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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straße- Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss ) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung 
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straße-
Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
Empfehlung für den Satzungsbeschluss )

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP6-365/2004 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Planen und Bauen Bemerkungen: 15.06.2004 Betreff: Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung - Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass das Verfahren der Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung zur Zeit noch läuft (03.06.2004-05.07.2004). Demgemäß kann eine Vorberatung im Fachausschuss nicht stattfinden und aufgrund der Dringlichkeit des Verfahrens soll die Beschlussfassung ohne Vorberatung in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2004 erfolgen. Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Seite: 2 Sitzungsvorlage Begründung: Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 beschlossen, den Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung zu fassen und die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens irrtümlicherweise dieses Bebauungsplanverfahren mit der 9. Änderung bezeichnet wurde. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath ist jedoch zutreffend. Im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange sind zum Verfahren keine Anregungen vorgetragen worden. Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung betrifft das Gebiet nördlich der Garsdorfer Straße. Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die bedarfsorientierte Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Rath. Dies erfolgt durch die Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WAII) in der zur Zeit als Grünfläche ausgewiesenen Fläche entlang der Garsdorfer Straße. Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die Offenlage des Planes unterrichtet. Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage benachrichtigt. Der Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung hat daher (bzw. liegt noch aus) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 03. Juni 2004 bis 05. Juli 2004 einschließlich. Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. 50181 Bedburg, den ----------------------------------- ----------------------------------- ----------------------------------Harren Sachbearbeiter(in) Fachbereichsleiter(in) Bürgermeister