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Beschlussvorlage (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
19 kB
Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Beschlussvorlage (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II) Beschlussvorlage (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II) Beschlussvorlage (Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln-Worringenhier: Planfeststellungsabschnitte I + II)

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Inhalt der Datei

STADT BEDBURG Zu TOP: Drucksache: WP7-209/2005 Sitzungsteil Fachbereich I Öffentlich Az.: Nicht öffentlich X Beratungsfolge: Sitzungstermin: Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung Bemerkungen: 12.04.2005 Betreff: Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis KölnWorringen hier: Planfeststellungsabschnitte I + II Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Struktur und Stadtentwicklung beschließt zum Bau eines überregionalen Pipeline-Verbundes von der Deutsch-Niederländischen Grenze bis Köln-Worringen, Planfeststellungsabschnitte I + II, die nachfolgend aufgeführte Stellungnahme abzugeben: Es wird grundsätzlich begrüßt, dass die geplante Trasse auf dem Stadtgebiet der Stadt Bedburg im Bereich einer bereits vorhandenen Trasse geplant worden ist und der Bau derselben positive wirtschaftliche Folgen in der Gesamtbetrachtung haben wird. Über die Entschädigungsbedingungen im Zuge der Baumaßnahmen wurden noch keine Gespräche geführt. Eine Entschädigung für die Inanspruchnahme der stadteigenen Flächen und für die Eintragung von Grunddienstbarkeiten hat zu erfolgen, da die Stadt Bedburg ansonsten nicht gewillt ist, Rechte einzuräumen. Gleichlautend ist aus den vorliegenden Unterlagen nicht genau ersichtlich, wie der Ablauf der Baumaßnahmen geplant ist, insbes. welche Flächen künftig mit Grunddienstbarkeiten belegt werden. Die von der Leitungstrasse betroffenen und insbesondere auch die die Flächen umgebenden Wirtschaftswege dürfen im Zuge der Baumaßnahmen nicht beschädigt und blockiert werden. Eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Wirtschaftswege vor den Baumaßnahmen und eine Beratungsergebnis: Gremium: Einstimmig: Bemerkungen: Sitzung am: Mit Stimmenmehrheit: Ja Nein Enthaltung Laut Beschlussvorschlag Abweichender Beschluss STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Nachabnahme nach Durchführung der Baumaßnahmen hat zu erfolgen. Die bedingt durch die Leitungsverlegung in Anspruch genommenen Teilflächen der Wirtschaftswege müssen entsprechend wiederhergestellt werden. Hierzu sollten seitens des Unternehmens Gewährleistungen für den künftigen Zustand der vorhandenen Wege durch Sicherheiten mittels Bürgschaft zur Verfügung gestellt werden. Der Mindestzeitraum der Gewährleistungen soll 5 Jahre betragen, da bekannterweise Folgeschäden, bedingt durch den hohen Anteil und der zeitlich bedingten starken Frequentierung mit Schwerlastverkehr im Rahmen der Baumaßnahmen zu rechnen ist. Ferner fordert die Stadt Bedburg, dass im Rahmen der Baumaßnahmen ein entsprechender angemessener Ausbau der durch die Planung und Umsetzung in Anspruch genommenen Wirtschaftswege – der Nutzung entsprechend - erfolgt. Dies ist im Detail mit der Stadt Bedburg abzustimmen und den Forderungen der Stadt Bedburg auf Ausbau der Wirtschaftswege in einem dem Schwerlastverkehr angemessenen Umfang ist Rechnung zu tragen. Ferner geht die Stadt Bedburg davon aus, dass mit den Vertretern der Landwirtschaft ein entsprechender Konsens gefunden wird. Sofern dies nicht erfolgt ist, regt die Stadt Bedburg an, mit den Vertretern der Landwirtschaft entsprechendes Einvernehmen zu erzielen. Die Maßnahmen sind unter Berücksichtigung der Fruchtfolge mit den Bewirtschaftern der Flächen abzustimmen und zu koordinieren. Begründung: Mit Schreiben vom 24.01.2005 wird die Stadt Bedburg durch die Bezirksregierung Köln um Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens für den Bau eines überregionalen PropylenPipelineverbundes von der Deutsch-niederländischen Grenze bis Köln Worringen gebeten. Der Planfeststellungsabschnitt I läuft von der Deutsch-niederländischen Grenze bei Selfkant bis zur Gemeindegrenze Titz-Rödigen / Bedburg-Kirchtroisdorf. Der Planfeststellungsabschnitt II verläuft von der Gemeindegrenze Titz-Rödingen/Bedburg-Kirchtroisdorf bis Köln-Worringen. Durch öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Rhein-Erft-Kreises am 09.02.2005 sind die beiden Verfahren öffentlich bekannt gemacht worden. Die Unterlagen haben daher vom 28.02.2005 bis zum 29.03.2005 einschließlich öffentlich ausgelegen. Darüber hinaus können bis zu 4 Wochen nach Ablauf der Frist noch schriftliche Stellungnahmen bei der Stadt Bedburg bzw. der Bezirksregierung Köln vorgetragen werden. Planfeststellungsbehörde und somit verfahrensleitende Institution ist die Bezirksregierung Köln. Die Planung des Gesamtvorhabens erfolgt durch die EPDC (European Pipeline Development Company) aus den Niederlanden in Venlo. Antragstellerin und Vorhabensträgerin für den deutschen Bereich des Gesamtvorhabens ist die PRG Propylenpipeline Ruhr GmbH & Co KG aus Düsseldorf, einer Tochtergesellschaft der EPDC. Propylen ist ein Kohlenwasserstoff (Gas) und wichtiger chemischer Grundbaustein u.a. zur Herstellung von Kunststoffen. Das Gesamtvorhaben erfolgt über eine 520 km lange Verbundleitung von Rotterdam (NL) über Antwerpen (B) nach Geelen (NL) mit Weiterführung nach Marl (D). Unterteilt ist die Strecke in 10 Sektionen, wobei sich hiervon 5 Sektionen auf deutschem Gebiet befinden. Die Regelüberdeckung erfolgt mit mindestens 1,20 m und die Leitung hat einen Durchmesser von DN 250. Die Grabensohlenbreite liegt bei 90 cm. Der Regelarbeitsstreifen bei Verlegung in der freien Feldflur beträgt 16,00 m. Im Stadtgebiet von Bedburg liegt die geplante Fernleitung innerhalb eines bereits mit einer Grunddienstbarkeit belegten Streifens. In diesen Steifen mit einer vorhandenen Leitung soll nunmehr diese Propylenfernleitung angelegt werden. Die Eintragung weiterer Grunddienstbarkeiten sowie die Erweiterung dieser Grunddienstbarkeiten wird erforderlich. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Diesbezüglich ist eine Kontaktaufnahme zwischen dem Betreiber und den jeweiligen Eigentümern der Flächen erforderlich. Nach dortiger Aussage erfolgt dies seit Anfang März und wird sukzessive fortgeführt. Nach Rücksprache mit der Bezirksregierung Köln ist ein Einspruch gegen das Verfahren wegen fehlender Abstimmung hinsichtlich der erforderlich werdender Grunddienstbarkeiten und der damit verbundenen Höhe der Entschädigung für das Verfahren selbst nicht von Bedeutung und ist nicht Inhalt des Planfeststellungsverfahrens. Die Entschädigung selbst kann und muss jedoch thematisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung der Planungen wird die Inanspruchnahme einer Vielzahl von landwirtschaftlicher Parzellen im Privateigentum aber auch sich im städtischen Eigentum befindliche Wirtschaftswege erforderlich. Die Verwaltung schlägt daher vor, wie im Beschlussvorschlag aufgeführt zu entscheiden. In der Anlage ist ein Plan mit dem Trassenverlauf sowie für die Ausschussmitglieder ein Flyer beigefügt. 50181 Bedburg, den 30.03.2005 ----------------------------------(Schmitz) ----------------------------------(Klütsch) ----------------------------------(Ackermann) Bearbeiter Stellv. Fachbereichsleiter Fachbereichsleiter und Verwaltungsvorstand