Daten
Kommune
Bedburg
Größe
20 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-212/2005
Sitzungsteil
Fachbereich III
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Hochbau und
Bewirtschaftung städtischer Einrichtungen
05.04.2005
Bemerkungen:
Betreff:
Antrag der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 19. Januar 2005 bezüglich der
Wiederinbetriebnahme des Hallenbades
Beschlussvorschlag:
Das Beratungsergebnis bleibt abzuwarten.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Mit Schreiben vom 19. Januar 2005, welches als Anlage beigefügt ist, beantragt die
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bedburg
1. die Darlegung der Kosten, die auch bei einem geschlossenen Hallenbad anfallen
sowie
2. die Erstellung eines Sanierungskonzeptes, welches ausschließlich die zwingend
notwendigen Sanierungsmaßnahmen zur schnellstmöglichen Inbetriebnahme
des Hallenbades zum Gegenstand hat, sowie die Bereitstellung der dafür
notwendigen Haushaltsmittel.
Als weitere Anlage zu dieser Vorlage ist eine von der Verwaltung erstellte Aufstellung über
die Kosten des Hallenbades beigefügt. Aus dieser Aufstellung ist ersichtlich,
a) in welcher Höhe monatlich Kosten für das geschlossene Hallenbad anfallen, soweit
eine verbindliche Entscheidung über die endgültige Schließung des Hallenbades nicht
getroffen wird und somit die Aufrechterhaltung von Mindest-Standards in Hinblick auf
eine evtl. Wiedereröffnung erforderlich ist, sowie
b) in welcher Höhe monatliche Kosten anfallen, soweit die endgültige Schließung des
Hallenbades bzw. die Nichtwiederinbetriebnahme des Hallenbades beschlossen wird,
und ein Abriss bzw. eine sonstige Verwertung noch nicht realisiert ist.
Zur besseren Übersicht ist gleichfalls aus der von Verwaltungsseite erstellten Anlage
ersichtlich, wie sich die Kosten bei Herausrechnung der Kosten für den Schüler- und
Vereinsfahrbetrieb sowie Herausrechnung der Nutzungskosten für die auswärtigen Bäder
darstellen. Hiernach würden die Kosten für das geschlossene Hallenbad, soweit man
die Kosten für die Auslagerung des Schul- und Vereinsschwimmen herausrechnet,
monatlich rund 300,00 € betragen, wenn eine endgültige Nichtwiederinbetriebnahme
beschlossen würde.
Hinweis der Verwaltung:
Die aktuelle Beschlusslage stellt sich bislang wie folgt dar:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 01.03.2005 zum TOP 6 der
Ratsitzung einstimmig folgenden Beschluss gefasst (Zitat aus dem Entwurf der
Niederschrift):
„Der Rat der Stadt Bedburg spricht sich grundsätzlich dafür aus, eine kurzfristige
temporäre Wiedereröffnung des Hallenbades bis zur Verabschiedung und Umsetzung
eines noch zu beratenden Bäderkonzeptes zum Beginn der nächsten Wintersaison,
spätestens im Oktober diesen Jahres, anzustreben.
Hinsichtlich der zu diesem Zweck erforderlichen Sanierungsmaßnahmen präferiert der Rat
der Stadt Bedburg zum jetzigen Zeitpunkt die von der Verwaltung in der Sitzungsvorlage
dargestellte Variante 2 b).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Ungeachtet dieser Erklärung stellt der Rat der Stadt Bedburg die abschließenden
Beratungen über die weitere Vorgehensweise bis zu den Haushaltsberatungen im
Hauptausschuss sowie im Rat zurück.“
[Anmerkung: Die genannt „Variante 2 b)“ entspricht der Montage von Gitterrosten an den
Stirnwänden der Schwimmhalle]
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Finanzmanagement der Stadt
Bedburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2005 einstimmig beschlossen, die für eine
Wiederinbetriebnahme erforderlichen Unterhaltskosten des Bades sowie die
Sanierungskosten nicht in den Haushaltssatzungsentwurf 2005 aufzunehmen.
[Hier liegt zur Zeit noch kein Entwurf der Niederschrift vor, so dass eine genaue Zitierung
des Beschlusses zur Zeit nicht möglich ist]
Soweit nun doch eine temporäre Wiederinbetriebnahme des Hallenbades erfolgen sollte,
müssten die nicht eingestellten Finanzmittel von insgesamt rd. 234.000 €, entgegen
des Beschlusses für Personal, Organisation und Finanzmittel, doch im Haushaltsplan 2005
zur Verfügung gestellt werden, wobei es nach dem Gutachten mehr als fraglich ist, ob
diese Kosten letztendlich für die temporäre Wiedereröffnung ausreichen werden.
Diverse negative „Überraschungen“ in Form von weiteren Kosten sind – auch nach
Aussagen des Gutachters – nicht auszuschließen.
Die Kosten für eine permanente Kontrolle / gegebenenfalls weitere Einholung von
Gutachten würden - unabhängig von den erwähnten 234.000 € - zusätzlich anfallen.
Auch ist eine zeitweise Schließung des Hallenbades während einer evtl. temporären
Öffnung aufgrund von z. B. evtl. bislang noch unentdeckten Mängeln, die sich erst im
Betrieb zeigen, nicht unwahrscheinlich. Dies würde zusätzliche Kosten verursachen, die
allerdings in keiner Weise absehbar bzw. planbar sind.
Eine evtl. Schließung nach der temporären Wiederinbetriebnahme könnte auch dazu
führen, dass die Durchführung des Schulschwimmens insgesamt stark gefährdet würde:
Bei einer temporären Öffnung des Hallenbades müssten die bisherigen Vereinbarungen
mit den Betreibern der Bäder, in denen das Schulschwimmen bislang ausgelagert ist,
gekündigt werden. Ansonsten wäre eine Entscheidung über die temporäre Öffnung des
Hallenbades wirtschaftlich noch weitaus fraglicher wie ohnehin schon.
Soweit dann doch wieder eine Schließung aus dem o. g. Grund erforderlich würde, dürfte
die Möglichkeit der zeitnahen Auslagerung des Schulschwimmens in fremde Bäder
problematisch sein.
Auch vor dem Hintergrund, dass
1.
das Schulschwimmen in auswärtigen Hallenbädern bisher gesichert ist
(Gesamtkosten: 1.906,66 € monatlich, wobei andererseits eine
STADT BEDBURG
Seite: 4
Sitzungsvorlage
Fahrtkostenersparnis von rd 1.000,00 € vorliegt = Nettokosten 906,66 €; siehe
Anlage)
sowie
2.
Mitglieder der DLRG vor kurzem geäußert haben, dass sich die DLRG
zwischenzeitlich an die Trainingsmöglichkeiten im Hallenbad Titz gewöhnt haben
und die Nutzung des Hallenbades Titz für eine Übergangszeit zwischenzeitlich
durchaus positiv sehen (monatliche Kosten hier: Fremdbadnutzung Vereine 624,00
€ + Fahrtkosten Vereine 765,00 € = insgesamt 1.389,00 €),
muss die Verwaltung von einer Wiederinbetriebnahme des Hallenbades abraten.
Weiterhin weist die Verwaltung auf § 75 Absatz 1 Satz 2 der Gemeindeordnung hin
(geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagements für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen / NKFEG NRW), der
nunmehr lautet:
„Die Haushaltswirtschaft ist wirtschaftlich, effizient und sparsam zu führen.“
Im Sinne dieser Vorschrift hat der Ausschuss für Personal, Organisation und
Finanzmanagement der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 17. März 2005 einstimmig
die Nichtaufnahme der Mittel für die temporäre Wiederinbetriebnahme in den
Haushaltssatzungsentwurf 2005 beschlossen (siehe oben).
50181 Bedburg, den 22. März 2005
----------------------------------Coenen
----------------------------------Tressel
----------------------------------Koerdt
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister