STADT BEDBURG Seite: 4 Sitzungsvorlage Fahrtkostenersparnis von rd 1.000,00 € vorliegt = Nettokosten 906,66 €; siehe Anlage) sowie 2. Mitglieder der DLRG vor kurzem geäußert haben, dass sich die DLRG zwischenzeitlich an die Trainingsmöglichkeiten im Hallenbad Titz gewöhnt haben und die Nutzung des Hallenbades Titz für eine Übergangszeit zwischenzeitlich durchaus positiv sehen (monatliche Kosten hier: Fremdbadnutzung Vereine 624,00 € + Fahrtkosten Vereine 765,00 € = insgesamt 1.389,00 €), muss die Verwaltung von einer Wiederinbetriebnahme des Hallenbades abraten. Weiterhin weist die Verwaltung auf § 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung hin (geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen / NKFEG NRW), der nunmehr lautet: „Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“ Im Sinne dieser Vorschrift hat der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2005 einstimmig die Nichtaufnahme der Mittel für die temporäre Wiederinbetriebnahme in den Haushaltssatzungsentwurf 2005 beschlossen (siehe oben). 50181 Bedburg, den 22. März 2005 ----------------------------------Coenen ----------------------------------Tressel ----------------------------------Koerdt Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister