Daten
Kommune
Bedburg
Größe
13 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP6-365/2004
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Planen und Bauen
Bemerkungen:
15.06.2004
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung
- Teilgebiet an der Garsdorfer Straßea) Vorberatung über die während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 des
Baugesetzbuches eingegangenen Anregungen
b) Empfehlung für den Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Planen und Bauen nimmt zur Kenntnis, dass das Verfahren der
Offenlage für den Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung zur Zeit noch läuft
(03.06.2004-05.07.2004). Demgemäß kann eine Vorberatung im Fachausschuss nicht
stattfinden und aufgrund der Dringlichkeit des Verfahrens soll die Beschlussfassung ohne
Vorberatung in der Sitzung des Rates der Stadt Bedburg am 06.07.2004 erfolgen.
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Seite: 2
Sitzungsvorlage
Begründung:
Der Rat der Stadt Bedburg hat in seiner Sitzung am 10.02.2004 beschlossen, den
Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Bebauungsplan Nr.
1/Bedburg-Rath, 4. Änderung zu fassen und die Planung nebst Begründung auf die Dauer eines
Monats öffentlich auszulegen.
Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des frühzeitigen
Beteiligungsverfahrens irrtümlicherweise dieses Bebauungsplanverfahren mit der 9. Änderung
bezeichnet wurde. Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1/Bedburg-Rath ist jedoch
zutreffend. Im Verfahren der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher
Belange sind zum Verfahren keine Anregungen vorgetragen worden.
Der Plangeltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung betrifft das
Gebiet nördlich der Garsdorfer Straße.
Wesentliches Planungsziel dieses Bebauungsplanes ist die bedarfsorientierte
Inanspruchnahme innerörtlicher Freiflächen in der Ortslage Rath. Dies erfolgt durch die
Ausweisung überbaubarer Grundstücksflächen (WAII) in der zur Zeit als Grünfläche
ausgewiesenen Fläche entlang der Garsdorfer Straße.
Die Bürger wurden durch ortsübliche öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt des RheinErft-Kreises am 25.05.2004 über die Offenlage des Planes unterrichtet. Die Träger
öffentlicher Belange wurden ebenfalls von der Offenlage benachrichtigt.
Der Bebauungsplan Nr. 1/Bedburg-Rath, 4. Änderung hat daher (bzw. liegt noch aus)
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB nebst Begründung in der Zeit vom 03. Juni 2004 bis 05. Juli
2004 einschließlich.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
50181 Bedburg, den
-----------------------------------
-----------------------------------
----------------------------------Harren
Sachbearbeiter(in)
Fachbereichsleiter(in)
Bürgermeister