Daten
Kommune
Bedburg
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19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT BEDBURG
Zu TOP:
Drucksache: WP7-209/2005
Sitzungsteil
Fachbereich I
Öffentlich
Az.:
Nicht öffentlich
X
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Ausschuss für Struktur und
Stadtentwicklung
Bemerkungen:
12.04.2005
Betreff:
Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis KölnWorringen
hier: Planfeststellungsabschnitte I + II
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt zum Bau eines überregionalen
Pipeline-Verbundes von der Deutsch-Niederländischen Grenze bis Köln-Worringen,
Planfeststellungsabschnitte I + II, die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abzugeben:
Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die geplante Trasse auf dem Stadtgebiet der Stadt Bedburg
im Bereich einer bereits vorhandenen Trasse geplant worden ist und der Bau derselben positive
wirtschaftliche Folgen in der Gesamtbetrachtung haben wird.
Über die Entschädigungsbedingungen im Zuge der Baumaßnahmen wurden noch keine
Gespräche geführt. Eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der stadteigenen Flächen und
für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten hat zu erfolgen, da die Stadt Bedburg ansonsten nicht
gewillt ist, Rechte einzuräumen.
Gleichlautend ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht genau ersichtlich, wie der Ablauf der
Baumaßnahmen geplant ist, insbes. welche Flächen künftig mit Grunddienstbarkeiten belegt
werden.
Die von der Leitungstrasse betroffenen und insbesondere auch die die Flächen umgebenden
Wirtschaftswege dürfen im Zuge der Baumaßnahmen nicht beschädigt und blockiert werden. Eine
Bestandsaufnahme über den Zustand der Wirtschaftswege vor den Baumaßnahmen und eine
Beratungsergebnis:
Gremium:
Einstimmig:
Bemerkungen:
Sitzung am:
Mit Stimmenmehrheit:
Ja
Nein
Enthaltung Laut Beschlussvorschlag
Abweichender
Beschluss
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Nachabnahme nach Durchführung der Baumaßnahmen hat zu erfolgen. Die bedingt durch die
Leitungsverlegung in Anspruch genommenen Teilflächen der Wirtschaftswege müssen
entsprechend wiederhergestellt werden.
Hierzu sollten seitens des Unternehmens Gewährleistungen für den künftigen Zustand der
vorhandenen Wege durch Sicherheiten mittels Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Der
Mindestzeitraum der Gewährleistungen soll 5 Jahre betragen, da bekannterweise Folgeschäden,
bedingt durch den hohen Anteil und der zeitlich bedingten starken Frequentierung mit
Schwerlastverkehr im Rahmen der Baumaßnahmen zu rechnen ist.
Ferner fordert die Stadt Bedburg, dass im Rahmen der Baumaßnahmen ein entsprechender
angemessener Ausbau der durch die Planung und Umsetzung in Anspruch genommenen
Wirtschaftswege – der Nutzung entsprechend - erfolgt.
Dies ist im Detail mit der Stadt Bedburg abzustimmen und den Forderungen der Stadt Bedburg auf
Ausbau der Wirtschaftswege in einem dem Schwerlastverkehr angemessenen Umfang ist
Rechnung zu tragen.
Ferner geht die Stadt Bedburg davon aus, dass mit den Vertretern der Landwirtschaft ein
entsprechender Konsens gefunden wird.
Sofern dies nicht erfolgt ist, regt die Stadt Bedburg an, mit den Vertretern der Landwirtschaft
entsprechendes Einvernehmen zu erzielen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der
Fruchtfolge mit den Bewirtschaftern der Flächen abzustimmen und zu koordinieren.
Begründung:
Mit Schreiben vom 24.01.2005 wird die Stadt Bedburg durch die Bezirksregierung Köln um
Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines überregionalen PropylenPipelineverbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln Worringen gebeten.
Der Planfeststellungsabschnitt I läuft von der Deutsch-niederländischen Grenze bei Selfkant bis
zur Gemeindegrenze Titz-Rödigen / Bedburg-Kirchtroisdorf. Der Planfeststellungsabschnitt II
verläuft von der Gemeindegrenze Titz-Rödingen/Bedburg-Kirchtroisdorf bis Köln-Worringen.
Durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Rhein-Erft-Kreises am 09.02.2005 sind die
beiden Verfahren öffentlich bekannt gemacht worden. Die Unterlagen haben daher vom
28.02.2005 bis zum 29.03.2005 einschließlich öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus können bis
zu 4 Wochen nach Ablauf der Frist noch schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt Bedburg bzw.
der Bezirksregierung Köln vorgetragen werden.
Planfeststellungsbehörde und somit verfahrensleitende Institution ist die Bezirksregierung Köln.
Die Planung des Gesamtvorhabens erfolgt durch die EPDC (European Pipeline Development
Company) aus den Niederlanden in Venlo.
Antragstellerin und Vorhabensträgerin für den deutschen Bereich des Gesamtvorhabens ist die
PRG Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co KG aus Düsseldorf, einer Tochtergesellschaft der EPDC.
Propylen ist ein Kohlenwasserstoff (Gas) und wichtiger chemischer Grundbaustein u.a. zur
Herstellung von Kunststoffen.
Das Gesamtvorhaben erfolgt über eine 520 km lange Verbundleitung von Rotterdam (NL) über
Antwerpen (B) nach Geelen (NL) mit Weiterführung nach Marl (D). Unterteilt ist die Strecke in 10
Sektionen, wobei sich hiervon 5 Sektionen auf deutschem Gebiet befinden.
Die Regelüberdeckung erfolgt mit mindestens 1,20 m und die Leitung hat einen Durchmesser von
DN 250. Die Grabensohlenbreite liegt bei 90 cm. Der Regelarbeitsstreifen bei Verlegung in der
freien Feldflur beträgt 16,00 m.
Im Stadtgebiet von Bedburg liegt die geplante Fernleitung innerhalb eines bereits mit einer
Grunddienstbarkeit belegten Streifens. In diesen Steifen mit einer vorhandenen Leitung soll
nunmehr
diese
Propylenfernleitung
angelegt
werden.
Die
Eintragung
weiterer
Grunddienstbarkeiten sowie die Erweiterung dieser Grunddienstbarkeiten wird erforderlich.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme zwischen dem Betreiber und den jeweiligen Eigentümern
der Flächen erforderlich. Nach dortiger Aussage erfolgt dies seit Anfang März und wird sukzessive
fortgeführt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist ein Einspruch gegen das
Verfahren
wegen
fehlender
Abstimmung
hinsichtlich
der
erforderlich
werdender
Grunddienstbarkeiten und der damit verbundenen Höhe der Entschädigung für das Verfahren
selbst nicht von Bedeutung und ist nicht Inhalt des Planfeststellungsverfahrens. Die Entschädigung
selbst kann und muss jedoch thematisiert werden.
Im Rahmen der Umsetzung der Planungen wird die Inanspruchnahme einer Vielzahl von
landwirtschaftlicher Parzellen im Privateigentum aber auch sich im städtischen Eigentum
befindliche Wirtschaftswege erforderlich.
Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden.
In der Anlage ist ein Plan mit dem Trassenverlauf sowie für die Ausschussmitglieder ein Flyer
beigefügt.
50181 Bedburg, den 30.03.2005
----------------------------------(Schmitz)
----------------------------------(Klütsch)
----------------------------------(Ackermann)
Bearbeiter
Stellv. Fachbereichsleiter
Fachbereichsleiter und
Verwaltungsvorstand