Daten
Kommune
Bedburg
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Erstellt
09.07.09, 02:28
Aktualisiert
09.07.09, 02:28
Stichworte
Inhalt der Datei
WP6-362/2004
Anlage zur Vorlage WP6-362/2004
Resolution des Rates der Stadt Bedburg
vom 18. Mai 2004
zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie EU im Einzugsgebiet der Erft
Derzeit werden unter Federführung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) NRW verschiedene Varianten zur
Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie EU in einem Teileinzugsgebiet der Erft
geprüft.
Zielvorstellung des MUNLV ist, bis zur Sommerpause eine Zielvariante zu
bestimmen, die dann gutachterlich weiter untersucht wird und schließlich Ende des
Jahres 2004 auf den entsprechenden Genehmigungsweg geschickt werden soll.
Diesbezüglich haben der Rhein-Erft-Kreis und der Rhein-Kreis-Neuss in einem
gemeinsamen Schreiben bereits gebeten, den Zeitplan noch einmal zu überdenken.
Diesem Schreiben schließt sich der Rat der Stadt Bedburg aus folgenden Gründen
an:
Die zu treffende Entscheidung über den Umbau der Erft macht eine umfängliche
Beteiligung der Gremien der kommunalen Gebietskörperschaften schon zu Beginn
des Planungsprozesses unbedingt erforderlich. Der Umbau der Erft wird erhebliche
finanzielle und strukturelle Auswirkungen für die Region haben.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist daher ein wesentliches Element der
Wasserrahmenrichtlinie. Aus diesem Grunde sind u.a. der Rhein-Erft-Kreis, der
Rhein-Kreis-Neuss sowie die Erft anliegenden kreisangehörigen Kommunen in
entsprechenden Kernarbeitskreisen bzw. Steuerungsgruppen vertreten. Ist es der
Wille des Ministeriums, die Kreise und kreisangehörigen Kommunen am
Entscheidungsprozess zu beteiligen, wird die erforderliche Entscheidungsfindung auf
kommunaler Ebene in den Gremien aufgrund der knappen Zeitvorgabe und den
Kommunalwahlen in diesem Jahr nicht möglich sein.
Der Rat der Stadt Bedburg fordert daher, den vom MUNLV vorgegebenen Zeitplan
zu überdenken und die Auswahl einer Zielvariante erst für das Jahr 2005 oder später
vorzunehmen.